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Öffentliche Anhörung des Informationsfreiheitsgesetzes im Innenausschuss

Bereich->Datenschutz - Datensicherheit

07.03.2005

Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland informaiert zum Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN (BT-Drs. 15/4493 vom 14. Dezember 2004) vom 7. März 2005

Es geht voran: Der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes der Koalitionsfraktionen befindet sich in der parlamentarischen Beratung; am 14. März 2005 hört der Innenausschuss des Deutschen Bundestages Sachverständige in einer öffentlichen Sitzung an. Dass die Zeichen für die Informationsfreiheit nun auf Grün stehen, ist erfreulich. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit europäischen und anderen Staaten ihre Rolle als Schlusslicht in puncto Transparenz aufgibt. Allerdings enthält der Entwurf noch zu restriktive Einschränkungen, die den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an ein wirkungsvolles Instrument zur Erlangung öffentlicher Informationen nicht gerecht werden.

Der Nutzung des neuen Rechts dürfen in der Praxis keine unüberwindbaren Hürden entgegengestellt werden; der Informationszugang darf ohne wirklich zwingenden Grund nicht abgelehnt werden. Der Brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dr. Alexander Dix, der zurzeit den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland innehat, wird deshalb vor dem Innenausschuss für einen Verzicht auf zu weit gehende Einschränkungen eintreten. Die Informationsbeauftragten der Länder schlagen unter anderem vor, dass

- auch fiskalische und andere privatrechtliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand dem Informationszugang unterliegen;

- eine Geheimhaltung zum Schutz öffentlicher Belange nur dann in Frage kommt, wenn eine konkrete Gefährdung öffentlicher Interessen bevorsteht und

- Unternehmensdaten nicht ausschließlich aufgrund des Willens des Unternehmers geheim gehalten werden dürfen, sondern von der Behörde im Rahmen einer Abwägungsentscheidung auf ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen sind.

- Ein Informationsfreiheitsgesetz ist notwendige Bedingung für eine demokratische Informationsgesellschaft. Um die Bürgerinnen und Bürger endlich auf eine Augenhöhe mit den Verwaltungen zu bringen, muss der vorliegende Entwurf aber noch verbessert werden. Die Stellungnahme der Informationsbeauftragten der Länder enthält zahlreiche Verbesserungsvorschläge hierzu.

- Die Stellungnahme sowie Verweise auf den Gesetzentwurf und das Plenarprotokoll des Bundestages vom 17. Dezember 2004 stehen auf unserer Website unter www.datenschutzzentrum.de zur Verfügung.

Der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands gehören die Informationsbeauftragten der Länder an, in denen Informationsfreiheitsgesetze in Kraft sind:

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Telefon: 0 30 / 75 60 - 89 66 / Telefax 0 30 / 2 15 50 50
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Landesbeauftragter für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht
Brandenburg
Telefon: 03 32 03 / 3 56 - 41 / Telefax: 03 32 03 / 3 56 – 49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Telefon: 02 11 / 3 84 24 - 92 / Telefax: 02 11 / 3 84 24 – 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein
Telefon: 04 31 / 9 88 - 12 16 / Telefax: 04 31 / 9 88 - 12 23
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Letzte Aktualisierung ( 07.03.2005 )