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Oberhessische Zeitung (Alsfeld) Donnerstag, 15. Juli 2004

Hessen

Beteiligungen regelmäßig auf dem Prüfstand

Bouffier stellt im Landtag Neufassung des Kommunalrechts vor - Parlamente sollen Einblick in Wirtschaftsaktivitäten erhalten

WIESBADEN (Ihe). Hessens Kommunen sollen künftig regelmäßig über ihre Unternehmen und Untfernehmensbeteiligungen berichten. Das will Innenminister Volker Bouffier (CDU) mit einer eingebrachten Neufassung des Kommunalrechts erreichen. Der Entwurf bietet Städten, Kreisen und Gemeinden auch die Möglichkeit, mit ihren Haushalten zur kaufmännischen Buchführung überzugehen.

Die umfassende Neuerung enthält zudem Änderungen im Wahlrecht, darunter die Abschaffung von Ein-Personen-Fraktionen.

Bouffier nannte die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung einen fairen Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen und der Wirtschaft, die immer wieder über Kommunen als Konkurrenten klage. Die ehrenamtlichen Kommunalparlamentarier müssten besser informiert werden. Zu den offiziellen Schulden der Kommunen von rund 9 Milliarden Büro kämen noch einmal 5,6 Milliarden Schulden kommunaler Eigenbetriebe, Zweckverbände und anderer Wirtschaftseinrichtungen.

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Wir brauchen hier mehr Transparenz,."
Volker Bouffier, Innenminister
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Bisher dürften wichtige Kennzahlen solcher Beteiligungen in vielen Fällen nicht öffentlich gemacht werden, sagte Bouffier.

"Wir brauchen hier mehr Transparenz", so der Minister. Nach dem Gesetzentwurf müssen die Kommunen künftig regelmäßig einen Beteiligungsbericht vorlegen. Außerdem soll in den Kommunalparlamenten einmal pro Wahlperiode öffentlich über alle Beteiligungen und deren Sinn debattiert werden. Bei npuen unternehmerischen Betätigungen muss künftig geprüft werden, ob ein Privatunternehmen sie nicht ebenso gut ausführen kann. Es muss einen öffentlichen Zweck geben, und die Betätigung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune stehen.

SPD und Grüne sehen in den Regelungen einen- Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung lehnte der SPD-Abgeordnete Günter Rudolph ab. Missbrauch sei schon mit dem geltenden Recht zu verhindern. Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich sah keinen Bedarf für eine solche Regelung. "Da regeln Sie etwas, wo man nichts regeln muss", sagte er. Außerdem dürfe es nicht sein, dass künftig alle defizitären unternehmerischen Aufgaben bei den Kommunen blieben und die gewinnträchtigen an private Unternehmen gingen. Den geplanten Beteiligungsberichten stimmten Rudolph und Frömmrich aber zu.

Dem FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn gehen die Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung nicht weit genug. Schließlich sehe das Gesetz einen Bestandsschutz für bisherige unternehmerische Betätigungen vor.

Kritik gab es auch an der Absicht, Ein-Personen-Fraktionen nicht länger zuzulassen. Frömmrich wies auf kleine Parlamente mit nur elf Abgeordneten hin. Für einen der Sitze seien etwa 9 Prozent der Wählerstimmen nötig - bei einem solchen Stimmanteil könne der Fraktionsstatus mit erweiterten Rede- und Mitwirkungsrechten nicht verwehrt werden.