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Networld / 03.06.2005 / 15:48

Bundestag verabschiedet Informationsfreiheitsgesetz

CDU/CSU hält das Gesetz für überflüssig

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen 3. Juni 2005 das so genannte Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, das den Zugang zu Informationen des Bundes regeln soll. Bürger erhalten damit Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Nur aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses oder des Datenschutzes kann der Zugang zu Informationen versagt werden. Die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Mit dem Prestige-Projekt will Rot-Grün Institutionen und staatliche Organisationen in Richtung einer stärkeren Bürgerbeteiligung lenken, um so auch Korruption und Amtsmissbrauch zu verhindern. Mit dem Gesetz soll ein voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes für alle Bürger geschaffen werden, wie er in Modellprojekten der Länder Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt wurde.

Laut Gesetz sollen alle Behörden des Bundes zur Herausgabe oder Gestattung von Einsichtnahme in Dokumente verpflichtet und grundsätzlich alle amtlichen Informationen erfasst werden. Durch besondere Regelungen will die Bundesregierung dabei den Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sicher stellen. Vor der Herausgabe von Dokumenten oder einer Einsichtnahme soll die jeweils zuständige Behörde prüfen, ob Datenschutzbelange berührt sind.

Für die Herausgabe von Dokumenten oder deren Einsichtnahme sollen Gebühren oder Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich an der bestehenden Umweltinformationskostenverordnung orientieren soll. Durch eine Internetklausel sollen die Behörden angehalten werden, geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen. "Mit diesem Gesetz soll in Deutschland normal werden, was in den meisten modernen Staaten längst eine Selbstverständlichkeit ist", heißt es von Seiten der SPD.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält das Gesetz hingegen für überflüssig: "Das Informationsfreiheitsgesetz ist überflüssig und beschäftigt nur Verwaltungsbeamte und Gerichte. Der Hinweis der rot-grünen Mehrheit auf die Vielzahl anderer Staaten, die ein solches Gesetz haben, geht fehl." Es gebe bereits zahlreiche Gesetze, die den Bürgern Einsicht in Verwaltungsakten ermögliche. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats. (ji)
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