Das ist die Geschichte von der
Steuerentziehung mit "sale-and-lease-back" (1.Teil)
Während sie im Vogelsbergkreis erledigt erscheint, entwickelt sich durch die Geschehnisse im Kreis Waldeck- Frankenberg ein 2. Teil, den man hier findet.
ES WAR EINMAL EIN
Vogelsbergkreis, der sollte reichen Erben bei der Steuerentziehung helfen, um seinen Haushalt aufzubessern
und das sollte alles noch steuerfrei vor sich gehen.
Und wie das alles lief und dann zum Scheitern kam,
das und alles drumherum kann man hier lesen :
NEU:
- Wie wirken sich die Leasinggeschäfte auf die Schulen aus - Dazu ein Artikel aus der LZ-Zeitschrift der hessischen GEW (21.09.2003)
Bei Schulen gibt es kein CBL, aber neben den Scheinverträgen des "sale-and-lease-back" auch "echte" Verkaufs- und Leasing-Verträge. Der Bericht der GEW-Zeitschrift stellt u.a. auch richtig, dass es sich im Kreis Offenbach nicht um ein "sale-and-lease-back"- Vorhaben, sondern um die Privatisierung von Schulgebäuden handelt, wonach zukünftig alle 88 Schulen von privaten Baukonzernen gebaut und gemanagt werden sollen.
Der Artikel weist vor allem auch auf die finanzielle Notlage der Kommunen hin, denen ja als Schulträger ( das sind in Hessen die Kreise ) die notwendigen Mittel zur Erhaltung und Erneuerung der Schulgebäude fehlen..Die immer dramatischer sich entwickelnde Finanzsituation der Städte und Gemeinden in den letzten Jahren wird dabei grafisch dargestellt.
Aber die Leasinggeschäfte sind noch nicht vom Tisch. Es gibt Anhoerungen in den Landtagen und weitere Diskussionen bei Attac .
- Zum gescheiterten Millionen- Steuerentzugs- Deal gab es im Vogelsbergkreis eine Nachlese (09.09.2003)
Während die Grünen sich bestätigt sahen (vergl.
http://www.meinepolitik.de/slbgruen.htm), meldeten sich von den Befürwortern
die Freie Wählergemeinschaft (vergl. http://www.meinepolitik.de/fwgbedau.htm)
und der Landrat schimpfte auf die Verhinderer in der Kreistagssitzung (vergl.http://www.meinepolitik.de/landrkri.htm)
und als Gegner schrieb das Attac- Mitglied Bodien einen Leserbrief(vergl.http://www.meinepolitik.de/leserbb2.htm)
Von dessen Text zitiere ich hier den letzten Absatz
"Vielleicht ist die Trauer über das Scheitern des Geschäfts bei den Kreisverantwortlichen auch so groß, weil eventuell zu besetzende Posten mit finanzieller Entschädigung in einem Beirat nicht verfügbar sein werden."
Hier wird zum 1. Mal in der Diskussion mit dem Beirat eine organisatorische Frage dieses Vorhabens angeschnnitten. Die in den Beirat berufenen Politiker, die nur eine beratende Funktion haben, können wie bei privatisierten Versorgungsunternehmen mit mehr oder weniger hohen Aufwandsentschädigungen beeinflusst werden. Die Geschäftsführung liegt allein bei der Hannover Leasing.
Aus den Seiten 8 und 9 des vorliegenden Prospekts (vergl. http://www.meinepolitik.de/lkonzept.htm)
sind neben dem Beirat als (Handels-) Gesellschaftsformen "GmbH & CO
KG" und "atypische stille Gesellschaft" genannt, die meines Wissens gesetzlich
nicht definiert sind, also frei gestaltet und damit von Juristen unterschiedlich
ausgelegt werden können.
Wie alles mit diesem Millionen- Steuerentzugsverfahren begann, wird erst jetzt bekannt (04.09.2003)
Schon im vorigen Jahr tauchten die Pläne zum "sale-and-lease-back" mit den hessischen Landkreisen auf
Im Kreis Waldeck-Frankenberg sollten sie im "Hauruck-Verfahren" durchgezogen werden.. Aber Kreisausschussmitglieder meldeten Informationsbedarf an . Der Pressesprecher des Regierungspräsidenten hatte keine grundsätzlichen Bedenken, wies aber auf eine Prüfung des Vorhabens im Wiesbadener Innenministerium hin.. (vergl. Waldeckische Landeszeitung / Frankenberger Zeitung vom 16.12.2002 Der Kreis will seine Gebäude verkaufen - Veräußerung und anschließendes Leasing soll Kreisfinanzen aufbessern )
Im Kreis Waldeck- Frankenberg wurden schon vorher von der oppositionellen SPD fast alle Argumente der Attac Alsfeld gegen dieses Steuerentziehungsprojekt angeführt
Im Rahmen der hier Mitte 2003 durchgeführten Landratswahlen wurde das Projekt dann von der einheimischen SPD abgelehnt, was aus der vorliegenden aus dem Internet stammenden Pressemitteilung der SPD- Waldeck- Frankenberg vom 24.04.03 mit dem Titel „Sale and lease back“ ist eine falsche Politik" hervorgeht. Zur Ablehnung wurden darin folgende Argumente angeführt:
1. Es handele sich um ein Scheingeschäft.
2. In einer Informationsveranstaltung sei mehrmals erwähnt
worden, dass der Gesetzgeber eine Lücke im Gesetz noch in diesem Jahr
schließen werde, womit auch die Geschwindigkeit des Verfahrens begründet
werde.
3. Man habe bei der Informantion offen zugegeben, dass man sich auf
wackligem Terrain befindet.
4. Der Hinweis der Kommunalaufsicht gebe zu denken, dass man finanzschwächeren
Kommunen ein solches Verfahren sogar empfehlen könne. „Wenn ‚Sale
and lease back’ in Ordnung ist, hätte man es nicht nur armen, sondern
allen Gemeinden empfehlen können“
5. Das eine Staatsorgan – nämlich der Landkreis – dürfe mit
einem Scheingeschäft dem anderen Staatsorganen – in diesem Fall
den Ländern die Steuereinnahmen nicht reduzieren. Dies sei eine
(wahrscheinlich) legale Steuerhinterziehung.
Ausserdem wurde auf die ungenauen Formulierungen im Vertragspapier, das Verbot solcher Verträge in Bayern und auf die Initiative von 2 einheimischen SPD- Landtagsabgeordneten in Wiesbaden hingewiesen.
Nach dem Scheitern des Projekts fand auch hier eine kontroverse Diskussion statt. An weiteren Argumenten dagegen wurden angeführt :
- Die Grunderwerbsteuer werde den ganzen Gewinn des Kreises aufzehren..
- Nach der Hessischen Gemeindeordnung sei der Verkauf von kommunalem
Vermögen nur für den Fall erlaubt, dass es nicht mehr benötigt
wird.
Anfragen im Hessischen Landtag
Weiter wurde hier bekannt, dass der SPD-MdL Kahl im hessischen Landtag
eine Anfrage in dieser Angelegenheit gestellt hat, die allerdings noch
nicht beantwortet sei.
(vergl. Waldeckische Landeszeitung / Frankenberger
Zeitung vom 27.08.2003 : "Geplatztes Immobilien-Geschäft löst
im Landkreis politische Diskussion aus - Lange und lachende Gesichter nach
der Pleite")
Im Internet fand ich dann am 08.09.2003 gleich 2 Anfragen zu dieser Thematik :
Sie wurde am 7. April 2003 gestellt und ist wahrscheinlich immer noch nicht beantwortet.
Sie wurde erst am 25. Juni 2003 gestellt, also nach der Bekanntmachung der Pläne im Vogelsbergkreis, und umfasst alle möglichen Kommunalleasinggeschäfte, also auch Crosser Border Leasing. Sie hatte wahrscheinlich auch einen Bezug zu dem damals in Frankfurt am Main angestrebten Bürgerbegehren. Sie ist wohl auch noch nicht beantwortet worden.
SPD begrüsst Ausstieg der Landkreise
Von hier aus ist wohl auch die Haltung der SPD- Landtagsfraktion gekommen,
die den Ausstieg der 5 hessischer Landkreise aus den diesem umstrittenen
Steuerentziehungsverfahren begrüsste ( vergl. den Bericht
der FR vom 29.08.2003 "SALE-AND-LEASE-BACK - SPD begrüßt
Ausstieg der Landkreise" ).
- Entwickelt sich der gescheiterte Millionendeal- Steuerentzug
zu einer Hollywood-Geschichte ? (29.08.2003)
Vergl. Bericht der Oberhessischen Zeitung (Alsfeld)
vom 29.08.2003 "Die Millionen fließen jetzt nach Hollywood - Familienstiftung
kauft US-Filmrechte - Landrat Rudolf Marx kritisiert Finanzminister Karlheinz
Weimar.
Anscheinend kann man nichts gegen Steuerschlupflöcher unternehmen.Wenn
die Finanzminister die von den Politikern genutzten im Inland schliessen
wollen, weisen diese sofort auf die ausländischen Schlupflöcher
hin. Und betonen immer wieder, dass dies doch alles legal sei. Dabei
wäre es doch so einfach, wenn man entsprechende Gesetze machen und
diese auch z. B. durch genügenden Einsatz von Betriebssteuerprüfern
durchsetzen würde.
Die Vogelsberger Grünen sehen sich in ihrer ablehnenden
Haltung gegen den Millionendeal bestätigt
(vergl. Bericht der "OZ" vom 29.08.2003)
Der wirkliche Grund des Investors von seiner Investition Abstand zu
nehmen, ist für sie „die negative Entscheidung der Oberfinanzdirektion,
die ein unkalkulierbares Risiko für das weitere Vorgehen bedeutet
hätte.".........Als „erfreulich" stellen sie fest, dass „die absolut
notwendige und engagiert geführte, breite Diskussion offiziell als
Grund zum Rückzug des Investors genannt wird." Das zeige, „dass politische
Diskussionen und entschlossene Vorgehensweise doch etwas bewirken können.".
- Die Diskussion um die inländischen Steuerschlupflöcher geht weiter ( 28.08.2003)
Nachdem diese "Sale-and-lease-back"- Vorhaben der 5 hessischen Kreise gescheitert sind, kann man nun auch auf vollen 2 regionalen Seiten der "Frankfurter Rundschau" darüber etwas lesen.
Hier sind die folgenden Berichte zu erreichen :
- Landkreise scheitern mit Steuersparmodel l
Die Landesbank Hessen-Thüringen springt
ab / Landräte sind verärgert über Finanzminister Karlheinz
Weimar
- Risiken sind beherrschbar
- Der Staat ist der Verlierer
- Bad Orb ächzt unter den Leasing-Raten
- Kommentar : Falsche Moral
Vorher war die Berichterstattung der "FR" zu diesem Thema eher dürftig gewesen (vergl. ihre untenstehenden Berichte)
In der heutigen örtlichen Presse des Vogelsbergs ( Oberhessische Zeitung vom 28.08.2003 : "Auch Erfolg unserer Arbeit" - Attac Alsfeld begrüßt Platzen des „Sale-and-lease-back"-Deals des Vogelsbergkreises") kann man sogar Stellungnahmen der hessischen SPD- Landtagsfraktion dazu lesen.
Erlaubt mir zu den Berichten einige Bemerkungen :
Diese ganzen Vorhaben, die es ermöglichen, zugunsten von (super)reichen und zu Lasten von allen anderen Steuerzahlern zu operieren, werden bei ihrer Darstellung mit englischem oder einem positiven deutschen Vokobular bedacht. Man spricht z. B.
- von einem "Steuersparmodell" nur aus der Sicht des eventuell nur einen Reichen, während es doch im Sinne der Allgemeinheit "Steuerentziehungsmodell" oder "Steuerschlupfloch" heissen müsste,
- von einem "Investor", der nicht investiert, sondern nur zum Schein etwas kauft, um Steuern entziehen zu können.
Ueber "verkümmerte Demokratie", die ich schon vor über 20
Jahren erlebt habe (vergl. meine untenstehenden Berichte), hier bei
den Kreisen z. B. , dass das gesamte Kreisvermögen von einem Geschaeftsführer
mit einem ( wie dotierten ?) Beirat verwaltet werden soll, redet gar keiner.
- "Sale-and-lease-back" in Hessen geplatzt (26.08.2003)
Nach einer Meldung der "Marburger Neuen Zeitung" vom 26.08.2003, die mir durch eine Mail der Marburger Attac mitgeteilt wurde, soll in Hessen das umstrittene Steuerentziehungsverfahren der 5 hessischen Landkreise zugunsten reicher Erben gescheitert sein.
Die Mail hatte folgenden Wortlaut :
"Liebe am Sale-and-Lease-Back in MR-Biedenkopf Interessierte!
Aus der Presse ist zu entnehmen, dass der im Kreis geplante Verkauf der Schulen nicht stattfinden wird. Aus der heutigen Presse entnehme ich, dass der Investor "nach einer Mitteilung der Hannover-Leasing nicht mehr zur Verfügung" (MN) steht. "Als Grund für das nicht mehr vorhandene Interesse wurde die negative öffentliche Diskussion genannt." (MN)
Landrat Fischbach teilte Montag der Presse mit, dass dies nicht nur für unseren Kreis, sondern auch für alle anderen geplante SLB-Projekte in Hessen gelte!
Quellen:
MNZ:
http://www.mittelhessen.de/main.php?ses_viewmode=37&dir=4&content_id=124185,
MarburgNews (MN): http://www.marburgnews.de/2003/mn-pol08.php?tag=25
OP: so wie's dem Netz nach scheint nix
Also einen Glückwunsch an alle, die aktiv für die "negative öffentliche Diskussion" in Hessen gesorgt haben. (Wobei die Rolle der Oberfinanzdirektion wahrscheinlich auch nicht vernachlässigt werden sollte.)
Viele Grüße
Timm
AK Weltwirtschaft und WTO, attac Marburg
--
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Timm Zwickel
attac Marburg * http://massenmensch.de
attac GATS-Kampagne * http://www.gats-kritik.de"
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Auch von der Alsfelder Presse wird das Scheitern
des Millionensteuerdeals bestätigt (27.08.2003)
lt. Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom 27.08.2003
mit dem Bericht Zu kontrovers: Millionenschweres Leasing-Geschäft
ist jetzt geplatzt - Investor sagte Kreis und HeLaBa nach kritischen Diskussionen
in der Öffentlichkeit ab
Und so ist es wohl gewesen ?
Vorbemerkung :
Aufgrund eines Schreibens der HANNOVER LEASING zu meiner Darstellung über das "Sale-and-lease-back" (vergl. Anlage) stelle ich gemäss meiner Antwort- Email (vergl. Anlage) folgendes klar :
Den Begriff "Steuerhinterziehung" habe ich bei meinen Ausführungen bewusst in Anführungszeichen geschrieben. Er drückt also so nur eine Meinung aus. Er kann und soll sich also nicht auf den gesetzlich definierten Straftatbestand der Steuerhinterziehung beziehen, zumal von mir nie von einer Strafe die Rede ist. Er ist auch s o nicht auf das Unternehmen HANNOVER LEASING, sondern nur auf das betreffende "Sale-and-lease-back"- Geschäft bezogen, höchstens allgemein noch auf die sog. "Steuerspargesellschaften", deren Auflösung ich Ende der 80-er Jahre als Kreistagsabgeordneter erlebt habe.
Mit meiner Antwort war die HANNOVER LESASING nicht zufrieden. Ihr zweites Schreiben kann hier abgerufen werden.
Die Attac Marburg erklärte sich mit mir solidarisch und übernahm einen Grossteil meiner Unterlagen auf ihrer Internetseite http://massenmensch.de/slb und verbreitet dort weitere Informationen zu diesem Thema.
Was ist "Sale-and-lease-back" ( 10.08.2003)
Seit einiger Zeit steht - "Sale-and-lease-back" im Mittelpunkt dieser Homepage und wird zusammenfassend auf dieser Seite abgehandelt. Es haben sich hier eine ganze Reihe von Meldungen und Meinungen angesammelt. Wir im Vogelsbergkreis haben jetzt in einer relativ kurzen Zusammenfassung definiert, um was es hier geht.
Und hier geht es zu dieser Definition ......
Wie sich dies alles entwickelt ( hat )
Im Vogelsbergkreis (Hessen) wird ein dem CBL ähnliches Finanzierungsprojekt mit "Steuerentziehung" in Deutschland im Kreistag diskutiert.
Für Interessierte kann hier das ausführliche Prospekt der Hannover Leasing, einer Tochter der Hessischen Landesbak (Helaba), die dieses Projekt betreibt, eingesehen werden. Das sind nicht mehrere Hundert Seiten und auch nicht in Englisch wie bei CBL, sonden nur 25 ( kurzgefasste) Seiten in Deutsch, aber m. E. schon kompliziert genug, um alles zu verstehen.
Aus den regionalen Zeitungsberichten der Oberhessischen Zeitung (Alsfeld) ist das Wichtigste davon zu entnehmen.
Es liegen bisher dazu vor :
Bisher ist mir bekannt, dass es auch ähnliche Versuche in Nachbarkreisen von uns gibt . Die Attac Alsfeld beschaeftigt sich damit , um auf den Widersinn einer solchen Finanzierungsaktion aufmerksam zu machen. Dazu gibt es auch bereits einen aktuellen Pressebericht.
In der Zwischenzeit haben auch schon am 07.07.2003 die Kreistagsausschüsse des Vogelsbergkreises getagt und mehrheitlich bereits zugestimmt. Dazu der folgende Zeitungsbericht :
Jetzt sind aus Hessen bereits 4 Kreise bekannt geworden, bei denen ein solches kredifinanziertes Privatisierungsprojekt läuft : neben dem Vogelsbergkreis die Kreise Waldeck-Frankenberg, Offenbach und Limburg-Weilburg.
In der Hessenschau des hessischen Fernsehens am 09.07.2003 (Beginn ab 19.30 Uhr) wurde über das "Steuerentziehungsobjekt" des Kreises Waldeck- Frankenberg berichtet. Auf der Homepage des Hessischen Fernsehens erfolgte unter http://www.hr-online.de/fs/hessenschau/index.shtml folgende kurze Darstellung dazu ( Auf der betreffenden Seite ist der u. a. Text nicht mehr zu finden, da hier täglich ab mittags immer die neuen Sendungen der Hessenschau aufgestellt werden. Er ist auch nicht mehr auf der Homepage des hessischen Fernsehens auffindbar.)
----------------------------------Zitat
Millionendeal in Waldeck-Frankenberg
Einen Deal ganz besonderer Art hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg vor. Er will ein Schulgebäude an eine Nordrhein-Westfälische Stiftung verkaufen und dann das Gebäude wieder anleasen. Das hätte den Vorteil, dass Geld in die Kreiskassen fließt und die Stiftung könnte Steuern sparen. Ganz so, wie es bereits vor Jahren die Stadt Frankfurt mit ihrem Technischen Rathaus gemacht hat. Doch nun, da der Verkauf unterschriftreif auf dem Tisch liegt, kommen dem Kreis Bedenken.
----------------------------------Ende des Zitats
Die Attac Alsfeld hat auch in Sachen „Sale-and-lease-back" (Deutsches CBL) nicht locker gelassen. Sie hat sich in einem öffentlichen Schreiben an den hessischen Innenminister gewandt. Das war dann am 15.07.2007 in der Oberhessischen Zeitung im Bericht „Darf öffentliches Eigentum zur Manipulationsmasse werden?" - attac Alsfeld schreibt an zwei Landesminister - Kritik an der „Sale-and-lease-back"-Idee zu lesen
Am 16.07.2003 hat aber die (konservative) Mehrheit des Vogelsberger Kreistages das Steuerentziehungskonzept zugunsten der reicher Erben gebilligt ( 17.07.2003) , wie der örtliche Zeitungsbericht der Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom 17.07.2003 "Grünes Licht für den Verkauf der Kreisimmobilien - Koalition von CDU, FWG und FDP stimmt Verhandlungen über Veräusserung zu - SPD "zerstritten" - Grüne aus moralischen Gründen gegen geplanten Deal" zeigt.
Meine Erfahrungen aus frueherer Zeit sagen mir, dass dies noch nicht das letzte Wort ist. Wenn einer dem anderen ( und das hier auch noch zugunsten eines Dritten ) Geld weg nehmen will, dann gibt es Ärger, da dies ja auch "Schule macht". Andere Kreise werden es ja dann auch so machen wollen, bisher sind es "nur" vier, die mir insgesamt bekannt sind.
Auch im o. a. Bericht des Hessen- Fernsehens waren von "Bedenken" die Rede. Ach ja : trotz 2-er Mails, 2 Zusagen und ungezaehlter Anrufe habe ich von dort noch keine definitive Antwort erhalten. Jetzt hat man mir versprochen, auf meine 2. Mail zu antworten. Ich warte geduldig ab. Als Rentner hat man ja Zeit. Zum Schluss bleibt ja dann vielleicht noch eine Story für meine Homepage zurück.
Obwohl ich bereits am 10.07.2003 den GEW-Landesverband Hesssen telefonisch und per Email auf das Vogelsberger Projekt aufmerksam gemacht hatte, erreichte mich erst ihr entsprechendes Presseinfo am 18.07.2003 ( vergl. "Monopoly auf Kosten der Kinder - GEW -Hessen fordert: Schulen müssen öffentliches Eigentum bleiben" vom 14.07.2003 ) Hier wurde u. a. auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die bei dem ähnlichen Leasing- Projekt des "Technischen Rathauses" in Frankfurt (Main) aufgetreten sind.
Das Steuerentziehungskonzept der Kreise ( Millionendeal mit der Helaba
zugunsten reicher Erben) ist wohl jetzt doch geplatzt. Am 19.07.2003
wurde diese Nachricht, die mir gestern (18.07.2003) nachmittag bereits
in einer Mail zuging, in der Oberhessischen Zeitung
(Alsfeld) durch den Bericht "Sale-and-lease-back: Oberfinanzdirektion lehnt
Verfahren ab" bestaetigt.
"Steuerhinterziehung" wird offen propagiert
Nachdem die Steuerbehörden die Steuerentzugsmodelle der hessischen Landkreise abgelehnt haben, liegt doch wohl bei einer weiteren Befürwortung dieser Vorhaben eine offen deklarierte "Steuerhinterziehung" vor. Dazu geben sich neben den beamteten Landräten ausgerechnet auch die Journalisten der linksliberalen "Frankfurter Rundschau" her : Da taucht die Frage auf : Welche Stiftung in NRW steckt hinter dem Millionendeal ?
Dazu :
Frankfurter Rundschau vom 23.07.2003 : mit dem
Titel "Finanzbehörde dreht den Geldhahn zu - Städte und Kreise
wollen durch Verkauf ihrer Schulen und Büros Millionen sparen / Steuersparmodell
gekippt?"
und
Frankfurter Rundschau vom 23.07.2003 : "Kommentar
- Sparmodell".
Noch am späten Nachmittag des 23.07.03 stellte ich fest, dass der Kommentar und der Erklärungstext "SALE & LEASE BACK " nicht in meinem gedruckten Zeitungsexemplar der FR vorhanden waren. Sie waren wahrscheinlich nur online veröffentlicht worden.
Auch die örtliche Alsfelder "Oberhessische Zeitung" vom 23.07.2003 gibt den neuen Sachstand aus örtlicher Sicht wieder.
Interessant ist hier auch der Bericht "OVAG schüttet
ihren gesamten Gewinn aus" (23.07.2003) auf der gleichen Seite, in
dem berichtet wird, dass der "steuerliche Querverbund zwischen der OVAG
und dem öffentlichen Nahverkehr" durch den Europäischen Gerichtshof
in Frage gestellt wird. Wenn hierbei vor allem wettbewerbliche Fragen
im Vordergrund stehen, geht es hierbei auch um den Steuerentzug aus dem
Energiebereich durch Verrechnung von Kosten aus dem Verkehrsbereich über
eine besondere (Kreis)-Gesellschaft. Man sollte allgemein alle Gesellschaften
verbieten, die dem Zweck dienen, dem Staat vorrangig Steuern zu entziehen.
Solche "Steuerschlupflöcher" sollten vorrangig abgeschaffte werden,
bevor man an die anderen Steuersubventionen herangeht.
Hessischer Finanzminister auch gegen "Steuerentziehungsgesellschaften"
Nun hat sich auch der hessische Finanzminister gegen die "Sale and lease back"-Modelle ausgesprochen ( vergl.. FR-Bericht vom 24.07.2003 "Steuerschlupflöcher schließen - Weimar reagiert auf "Sale and lease back"- Geschäfte" ) Wenn es zudem noch einen Erlass aus dem Bundesfinanzministerium dagegen gibt, verstehe ich nicht, dass man nicht massiv gegen diese "Steuerhinterzieher" vorgeht.
Das Beispiel des Frankfurter "Technischen Rathauses", auf das übrigens schon die hessische GEW hingewiesen hatte ( siehe oben ), zeigt die Folgen solcher zeitlichen Eigentumsübergaben aller Leasing- Arten ( vergl. FR-Bericht vom 24.07.2003 : "Vom Steuersparmodell zur Altlast - Römer-Politiker testen "Sale and lease back" seit Jahren - und träumen heute vom Sprengen")
Nun haben auch die Landesfinanzminister den Bundesfinanzminister Eichel
aufgefordert, mit einer Gesetzesmassnahme alle "Steuerschlupflöcher"
im eigenen Land zu schliessen. (vergl. Oberhessische
Zeitung (Alsfeld) vom 25.07.2003 : "Weimar gegen Cross-Border-Leasing
- „Sale-and-lease-back schadet öffentlichen Haushalten"
- Eichel soll Steuerschlupfloch umgehend
schließen." )
Wenn es ums Geld geht, dann wehren sich immer die, welche direkt davon betroffen sind. Wenn es aber um mehr oder weniger Demokratie und Informationsfreiheit geht, dann sollten sich vor allem die Bürger wehren.
Bei "Sale and lease back" geht es um mehr als um Steuerentziehung (26.07.2003)
Die Diskussion um das umstrittene Steuermodell geht weiter. Der DGB- Kreis zieht dabei in einem Leserbrief geschichtliche Vergleiche (vergl. Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom 26.07.2003 : Leserbrief „Legal und unanständig" Betrifft: Sale-and-Lease-Back) . Darauf will ich nicht eingehen, sondern nur Gegenwart und Zukunft ins Auge fassen.
Bei der Bewertung um die Eigentumsrechte, die auch den privaten Investoren nach dem Verkauf zustehen, kommt es natuerlich auf die entsprechenden Kaufverträge an, ebenfalls bei dem zu ermittelnden Kaufpreis, wobei vor allem die Bewertung des öffentlichen Vermögens eine Rolle spielt.
Als ich vor ca. 15 Jahren als Kreistagsabgeordneter in NRW diese Bewertungsfrage einmal anschnitt, wurde mir von der Verwaltung erklärt, dass das öffentliche Vermögen den Wert 0 habe, da es keinen Ertrag bringe, sondern nur Bewirtschaftungskosten verursache (Reperatur usw.) und zudem auch keinen Markt habe. Also fallen Ertragswert und Marktwert bei öffentlichem Vermögen aus. Dann bleibt nur noch der Herstellungswert, der allerdings bei der "schleichenden Inflation" in der Regel zu niedrig ist. Es käme dann allerdings der sog. Wiederbeschaffungswert in Frage, von dem ich im Zusammenhang mit der Privatisierung von öffentlich-rechtlichen Energieunternehmen, insbesondere bei dem Rückkauf, ein ungutes Gefühl habe. Wurde doch dann oft von den privaten Energieunternehmen der Wiederbeschaffungswert so hoch angesesetzt, dass z. B. ein Rückkauf von Stromanlagen durch Kommunen unmöglich war.
Wie steht es z. B. auch mit den Kreisstrassen ? Wird hier vielleicht in 10 - 20 Jahren auch eine Maut erhoben, sodass dann eventuell sogar ein Ertragswert in Frage käme ?
Hintergründe des Millionendeals mit zu entziehender Erbschaftssteuer
Während man ( Banken, Fondsanleger, Leasinggesellschaften mit Hilfe von Politikern - und wer verdient sonst noch daran ? ) in Grossstädten die kommunale Infrastruktur verkauft, verleast usw., versucht man im ländlichen Raum mit ähnlichen Methoden die niedrigeren Immobilienpreise im Zusammenhang mit den zu erwartenden höheren Erbschaftssteuern ( u.ä.) Geschäfte zu Lasten der Allgemeinheit zu machen.
Auf der Internetseite http://www.div.de/div_1128.htm
( DIV = Deutsche Immobilienfonds GmbH, eine Tochtergesellschaft von Hannover
Leasing ) habe ich den folgenden Text ( FRANKFURTER
ALLGEMEINE ZEITUNG 09.01.2003 - "Vorsicht vor höheren
Erbschaftsteuern auf Immobilien - Gesellschaft für Erbrechtskunde
weist auf ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hin:") gefunden,
der wohl auch eine Grundlage dieses Deals der 4 hessischen Landkreise mit
der grossen Stiftung aus NRW um eine zu erwartende höhere Erbschaftssteuer
aufzeigt.
Die Diskussion um den Millionendeal geht im Vogelsbergkreis weiter (01.08.2003)
In dem Schreiben wurde u. a. zum Ausdruck gebracht, "dass es der Steuermoral abträglich ist, wenn sich die öffentliche Hand - ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit - von privaten Investoren zur Beteiligung an bedenklichen Steuersparmodellen (hier: Einsparungen bei der Schenkung-, Erbschaft- und Erbersatzsteuer) gewinnen lässt"
Die Finanzminister der Länder hätten sich auch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2002 - II R 61/99 -, der die erbschaftsteuerlichen Privilegien von Betriebsvermögen für nicht verfassungskonform hält - einhellig dafür ausgesprochen, dass in diesen Fällen aufgrund der unsicheren Rechtsbasis keine Vertrauenstatbestände geschaffen werden dürfen.
In einer Anlage zum Schreiben werden die Regeln zur "Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben (verbindliche Auskunft)" aus dem BMF-Schreiben vom 24. 6.1987 - IV A 5 - S 0430 - 9/87.1 angeführt, die bereits bei der Auflösung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Höxter ( Ende 1987 ) gültig waren (vergl. unten). Danach sollen speziell verbindliche Auskünfte nicht erteilt werden in Angelegenlieiten, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (z.B. Prüfung von Steuersparmodeilen usw.).
Nach dem Hinweis auf die Argumente des Finanzministeriums aus dem zugegangenen Schreiben wurden dem Landrat noch einige Fragen gestellt,
- wie hoch die Summe sei, die die Investoren als Steuerersparnis erwarteten,
- wieviel Mitglieder der vorgesehene Beirat umfasse, wer dafür vorgesehen sei und wie hoch die Aufwandsentschädigung sei,
- warum eine Partnergesellschaft der Hannover Leasing für die Wertermittlung der Kreisimmobilien vorgesehen sei und welcher Wert (Einheitswert, Verkehrswert, Wiederherstellungswert) ermittelt werden solle.
Ausserdem wurde um die Leasingbedingungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Max-Eyth-Schule gebeten Der Kreistag habe nur über den Finanzrahmen abstimmen dürfen. Die genauen Konditionen zu diesem Leasinggeschäft sollten mitgeteilt werden..
Neben den Informationen über das Schreiben des Landesfinisteriums und den Brief an den Landrat , wurde hierin darauf verwiesen, dass man die Landtagsfraktionen aufgefordert habe, das Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid auch in die Hessische Landkreisordnung (HKO) aufzunehmen. Letztendlich sei ein Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid die einzige Möglichkeit, dem Verhökern öffentlichen Eigentums durch Kommunalparlamente Einhalt zu gebieten.
Diese Pressemitteilung wurde fast vollständig in dem Bericht „Absicht des Kreises ein skandalöser Akt" - Attac Alsfeld gegen „Verhökern öffentlichen Eigentums" der Oberhessischen Zeitung (Alsfeld) vom 06.08.2003 übernommen, allerdings mit einer wichtigen Lücke: Es fehlten die Fragen an den Vogelsberger Landrat,
- wie hoch die Summe sei, die die Investoren bei diesem Modell durch Steuerentziehung erwarte, es gehe schliesslich nicht nur um 150 Millionen Euro als Anlagesumme für den Vogelsbergkreis, sondern insgesamt stünden 800 bis 900 Millionen Euro eines Investors aus NRW bereit;
- wieviel Mitglieder der vorgesehene Beirat, der für die Objektgesellschaft zur Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung installiert werde, vorgesehen seien,
- aus welchem Personenkreis sich dieser Beirat rekrutiere und
- wie hoch die finanzielle Entschädigung für diese Mitglieder sei;
- welche Gründe dafür sprächen, dass für die Wertermittlung
der Kreisimmobilien eine Partnerfirma der Hannover Leasing beauftragt werden
soll.
(Vergl. oben zur die Pressemitteilung der Attac
Alsfeld vom 31.07.2003)
"Sale-and-lease-back" nun auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf ? (09.08.2003)
Aus dem Internet erhielt ich von einem Leser meiner Homepage die definitive Nachricht, dass auch im Kreis Marburg-Biedenkopf das dem CBL ähnliche "Sale-and-lease-back" vom Landrat betrieben wird. Dies ist nun der 5. uns bekannte hessische Landkreis, der dieses Steuerentziehungsprogramm zugunster reicher Erben gegen eine "Provision" veranstalten will. Es soll dem "Vogelsberger Vefahren" ähnlich sein:
Die 5 Kreise, bei denen ein solches kredifinanziertes Privatisierungsprojekt läuft,
sind nunmehr:
Vogelsbergkreis,
Kreis Waldeck- Frankenberg,
Kreis Offenbach- Land,
Kreis Limburg- Weilburg,
Kreis Marburg- Biedenkopf.
Was es schon früher auf diesem Gebiet gab
Es hat zwar schon in meiner aktiven Zeit vor ca. 20 - 30 Jahren solche "Steuerentziehungen" in der privatrechtlichen ("privatisierten") Form von GmbHs gegeben, die sich aber auf Steuern bezogen, die Kommunen für ihre Einkünfte aus ihren privatrechtlichen Unternehmen ( Dividenden usw. ) bezahlen mussten, welche aber dann später von der Aufsicht nicht mehr genehmigt wurden bzw. wobei die Gesellschaften aufgelöst werden mussten. Dazu findet man hier meine damaligen Ausführungen unter :
und
den dazugehörigen Zeitungsbericht .
Damals wurde auch die Gemeinnützigkeit von Kapitalgesellschaften, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben gegründet werden, aufgehoben ( vergl. Schreiben des Finanzministers NRW vom 14.05.1985 )
Jetzt geht es aber hier darum, dass im Hinblick auf eine zukünftige höhere Besteuerung der Grundvermögen bei der Erbschaftssteuer ein Steuerentzug bei reichen Anlegern erreicht werden soll, an dem die Kommune durch Übertragung ihres Grundbesitzes ( Verkauf mit rückübertragendem Leasing ) beteiligt werden soll. Es geht also nicht um einen Steuerentzug zugunsten der eigenenen Kommune, sondern zugunsten von dritten (reichen) Erben. Und bei dieser Manipulation von Kauferlös, Leasingraten, Grundstücksübertragungen usw. sollen in der Regel keine Steuern anfallen, denn sonst würde es sich wohl nicht lohnen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meine frühere Abhandlung
"Nachteile
der Überführung öffentlicher Aufgaben und Unternehmen (
Eigenbetriebe ) in eine private Rechtsform ( insbesondere in eine GmbH
)" mit Beispielen, die an der oben erwähnten Wirtschafts-
und Strukturförderungsgesellschaft des Kreises Höxter dargestellt
sind und u. a. die Postenverteilung und Aufblähung der Kosten einer
solchen "Privatisierungsmassnahme" vor Ort zeigen.