Am 27. Juni 2006 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. Damit wird erstmals jeder, der dies wünscht, ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes erhalten und in Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen können. Besonders erfreulich ist es, dass der Gesetzgeber sich nach einigem Hin und Her dazu durchgerungen hat, auch das privatwirtschaftliche Handeln von Behörden und privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand mit in das Informationsrecht aufzunehmen, wie dies bereits in anderen Informationsfreiheitsgesetzen der Fall ist, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz Karsten Neumann heute im Schweriner Landtag. Damit werden auch bei uns im Land Verwaltungsvorgänge transparenter und das Prinzip der Amtsverschwiegenheit wird erheblich begrenzt; das schafft Vertrauen in Staat und Verwaltung. Gleichzeitig haben die Bürger eine zusätzliche Möglichkeit, aktiv an demokratischen Willensbildungsprozessen teilzuhaben.
Ich baue darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres
Landes rege und
verantwortungsvoll von ihren neuen Rechten Gebrauch machen. Falls eine
Person
der Ansicht ist, dass ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt
oder nicht
beachtet worden ist, hat sie das Recht, sich an den Landesbeauftragten
für den
Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern zu wenden. Dieser erhält
insoweit die
Funktion eines Beauftragten für die Informationsfreiheit. Daneben
steht
selbstverständlich der Rechtsweg offen. Mit diesem erweiterten
Informationsrecht bleiben personenbezogene Daten, genauso wie Betriebs-
und
Geschäftsgeheimnisse, natürlich auch weiterhin
geschützt. Informationsfreiheit
und Datenschutz sind zwei Seiten einer Medaille: beide Rechte sichern
die
demokratische Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb werden mein Team und
ich die Einführungsphase intensiv mit Schulungen, Beratungen und
aktuellen
Informationen unter www.informationsfreiheit-mv.de unterstützen,
so der
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern,
Karsten Neumann.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
19053 Schwerin
Telefon: (03 85) 5 94 94 55
Telefax: (03 85) 5 94 94 58
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