Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, unterstrich
hierzu: „Es ist ein einmaliger Vorgang, dass der Landtag mit der
Mehrheit von SSW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den
Willen der
Landesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der zudem von
einer Oppositionspartei eingebracht wurde. Dieses zeigt, dass die
parlamentarische Demokratie in Schleswig-Holstein funktioniert.“
Das „Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für
das
Land Schleswig-Holstein“ ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern,
ohne Nachweis einer Betroffenheit oder Angabe einer Begründung
bei
den Verwaltungen dort vorhandene Informationen anzufordern. Begrenzt
wird dieses Recht lediglich durch datenschutzrechtliche Regelungen
für den Persönlichkeitsschutz und einen Schutz behördlicher
Entscheidungsbildungsprozesse. Das schleswig-holsteinische Gesetz,
das vom SSW in Anlehnung an ein dänisches Gesetz erstellt wurde,
ist
das fortschrittlichste seiner Art in der Bundesrepublik. Eine
entsprechende Bundesregelung ist bisher nicht vorhanden.
Der Südschleswigsche Wählerverband ist die politische Vertretung
der
dänischen Minderheit und der nationalen Friesen in Schleswig-Holsten.
Er ist gegenwärtig mit zwei Mandaten im Schleswig-Holsteinischen
Landtag vertreten.