Zurück zur Vorseite

Beschluss auf dem SPD- Bundesparteitag 1993


Antrag IR 92
Ortsverein Höxter
(Bezirk Ostwestfalen-Lippe)

Akteneinsicht für jeden Bürger

Wir begrüßen:

- die Richtlinie des Rates der EG vom 7. 6. 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die die Mitgliedstaaten der EG auffordert, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens am 31.12. 1992 zu erlassen, was allerdings nach unseren Informationen (vergl. Artikel der Frankfurter Rundschau vom 8. l. 93 "Jeder Bürger kann die Umweltakten einsehen") in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Hessen noch nicht geschehen ist.

- die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion „Informationszgangsrcchte für Bürgerinnen und Bürger" vom 12. 5. 1991 (Drucksache 12/752), die von der Bundesregierung am 9. 10. 1991 (Drucksache 12/1273) beantwortet wurde.

- den Antrag der SPD-Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission vom 12. 11. 1992, „das Recht jedes Menschen auf Zugang zu Daten der vollziehenden Gewalt" (Akteneinsichtsrecht) als Grundrecht (Artikel 5, neuer Absatz 2 a) im Grundgesetz festzulegen.

Wir fordern die verantwortlichen SPD-Politiker in allen Parlamenten und Verwaltungen auf, diese bürgemahen Vorstellungen auf grundsätzliche Akteneinsichl für jeden Bürger, die bekanntlich auch im neuen SPD-Grundsatzprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, dort zu verwirklichen, wo es die politischen Mehrheiten zulassen.

(Angenommen)