Bundesregierung
verteidigt breite Ausnahmen bei der Informationsfreiheit
Ich lerhielt diese Nachricht aus dem Internet :
Zunächst das Gute daraus :
In diesem Jahr wurde in 4 Bundeslaendern ein
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, zuletzt im Saarland, was meines
Wissens auf dr Homepage bisher noch nicht berichtet
wurde.
Die Nachricht zeigt aber auch die Schwierigkeiten,
diese Gesetz gegenüber den Verwaltungen durchzuetzen,
was besonders fuer Privatisierungsvorhaben und
(sogar für bereits durchgeführte) -maßnahmen gilt. Das Fiasko beim Fall Toll Collect wurde im Sommer 2003 gerade zu derselben Zeit
offenkundig, als der damalige Bundesbauminister sein ca. 1400 Seiten starkes,
von Bankern und Wirtschaftsprüfern erarbeitetes Gutachten für PPP- Geschäfte
vorstellte. Lehren daraus wurden damals nicht und sollen nachher natürlich auch
nicht gezogen werden.
-----------------------Text der Nachricht
Datum: 09. Aug 2006 06:30
Betreff: heise online: Bundesregierung
verteidigt breite Ausnahmen bei der Informationsfreiheit
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och nö
.... "Im Übrigen sähe man sich mangels Sachverstand nicht in der Lage,
geheimhaltungsbedürftige Passagen zu schwärzen und die übrigen freizugeben" ....
"xyz"
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08.08.2006 15:42
Bundesregierung verteidigt breite Ausnahmen bei
der Informationsfreiheit
Die Bundesregierung legt hohen Wert darauf, dass
bei der Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz[1] besondere
öffentliche Belange, der behördliche Entscheidungsprozess, der Datenschutz, das
geistige Eigentum und Geschäftsgeheimnisse zu beachten sind. Dies geht aus
ihrer jetzt veröffentlichten Antwort[2] (PDF-Datei)
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Insbesondere
verteidigt die Bundesregierung die Auskunftsverweigerung im Fall Toll Collect: Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes will
demnach keineswegs "den Schutz von Vertraulichkeitsvereinbarungen
rückwirkend für beliehene Auftragnehmer des Bundes" aufheben. Selbst wenn
man von einem solchen Ziel ausgehe, würden einer Veröffentlichung auch Teilen
des Vertrags
Geheimhaltungsklauseln entgegenstehen.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss
und Politiker der Grünen hatten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes
Anfang des Jahres Anträge auf Einsicht in das Vertragswerk zwischen dem
Maut-Konsortium und dem Bundesverkehrsministerium gestellt, das inklusive
Anlagen rund 17.000 Seiten umfasst. Das Ministerium lehnte eine Offenlegung
jedoch ab[3] und führte zur Begründung an, dass die Herausgabe Toll Collect im Wettbewerb schaden beziehungsweise die
Sicherheit des Systems gefährden könne. Im Übrigen sähe man sich mangels
Sachverstand nicht in der Lage, geheimhaltungsbedürftige Passagen zu schwärzen
und die übrigen
freizugeben. Zudem könne die Herausgabe des Vertrags die "Unabhängigkeit
und Entscheidungsfreiheit der Rechtspflegeorgane" beeinträchtigen, da der
Bund Toll Collect wegen mangelnder Leistungserbringung
auf insgesamt 5,1 Milliarden Euro vor einem Schiedsgericht verklagt hat[4].
Von jeglicher Akteneinsicht wäre im Rahmen der
LKW-Maut nur der Teilbereich betroffen, in dem die Toll Collect
GmbH als Beliehene tätig wird, begründet die Bundesregierung die Verweigerung
des Informationseinblicks nun ausführlicher. Unberührt bliebe der "umfassende
Vertraulichkeitsanspruch der Toll Collect GbR".
Diese sei als eigentlicher Auftragnehmer ebenfalls Vertragspartner des Maut-Betreibervertrages,
im Gegensatz zur übergeordneten Projektgesellschaft Toll Collect
GmbH jedoch nicht "mit hoheitlichen Aufgaben beliehen" worden. So
würde eine Veröffentlichung des Maut-Betreibervertrages durch den Bund selbst
dann eine
Vertragsverletzung gegenüber der Toll Collect GbR
darstellen, soweit dies im Verhältnis zur Toll Collect
GmbH rechtmäßig wäre. Im Maut-Konsortium sind neben der Gesellschaft
bürgerlichen Rechts die Konzerne DaimlerChrysler
Financial Services und Deutsche Telekom vertreten.
Auch die Weigerung, Teilauszüge des
Betreibervertrags zu veröffentlichen, untermauert die Bundesregierung noch
einmal. Die angesichts möglicher wirtschaftlicher Schäden ihres
Vertragspartners notwendige sichere Beurteilung durch eine Behörde, ob einzelne
Passagen eines solchen Kontrakts keine Rückschlüsse von Konkurrenten auf geheimhaltungsbedürftige
Informationen des Vertragspartners zulassen, würde "detaillierte
Kenntnisse der Behörde über betriebliche und
geschäftliche Abläufe beim Vertragspartner und auch bei dessen Wettbewerbern
erfordern". Dieses Wissen sei in Verwaltungen "regelmäßig nicht
vorhanden" und müsse für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung auch nicht
aufgebaut werden.
Eine Heranziehung externen Sachverstandes für die
zuverlässige Trennung geheimhaltungsbedürftiger von nicht
geheimhaltungsbedürftigen Passagen wäre für das Verkehrsministerium zudem
"mit erheblichen Kosten verbunden". Dies würde einen
unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten, was einen Informationszugang
ausschließe. Angesichts des anhängigen Schiedsverfahrens zwischen Bund und Toll
Collect sei eine Akteneinsicht zudem generell
ausgeschlossen, weil der Zugang nachteilige Auswirkungen auf dieses Verfahren
haben könnte. Es genüge dabei "die bloße Möglichkeit" abträglicher
Effekte. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob und mit welchem Erfolg auf
Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erlangte Informationen verwendet
würden, um möglicherweise Druck auf Entscheidungsträger auszuüben.
Generell hält die Bundesregierung die Handhabung
des Informationsfreiheitsgesetzes nicht für zu restriktiv, da die Bundesbehörden
sich allein an die gesetzlichen Vorgaben halten und den weiten Ausnahmekatalog
vom prinzipiellen Anspruch der Bürger auf Informationszugang anwenden würden.
Bei den Bundesministerien sind seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anfang
2006 bis zum 20. Juni 420 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden. In 193
Fällen gewährten diese den Informationszugang vollständig, in 30 Fällen
teilweise. 106 Anträge lehnten sie ab, 86 befanden sich am Stichtag noch in Bearbeitung.
In 28 Verfahren legten die Antragsteller
Widerspruch gegen eine Verweigerung des Informationszugangs ein. Davon wurde
dem Widerspruch nur einmal vollständig, in vier Verfahren teilweise abgeholfen.
In acht Verfahren wiesen die Behörden den Widerspruch zurück. Die übrigen Vorverfahren
sind noch nicht abgeschlossen, zudem noch Klagen anhängig. Der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist nach eigenen Angaben
bislang in 141 Fällen als Ombudsmann angerufen worden. Die ihm anvertrauten
Fälle sind größtenteils noch offen, da die Bearbeitung auch aufgrund
einzuholender Stellungnahmen der Behörden und Prüfungen längere Zeit
beansprucht.
Summa Summarum ist bislang laut der
Bundesregierung das vom Informationsfreiheitsgesetz verfolgte Ziel, die
Transparenz des Verwaltungshandelns zu erhöhen, erreicht worden. Zumindest
beurteilt sie die Wirkung des Informationsfreiheitsgesetzes auf mehr
Transparenz staatlichen Handelns in der Behördenorganisation und
Verwaltungsabläufen trotz der vielfältigen Kritik von Bürgerrechtlern an der
Handhabung der Normen mit einem Wort schlicht als "positiv".
Zur
Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:
Neuer Anlauf für Informationsfreiheit in
Thüringen[5]
Verwaltungen in Bremen und Hamburg werden transparenter[6]
Informationsfreiheit auch für Mecklenburg-Vorpommern[7]
Saarland verabschiedet Informationsfreiheitsgesetz[8]
Sozialhilfeverein gewinnt im Rechtsstreit um Informationsfreiheit[9]
Schleswig-Holstein: Keine Informationsfreiheit für fiskalische Handlungen[10]
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit gegründet[11]
Innenministerium hält an hohen Gebühren für Akteneinsicht fest[12]
Verträge zur LKW-Maut bleiben geheim[13]
Mit dem Urheberrecht gegen die Informationsfreiheit[14]
Aktensammelstelle zum Informationsfreiheitsgesetz geht online[15]
Bundestag streitet über Kosten für Informationsfreiheit[16]
Saftige Gebühren beim Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik[17]
22C3: "Grenzen des
Informationsfreiheitsgesetzes ausloten"[18]
Informationsfreiheitsbeauftragter: Verwaltung muss sich umstellen[19]
Bundesrat gibt grünes Licht fürs Informationsfreiheitsgesetz[20]
Bundestag verabschiedet Informationsfreiheitsgesetz[21]
Brandenburg: Bilanz zum Informationsfreiheitsgesetz[22]
(Stefan Krempl) /
(jk[23]/c't)
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