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Aus "DEMO- Die Monatszeitschrift für Kommunalpolitik 4/2003" mit dem Titel "US-Cross-Border Leasing" , Seite 11 :

Bayerns Sonderweg: Verbot von Cross-Border-Leasing

Von Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger, Landesvorsitzender der BayernSGK

Die schwierige Haushaltslage der deutschen Kommunen hat dazu geführt, alle Möglichkeiten auszuloten, um Einnahmen zu erzielen. Dazu gehören auch neue Finanzierungsformen wie das Cross-Border-Leasing und das Sa-le-and-lease-back-Geschäft. Nur in Bayern sieht sich nunmehr der Staat dazu berufen, den Kommunen per Gesetzesänderung solche angeblich besonders risikobehafteten Geschäfte zu untersagen.

Ausgangspunkt war sicher der spektakuläre Vorschlag der Stadt München, das Rathaus an potente Privatleute zu verkaufen und sofort zurückzuleasen (Sale-and-lease-back-Geschäft), um sich dann mit dem Erwerber die gesparte Erbschaftssteuer zu teilen. Ein Geschäft zu Lasten des Freistaates Bayern, dem ja das Aufkommen dieser Steuer zusteht. Mehr als der fiskalische Verlust durch solche Geschäfte war wohl das gekränkte Staatsverständnis

Grund für die Demarche, wenn es im Entwurf heißt: „...die Genehmigung ist zu versagen, wenn das Rechtsgeschäft auf Erzielung von Einnahmen durch Schädigung steuerlicher Interessen des Staates ausgerichtet ist". Die Cross-Border-Lea-sing-Geschäfte (allerdings zu Lasten des US-Fiskus) enthielten zudem hohe Risiken, und der Staat müsse finanzielle Risiken für die Gemeinden verhindern und so schließlich auch den Bürger schützen.

Unbestreitbar enthalten Cross-Border-Leasing-Geschäfte Risiken, die auszuschließen sind, und begeistert bin ich persönlich von solchen Modellen auch nicht. Aber das rechtfertigt nicht das Verbot solcher Geschäfte. Denn die Risiken können und werden auch durch entsprechende Verträge ausgeschlossen und minimiert, genauso wie die Handlungsfreiheit der Kommunen nicht eingeschränkt wird. Deshalb hat sich mittlerweile auch der Bayerische Städtetag einhellig gegen die Gesetzesinitiative ausgesprochen und hält sie für eine Bevormundung der Städte. Wie sagte der Nürnberger OB Ulrich Ma-ly: »Wir diskutieren ohne Euphorie und Leidenschaft für solche Modelle, aber wir kön- nen die Risiken selbst einschätzen."

Allenthalben wird von Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gesprochen, und die Kommunen sollen mehr Verantwortung erhalten. Entbürokratisierung ist das Schlagwort gerade auch in Bayern. In diesen Kontext passt dieser Gesetzentwurf ganz und gar nicht.

Dr. Ivo Holzinger, Stadt Memmingen, Tel. (08331)850-0.