20 Haushaltswesen
E 312 Erhaltung und Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge durch 'Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)'
Seminarinhalt: Die öffentliche Hand sieht sich mit einem Finanzierungsbedarf konfrontiert, der mit den herkömmlichen Mitteln der Kommunalkreditaufnahme alleine nicht mehr zu bewältigen ist. Als neue Finanzierungsform spielt daher die private Vorfinanzierung öffentlicher Investitionen in der allgemeinen Diskussion seit einiger Zeit eine zunehmend wichtige Rolle. Es stehen sogenannte ÖPP- bzw. PPP-Modelle zur Disposition. Darunter versteht man die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteure bei der Erstellung, Finanzierung oder auch dem Management bisher öffentlich erbrachter Leistungen.
Allerdings gibt es keinen Königsweg, um die derzeitigen Haushaltsengpässe zu umgehen. In jedem Einzelfall muss daher beurteilt werden, ob sich die private Vorfinanzierung tatsächlich als die wirtschaftlich günstigste Lösung herausstellt. Neben Fragen der Wirtschaftlichkeit sind darüber hinaus auch steuerrechtliche, aber auch kommunal- und haushaltswirtschaftliche, finanzpolitische und verteilungsrechtliche Gesichtspunkte in die Überlegungen einzubeziehen.
Innerhalb des Spezialseminars wird den kommunalen Finanz- und Steuer-Strategen aktuelles Wissen sowie profunde Entscheidungshilfen vermittelt. Dabei werden zahlreiche Praxisbeispiele das Verständnis und den Umgang mit den verschiedenen öffentlich-privaten Finanzierungs- und Organisationsmodelle erleichtern.
Themenschwerpunkte:
a) aktuelle Beschreibung der Finanzsituation in den Städten und
Gemeinden (GV)
b) Öffentliche Aufgabenerfüllung durch Partnerschaft zwischen
Kommune und Privatwirtschaft (ÖPP/PPP-Modelle)
c) Neue Finanzierungs- und Organisationsmodelle (Kommunales Leasing,
Fondsfinanzierung, Miet-/Mietkaufmodelle, Facoring, Projektfinanzierung,
Contracting sowie Konzessions-, Kooperations-, Betreiber- und Dienstleistungsmodelle)
d) Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen (Vergabe-, Steuer-, Haushalts-,
Kommunal- und Zuwendungsrecht
e) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kosten-Nutzen-Analyse)
f) ÖPP/PPP-Projektbeispiele im Vergleich
g) Exkurs: Cross-Border-Leasing (CBL) und Modelle zur Nutzung inländischer
Steuervorteile
Referent Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. Uwe Baldauf; Freiberuflicher Referent,
VWA-Lehrbeauftragter, Fachberater der Kommunalwirtschaft
Zielgruppe : Führungskräfte kommunaler Gebietskörperschaften, die Entscheidungen über die Veränderung von Aufgabenstrukturen vorzubereiten oder umzusetzen haben; Mitarbeiter/innen verschiedener Ämter, die wirtschafts-, steuer- oder finanzbezogene Tätigkeiten verrichten und dafür ihre Fachkompetenz erhöhen wollen.
Dauer 2 Tage
Entgelt pro Person Mitglieder: 90,00 Euro
Nichtmitglieder: 135,00 Euro
Seminarnummer Termine Ort
E 312/0401 14./15. Juni 2004 Malchin
http://www.studieninstitut-mecklenburg.de/gesch_bed.htm
Geschäftsbedingungen
1. Programm
Mit dem Fortbildungsprogramm für das Jahr 2004 erhalten Sie eine Übersicht über die bisher geplanten Seminare mit Inhaltsangaben, Terminen und Durchführungsorten.
2. Anmeldung
Sie können sich bzw. Ihre Mitarbeiter/-innen für die im Fortbildungsprogramm aufgeführten Seminare unmittelbar nach Erscheinen des Fortbildungsprogramms bei uns anmelden.
Ihre verbindliche Anmeldung wird unter Angabe der Seminarkennziffer schriftlich (auch per Fax) erbeten.
Im laufenden Jahr werden nur neu aufgenommene Seminare sowie Veränderungen ausgeschrieben. Dies erfolgt durch den Versand von e-mails.
Ihre Anmeldung muss - sofern in der Ausschreibung nicht ausdrücklich anders bestimmt - spätestens 4 Wochen vor dem Seminartermin schriftlich oder per Telefax über Ihre Personalverwaltung bei uns eingegangen sein. Telefonische Anmeldungen werden nicht vorgemerkt und können nicht berücksichtigt werden.
Im Ausschreibungstext finden Sie jeweils Hinweise zu den Zielgruppen, für die das Seminar bestimmt ist. Im Interesse aller anderen Teilnehmer/-innen bitten wir Sie, diese Zielgruppenvorgabe bei Ihrer Anmeldung zu beachten.
Richten Sie Ihre Anmeldung schriftlich, per Telefax oder per e-mail über Ihr Personalamt an folgende Anschrift:
Studieninstitut für kommunale
Verwaltung in Mecklenburg
Basedower Straße 80
17139 Malchin
Fax: 03994/2801 - 16
Wenn Sie noch Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter den angegebenen Telefon-Nummern gern zur Verfügung.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung in Mecklenburg an.
3. Zusatztermine
Zu vielen Seminaren besteht eine sehr große Nachfrage, so dass wir nicht alle Anmeldungen berücksichtigen können. In einem solchen Fall versuchen wir jedoch jeder Verwaltung zumindest einen Platz in dem jeweiligen Seminar einzuräumen. Sie sollten also in Ihrer Anmeldung bereits eine Rangfolge vorgeben, mit welcher Priorität die angemeldeten Teilnehmer/-innen gegebenenfalls eingeladen werden sollen. Bei Seminaren, zu denen eine sehr große Nachfrage besteht, versuchen wir Zusatztermine anzubieten. Teilnehmer/-innen, die zu einem Seminar nicht zugelassen werden konnten, werden automatisch auf den Zusatztermin umgebucht. Sie werden selbstverständlich über den neuen Termin informiert. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte unverzüglich ab. Wenn Sie nicht absagen, ist dieser Platz für Sie reserviert.
4. Einladung/Anmeldebestätigung
Etwa 3 Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie über Ihre Verwaltung oder als Selbstzahler an Ihre Privatanschrift Ihre Seminareinladung mit Informationen zum Tagungsort.
5. Absage
Sie erhalten ca. 3 Wochen vor Seminarbeginn eine endgültige Seminarabsage, wenn wir Ihre Anmeldung leider nicht berücksichtigen können.
6. Rücktritt
Abmeldungen sind immer schriftlich beim Studieninstitut in Malchin vorzunehmen. Sofern Sie Ihre Teilnahme vor der Zulassung zu einem Seminar absagen, entstehen keine Kosten. Wenn Sie nach der Zulassung zu einem Seminar bis zu einer Woche vor dem Seminartermin Ihre Teilnahme absagen, so sind Sie verpflichtet, die Hälfte des Seminarentgeltes zu bezahlen. Wird die Teilnahme innerhalb der letzten Woche vor Seminarbeginn abgemeldet oder wird das Seminar nicht zu Ende besucht, so ist das volle Seminarentgelt fällig. Kann der freigewordene Seminarplatz anderweitig besetzt werden, wird kein weiteres Entgelt erhoben.
7. Teilnahmezertifikate
Teilnahmezertifikate werden am Ende der Seminare in Malchin unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung ausgehändigt. Bei Seminaren an anderen Veranstaltungsorten werden Ihnen die entsprechenden Zertifikate zugesandt.
8. Das Entgelt
Das Entgelt für die Teilnahme an einer Veranstaltung des Studieninstitutes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seminarausschreibung. Von Nichtmitgliedern wird in der Regel ein Zuschlag in Höhe von 50 % auf die jeweiligen Seminarentgelte erhoben.
Sofern für Sie ein Seminarplatz reserviert ist, erhalten Sie eine Zusage. Mit dieser Zusage entsteht für Sie auch die Verpflichtung, das Entgelt zu bezahlen. (siehe auch Pkt. 4 Einladung und Pkt. 6 Rücktritt)
Bitte warten Sie mit Ihrer Überweisung bis Sie von uns eine Rechnung erhalten.
9. Seminarzeiten
Beginn:
in der Regel um 09.00 Uhr
Ende:
in der Regel um 16.00 Uhr
Die genauen Zeiten werden mit der Seminareinladung bekanntgegeben.
10. Teilnehmerzahl
Die Gruppengröße zwischen 10 und 25 Personen bestimmt sich
nach den thematischen und pädagogischen Erfordernissen der jeweiligen
Veranstaltung.
Am Ende eines jeden Seminars werden Auswertungen vorgenommen, die sogenannten
Kritikbögen. Alle Teilnehmer/-innen können sich anonym zum Seminarinhalt
und Ablauf in schriftlicher Form äußern. Bitte nehmen Sie diese
Möglichkeit auf jeden Fall wahr. Sie helfen uns und den Dozenten,
die Seminare künftig noch besser zu gestalten, um für Sie den
größtmöglichen Lernerfolg zu garantieren.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise, die wir in den Seminarbeschreibungen
geben. Insbesondere ist es für viele Seminare erforderlich, dass Sie
zum Beispiel Gesetzestexte mitbringen. Hierauf wird in den Ausschreibungen
ausdrücklich hingewiesen. In der Regel ist es auch möglich, praktische
Probleme des Arbeitsplatzes in einem Seminar zu besprechen. Hilfreich ist
es, wenn der Dozent frühzeitig - möglichst vor dem Seminar -
von solchen Problemen weiß. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall
eine kurze Schilderung des Sachverhaltes. Wir werden diese Schilderung
dann an den Dozenten weiterleiten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude an der Fortbildung, erfolgreiches
Lernen und interessante neue Informationen.
http://www.studieninstitut-mecklenburg.de/mainuebe.htm
Der Zweckverband "Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg"
Mitglieder
Landkreise: Bad Doberan, Demmin, Güstrow, Ludwigslust, Mecklenburg-Strelitz,
Müritz, Nordwestmecklenburg, Parchim
Städte: Stadt Neubrandenburg, Hansestadt Rostock, Landeshauptstadt
Schwerin, Hansestadt Wismar
Verbandsvorsteher: Landrat Lutz da Cunha
Stellvertretender Verbandsvorsteher: Landrat Rolf Christiansen
Landrat Jürgen Seidel
Studienleiterin: Elke Ermler
Mitarbeiter der Geschäftsstelle:
Caren Schumann Fachbereichsleiterin Ausbildung
Leitung - zuständige Stelle -
Simone Tintel Fachbereich Fortbildung
- kommissarische Leitung -
Janina Lademann Fachbereich Fortbildung
Andrea Hilbert Fachbereich Fortbildung
Ivonne Osterbart Fachbereich Ausbildung
Jana Waterstradt Sekretariat / Haushalt
Brigitte Miltzow Allgem. Verwaltung
Sitz/Anschrift:
Basedower Straße 80
17139 Malchin
Telefon:
Sekretariat der Geschäftsführung: 0 39 94 / 28 01-10
Fachbereich Ausbildung (Lehrgänge) 0 39 94 / 28 01-19
0 39 94 / 28 01-20
Fachbereich Fortbildung (Seminare) 0 39 94 / 28 01-18
0 39 94 / 28 01-14
Finanzen 0 39 94 / 28 01-12
Telefax 0 39 94 / 28 01-16
Unsere Bürosprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 - 11.30
http://www.studieninstitut-mecklenburg.de/mainimpr.htm
Impressum
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg
Basedower Str. 80
17139 Malchin
Telefon: 03994/2801-10
Telefax: 03994/2801-16
E-Mail: geschaeftsstelle@studieninstitut-mecklenburg.de
Internet: www.studieninstitut-mecklenburg.de
Webmaster:
Janina Lademann
E-Mail: j.lademann@studieninstitut-mecklenburg.de
Telefon: 03994/2801-14
Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch den Verbandsvorsteher Herrn Landrat Lutz da Cunha gesetzlich vertreten. Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg ist das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern.
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