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Recht auf Information für jeden Bürger (16.06.2008 )

Wie man Informationsmöglichkeiten in einer Partei und im Staat verbessern kann

Übersicht:

Einleitung

1. Informationen für Mitglieder und Bürger sind gerade auf der untersten Ebene wichtig

1. 1. Informationsblatt für Mitglieder

1. 2. Alle Bürger erhalten ein Recht auf Vorlagen der kommunalen Parlamente

1. 3. Öffentliche Auslegung der Haushaltspläne und Jahresrechnungen

1. 4. Die kommunalen Ausschussitzungen werden öffentlich ( vergl. besonderer Abschnitt )

1. 5. Aktien der Kritischen Aktionaere dienen als Mittel zur Beschaffung von Informationen aus dem Versorgungsbereich

2. Schaffung von Informationsmöglichkeiten auf staatlicher Ebene

2. 1. Von den Jungdemokraten kam der Anstoß ( jedenfalls für mich )

2. 2. AfA und AsJ in Ostwestfalen- Lippe wollen Informationsfreiheit verwirklichen

2. 3. Nach der ersten Odyssee zum Bundesparteitag

2. 4. Antrag verschwindet im Parteirat

2. 5. Antrag taucht 1989 im Grundsatzprogramm der SPD wieder auf

2. 6. EG will Informationsfreiheit für Umweltbelange

2. 7. Anfragen der SPD- Fraktion im Bundestag

2. 8, Informationsfreiheit soll in das Grundgesetz

2. 9. SPD- Ortsverein Höxter kartet weiter nach

2. 10. SPD- Parteitag 1997 will Aufbruch in die Informationsgesellschaft

2. 11. Virtueller Ortsverein der SPD ( VOV ) greift im Zusammenhang mit den neuen Medien das Thema auf

2.12. Weitere politische Entwicklung
 

Ausführung


Einleitung

Hier will ich versuchen, aus meiner Sicht die Diskussion in der SPD um die Problematik der Informationsbeschaffung und -verwendung darzustellen. Eine Informationsfreiheit ist nämlich wichtig für eine Meinungs- und Pressefreiheit, die meines Erachtens letztlich eine sog. "freiheitliche Demokratie" von anderen Demokratieformen ( z. B. ehemalige "Volksdemokratien" ) unterscheidet. Sie ist die Grundlage für eine Opposition, die ich nicht nur zur Kontrolle innerhalb eines Staates, sondern in jeder Gemeinschaft ( auch innerhalb einer Partei: innerparteiliche Opposition ) für notwendig erachte. Die letzten Ereignisse innerhalb der CDU mit dem ehemaligen Bandeskanzler Kohl zeigen dies.

Für mich persönlich war es wichtig, dass ich als Mandatsträger immer und als Parteifunktionär meist meine politischen Vorstellungen von der Basis her aus der Opposition heraus gegen die "Spitzen" durchsetzen musste.
 

1. Informationen für Mitglieder und Bürger sind gerade auf der untersten Ebene wichtig

1. 1. Informationsblatt für Mitglieder

Während meiner aktiven Tätigkeit in der SPD stand Information immer an hervorragender Stelle, bedeutet doch Wissen durch Information immer politische Macht.

So gab es in meinem damaligen SPD- Ortsverein Höxter ein Informationsblatt fuer Mitglieder : Auf der Rueckseite der Einladung zur Mitgliederversammlung wurden den Mitgliedern immer aktuelle Informationen aus der Parteiarbeit gegeben. Mitglieder hatten hier auch die Möglichkeit zu Leserbriefen. Als langjähriger Schriftführer war ich dafür verantwortlich. Wenn nichts anderes vorlag, konnte so auch das Protokoll der letzten Versammlung in verkürzter Form dargestellt werden. Als Anlage 1 füge ich auf einem besonderen Blatt einen Auszug aus dem Informations- und Diskussionsblatt des SPD- Ortsvereins Höxter Nr. 62 vom 15. 03. 1976 bei, der sich mit den Informationsgegebenheiten im Höxteraner Kreistag befasst, als ich erstmals in ihn gewählt worden war.

Später wurde natürlich die Technik verbessert. Die Zahl der Mitgliederversammlungen ging auch zurück. An Stelle der Mitgliederinformationen traten dann Informationsblätter für alle Bürger und im Zusammenhang mit den vom PV zur Verfügung gestellten Unterlagen entstanden Ortsvereinszeitungen, die besonders in Wahlkampfzeiten hergestellt wurden ( vergl. Anlage 2: Titelblatt von "DER HÖXTERANER" vom Juli 1981 )

1. 2. Alle Bürger erhalten ein Recht auf Vorlagen der kommunalen Parlamente

Aufgrund eines Antrags des Ortsvereins Höxtere setzte die SPD- Ratsfraktion durch, dass in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt verankert wurde, dass

- jeder Bürger das Recht erhielt, sich die Ratsvorlagen der öffentlichen Sitzung einige Tage vorher zu beschaffen.

- in den Ratssitzungen eine genügende Anzahl von entsprechenden Vorlagen den anwesenden Bürgern zur Verfügung stand und

- nach der öffentlichen Sitzung jeder anwesende Bürger das Recht hatte, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Ich kann mich noch erinnern, dass es lange dauerte, bis sich die Ratsmitglieder des Ortsvereins dazu durchrangen, den Antrag im Rat überhaupt zu stellen, obwohl die SPD- Fraktion in der Minderheitssituation war. Der Antrag wurde dann auch im Rat beschlossen.

Zunächst erhielten auch nur die Parteien eine angemeldete Anzahl der Vorlagen zur Verfügung. Als Schriftführer habe ich sie zunächst aufgrund einer Wunschliste, die in den Mitgliederversammlungen kursierte, interessierten Mitgliedern zugestellt.

Nachdem diese Regelung eine Legislaturperiode praktiziert worden war, tauchte sie in der Geschäftsordnung des Rats der nächsten Legislaturperiode nicht mehr auf, sodaß erst vom Ortsverein wieder darauf gedrängt werden musste, was auch schließlich wieder zum entsprechenden Ziel führte.

Als ich dann später wegen anderer Funktionen mein Amt als Schriftführer aufgab, wurden die nun von der Fraktion in Empfang genommenen Vorlagen in den Fraktionssitzungen an die dort anwesenden sachkundigen Bürgern weitergegeben.

Nach von mir jetzt eingezogenen Informationen aus meinem damaligen politischen Wirkungsort Höxter (Weser ) sollen diese in 70-er Jahren des vorigen Jahrhunderts eingeführten Regelungen jetzt noch ( 2002 ) in dieser Form existieren.

1. 3. Öffentliche Auslegung der Haushaltspläne und Jahresrechnungen

In den Gemeinde- bzw. Kreisordnungen der Bundesländer ist geregelt, dass Haushaltspläne und Jahresrechnungen eine bestimmte Zeit zur Einsichtnahme für die Bürger öffentlich auszulegen sind. Leider nehmen dies sehr wenige Bürger wahr.

In Nordrhein- Westfalen können gegen den Entwurf des Haushaltsplanes sogar Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Darüber muss dann das kommunale Parlament in öffentlicher Sitzung entscheiden. Auch hiervon wird ganz wenig Gebrauch gemacht.

1. 4. Die kommunalen Ausschussitzungen werden öffentlich

Anträge des SPD- Ortsvereins Höxter haben im Zusammenhang mit der Diskussion um das Kommunalpolitische Grundsatzprogramm der SPD wesentlich zur allgemeinen Durchsetzung der Öffentlichkeit der kommunalen Ausschüsse beigetragen ( vergl. Anlage 3 : besonderer Abschnitt )

1. 5. Aktien der Kritischen Aktionaere dienen als Mittel zur Beschaffung von Informationen aus dem Versorgungsbereich

Als ich erstmals Kreistagsabgeordneter wurde, war ich darüber erstaunt, dass der Kreistag nur wenige Mal im Jahr tagte ( vergl. Anlage 1 : Mitteilungs- und Diskussionsblatt des SPD- Ortsvereins Höxter Nr. 62 vom 15.03.1976 ). Ausser dem Kreisausschuss, dem ich nicht angehoerte, traten auch die Fachausschüsse nur sehr selten zusammen. Der Finanzausschuss, dem ich angehoerte, tagte zusammen mit Kreisausschuss. Und dabei erhielt ich eine Aufwandsentschaedigung von damals ca. 3oo,-- DM pauschal monatlich bei durchschnittlich insgesamt ca. 6 - 8 Sitzungen im Jahr. Dieses meines Erachtens starke Missverhaeltnis von Leistung und Entgelt brachte ich in der Fraktion und einmal auch in einem Ausschuss zum Ausdruck. Man sagte mir daraufhin, wenn ich die Aufwandsentschaedigung für zu hoch halte, könnte ich das Geld auch Wohlfahrtsverbaenden stiften.

Der Kreis Höxter war an einigen in privatrechtlicher Form geführten Versorgungsunternehmen beteiligt ( z. B. PESAG AG, PREUSSENELEKTRA AG ). Als ich einmal zwecks Informationsfindung in den Geschaeftsbericht des betreffenden Unternehmens Einblick nehmen wollte, sagte der Oberkreisdirektor, das ginge so nicht, der Kreistag müsse erst über mein Akteneinsichtsrecht beschliessen. Das brachte mich auf den Gedanken, von meiner Aufwandsentschaedigung Aktien von den Unternehmen zu kaufen, an denen der Kreis beteiligt war, bzw. von denen, die in Verbindung mit den kommunalen Versorgungsunternehmen standen, wie z. B. VEBA-, VEW-, RWE-, Rhenag-, VIAG- ,Gelsenwasseraktien. Ein weiterer Anlass war damals auch die auf den Hauptversammlungen geführte Diskussion über Atomenergie und die beginnende Privatisierung der kommunalen Versorgungsbereiche. Es ging mir vor allem darum, Informationen zu sammeln, um dieser Entwicklung entgegegentreten zu können.

Diese Informationen, die ich auch der Partei (SPD) zur Verfügung stellte, führten immerhin dort zu einer intensiven Privatisierungsdiskussion und retteten den gesamten Regierungsbezirk Detmold vor dem Zugriff des Waaserkonzerns Gelsenwasser AG. Dazu hatten wir u. a. den AfA- Bezirkssekretär mit meiner Aktie zur Hauptversammlung der Gelsenwasser AG geschickt.

Um meine Aktien auch später anderen Interessenten zur Verfügung stellen zu können, trat ich ich dem Dachverband Kritischer Aktionäriinen und Aktionäre e. V. (http://ourworld.compuserve.com/homepages/critical_shareholders/homepage.htm) bei.. Ihm kann ich jeder Zeit das Stimmrecht aus meinen Aktien übertragen oder von ihm mir selbst Eintrittskarten zum Besuch von Hauptversammlungen bestimmter Unternehmen besorgen. Ich war hier einige Zeit auch selbst aktiv war und verwaltete die Eintrittskarten der Aktionärsversammlungen.

2. Schaffung von Informationsmöglichkeiten auf staatlicher Ebene

In der Folge sollen meine Beobachtungen in der SPD dargestellt werden, die sich auf Diskussion und Beschlußfassung zu dieser Thematik beziehen.

2. 1. Von den Jungdemokraten kam der Anstoß ( jedenfalls für mich )

Ich weiß es nicht mehr genau, wann es gewesen war : Jedenfalls hatte ich in der "Frankfurter Rundschau " gelesen, daß die Jungdemokraten ein Informationsfreiheitsgesetz fordern. Ich stellte daufhin diese Thematik in unserem SPD- Ortsverein und später in der AfA unseres Bezirks zur Diskussion.

Die Jungdemokraten waren damals die Jugendorganisation der FDP, besaßen aber ( im Gegensatz zu den Jungsozialisten ) eine eigene Rechtsform als e. V. und bestehen deshalb heute noch , obwohl sie sich längst von der FDP getrennt haben. Ihre damaligen Repräsentanten waren u. a. Günther Verheugen und Ingrid Mathhäus- Meier, die nach dem Ende der sozialliberalen Koalition ( 1982 ) in die SPD überwechselten und dort auch Karriere machten. Ingrid Mathäus- Meier stammte aus Münster und war damals oft als Referentin bei der damaligen Höxteraner FDP- Kreisvorsitzenden Traute Kirsch zu Gast.

Direkten Kontakt hatte ich mit den Jungdemokraten, als sie in Höxter/Weser eine öffentliche Landesvorstandssitzung ( NRW ) veranstalteten. Mir ist die damals von ihnen vorgetragene Forderung, einen Grundrechtkatalog zum Schutz gegen die herrschenden Konzerne aufzustellen, noch in Erinnerung. Als Begründung führten sie damals ( Anfang der 70-er Jahre ) schon an, daß diese einen größeren politischen Einfluß als die nationalen Regierungen hätten.

2. 2. AfA und AsJ in Ostwestfalen- Lippe wollen Informationsfreiheit verwirklichen

Antraege zur Informationsfreiheit wurden also bereits in den 70-er und 80-er Jahren in der SPD diskutiert, u. a. in der AfA- Organisation meines damaligen SPD-Bezirks Ostwestfalen- Lippe ( OWL = Regierungsbezirk Detmold in NRW ). Sie kamen allerdings zunaechst nicht zum Abschluss. In OWL wurden die betreffenden Anträge mit dieser Thematik an die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) überwiesen, die dazu ein Positionspapier vorlegte ( vergl. Anlage 4 : ASJ- Papier): Federfuehrend war ( glaube ich ) Annette Fugeman- Hesing, die damals Kämmererin in der Stadt Herford war ( später: Finanzministerin in Hessen und Finanzsenatorin in Berlin ). Jedenfalls hat sie daran mitgewirkt. Annette war allerdings in der Parteiorganisation des Bezirks nicht sehr aktiv, auch nicht in der ASF ( Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen ), was Herforder SPD- Frauen mir gegenüber bedauerten. Ich kannte sie nur von Veranstaltungen der SGK ( Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik ) und im Zusammenhang mit den dort behandelten kommunalen Themen.

2. 3. Nach der ersten Odyssee zum Bundesparteitag

1986 lag dann auf dem SPD- Bezirksparteitag von OWL ein Grundsatzantrag zum Informationsfreiheitsgesetz ( grundsätzliches Akteneinsichtsrecht für jeden Bürger ) vor. Die Antragskommission empfahl, den Antrag an die ASJ zu ueberweisen. In meinem Diskussionsbeitrag schilderte ich die "Odyssee" dieses Antrages in all den vergangenen Jahren, der schliesslich dort wieder landen sollte, wo er hergekommen war, nämlich bei der ASJ. So gelang es mir, die Delegierten zu überzeugen, die dann dem Antrag mit großer Mehrheit mit Weiterleitung an den Bundesparteitag zustimmten .

2. 4. Antrag verschwindet im Parteirat

Auf dem Bundesparteitag 1988, auf dem ich als Delegierter anwesend war, lag dann dieser Antrag wieder vor. Er wurde von der Antragskommission den vielen anderen Anträgen zugeordnet, die an den Parteirat überwiesen werden sollten. Ich weiß noch, daß ich zu dem Antrag sprechen wollte und meine Kollegin, die mich vom Hotel zum Tagungsgebäude mitnehmen sollte, drängte. Der Antrag stand nämlich zu Beginn des letzten Tages der Konferenz auf der Tagesordnung, und alle waren am Packen.
Wir kamen aber zu spät. In der Aufbruchstimmung war er schon entsprechend behandelt worden.

Ich habe dann anschließend mehrmals Parteiratsmitglieder unseres Bezirks nach der Behandlung des Antrags gefragt, konnte aber nichts konkretes erfahren. Auch Anfragen beim Parteivorstand waren ergebnislos.

2. 5. Antrag taucht 1989 im Grundsatzprogramm der SPD wieder auf

Umso erstaunter war ich, als ich wörtliche Passagen dieses Antrages 1989 im ( damals ) neuen Grundsatzprogramm der SPD wiederfand ( vergl. Anlage 5 : Auszug aus dem SPD- Programm 1989  ). Ich erkläre es mir so, daß Heidi Wieczorek- Zeul, die ich als Verfechterin dieser Ideen kannte und ja damals bereits stellv. Parteivorsitzende war, sich dafür eingesetzt hat.

2. 6. EG will Informationsfreiheit für Umweltbelange

In der Zwischenzeit hatte auch die Europäische Gemeinschaft (EG) eine "Richtlinie des Rates über den freien Zugang zu Informationen der Umwelt" ( s. Anlage 6 ) beschlossen.

2. 7. Anfragen der SPD- Fraktion im Bundestag

Die SPD- Bundestagsfraktion startete eine Große Anfrage "Informationszgangsrechte für Bürgerinnen und Bürger" vom 12. 5. 1991 (Drucksache 12/752), die von der Bundesregierung am 9. 10. 1991 (Drucksache 12/1273) beantwortet wurde.

2. 8, Informationsfreiheit soll in das Grundgesetz

Die SPD-Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission vom 12. 11. 1992, forderten "das Recht jedes Menschen auf Zugang zu Daten der vollziehenden Gewalt" (Akteneinsichtsrecht) als Grundrecht (Artikel 5, neuer Absatz 2 a) im Grundgesetz festzulegen, was allerdings nicht zum Zuge kam ( vergl. Anlage 7: Auszug aus Seite 6 der Dokumentation der SPD- Bundestagsfraktion vom April 1993 ).

2. 9. SPD- Ortsverein Höxter kartet weiter nach

Der SPD- Ortsverein Höxter legte dem Bundesparteitag 1993 gleich 2 Anträge zur Beschlussfassung vor.

- Bestätigung des Grundsatzantrages .Der Parteitag hatte ja formell noch keinen Beschluss gefasst. ( s. Anlage 8 : Antrag ). Dieser Antrag wurde vom Parteitag angenommen.

- einen konkreten Antrag zur Praktizierung, um Mafia und Korruption zu bekämpfen ( s. Anlage 9 : Zeitungsbericht der "Neuen Westfälischen" ) Dieser Antrag wurde für erledigt erklärt.

2. 10. SPD- Parteitag 1997 will Aufbruch in die Informationsgesellschaft

Die Beschlussfassung in der SPD fand ihren vorläufigen Abschluss in dem Antrag I 156 des Parteivorstandes "Von der Utopie zur Wirklichkeit: Aufbruch in die Informationsgesellschaft", der auf dem 1997-er Parteitag beschlossen wurde ( s. Anlage 10 ).
 

2. 11. Virtueller Ortsverein der SPD ( VOV ) greift im Zusammenhang mit den neuen Medien das Thema auf

Der Virtuelle Ortsverein der SPD hat am 05. 12. 1998 einen Beschluss zur Informationsfreiheit ( vergl. Anlage 11 : "Recht auf Information" ) gefaßt. Ich konnte leider die Diskussion nicht verfolgen, da ich zu spät die entsprechende Liste belegte. Ich habe aber dem Beschluss gerade noch zustimmen können. In einer anschliessenden Email an die damalige VOV- Vorsitzende Petra Hartmann-Tursky machte ich aber auf die Brisanz des Antrags aufmerksam. ( vergl. Anlage 12 : Eigene Email an Petra am 30.01.1999) und habe ihr später auch Unterlagen aus der Entwicklung der Diskussion in der SPD zu dieser Thematik zugeleitet. Marita Strasser hat dies bereits am 19. März 1999 nach dem Besuch bei der Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin bestätigt ( vergl. Anlage 13 : Auszug aus einer Mail von Maritta Strasser über den Besuch bei der Bundesjustizministerin ). Anschließend wies ich auf der Liste auf meine vorhergehendes Bedenken, welche die Umsetzung des VOV- Beschlusses betreffen, in dem Schreiben an die Vorsitzende hin ( vergl. Anlage 14 : Eigene Email vom 17. April 1999 ).

Im Vorfeld des Bundesparteitages vom Dezember 1999 hat es dann im VOV Versuche gegeben, den Antrag I 156 des PV ( s. oben ) zu ueberarbeiten und bei der Partei neu einzubringen. Es wurde zur Diskussion sogar eine besondere Liste eingerichtet. Aus mir unerklärlichen Gründen ist eine begonnene Diskussion nicht fortgeführt worden und deshalb meines Wissens nichts mehr weiter erfolgt.

2.12. Weitere politische Entwicklung

In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom Dezember 2000 .
Der Entwurf wird derzeit im Bundesinnenministerium diskutiert und sollte bereits Ende September 2001 dem Bundeskabinett zur Endabstimmung vorgelegt werden. Dies ist jedoch bis heute nicht geschehen. Nach Informationen aus parlamentarischen Kreisen besteht zumindest bei den Grünen und Teilen der SPD noch der Wille, das Gesetz vor der Sommerpause in den Bundestag einzubringen., was aber immer unwahrscheinlicher wird.

Lage in den Bundesländern :

Während in Brandenburg, Berlin, Schleswig- Holstein ( vergl. Anlage 15 : Schleswig-Holstein bekommt Informationsfreiheitsgesetz ) und Nordrhein- Westfalen  bereits ein Informationsfreiheitsgesetz existiert, gehen in anderen Bundesländern die Bestrebungen  dazu weiter. Oppositionsparteien in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen hatten parlamentarische Initiativen zur Verabschiedung von IFG ergriffen, die niedergestimmt wurden. In Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Gesetzentwürfe in der Beratung. Für Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind keine Gesetzesinitiativen bekannt. In Nordrhein-Westfalen stimmten alle Parteien der Informationsfreiheit zu. Zusammenfassend haben also 4 Länder Informationsfreiheit, 4 beraten darüber, 4 haben dagegen gestimmt und ebenfalls 4 Länder noch keine Gesetzentwürfe beraten. Zumindest ist durch die Gesetze zu erwarten, dass es mehr Möglichkeiten geben wird, sich über öffentliche Angelegenheiten besser zu informieren.

In Hessen, in denen es meines Wissens bereits ein Akteneinsichtsrecht in Umweltangelegenheiten gibt, haben die Grünen im Landtag einen  Antrag  zum weiteren Ausbau gegeben ( vergl. Anlage 16 : Grüne wollen Bürgern Einsicht in Akten geben )

Lange Zeit hat man davon nichts mehr in der Öffentlichkeit gehört, bis 5 namhafte zivilgesellschaftliche Organisationen dazu wieder aktiv wurden :

- Das Informationsfreiheitsgesetz wird neu formuliert (05.04.2004)

Dazu aus der FR von heute : "Wider den Obrigkeitsstaat - Der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz möchte den Bürgern mehr Transparenz in Bundesbehörden und Ministerialbürokratie garantieren

- Die Regierungsfraktionen wollen einen eigenen Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz einbringen (07.04.2004)

Dazu : Pressemitteilung der SPD- Bundestagsfraktion - 02.04.04 Rückenwind für ein Informationsfreiheitsgesetz
und
PRESSEMITTEILUNG NR. 220 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. April 2004 Rückenwind für ein Informationsfreiheitsgesetz
 

- NRW ist doch eines der wenigen (4) Bundesländer, die ein Informationsfreiheitsgesetz besitzen (30.06.2004)

Davon  sollte man bei Volksentscheiden auch Gebrauch machen . Hier findet man den Gesetzestext.
 

 Seit 1994 gibt es ein Umweltinformationsgesetz aufgrund einer EG- Richtlinie (13.07.2004).

Es gwährt jedem Bürger einen Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde vorhanden sind. Diese Tatsache ist nicht mehr genügend  bekannt. Deshalb findet man dieses Gesetz hier.
 

- Zu dem Umweltinformationsgesetz (UIG) erhielt ich von einem Experten eine zusätzliche Information (15.07.2004):

Danach befindet sich u.a. eine Novelle des Gesetzes in Vorbereitung.

Weiter :
 

- Übersicht über Informationsfreiheitsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland (30.07.2004)

Sie gibt es nur in 4 Bundesländern :

- Berlin (siehe : Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin)
- Brandenburg (siehe : Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz  - Land Brandenburg - )
- Schleswig Holstein (siehe : Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein)
- Nordrhein-Westfalen (siehe : Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen)
- Auf Bundesebene existiert ein Referentenentwurf des Innenministers (siehe hier). Hier gilt nur ein Umweltinformationsgesetz aufgrund einer EG- Richtlinie (siehe dort).
 

- Noch im Oktober soll das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Bundestag eingebracht werden. Aber was wird dabei herauskommen ? (14.10.2004)

Dies wurde mir jetzt erst durch eine Mail mit dem Titel : "Schwedische Lösung oder "Informationsverweigerungsgesetz?" des unbeirrten Streiters WKeim (Auslandsdeutscher in Norwegen) bekannt (siehe Anlage). Wegen einer Reise hatte ich die FR nicht gelesen, die am 04.10.2004 dazu die folgenden 3 Berichte :
1.Mehr Zugang zum Verwaltungswissen - Seit 1998 verspricht Rot-Grün ein "Informationsfreiheitsgesetz" - jetzt liegt der Entwurf dafür vor (siehe hier)
2. "ANALYSE - Achtung, Informationsblockierer!" (vergl. hier)
3. " Zu weit gefasste Ausnahmeregelungen (Interview mit Thilo Weichert:) (vergl.dort)
gebracht hatte.
 

- Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes soll verbessert werden (08.11.2004)

Lt. heutigem FR- Bericht : "Bürger sollen mehr wissen dürfen - Koalition legt nachgebesserten Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz vor / Datenschützer hält Korrekturen nicht für ausreichend"

Wenn "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weiterhin von der Informationspflicht ausgenommen werden sollen" (was ja Datenschützer Thilo Weichert nicht in Ordnung findet), kann die Informationsfreiheit wohl dann leicht unterlaufen werden, wenn öffentliche Aufgaben in einer privaten Rechtsform durchgeführt werden, also privatisiert worden sind.
 

- Heute wurde das Informationsfreiheitsgesetz im Bundestag eingebracht (17.12.2004)

Inhaltlich scheint es nicht viel zu bringen, wie mir 2 Berichte sagen, die mir zugeleitet wurden :

1. "Rot-Grün macht Ernst mit dem Akteneinsichtsrecht" in heise online news vom 15.12.2004 (s. Anlage)
2. "Informationsfreiheitsgesetz kommt"in heise online vom 17.12.2004 (s. Anlage)
 

- "Wird das Informationsfreiheitsgesetz nun nach dem Entwurf verbessert oder verwässert ?" Das ist nun die Frage. (18.12.2004)

Dazu der heutige Bericht der FR : "Rot-Grün bietet Innenminister Schily die Stirn  - Regierungsfraktionen bringen Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit ein / Bürgerrechtler bemängeln Ausnahmekatalog"
 

- Neues Umweltinformationsgesetz ab heute in Kraft - Pressestelle des Bundesumweltministeriums war  nicht informiert (14.02.2005)

Dazu : Bericht der heutigen FR : "Umweltinformationsgesetz - Behörden müssen mehr Auskünfte geben" (Anlage)
           Kommentar dazu : "Kommentar - Informieren" (Anlage)
           Neues Gesetz auf dem Link  http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s3704.pdf
 

- Informationsfreiheitsgesetz wird am 14.03.2005 im Innenausschuss des Bundestages beraten (08.03.2005)

Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland haben an dem (neuen ?) Entwurf der SPD/Grüne- Fraktionen vom 07.03.2005 noch einiges zu beanstanden. (vergl. Network-Secure News  vom 07.03.2005 mit dem Bericht "Öffentliche Anhörung des Informationsfreiheitsgesetzes im Innenausschuss"). Sie sieht nämlich im Gesetz zu viele
weitgehende Einschraenkungen und schlägt vor, diese zu beseitigen. - So sollen u. a. "auch fiskalische und andere privatrechtliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand dem Informationszugang unterliegen."

Dadurch soll wohl auch bei der zunehmenden Übertragung von öffentlichen Angelegenheiten auf Gesellschaften mit privater Rechtsform (Privatisierung) ein Informationszugang erreicht werden. Aus meiner eigenen politischen Tätigkeit weiss ich, dass hier sogar Mandatsträgern mit Anwendung des Privatrechts Informationen verwehrt werden können (siehe
http://www.meinepolitik.de/wfghoex3.htm).
Der gesamte Text der Stellungnahme der AG kann  hier  abgerufen werden.
 

- Informationsfreiheit in Deutschland : Wann endet ihr Märchen und beginnt ihre unendliche Geschichte ? (11.05.2005)

Gestern erhielt ich eine der unendlichen Mails von Walter Keim, dem unermüdlichen Streiter, der von Norwegen aus auch in  Deutschland  die Informationfreiheit (das Akteneinsichtsrecht für alle Bürger) durchsetzen will (siehe Anlage). Die 2. und 3. Lesung des entsprechendes Gesetzes war im deutschen Bundestag  zum 13.05. 2005 auf die Tagesordnung gesetzt worden. Aber schon am heutigen Morgen konnte man in der FR lesen, dass die Behandlung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Drängen der Gesundheitsministerin Schmidt und der Krankenkassen abgesetzt worden sei (vergl. Bericht der FR vom 11.05.2005 mit dem Titel "Rot-Grün vertagt Gesetze - Koalition und Regierung uneins über Reformprojekte"), was auch am frühen Nachmittag durch eine weitere Mail von Keim bestätigt wurde (siehe Anlage). Die Tatsache, dass das Gesetz jetzt noch auf der Tagesordnung bei der Homepage steht, bestätigt wohl lediglich ironisch das Märchenhafte einer Geschichte, die mich auch schon 30 Jahre verfolgt (siehe: Bericht "Recht auf Information für jeden Bürger"  ).
 

- Die BR Deutschland wird wohl jetzt kein Informationsfreiheitsgesetz erhalten (25.05.2005)

Das wird wohl auch nach den vorgezognen Bundestagswahlen noch lange dauern, bis die Bürger hier wie in fast allen anderen demokratisch regierten Staaten ein Akteneinsichtsrecht erhalten. (vergl. Bericht "Verfallsdatum erreicht" der heutigen "Berliner Zeitung")
 

- Informationsfreiheitsgesetz soll in letzter Minute verabschiedet werden (27.05.2005)

Ob dies wirklich noch geschieht ? "Die Hoffnung stirbt zuletzt." (vergl. Meldung von www.heise.de)
 
 

- Die "unendliche Geschichte" vom Märchen des Informationsfreiheitsgesetzes läuft weiter (05.06.2005)

Auf der Homepage des Bundestages war allerdings darüber an diesem Wochenende nichts zu finden.

Aber :

golem.de - IT-News für Profis vom 03.06.2005 / 15:48 berichtet  "Bundestag verabschiedet Informationsfreiheitsgesetz - CDU/CSU hält das Gesetz für überflüssig"

Am Dienstag, den 07.06.2005 ist das wörtliche Protokoll der Bundestagsdebatte zur 2. und 3. Lesung des IFG auf der Homepage des Bundestag abrufbar, welches hier dargestellt wird.

Am Mittwoch, den 08.06.2005 hat die FR in ihrem Bericht : "IFG-Vorstoß wohl chancenlos - Union dürfte Informationsfreiheitsgesetz im Bundesrat blockieren" (siehe Anlage)  Zweifel angemeldet, ob das Gesetz noch vor der Auflösung des Bundestags verwirktlicht wird.

Am Samstag, den 11. 06.2005 erhalte ich von Walter Keim die Nachricht, dass das IFG nicht auf der Tagesordnung des Bundesrates vom  17.06.2005  steht (vergl. Anlage mit Email von Walter Keim zu "Behandlung des IFG im Bundesrat" vom 11.06.2005 10:00:25).
 

- Auch das Informationsfreiheitsgesetz wurde vom Bundesrat beschlossen (10.07.2005)

Das hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet.

Weiter .......
 

- 70 % der Deutschen in Gemeinden, Kreisen und Ländern immer noch ohne Informationsfreheit (fwd) (07.08.2005)

Walter Keim (Norwegen) kämpft weiter für Informationsfreiheit. Wer unterstützt ihn  in Deutschland ? Ich erhielt von ihm diese Mail (siehe Anlage)  

- 1. und 2. Lesung des Informationsfreiheitsgesetzes in Hamburg  (25.04.2006)

In Hamburg wurde am 29.und 30. März auch ein Informationsfreiheitsgesetz behandelt, wie aus dem vorliegenden Kurzprotokoll der  Bürgerschaft (siehe Anlage) zu ersehen ist. Ob es abschliessend behandelt wurde und wann es in Kraft tritt, ist nicht zu ersehen. 

- Informationsfreiheitsgesetz in Bremen, ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger (06.05.2006)

Auch in Bremen scheint nach einer Veröffentlichung  der  SPD- Homepage  mit dem Titel  vom 05.05.2006  :  "Schildt: Informationsfreiheitsgesetz wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger" (siehe Anlage) ein Akteneinsichsrecht zu kommen. 

 

- Wo gibt es auf der Welt Informationsfreiheit? (03.06.2006)

Das nachfolgende Schreiben von Walter Keim an das Niedersächsische Innenministerium gibt einen kurzen, aber weltweiten Überblick über Gestaltung des "Rechtes auf Informationsfreiheit“. Der in Norwegen lebende deutsche Verfasser setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die für eine Demokratie notwendige Informationsfreiheit in seinem Heimatland (bis zum letzten Dorf) durchgesetzt wird.  


Weiter …….

 

- Landtag beschloss am 27.06. 2006 die Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern (01.07.2006)

Dazu wurde  eine Pressemitteilung  mit dem Titel „Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern: Informationsfreiheitsgesetz M-V stärkt Demokratie und Bürgerrechte“ herausgegeben (siehe Anlage)

 

- Sind PPP-Geschäfte ohne jegliche Kontrolle (16.08.2006)

Bundesregierung verteidigt breite Ausnahmen bei der Informationsfreiheit
 
Ich erhielt diese Nachricht aus dem Internet:

Zunächst das Gute daraus: In diesem Jahr wurde in 4 Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, zuletzt im Saarland, was meines Wissens auf der Homepage bisher noch nicht berichtet wurde. Die Nachricht zeigt aber auch die Schwierigkeiten, diese Gesetz gegenüber den Verwaltungen durchzusetzen, was besonders für Privatisierungsvorhaben und  (sogar für bereits durchgeführte) -maßnahmen gilt

Weiter…..
 

- Wann kommt in Hessen das Informationsfreiheitsgesetz für alle öffentlichen Angelegenheiten? (01.09.2006)

Beim Bund und in 9 Bundesländern ist durch ein Informationsfreiheitsgesetz für alle Bürger das Akteneinsichtsrecht für alle öffentlichen Angelegenheiten festgelegt. In Hessen, das noch nicht dazu gehört, las ich nach langer Zeit in der Frankfurter Rundschau vom 31.08.2006 wieder etwas davon und zwar gleich Artikel in einer Ausgabe :

„Hoffen auf den freien Blick in die Akten“

„Grüne wollen mehr Rechte für Bürger“,

„EU zwingt zur Info-Freigabe - Umweltdaten müssen im Herbst zugänglich werden“.

Die einheimische Oberhessische Zeitung  meldet dies in wenigen Zeilen mit „Grüne wollen mehr Transparenz für die Bürger“

Am gleichen Tag erhielt ich von Walter Keim, dem unermüdlichen Streiter für dieses Recht eine Mail mit dem Betreff  „Informationsfreiheit für Hessen“, die den konkreten Hintergrund zu den Presseberichten aufzeigt..

Alle diese Berichte zusammen können auf dieser Seite gelesen werden.

 

 - Wann erhält Hessen endlich ein Informationsfreiheitsgesetz ? (05.06.2008)

Aufgrund einer Pressemitteilung der hessischen Grünen (siehe Anlage) erinnert der unermütliche Einzelkämpfer Walter Keim aus Norwegen in einem öffentlichen Schreiben (siehe Anlage)  daran, dass Hessen mit 4 von allen 16 deutschen Bundesländern immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz besitzt. Seine diesbezügliche Übersicht hat er meiner Homepage (siehe dort) zugeleitet.

 

- Gibt  es nun in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg auch Informationsfreiheitsgesetze ? (16.06.2008)

 

Walter Keim aus Trondheim (Norwegen) informiert :

 

  1. über Rheinland-Pfalz (siehe Anlage)
  2. über  Baden-Württemberg (siehe Anlage)