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Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern:

Informationsfreiheitsgesetz M-V stärkt Demokratie und Bürgerrechte

Am 27. Juni 2006 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. Damit wird erstmals jeder, der dies wünscht, ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes erhalten und in Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen können. „Besonders erfreulich ist es, dass der Gesetzgeber sich nach einigem Hin und Her dazu durchgerungen hat, auch das privatwirtschaftliche Handeln von Behörden und privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand mit in das Informationsrecht aufzunehmen, wie dies bereits in anderen Informationsfreiheitsgesetzen der Fall ist“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz Karsten Neumann heute im Schweriner Landtag. „Damit werden auch bei uns im Land Verwaltungsvorgänge transparenter und das Prinzip der Amtsverschwiegenheit wird erheblich begrenzt; das schafft Vertrauen in Staat und Verwaltung. Gleichzeitig haben die Bürger eine zusätzliche Möglichkeit, aktiv an demokratischen Willensbildungsprozessen teilzuhaben.“

„Ich baue darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes rege und verantwortungsvoll von ihren neuen Rechten Gebrauch machen“. Falls eine Person der Ansicht ist, dass ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt oder nicht beachtet worden ist, hat sie das Recht, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern zu wenden. Dieser erhält insoweit die Funktion eines Beauftragten für die Informationsfreiheit. Daneben steht selbstverständlich der Rechtsweg offen. Mit diesem erweiterten Informationsrecht bleiben personenbezogene Daten, genauso wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, natürlich auch weiterhin geschützt. „Informationsfreiheit und Datenschutz sind zwei Seiten einer Medaille: beide Rechte sichern die demokratische Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden mein Team und ich die Einführungsphase intensiv mit Schulungen, Beratungen und aktuellen Informationen unter www.informationsfreiheit-mv.de unterstützen,“ so der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern,

Karsten Neumann.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
19053 Schwerin
Telefon: (03 85) 5 94 94 55
Telefax: (03 85) 5 94 94 58
E-Mail:mailto:datenschutz@mvnet.de
Internet: http://www.lfd.m-v.de/

 verantwortlich: SG 1/CR/2005

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
- Pressestelle -
Schloss, Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Fon: 0385 / 52 52 149
Fax: 0385 / 52 52 616
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