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Auszug aus einer Mail von Lars Tietjen vom 26.01.2000

Zur Kenntnisnahme die PE des SSW:

Pressemitteilung Kiel, den 26.01.2000

SSW-Entwurf gegen den Willen der Landesregierung beschlossen:

Schleswig-Holstein bekommt Informationsfreiheitsgesetz

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute den Gesetzentwurf des
Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) für ein
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Damit bekommt
Schleswig-Holstein als drittes Bundesland nach Brandenburg und Berlin
ein Gesetz, das den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu
Informationen der Verwaltungen des Landes, der Kreise und der
Kommunen regelt.

Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, unterstrich
hierzu: „Es ist ein einmaliger Vorgang, dass der Landtag mit der
Mehrheit von SSW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Willen der
Landesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der zudem von
einer Oppositionspartei eingebracht wurde. Dieses zeigt, dass die
parlamentarische Demokratie in Schleswig-Holstein funktioniert.“

Das „Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das
Land Schleswig-Holstein“ ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern,
ohne Nachweis einer Betroffenheit oder Angabe einer Begründung bei
den Verwaltungen dort vorhandene Informationen anzufordern. Begrenzt
wird dieses Recht lediglich durch datenschutzrechtliche Regelungen
für den Persönlichkeitsschutz und einen Schutz behördlicher
Entscheidungsbildungsprozesse. Das schleswig-holsteinische Gesetz,
das vom SSW in Anlehnung an ein dänisches Gesetz erstellt wurde, ist
das fortschrittlichste seiner Art in der Bundesrepublik. Eine
entsprechende Bundesregelung ist bisher nicht vorhanden.

Der Südschleswigsche Wählerverband ist die politische Vertretung der
dänischen Minderheit und der nationalen Friesen in Schleswig-Holsten.
Er ist gegenwärtig mit zwei Mandaten im Schleswig-Holsteinischen
Landtag vertreten.