aus Band II . Beratergruppe - "PPP im öffentlichen Höchbau", Rechtliche Rahmenbedingungen, Anmerkung 482 auf Seiten 216 und 217 (Auszug).
......Zur besonderen Problematik der US-Leasingfinanzierungen im Rahmen
des Cross-Border-Leasing vgl. Laudenklos/Pegatzky, NVwZ 2002, 1299 (1303).
Bezüglich derartiger Geschäfte hat die nordrhein-westfälische
Landesregierung vertreten, dass für eine Gemeinde keine gesetzliche
Verpflichtung aus der Gemeindeordnung bestehe, der zuständigen Aufsichtsbehörde
ein solches Rechtsgeschäft anzuzeigen (Antwort auf eine Kleine Anfrage
des Landtags NRW, abgedruckt in: Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes
NW 19/2001, 326 ff.). Nach Ansicht von Laudenklos/Pegatzky (a.a.O.) bestehen
allerdings gute Gründe, eine US-Leasingfinanzierung als kreditähnliches
Rechtsgeschäft zu werten und der Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht
zu unterwerfen.