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Dürfen Kommunen im Interesse reicher Erben dem Staat Steuern entziehen ?  (11.10.2003)

Nach intensiven Recherchen bin ich in "DEMO ( Die Monatsschrift für Kommunalpolitik) Nr.4/2003 auf Informationen gestossen, nach denen es wohl schon in den Jahren 1999/2000 bei der Stadt München den Fall gegeben hat, das Rathaus an potente Privatleute zu verkaufen und sofort zurückzuleasen (Sale-and-lease-back-Geschäft), um sich dann mit dem Erwerber die gesparte Erbschaftssteuer zu teilen" (vergl. "Bayerns Sonderweg: Verbot von Cross-Border-Leasing" - Von Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger, Landesvorsitzender der BayernSGK)-

Im Gegensatz zu dem gescheiterten Millionendeal der 4 oder 5 hessischen Landkreise bezog sich dieser Fall nicht auf  das Gesamtvermögen von ganzen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, sondern  nur auf ein Einzelprojekt, wobei es noch interessant wäre zu wissen, ob dieses erst neu erstellt worden ist.

Soweit sind wir also schon mit der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Vermögen gekommen : Ganze öffentliche Gebietskörperschaften, die doch die Interessen der Gesamtheit aller Bürger vertreten sollen,  schliessen sich mit den Reichen der Gesellschaft zusammen und Verschmelzen das ( doch allen zustehende ) Gemeinschaftsvermögen ( Rathäuser, Schulen usw.) mit deren Vermögen, um noch zusätzlich deren eigentliche Steuerabgaben zu einem geringen Teil für eigene Zwecke zu verwenden, wobei noch zu klären wäre, was davon noch in die Taschen von den Personen fliesst, die solche Deals durch ihr politisches Planen und Handeln ermöglichen  ( z. B. bei den vorgesehenen Beiräten). Auf jeden Fall tragen diese mehr oder wenig grossen persönlichen bzw. privaten Zuwendungen in den entscheidenden Gremien wesentlich mit dazu bei, solche gemischtwirtschaftlichen, gemischtfinanzierten bzw. ( jetzt auch ) gemischtsteuerlichen Vorhaben zu verwirklichen. Sind sie erst einmal ( ohne öffentliche Diskussion, ja ohne öffentliche Information ) vorhanden, dann werden sie nicht nur legitimiert, sondern sogar legalisiert, indem die betreffenden Interessenten sogar einen Druck auf die gewählten Regierungen ausüben, die sich hier nur dagegen wehren, dass man ihnen so die finanziellen Mittel entziehen wird.

So beruft sich  z. B. der Bayrische Städtetag auf die im GG abgesicherte Selbstverwaltung und Handlungsfreiheit der Kommunen, während die Bayrische Staatsregierung in ihrem Entwurf eines Verbotgesetzes gegen diese Leasingvorhaben als Begründung hervorhebt, dass "solche Modelle mit der Stellung der Kommunen im Verband des Gesamtstaates nicht vereinbar sind". Hier geht es wohl hauptsächlich um die mit den Geschäften verbundene "Steuerentziehung" zugunsten aussenstehender Privatpersonen oder -gesellschaften. Dazu heisst es auch gezielt im bayrischen Gesetzesentwurf :

"Die Genehmigung ist zu versagen, wenn das Rechtsgeschäft auf Erzielung von Einnahmen durch Schädigung steuerlicher Interessen des Staates ausgerichtet ist" (vergl. Holzinger a.a.O.)

Klaus Jungfer, der Stadtkämmerer der bayrischen Landeshauptstadt München, erklärt dieses Steuerentziehungsverfahren so :

"Die vom deutschen Recht möglich gemachten Erbersatzsteuer-Modelle gewinnen ihre Vorteilhaftigkeit aus der Differenz zwischen Bedarfswert und Verkehrswert bei Immobilien. Daran sind u.a. private Vermögensstiftungen interessiert, die durch die Beteiligung an einer solchen Konstruktion ihr Kapitalvermögen, das zum Stichtag der Erbersatzsteuer zum Verkehrswert besteuert würde, in Immobilienvermögen umtauschen, wodurch sich die Bemessungsgrundlage stark verringert. Eine Kommune, die ihre Gebäude in eine eigene Objektgesellschaft einbringt und von dieser zurückleast, kann daran partizipieren, wenn sich solche Stiftungen als atypische stille Gesellschafter beteiligen.

Ursache all dessen sind Gesetze, die das möglich machen. Die Existenz von Erbersatzsteuer-Modellen ist das Ergebnis einer Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, der Immobilienbesitz ausdrücklich gegenüber dem Kapitalvermögen bevorteilen wollte. Die Privatwirtschaft in ganz Deutschland nutzt es, wo sie nur kann, zu ihrem Vorteil (z.B. Hypo-Hochhaus in München). Nicht anders ist es mit CBL. Der US-Kongress, der es Investoren erlaubt, durch den Erwerb von „assets" im Ausland Steuern zu sparen, hatte im Sinn, seine Großunternehmen, die das machen können, diskret zu begünstigen.

Man muss mit Entscheidungen eines Gesetzgebers, die solche Steuerschlupflöcher zulassen, ja zielbewusst herbeiführen, nicht einverstanden sein. Empörend dabei sind aber eher die Motive der G«setzesmacher, weniger diejenigen der Steuerschuldner, die sie legal nutzen.

Tatsächlich hat man noch nichts davon gehört, dass der Freistaat Bayern eine Gesetzesinitiative unternommen hätte, das Bewertungsgesetz zu ändern, urn die wahrscheinlich verfassungswidrige Begünstigung des Immobilien- gegenüber dem Kapitalvermögen zu beseitigen. Auch ist nichts von Gesetzesvorschlägen zu hören, die den Erwerb von langlebigen Anlagen durch ausländische Investoren verbieten sollen. All dies lässt mutmaßen, dass das Land Bayern einverstanden ist, dass die Gesetze bleiben, wie sie sind.

Dafür spricht auch die Beratungsaktivität der Bayerischen Landesbank, ein Beteiligungsunternehmen des Freistaats, bei den Kommunen im Lande zu Fragen der Optimierung ihrer Finanzierungen und „Public Private Partnership". Was man verstehen kann, da doch die Bayerische Landesbank Anteile an einem bedeutenden Leasing-Unternehmen hält, das bundesweit eben jene „anrüchigen" Modelle vertreibt, die die Bayerische Staatsregierung zu nutzen verbieten möchte."

( vergl. "DEMO - Die Monatszeitschrift für Kommunalpolitik 4/2003 mit dem Titel US-Cross-Border Leasing , Seite 10 :hier den Aufsatz "CBL-kein Allheilmittel für Kommunalhaushalte" von Klaus Jungfer, Stadtkämmerer der bayrischen Landeshauptstadt München )

DEMO ist die sog. "Demokraische Gemeinde", das Fachorgan der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), welches ich aus meiner früheren aktiven Zeit als Kassierer einer SPD- Kreistagsfraktion sehr gut kenne . Die Bundes- SKG wurde 1978 in Kassel gegründet, also vor 25 Jahren. Die Gründung ist mir noch in guter Erinnerung, da ich seiner Zeit dort auf das geplante Vorhaben der Wasserprivatisierung in unserem SPD-Bezirk Ostwestfalen (Regierungsbezirk Detmold von NRW) hinweisen wollte, es aber nicht konnte, da das "kommunale Fussvolk" nur an einer Art Festakt teilnehmen konnte. Ich habe daher nur an einige mir mehr oder weniger bekannte Genossen das von mir damals erstellte Papier zu diesem Privatisierungs- Projekt verteilt.