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Von einer Attac- Liste erhalte ich folgende Nachricht :

Date: Fri, 17 Sep 2004 11:25:08 +0200
From: R ü diger Heescher <ruediger.heescher@attac.de>
Subject: [Cbl] FW: [Attacmod-d] Cross-Border-Leasing
To: AG gegen kommunalen Ausverkauf <cbl@listen.attac.de>
Message-ID: <BD707A14.A78D%ruediger.heescher@attac.de>
Content-Type: text/plain; charset="ISO-8859-1"
 

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Von: HorstSchiermeyer@aol.com
Datum: Thu, 16 Sep 2004 06:53:59 -0400
An: agsteuern@listen.attac.de, attacmod-d@listen.attac.de
Betreff: [Attacmod-d] Cross-Border-Leasing

Dies ist eine Email der offenen bundesweiten moderierten Attac-Diskus-
sionsliste. Sie gibt ausschliesslich die Meinung der AutorInnen wieder.
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Geraten Kommunen in die Zwickmühle?

Im "Newsletter für kommunale Entscheidungsträger" Nr. 4 vom 14.09.2004 des Sächsisches Staatsministerium des Innern fand ich folgende Information und Warnung an Kommunen, die CBL-Verträge abgeschlossen haben:

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03 Paradigmenwechsel bei der Beurteilung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in den USA

Unterbindung der steuerlichen Anerkennung von Cross-Border-Leasing (CBL)-Geschäften durch die US-Gesetzgebung

Die Beurteilung von CBL-Transaktionen hat in den USA einen Paradigmenwechsel erfahren:

Politik, Presse und Öffentlichkeit sehen die Finanzierung der deutschen und europäischen Infrastruktur durch amerikanische Steuergelder nicht mehr als akzeptables Vorgehen an (vgl. die ausführlichen Materialien auf der Internet-Seite des Public Broadcasting Service. Die Investoren und deren US-Anwälte, die auf sichere Steuervorteile vertraut hatten, wurden durch diese politische Neuausrichtung überrascht.

Im Einzelnen:

Im Hinblick darauf, dass in der deutschen Presse Ende des Jahres 2003 verstärkt über eine Initiative des US-Senators Charles Grassley zu einem Gesetzesvorhaben zur Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen in den USA berichtet wurde, hat das Staatsministerium des Innern bereits mit Erlass vom 11. Dezember 2003 die nachgeordneten Behörden darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Sachlage bis auf weiteres CBL-Transaktionen nicht genehmigt werden sollten.

Am 11. Mai 2004 verabschiedete der US-Senat fast einstimmig ein umfangreiches Gesetzespaket, das unter anderem die wirtschaftliche Attraktivität von Leasinggeschäften stark einschränkt (sog. Abusive Tax Shelter Shutdown). Nach Auffassung der meisten Branchenexperten werden unter den neuen Rahmenbedingungen grenzüberschreitende CBL-Transaktionen in der bisherigen Form nicht mehr möglich sein.

Auf der Grundlage der vom US-Senat beschlossenen Gesetzesvorlage hat das US-Repräsentantenhaus am 17. Juni 2004 mit 251 zu 178 Stimmen zwischenzeitlich einen eigenen Gesetzentwurf verabschiedet.

Nunmehr soll es ein Vermittlungsverfahren zwischen Senat und Repräsentantenhaus geben, da der Senatsentwurf ­ insoweit weitergehend als die Gesetzesvorlage des Repräsentantenhauses ­ eine Rückwirkung³ vorsieht: Amerikanische Investoren sollen (rückwirkend) ab dem 18. November 2004 auch früher abgeschlossene Transaktionen steuerlich nicht mehr geltend machen können. (zit. nach asset finance, July/August 2004, S. 4, One step forward, two steps back: ³The version of the ETI repeal bill passed by the House in June 17 contains provisions against big ticket leasing transactions, but it does not attack closed deals. (Š). The Senate version has set an effective date of November 18 2003, and would also apply retroactive changes to any lease to a foreign lessee.²). Der amerikanische Kongress ist allerdings gegenwärtig in der Sommerpause. Die Gesetzgebung zur Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen in den USA zu Leasingtransaktionen wird daher erst in Kürze zum Abschluss kommen.

Von daher bleibt zunächst abzuwarten, welchen konkreten Inhalt die Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen in den USA annehmen werden. Nach dem bisherigen Standard der Verträge trägt grundsätzlich der Investor das Risiko, dass die gewählte Konzeption nicht zu den erwarteten Steuereffekten führt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die negativen Auswirkungen erst aufgrund einer späteren Rechtsänderung ergeben (s. Nr. 5.6 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur kommunalwirtschaftlichen und rechtsaufsichtlichen Beurteilung von Cross-Border-Leasing-Transaktionen- VwV CBL - vom 26. August 2003;SächsABl. S. 874).

Daher wird den sächsischen Kommunen dringend empfohlen, ihre bestehenden Vertragswerke auf diese Regelungen hin zu überprüfen. Klar dürfte allerdings schon jetzt sein, dass die Vertragspartner der Kommunen auf bestehende Rechte und Ansprüche nicht verzichten werden. Die interne Vertragsdokumentation und die vertraglich vereinbarte laufende Übersendung von Unterlagen an den US-Investor sollte daher künftig peinlich genau erfolgen (vgl. Nr. 5.16, 2. Spiegelstrich der VwV CBL).

Empfohlene Links:

http://www.pbs.org/wgbh/pages/frontline/shows/tax/
http://www.kommunalfinanzierung-heute.de/archiv/0312/images/alles0312.pdf
http://www.pbs.org/wgbh/pages/frontline/shows/tax/reform/pending.html
http://www.faz.com/IN/INtemplates/eFAZ/archive.asp?doc={4C6A3D3B-94CD-4060-
8352-506AB5FA35ED}&width=800&height=551&agt=explorer&ver=4&svr=4)

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