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Aus :http://www.spd-waldeck-frankenberg.de/presse/sale_and_lease_back.html

Pressemitteilung der SPD- Waldeck- Frankenberg vom 24.04.03

„Sale and lease back“ ist eine falsche Politik

„Auch wenn die Mehrheit des Kreistags auf Vorschlag des Landrats etwas anderes beschlossen hat, auch wenn der Landrat und „sein“ Fraktionsvorsitzender Dr. Butterweck nicht müde werden, immer wieder die selben Argumente vorzutragen: Das „Sale-and-lease-back“-Verfahren ist Kennzeichen einer falschen Politik“, erklärt der Landratskandidat und Vorsitzende der SPD Waldeck-Frankenbergs, Karl-Heinz Stadtler.

Es handle sich um ein Scheingeschäft, wenn der Kreis über 100 Liegenschaften verkaufe, die er dringend braucht und eigentlich gar nicht verkaufen will und kann. Und dass es sich um ein ganz offensichtliches Scheingeschäft handle, gehe daraus hervor, dass der Landkreis die verkauften Immobilien sofort wieder „lease“ – also zurückmiete – und nach Ablauf einer vereinbarten Frist von voraussichtlich 10 Jahren wieder zurückkaufen wolle.

„Ich habe Verständnis dafür, dass man dem Kreis ein zusätzliches Finanzpolster von mehreren Millionen Euro verschaffen will“, meinte Stadtler. Aber der Landkreis als Organ des Staates dürfe nicht am Rand der Legalität agieren. Er verwies darauf, dass in einer Informationsveranstaltung im Februar dieses Jahres mehrmals erwähnt worden sei, dass der Gesetzgeber die offensichtlich vorhandene Lücke im Gesetz noch in diesem Jahr schließen werde. Mit diesem Verweis sei zum einen die Geschwindigkeit des notwendigen Verfahrens begründet worden; andererseits habe man damit von Seiten der Informanten (Landrat, Vertreter der HELABA u.a.) offen zugegeben, dass man sich auf wackligem Terrain befindet. Außerdem gebe der Hinweis der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium zu denken, dass man finanzschwächeren Kommunen ein solches Verfahren sogar empfehlen könne. „Wenn ‚Sale and lease back’ in Ordnung ist, hätte man es nicht nur armen, sondern allen Gemeinden empfehlen können“, sagte Karl-Heinz Stadtler.

Der Landratskandidat erläuterte, dass die Kapitalgeber bei diesen Scheingeschäften reiche Leute seien, deren Ziel es ist, Erbschaftssteuer zu sparen, weil der Staat bei der Berechnung der Steuer Immobilienbesitz anders bewerte als Kapitalbesitz. Und es dürfe einfach nicht sein, dass das eine Staatsorgan – nämlich der Landkreis – durch ein Scheingeschäft dazu verhelfe, anderen Staatsorganen – in diesem Fall die Länder als Empfänger der Erbschaftssteuer – die Steuereinnahmen zu reduzieren. Dies sei eine (wahrscheinlich) legale Steuerhinterziehung, bei der der Landkreis nicht helfen dürfe.

Im Übrigen pflichtete Karl-Heinz Stadtler den Landtagsabgeordneten Hannelore Eckhardt und Reinhard Kahl auch insofern bei, dass das Beschlussverfahren im Kreistag zu kritisieren ist. Der Kreisausschuss hatte dem Kreistag nicht einen endgültigen Vertrag, sondern lediglich ein Eckpunktepapier vorgelegt, das in vielen Aussagen vage und ungenau gewesen sei. „In einer solch wichtigen Angelegenheit ist ein ‚Eckpunktepapier’ nur dann in Ordnung, wenn es den Kreisausschuss legitimieren soll, eine angedachte Angelegenheit weiter zu verfolgen und später eine entscheidungsreife Vorlage zu unterbreiten, über die dann noch einmal abzustimmen ist“, meinte Stadtler. Und er begrüßte ausdrücklich die von den beiden Landtagsabgeordneten geplante Initiative, das hessische Parlament und die Landesregierung mit dieser Angelegenheit zu befassen, zumal andere Bundesländer – wie etwa auch Bayern – „Sale-and-lease-back“-Verfahren grundsätzlich ablehnen. Stadtler verwies in diesem Zusammenhang auf eine Presseerklärung der bayerischen Staatsregierung vom Dezember letzten Jahres.

© SPD Waldeck-Frankenberg - 2002