Die Privatisierung von öffentlichem Vermögen führt mehr oder weniger zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben, sodass immer mehr hinter dem Rücken der Bürger, also ohne Kontrolle demokratisch gewählter Gremien, politische Entscheidungen durchgesetzt werden können. Eine besondere Rolle spielen bei dieser Entwicklung die Leasinggeschäfte, was erst seit Bestehen der Attac- Organisation vor ca. 2 Jahren in der Öffentlichkeit ( jedenfalls mir persönlich) bekannt geworden ist. Hier soll versucht werden, den derzeitigen Stand ( jedenfalls nach meinem Wissen) darzustellen..
Bei dieser Entwicklung spielt die öffentliche Finanzpolitik, also auch die Steuerpolitik, eine besondere Rolle, bei deren Gestaltung oft privat und öffentlich betriebene Steuerentziehung Hand in Hand gehen, wobei meist positiv besetzte (klingende) Begriffe wie z.B. "Steuersparen" und "Investor" verwendet werden.
Bisher wurden (von mir) folgende Arten der Leasinggeschäfte wahrgenommen (gefunden, entdeckt, festgestellt) , die ich in der folgenden systematischen Aufstellung nach ihren steuerlichen Auswirkungen wie folgt ordnen werde :
Systematik der professionellen Steuerentziehung ( Schaffung von Steuerschlupflöchern ) mit Hilfe von Leasinggeschäften
1. Steuerfreies Bauen von Privaten mit Leasen bzw. Anmieten der Gebäude usw. durch die öffentliche Hand (eventuell verbunden mit Finanzgeschäften ), wie es z. B. jetzt besonders bei der Public Private Partnerchip (PPP) propagiert wird. Dieser Begriff wird aber immer weiter ausgedehnt. In ihn werden dann auch Sale-and-Lease-Back (SLB) eingeschlossen (vergl. unten das Gutachten des Bundesbauministers ).
2. Steuerentziehung (Steuervermeidung, Steuersparen) durch Ankauf und Zurückleasing von öffentlichem Vermögen
2.1. im Inland, z. B. Sale-and-Lease-Back (SLB)
2.2. mit Verbindung zum Ausland,
2.2.1. mit Import von sog. Barwertvorteil, z. B. Cross Border Leasing (CBL)
2.2.2. mit Export von sog. Barwertvorteil, z. B. Anlage in Hollywood-Filme
Erläuterungen dazu :
Bei der Steuerentziehung werden von den Steuerberatern der betreffenen Steuerzahler die groteskesten Formen ausgedacht. Dabei werden neuerdings auch ganze öffentliche Gebietskörperschaften ( meist Kommunen) über privatrechtliche Gesellschaften einbezogen, zum Teil auch, um gefundenen Steuerschlupflöchern einen politischen Rückhalt zu grwähren.
In grossem Maße wird dieses Steuerentzugsgeschäft ( positiv mit "Steuersparen" betitelt ) in der letzten Zeit durch "Leasing- Gesellschaften" betrieben, die wegen der damit verknüpften Finanzgeschäfte meist als Tochtergesellschaften von Banken ( oft sogar von Landesbanken) auftreten.
Am bekanntesten ist durch die aktuellen Diskussionen in der letzten Zeit das Cross Border Leasing (CBL) . Hier haben US-amerikanische Leasinggesellschaften mit Hilfe von Kredit gebenden Banken Vermögen im Ausland (z. B. in Deutschland) gekauft und zurückgeleast. Wegen vom Staat des Leasinggebers gewährten Steuernachlässen bei solchen "Investitionenen" sind solche Geschäfte besonders ertragsreich. In der Regel wird deshalb den Leasingnehmern zu Beginn der bis zu 99 Jahr dauernden Laufzeit ein sog. Barwertvorteil gewährt. 150 bis 200 solcher Fälle soll es in Deutschland allein bei den Kommunen geben.
Durch die intensive Diskussion und die Bürgerentscheide bei CBL ist aber das "sale-and-lease-back"- Verfahren (SLB) in den Hintergrund geraten, das ein Steuerentziehungsverfahren im eigenen Land (Inland) darstellt und deshalb viel schwerwiegendere Folgen hat, wenn sich (privatisierte) Vermögen der öffentlichen Hand, ja (wie in Hessen geschehen) ganzer Gebietskörperschaften damit bedienen (sollen oder wollen). Dieses Verfahren stösst aber im eigenen Land auf mehr Widerstand, da ja die Finanzbehörden sich nicht gerne die ihnen durch die Steuergesetze zustehenden finanziellen Mittel abnehmen lassen. Solche Auseinandersetzungen um das "liebe Geld" innerhalb der öffentlichen Hand dringen aber meist nicht an die Öffentlichkeit. Wenn es dann einmal geschehen ist, versucht man es wieder schnell zu vertuschen.
Was (mir) über die Behandlung dieser Leasinggeschäfte in den einzelnen Bundeslöndern bekannt ist
In Bayern hatte es von der Landesregierung die ersten Warnungen und Nichtgenehmigungen von CBL- Verträgen durch die kommunalen Aufsichtsbehörden gegeben Ein erster Gesetzesentwurf der Regierung, der auf ein Verbot hinauslief, war allerdings von den Gemeindeverbänden, die ihr Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigt sahen, zurückgewiesen worden. ( vergl. die Ausführungen unter "Dürfen Kommunen im Interesse reicher Erben dem Staat Steuern entziehen?")
Die Bayerische Staatsregierung will nun nach den Landtagswahlen im September 2003 einen neuen Gesetzentwurf zu kommunalem Leasing in den Landtag einbringen. Das Gesetz soll einen Kriterienkatalog beinhalten, der festlegt, unter welchen Bedingungen US-Lease-Geschäfte künftig im Freistaat genehmigt werden.
Einzelheiten zu den neuen Gesetzesplänen sind noch nicht bekannt. Ziel des vorgesehenen Kriterienkatalogs sei es, die Risiken für die Kommunen zu minimieren, heißt es im Münchener Innenministerium lediglich. Schon der alte Gesetzentwurf habe kein absolutes Verbot vorgesehen. Nach Informationen von Kommunalfinanzierung heute soll der neue Gesetzentwurf bereits im Oktober oder November in das Parlament eingebracht werden.
In Baden- Württemberg hat die Fraktion der Grünen im Landtag einen gegen das Cross Border Leasing gericheteten Gesetzentwurf vorgelegt. Er weist deutliche Parallelen zu den alten bayerischen Plänen auf und ist daher nach Expertenmeinung ebenso fragwürdig: Das läuft ebenfalls auf eine bedenkliche Bevormundung der Kommunen hinaus. Sie könnten nicht mehr eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob sie solche Geschäfte eingehen sollen oder nicht³, sagt Dr. Thomas Wagner, Partner in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (vergl. http://www.kommunalfinanzierung-heute.de/aktuell/news0308_02.shtml).
In Sachsen wurde mit Datum vom 26. August 2003 eine"Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur kommunalwirtschaftlichen und rechtsaufsichtlichen Beurteilung von Cross-Border-Leasing-Transaktionen (VwV CBL)" erlassen. Die recht umfangreiche Vorschrift (19 Seiten A4) formuliert ziemlich hohe Prüfungsanforderungen. Der Text kann in HTML hier abgerufen werden.
Am 4. September 2003 hat im Innenausschuss des sächsischen Landtages eine Anhörung zum CBL stattgefunden. Das Protokoll liegt noch nicht vor. Dazu kann aber der Beitrag des Attac- Vertreters Birger Scholz aus Berlin hier abgerufen werden. Die Presse war zahlreich vertreten; dennoch war das Echo gering. Im "Neuen Deutschland" (ND) ist ein Bericht erschienen mit dem Titel "Kassenfüller mit Risiken - Auch Sachsens Finanznot treibt Kommunen in heikle US-Geschäfte" Er ist im Internet zu erreichen unter : http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=40958&IDC=2&DB= . Der Bericht kann auch hier abgerufen werden
In Sachsen-Anhalt fand auch eine Anhörung im Finanzausschuss des Landtages statt. Davon liegen hier bisher vor :
1. Beitrag des BUND- Vertreters Sebastian Schönauer, der sogar einige Passagen von meiner Homepage entnommen hat. Sein Beitrag ist hier zu finden.
2. "Nicht das finanzielle Risiko, sondern der Verlust der Verfügung und der Nutzung der verleasten Anlagen ist die wirkliche Bedeutung des CBL" , stellte Traute Kirsch bei der Anhörung im Finanzausschuss des Landtags von Sachsen- Anhalt klar. Das Konzept ihres Redebeitrages hat den Titel "Cross- Border- Leasing : Türöffner für GATS" und wird hier veröffentlicht.
In Hessen gab es im Zusammenhang mit den Sale-and-Lease-Back- Vorhaben in 4 -5 Landkreisen und dem Bürgerbegehren gegen Cross Border Leasing der Frankfurter U-Bahn 2 Anfragen :
1. zu Sale And Lease Back im Kreis Waldeck- Frankenberg (siehe hier)
2. zu allen möglichen kommunalen Leasinggeschäften, also
auch zu Crosser Border Leasing (siehe hier).
Mit Public Privat Partnership (PPP) werden die Weichen für eine weitgehende Privatisierung aller öffentlicher Vermögensbereiche in Deutschland gestellt (04.10.2003)
Am 19.09.2003 hat der Bundesbauminister Stolpe in der Frankfurter Börse bei einer Pressekonferenz das von privaten Interessenvertretern (ein Konsortium aus PriceWaterhouseCoopers Finance Beratung GmbH, der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, dem Beratungsunternehmen für Gebietskörperschaften VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH unter Mitwirkung der Bauhaus-Universität Weimar und des Facility Management Spezialisten Creative Conzept GbR ) erstellte Gutachten zu PPP vorgestellt, das praktisch den sog. "schlanken" Staat verwirklichen soll, d. h. möglichst alle Vermögenteile der öffentlichen Hand privatisieren soll.( vergl. Webseite des Bundesbauministers mit dem Titel "Public Private Partnership (PPP) im öffentlichen Hochbau")
Ein Bericht der Frankfurter Rundschau dazu vom 20.09.2003 mit dem Titel "Bundesregierung setzt auf private Finanzierung - Public Private Partnership soll Modernisierung der maroden Infrastruktur vorantreiben" wurde bereits am 21.09.2003 mit dem Aufhänger "Sollen jetzt superreiche Private ihr Geld in öffentlichen Gebäuden steuerfrei anlegen können ?" auf dieser Homepage dargestellt. Ein Diskussionsbeitrag innerhalb der Attac ist hier zu finden.
In der Zwischenzeit hatte ich von der GEW Hessen die o.a. Internetadresse des Bundesbauministeriums erfahren, nämlich :
http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.17266/Public-Private-Partnership-PPP-im-oeffentlichen-...htm
Hier findet man 8 PDF- Dateien ( ca. 8 MB) mit über 1000 Seiten , in denen zu lesen ist,. wie diese umfassende Privatisierung durchgeführt wird und u. a . alle gesetzlichen Hemmnisse beseitigt werden sollen.
Ich habe wohl alle Dateien heruntergeladen, aber nur stichwortenartig
u. a. folgendes gefunden :
- Es sind 7 unterschiedliche Privatisierungsrechtsformen ( sog. PPP-Vertragsmodelle ) aufgeführt
-- Vertragsmodell l : PPP-Erwerbermodell
-- Vertragsmodeil II : PPP-FMLeasingmodell
-- Vertragsmodell III : PPP-Vermietungsmodell
-- Vertragsmodell IV : PPP-Inhabermodell
-- Vertragsmodell V : PPP-Contractingmodell
-- Vertragsmodell VI : PPP-Konzessionsmodell
-- Vertragsmodell VII : PPP-Gesellschaftsmodell
- Das in Hessen von 4- 5 Landkreisen angestrebte "sale-and-Lease-back"
, welches hier unter dem Verragsmodell II (PPP: Leasingsmodell) erwähnt
ist, fand ich mit meiner Suchfunktion in allen Dateien allein 40-mal
erwähnt.
- Bei den "sale-and-lease-back" - Stellen fand ich Hemmnisse,
die von der Attac Alsfeld in der Diskussion im Vogelsbergkreis als
rechtliche Gegenargumente aufgetaucht waren. Sie müssen nur beseitigt
werden, um die Privatisierungsziele durchzuführen. So einfach ist
dies, wenn man die Macht dazu hat.
- Der Begriff "Cross Border Leasing" taucht in dem umfangreichen Gutachten "nur" 3-mal auf 2 Seiten auf.
-- Aus einem Auszug aus der Anmerkung 482 ( auf den Seiten 216 und 217 ) von Band II . Beratergruppe - "PPP im öffentlichen Hochbau", Rechtliche Rahmenbedingungen, geht hervor, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung die Meinung vertrete, dass "für eine Gemeinde keine gesetzliche Verpflichtung aus der Gemeindeordnung bestehe, der zuständigen Aufsichtsbehörde ein solches CBL- Rechtsgeschäft anzuzeigen. (Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtags NRW, abgedruckt in: Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes NW 19/2001, 326 ff.). Nach Ansicht von Laudenklos/Pegatzky (a.a.O.) würden allerdings gute Gründe bestehen, eine US-Leasingfinanzierung als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu werten und der Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht zu unterwerfen.
-- Es wird von der Beratergruppe abgeraten, "spezielle gemeinderechtliche
Regelungen zu schaffen, die das Cross-Border-Leasing reglementieren, (
.....) weil sie beispielweise die Ausnutzung steuerlicher Vorteile verbieten"
. ( wie z: B. in Bayern vorgesehen). Hierzu füge ich einen Auszug
aus Band II , Beratergruppe - "PPP im öffentlichen Höchbau",
Rechtliche Rahmenbedingungen, Seite 277 mit dem Titel "Anzeige-
statt Genehmigungspflicht bei den Kommunen" bei, aus dem
die angesprochenen Tendenzen deutlich zu ersehen sind.
- Es muss allerdings auch erwähnt werden, dass der Begriff "Erbschaftssteuer",
der ja bei den hessischen Kreisen eine grosse Rolle gespielt hatte, nicht
zu finden war. Andere Steuerarten wurden allerdings genannt. Es ist ja
wohl an die Ausnutzung steuerlicher Vorteile gedacht ( siehe oben ).
In den USA gibt es stärkeren Widerstand gegen Cross Border Lesimg
Was geschieht jetzt mit den Cross-Border-Leasing- Verträgen ? (21.12.2003)
Seit Anfang Dezember 2003 erhalte ich Emails über Schwierigkeiten, die aktuell und konkret bei CBL- Verträge eintreten sollen. . Bekanntlich waren ja diese, zum Teil über 3 Generationen laufende Millionen- Verträge sehr umstritten. Die letzte dieser Nachrichten handelte von einer Veröffentlichung der "Jungen Welt" vom 16.12.2003, die anderen von Berichten aus regionalen Blättern von Nordrhein- Westfalen, Thüringen und Baden- Württemberg. Ich gebe sie hier allen Leuten zur Kenntnis, die sich dafür interessieren.
1. Bericht der "Jungen Welt" (16.12. 2003)
2. Berichte der WAZ aus dem Ruhrgebiet (04.12.2003)
3. Bericht des Kölner Stadtanzeigers (03.12.2003)
4. Anrüchige Verträge in Stuttgart ("Rheinischer Merkur" vom 11.12.2003)
Hierzu erreichten mich aus dem Internet 2 "Gegendarstellungen", die man hier abrufen kann.
5. CBL in Gera (Berichte vom 11.12.2003)
- Frankfurter Rundschau sieht auch die CBL- "Geldquellen für deutsche Kommunen in Gefahr" (07.01.2004)
In der heutigen FR kann man jetzt auch lesen, dass wohl die "Cross
Border Leasing"- Gelder aus den USA für die deutschen Kommunen nicht
mehr fliessen werden.. Die Risiken dieser Finanzgeschäfte sind wohl
schon wegen ihrer langen Laufzeit ( 30 - 99 Jahre) unübersehbar für
alle Betroffenen ( Vergl. FR- Bericht "Geldquellen
für deutsche Kommunen in Gefahr" vom 07.01.2004)
- US- Steuerbehörde interessiert sich für deutsche Cross Border Leasing-Geschäfte (20.01.2004)
- Steht CROSS BORDER LEASING vor dem endgültigen Aus ? (10.06.2004)
Von kompetenter Stelle wurde ich auf die folgenden aktuellen Berichte von "CROSS-BORDER-LEASING Due Finance Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft" aufmerksam gemacht :
Aktuelle Entwicklungen bei Cross Border Leasing (Stand: 9. Juni 2004)
- Nun hat es auch die "Frankfurter Rundschau" gemerkt : "CBL ist tot" (23.06.2004)
Hier sind ihre Berichte:
- Unsere Naturschützer bekämpften "CBL", weil sie durch die Langfristigkeit die Nachhaltigkeit bedroht sahen (24.06.2004)
Hier sieht man den Bericht von Sebastian Schönauer (Vorsitzender
von IKT und des AK Wassers beim BUND), der sich intensiv für den Wasserschutz
einsetzt mit dem Titel : "Aus für die Cross Border
Leasing „Geschäfte“ der deutschen Kommunen - Die Interessengemeinschaft
Kommunale Trinkwasserversorgung – IKT – sieht sich in ihren Warnungen bestätigt!".
- Offener Brief an den OB der Stadt Köln und an die Aufsichtsratsvorsitzenden der städtischen Betriebe wegen Cross Border Leasing (26.06.2004)
Attac Köln legt diesen Brief vor
- Nach dem vorläufigen Abschluss mit "CBL" schmückt am 28.06.2004 die "Frankfurter Rundschau" auf einmal ihre 2. Seite mit 5 Berichten dazu (01.07.2004)
"HINTERGRUND - Oderwitz oder was" VON B. HONNIGFORT (DRESDEN)
"Portrait - Aktiv - Michael Friedrich"
- Nach dem Wegfall des Cross Border Leasing werden sich die "Privatisierer" auf das PPP (Public Private Partnerchip) stürzen (02.07.2004)
- PPP (Public Private Partnerchip) wird zur ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft) und wird formalrechtlich (gesetzlich) auf allen staatlichen Ebenen vorbereitet (28.07.2004)
1. auf der EU- Ebene durch das "GRÜNBUCH ZU ÖFFENTLICH-PRIVATEN PARTNERSCHAFTEN UND DEN GEMEINSCHAFTLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE UND KONZESSIONEN". Das Grünbuch kann hier abgerufen werden.
2. auf der nationalen Ebene durch das Papier der SPD-Bundestagsfraktion : "Öffentlich Private Partnerschaften - Ein Wegweiser für Kommunen der Projektarbeitsgruppe Öffentlich Private Partnerschaften der SPD-Bundestagsfraktion , Dokumente Nr. 01/04, im Internet zu erreichen über http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_rubrik/0,,1922,00.htm#ber17
3. auf der Landesebene durch Änderungen der Kommunalverfassung : In Hessen existiert ein Entwurf, der u. a. kommunale Unternehmen und Beteiligungen regelmässig auf den Prüfstand stellen und die Kaufmännische Buchführung in den kommunalen Haushalten einführen will ( vergl. Oberhessische Zeitung (Alsfeld), Donnerstag, 15. Juli 2004 : "Hessen - Beteiligungen regelmäßig auf dem Prüfstand - Bouffier stellt im Landtag Neufassung des Kommunalrechts vor - Parlamente sollen Einblick in Wirtschaftsaktivitäten erhalten")
4. Auf den kommunalen Ebene werden dann die entsprechende Massnahmen so durchgeführt, dass sie (auch wegen ihrer Kompliziertheit) den kommunalen Vertretern nur noch zur pauschalen Bestätigung vorgelegt werden können.
- Schon will auch Frankfurt (Main) eine ÖPP (30.07.2004)
Im lokalen Teil der der FR kann man bereits etwas von einer Öffentlich
Privaten Partnerschaft Für Frankfurter Schulen lesen (vergl. Bericht
am 29.07.2004 : "SCHULBAUTEN - Stadt prüft Partnerschaft mit privaten
Investoren")
- Sollen durch Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) der Wirtschaft betriebliche und steuersparende Gewinne ermöglicht werden ? (01.09.2004)
In Mecklenburg-Vorpommern sind in einem Studieninstitut für kommunale
Verwaltung im Zusammenhang mit dem Thema "Erhaltung und Verbesserung der
kommunalen Daseinsvorsorge durch 'Öffentlich Private Partnerschaften
(ÖPP)" Modelle zur Nutzung inländischer Steuervorteile
behandelt worden (vergl. die Unterlagen dazu aus
dem Internet). Entstehen also jetzt neue Steuerlöcher, die wegen
der gleichzeitig propagierten Doppelten Buchführung bei den öffentlichen
Haushaltsplänen den Unternehmen hier einen doppelten Gewinn (Betriebs-
+ Steuergewinn) ermöglichen ? Wird dann nicht auch das öffentliche
Kostendeckungsprinzip durch das entstehende kaufmännische Gewinnerzielungsprinzip
bei der Gebührenermittlung abgelöst ?
- Geraten Kommunen durch Cross Border Leasing (CBL) in die Zwickmühle? (17.09.2004)
Von einer Attac- Liste erhalte ich eine Nachricht
aus dem "Newsletter für kommunale Entscheidungsträger" Nr. 4
vom 14.09.2004 des Sächsisches Staatsministerium des Innern mt
einer Warnung an Kommunen, die CBL-Verträge abgeschlossen habe ( vergl.
Anlage)
- Wenn es ums Steuern vermeiden (entziehen, sparen) geht, ist alles möglich : auch ein Wiederaufleben von CBL ? (14.09.2004)
Die USA-Botschaft konnte nichts über die laufenden Gesetzesentwürfe
sagen (vergl. taz vom 14.09.2004 :"Botschaft bei
CBL diplomatisch")
- Die Käufer der Marburger Schulen werden wohl nie der Öffentlichkeit bekannt werden ? (18.10.2004)
Ob das wohl auch für den Kreisprecher gilt, der ja erklärte : "Von einem Interessenten ist uns nichts bekannt", und dabei darauf verwies, dass Immobiliengesellschaften oder Erbengemeinschaften als potenzielle Käufer "erfahrungsgemäß oft erst zum Jahresende aktiv werden" ? ( lt. Bericht der FR vom 16.10.2004 mit dem Titel "Kreis Marburg sucht Käufer für seine Verwaltungsgebäude - Eine Woche nach Zustimmung zum Sale-and-lease-back-Modell sind Interessenten rar / Geschäft soll neun Millionen Euro bringen", siehe Anlage 1)
Diese Leute sind nämlich Teil einer "atypischen Stillen Gesellschaft", deren vollständiger Name in dem vorliegenden Vetragstext (siehe Anlage 2) auch noch nicht genannt ist..
Die Beschlussvorlage Kreistag (siehe Anlage 3) dieser Sale-and-lease-back-Finanzierung mit Barwertvorteil umschreibt in grobem Rahmen den Gesamtzusammenhang dieses "Verkaufs und Zurückvermietens" der Immobilien des Kreises Marburg-Biedenkopf, ohne Klarheit über seine Otganisation, z. B. die Geschäftsführung (Geschäftsführer und Beirat) festzulegen. Es sollen Entwürfe über eine Reihe von Verträgen, aber nicht der grundlegende Gesellschaftsvertrag über die Verwaltung des Grundvermögens den Kreistagsabgeordneten bekanntgegeben worden sein.
- Endgültiges Aus mit Cross-Border-Leasing. Was bleibt aber davon "hängen" ? (29.10.2004)
CBL wird wohl lange noch im Gespräch bleiben. Ob es noch 99 Jahre
sind, wird wohl kein heute Lebender erfahren. (siehe
Bericht der FR vom 29.10.2004 : Städten drohen Schadenersatzforderungen
- Das Steuerschlupfloch Cross-Border-Leasing ist gestopft - nun kündigt
sich Ärger mit Altverträgen an )
- Auch die "Junge Welt" von heute berichtet über das Aus von CBL (01.11.2004)
- Ermöglicht § 6b Einkommensteuergesetz Steuerentziehung mit Hilfe der Kommunen ? (06.11.2004)
- Ist wirklich § 6b Einkommensteuergesetz (ESTG) die gesetzliche Grundlage für diese Sale-and-lease-back- Vorhaben der Kreise Waldeck- Frankenberg, Marburg- Biedenkopf und der Stadt München, bei denen diese Gebietskörperschaften sich mit reichen Erben und Stiftungen (hier diese als atypische Stille Gesellschafter) in einer Gesellschaft zusammen geschlossen haben, um dem Staat (d.h. bei jenen sich selbst) Steuern zu entziehen ?
- Kann also der § 6b ESTG bei gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften, die nicht einmal Unternehmer, sondern nur Steuernentzieher sind, in dieser Form genutzt werden ?
Diese Frage stelle ich hier im Zusammenhang mit meiner folgenden Email aus einer Forumsdiskussion :
- Weg mit den Sreuerschlupflöchern ! (06.11.2004)
"Netzwerk Steuergerechtigkeit" will aktiv werden :
Siehe : FR von heute : "Netzwerk prangert Steuerflucht
an - Initiatoren aus Gewerkschaft, Kirche und Globalisierungsbewegung sehen
Sozialstaat und Demokratie in Gefahr" mit KOMMENTAR
- "Schulen als Profitcenter" (08.11.2004)
So bezeichnet Corell Wex die hessischen PPP- Projekte im Kreis
Marburg-Biedenkopf und in Offenbach in der "Jungen Welt" vom 08.11.2004
(vergl. Bericht). Sie sind aber unterschiedlich.
So hat meines Wissens das Offenbacher Vorhaben (vergl.
Bericht der FR vom 03.11.2004) im Gegensatz zum "Sale-and-lease-back"-
Verfahren von Marburg- Biedenkopf (vergl. den Link http://massenmensch.de/slb)
keinen steuerlichen Aspekt. Anders ist es aber wieder bei dem Projekt des
Kreises Bergstrasse, wobei eine Immobilientochter der Deutschen Bank steuerliche
Vorteile erhalten haben soll (vergl. Bericht der
Frankfurter Neuen Presse vom 03.11.2004, der auch das Offenbacher Vorhaben
aufzeigt). Und wiederum geht es hier wohl um die unterschiedliche steuerliche
Bewertung von Geld- und Grundvermögen. Aber ist denn diese nicht bereits
bei der Vermögenssteuer vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig
erklärt worden ? Da verstehe ich nicht, auf welche Verfassungsgerichtsentscheidung
man dann wartet.
- Neues zu CBL : Was wohl alles auf die betroffenen Kommunen zukommt ? (18.02.2005)
Dazu liegt ein neuer Bericht der "Jungen Welt" von heute vor : "Betrogene Betrueger - US-Investoren drohen deutschen Kommunen mit Schadenersatzklagen wegen geplatzter Cross-Border-Leasing-Geschaefte"
Der Verfasser des Artikels ist der Journalist, der sich am besten ueber
diesen Cross- Border- Leasing (CBL)- Schwindel auskennt. Er hat hat ihn
letztlich auch aufgedeckt und darueber ein Buch ("Cross Border Leasing
- Ein Lehrstück der globalen Enteignung der Städte", Verlag Westfälische
Dampfboot 2004) geschrieben.
- Cross-Border-Leasing (CBL), Sale-and-lease-back (SLB),
Public-Private-Partnership (PPP) aus der
Sicht von Attac Alsfeld (18.03.2005)
- Wie man in Österreich (Tirol) mit einem vereitelten Cross-Border-Leasing-Geschäft umgeht (30.03.2005)
Hier will man einen der aktiven Gegner der Tiroler Wasserkraft AG und
CBL- Verhinderer mit Klagen "fertig machen". (Vergl. Bericht
"Cross Border Leasing - Whistleblower wird geklagt")
- Wie CBL- Geschäfte enden (24.10.2005)
Von der CBL- Liste von Attac erreichen mich 3 Berichte über auslaufende Fälle von Cross Border Leasing (CBL)- Geschäften :
2. Pressemitteilung Mieterverein Bochum e. V : "Cross-Border-Leasing : Das dicke Ende naht"
3. Bericht der WAZ vom 24.10.2005 mit dem Titel
"Umstrittener Kanal-Deal kostet immer neues Geld"