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2. und 3. Lesung des Infomationsfreiheitsgesetzes im Deutschen Bundestag
 

Ich rufe nun den Zusatzpunkt 7 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten

Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)

- Drucksache 15/4493 -

(Erste Beratung 149. Sitzung)

a) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
- Drucksache 15/5606 -

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Michael Bürsch
Beatrix Philipp
Silke Stokar von Neuforn
Dr. Max Stadler

b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 15/5610 -

Berichterstattung:
Abgeordnete Susanne Jaffke
Klaus Hagemann
Alexander Bonde
Otto Fricke

Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist hierzu eine halbstündige Debatte vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst der Kollege Dr. Michael Bürsch für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dr. Michael Bürsch (SPD):

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Große Ereignisse finden manchmal am 3. Juni statt. Als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion würde ich wahrscheinlich sagen: Dies ist ein guter Tag für Deutschland. Als Berliner würde ich sagen: Europäer, schaut auf dieses Land! Als bescheidener Schleswig-Holsteiner sage ich persönlich nur: Ich freue mich, dass der Bundestag die zweite und dritte Lesung des Informationsfreiheitsgesetzes auf meinen Geburtstag gelegt hat.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Das ist für mich ein besonderes Zeichen.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Herzlichen Glückwunsch!)

- Nicht dafür, Herr Kollege.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Doch, auch dafür!)

Das heute beratene Informationsfreiheitsgesetz orientiert sich an der Leitidee "Demokratie braucht Transparenz". Unsere Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen in Politik und Verwaltung verstehen und nachvollziehen können. Das ist ein Postulat der Bürgergesellschaft. Unsere Demokratie ist nur dann lebendig, wenn die Bürgerinnen und Bürger informiert sind, wenn sie einen Einblick haben, was in der Verwaltung geschieht.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es ist nachvollziehbar, dass sich viele von der Politik abwenden. Sie beklagen Bürokratie und wiehernde Amtsschimmel zu Recht, wenn sie außen vor gelassen werden, wenn sie den Eindruck haben, dass sie nicht Bescheid wissen und dass das auch so sein soll.

Bei uns in Deutschland herrscht im Grunde genommen noch immer die eherne Überzeugung vor: Es gilt das Prinzip der Amtsverschwiegenheit; die Wahrung des Amtsgeheimnisses ist so hoch zu halten, dass daran auch in 100 Jahren keiner rüttelt. Ich glaube, dass das kein Paradigma für das 21. Jahrhundert ist. Viele Industrieländer haben uns vorgemacht, dass es auch anders geht. Bekanntlich gibt es nur noch drei sehr kleine Länder - eines davon ist Malta -, die kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Wenn nun endlich auch wir ein solches Gesetz verabschieden, dann schlagen wir den Weg der Modernisierung ein.
Das neue Bürgerrecht auf Information wird auch dazu beitragen, dass die öffentliche Verwaltung weniger korruptionsanfällig ist. Wenn sich die Bürger zu jeder Zeit über alle Vorgänge in der Verwaltung informieren können, wenn es also zu mehr Transparenz kommt, dann wird das zu weniger Kungelei und zu weniger Korruption führen. Davon bin ich überzeugt. Auch wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, das das neue Bürgerrecht auf Information regelt, handeln wir verantwortungsbewusst; wir stellen natürlich sicher, dass wichtige Geheimnisse der öffentlichen Verwaltung nicht preisgegeben werden. Manche Kritiker befürchten, der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung sei nicht mehr sichergestellt. Andere haben schon das Schreckensbild des Zusammenbruchs der öffentlichen Verwaltung an die Wand gemalt. Ich kann allen Zweiflern, Skeptikern und Kritikern versichern: In diesem Gesetz sind genug Sicherheit gewährleistende Regelungen enthalten; wir haben in diesem Gesetz genügend vertrauensbildende Maßnahmen verankert, damit auch in Zukunft sichergestellt sein wird, dass Amtsgeheimnisse, die nicht verraten werden dürfen oder über die nicht informiert werden soll, der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Der Kollege Klaeden möchte Ihre knappe Redezeit durch eine Zwischenfrage verlängern.

Dr. Michael Bürsch (SPD):

Herr Kollege, ich nehme natürlich jede Gelegenheit wahr, auf Fragen zu diesem Gesetz jede Antwort zu geben, die Sie brauchen.

Eckart von Klaeden (CDU/CSU):

Herr Kollege Bürsch, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
(Beifall im ganzen Hause)

Nachdem Sie hier im Plenum so sehr für Informationsfreiheit eingetreten sind, frage ich Sie: Warum haben eigentlich die Mitglieder der Koalition im Untersuchungsausschuss sogar Presseartikel als "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" eingestuft?

Dr. Michael Bürsch (SPD):

Ich kann mir die Antwort leicht machen: weil es das Informationsfreiheitsgesetz noch nicht gab.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Heiterkeit im ganzen Hause)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Sonst hätten wir das Datum Ihres Geburtstags wahrscheinlich nie erfahren, Herr Kollege Bürsch.

Dr. Michael Bürsch (SPD):

Ich merke schon: Es wird eine eher fröhliche Sitzung; der Anlass unserer heutigen Beratung ist aber ernst.
Jeder hat an seinem Geburtstag einen Wunsch frei. Der Wunsch geht in folgende Richtung: Das Informationsfreiheitsgesetz hat im Gesetzgebungsverfahren Kritik aus zwei Richtungen erfahren. Die einen haben sich darüber beschwert, dass das Informationsfreiheitsgesetz viel zu kurz greife. Die Einschränkungen des Informationsanspruches in bestimmten Bereichen, zum Beispiel in § 3, seien inakzeptabel. Von der ganz anderen Seite wurde uns dagegen vorgeworfen, wir würden das Abendland und die traditionelle deutsche Verwaltungskultur abschaffen, zu der nun einmal das Amtsgeheimnis als zentraler Glaubenssatz auch für die nächsten 100 Jahre gehöre.

Die Kritik von beiden Seiten ist - ganz ohne Emotionen und leidenschaftslos gesagt - noch nicht von Erfahrung geprägt. Denn wir stehen mit dem Informationsfreiheitsgesetz noch am Anfang. Allerdings gibt es in vielen anderen Ländern Erfahrungen. Es gibt auch in vier Bundesländern Erfahrungen. Diese sprechen genau dafür, dass die Verwaltungen nicht lahm gelegt werden, dass es keine Prozessfluten gibt und dass Amtsgeheimnisse nicht ohne Not verraten werden. Dieses Informationsfreiheitsgesetz ist ein erster Versuch, ein Bürgerrecht auf Information einzuführen, damit dem Bürgerengagement und der Bürgergesellschaft in Deutschland eine Gasse zu schaffen
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

und dadurch die öffentliche Verwaltung auf diesem Gebiet zu modernisieren und eine Verwaltungskultur einzuführen.
Wir werden die Erfolge und die Nachteile, die Risiken und die Nebenwirkungen nach fünf Jahren ganz genau analysieren. Aus dieser Bewertung werden wir die nötigen Konsequenzen ziehen und entscheiden, ob das Gesetz geändert werden muss und, wenn ja, an welcher Stelle.

Nun wende ich mich ganz persönlich an die verehrte Kollegin Philipp. Wir haben über das Gesetz schon sieben Jahre beraten, verehrte Frau Kollegin. Alles, was zu diesem Gesetz gesagt und geschrieben werden musste, ist getan worden. Ich selbst habe an einer Stelle ironisch gesagt: Der Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" ist hier nun wirklich unterlegt worden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Philipp, wenn Sie nun nach sieben Jahren - einschließlich der Beratung im Plenum und in den Ausschüssen des Bundestages - immer noch sagen, Sie hätten nicht genug Zeit gehabt, um dieses Gesetz zu lesen, dann frage ich mich: Wie haben Sie es eigentlich bewerkstelligt, die Gesetze zur Gesundheitsreform oder zur Rentenreform mit zu tragen, die von Ihrer Fraktion unterstützt wurden? Wie sind Sie mit diesen Gesetzen umgegangen, wenn Sie innerhalb eines halben Jahres nicht in der Lage sind, zu verinnerlichen, was in diesem kurzen Gesetz von 15 Paragraphen steht?
(Jörg Tauss [SPD]: Die Kollegen von Frau Philipp sind schneller!)

Lesen Sie einfach. Sie haben jetzt noch eine halbe Stunde Zeit und können anschließend zustimmen.
Ich bitte um breite Zustimmung im Hause.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Ich erteile das Wort der Kollegin Beatrix Philipp, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Beatrix Philipp (CDU/CSU):

Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Bürsch, selbstverständlich und gern gratuliere auch ich Ihnen zu Ihrem Geburtstag. Ich mache aber sogleich zwei Bemerkungen außerhalb meiner Ausführungen zu Ihrem Beitrag:
Wie ernst Sie das Informationsfreiheitsgesetz wirklich nehmen, macht nicht nur die Antwort auf die Frage von Herrn von Klaeden deutlich, so witzig sie auch formuliert war. Auch der Ausnahmekatalog, den Sie im Gesetzentwurf festschreiben mussten - ich habe das schon in der ersten Lesung gesagt -, und die Beratungsdauer geben zu denken. Wenn Sie hier schon dem staunenden oder auch nicht staunenden Publikum erklären, dass Sie sechseinhalb Jahre gebraucht haben, dann sollten Sie dazusagen, dass dies Ihre interne Beratungszeit war. So lange haben Sie gegackert, bis Sie das Ei gelegt haben. Von uns können Sie dann nicht ernsthaft erwarten, dass wir das im Hauruckverfahren machen.

Zum Schluss Ihrer Rede hin haben Sie, Herr Dr. Bürsch, von Nachteilen und Risiken gesprochen und gesagt: Dann müssen wir in fünf Jahren einmal nachsehen, wie es bis dann gelaufen ist. Wissen Sie, eigentlich ist die Bevölkerung - das kann man an den letzten Wahlergebnissen sehen - diese Probeläufe Ihrer Gesetzesvorhaben, wie auch immer Sie sie zu Mehrheiten gebracht haben, leid. Dieses hier vorliegende Gesetz ist wieder einmal ein solcher Probelauf. Deswegen werde ich gleich ausführen, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können.

Wir haben Ihnen angeboten - ich habe das ernst gemeint; Sie kennen mich lange genug: wenn ich etwas nicht ernst meine, dann würde ich es nicht so sagen -, diesen Gesetzentwurf ergebnisoffen zu prüfen und uns ernsthaft damit auseinander zu setzen.

Ich habe immer erklärt, dass es erheblichen Beratungsbedarf gibt. Von Ihrem innenpolitischen Sprecher, Herrn Wiefelspütz, ist mir auch zugesagt worden, dass meine Fraktion die dafür notwendige Zeit bekommt.

Dass es sich um eine äußerst schwierige Materie handelt, macht nicht zuletzt die Tatsache deutlich, dass Sie, wie ich eben schon gesagt habe, sechs Jahre gebraucht haben, um diesen Entwurf auf den Tisch zu legen. Ich will der Vollständigkeit halber hinzufügen, dass wir gesagt haben: Es gibt einen Entwurf der CDU Nordrhein-Westfalen, auf dessen Basis wir möglicherweise zu einem Kompromiss finden können, der als Basis für Gespräche dienen kann. Aber Sie haben uns die notwendige Zeit nicht eingeräumt.

Die Krönung der nicht eingehaltenen Zusagen, Herr Dr. Bürsch, und auch des künstlich aufgebauten Zeitdrucks ist die Tatsache, dass erst am Dienstag, zum Teil erst am Mittwoch mitgeteilt wurde, dass heute die abschließende Beratung stattfindet. Das entspricht jedoch dem Verfahren, in dem Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie haben erst zwei Tage vorher gesagt, dass es so weit ist. Hier so zu tun, als ob reichlich Zeit gewesen ist, ist einfach nicht in Ordnung. Das sollten Sie nicht tun. Das entspricht eigentlich auch nicht unserem Verhältnis.
(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir teilen die angestrebten Ziele, Herr Dr. Bürsch. - Ich weiß nicht, ob es Sie überhaupt inte-ressiert, was wir dazu sagen.
(Jörg Tauss [SPD]: Doch, doch!)

Vielleicht sagen Sie sich: "Wir haben eine Mehrheit; uns das jetzt noch die letzten Monate von der Opposition anzuhören, haben wir nicht nötig" oder so.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst mal abwarten!)

Ich meine schon, dass es sich um eine ganz ernste Sache handelt. Deshalb wäre es nett, wenn Sie wenigstens zuhören, wenn ich darlege, warum wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können und wo wir zweifellos Gemeinsamkeiten haben.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ich bin ganz Ohr!)

Dazu gehört, dass wir die angestrebten Ziele unterstützen. Ich weiß auch nicht, wer gegen Transparenz stimmen kann, wer gegen Korruptionsbekämpfung sein will.
(Jörg Tauss [SPD]: Dann stimmen Sie doch zu!)

- Herr Tauss, wenn Sie meine letzten Reden hier im Protokoll nachgelesen haben,
(Jörg Tauss [SPD]: Mehrfach!)

werden Sie wissen, dass ich großes Verständnis für Zwischenrufe habe. Am besten ist es, wenn sie witzig sind. Aber was Sie seinerzeit während meiner Rede veranstaltet haben, hatte mit Zwischenrufen nichts zu tun; es waren ungeheuerliche Störungen. Ich bitte Sie jetzt am Anfang wirklich, damit nicht schon wieder zu beginnen. Es stört einfach. Gegen Zwischenrufe habe ich nichts - da-rauf könnte ich auch eingehen -, aber solche ständigen Störungen von ein und derselben Seite finde ich nicht in Ordnung.
(Jörg Tauss [SPD]: Jetzt mal zur Sache!)

Ich meine das ganz ernst.

Also: Wer kann etwas gegen Transparenz und Korruptionsbekämpfung haben? Wer kann etwas gegen mehr Teilhabe der Menschen an politischen Prozessen haben? Aber es gibt grundsätzliche und rechtliche Bedenken und ganz massive Bedenken gegen die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis.

Dass Sie sich nicht an interne Vereinbarungen halten, Herr Dr. Bürsch, mag Ihre Sache oder Sache der SPD sein - daran haben wir uns schließlich schon gewöhnen müssen -, aber dass Sie dann auch noch einen so schlechten Entwurf vorlegen, ist nicht mehr nur Ihre Sache. So versuchen Sie unter der Überschrift Informa-tionsfreiheitsgesetz den Eindruck zu erwecken, es gehe um ein bisschen mehr Freiheit, um einen offenen Umgang mit Informationen. Aber gerade dann, wenn ein Gesetzentwurf, wie in diesem Fall, weit reichende Folgen für unser Rechtssystem und damit eigentlich für uns alle hat, gehört es sich, den Menschen das auch zu sagen und darüber ausgiebig und intensiv zu beraten. Es hilft auch nicht, darauf hinzuweisen, dass andere Staaten positive Erfahrungen mit einem solchen Gesetz gemacht haben, wenn sich deren Verwaltungsaufbau und auch deren Rechtssystem dezidiert von unserem unterscheiden.

Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind folgende:

Erstens: zur angeblichen Verbesserung der Aufsicht über den Staat durch das Informationsfreiheitsgesetz. Die Behauptung, dass Informationszugangsrechte die Kontrolle staatlichen Handelns wesentlich verbessern, gehört eigentlich in den Bereich der Volksverdummung. Wir leben in einem Rechtsstaat, dessen Struktur, demokratische Legitimation und Kontrolle über jeden Zweifel erhaben sind. Die Rechtssicherheit in Deutschland wird von vielen ausländischen Experten immer wieder als positiver Standortvorteil aufgeführt. Diese zusätzliche punktuelle willkürliche Kontrolle der Verwaltungstätigkeit durch irgendwen - durch irgendwen! -, wie das Gesetz es vorsieht, verbessert weder die gleichmäßige noch die kontinuierliche Aufsicht über den Staat. Diese Umkehr des Rechts, Herr Dr. Bürsch, haben Sie in der Anhörung als einen Kulturwandel bezeichnet.
(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD] - Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja! - Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Das war positiv gemeint!)

Damit das völlig klar ist: Genau diesen Kulturwandel wollen wir nicht.
(Beifall des Abg. Eckart von Klaeden [CDU/ CSU])

Zweitens: Angriff auf den Datenschutz. Man glaubt es kaum. Meine Fraktion hat im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung immer wieder Schwierigkeiten, die berechtigten Interessen von Ermittlern und Sicherheitsbehörden gegen überzogene Datenschutzbedenken durchzusetzen. Der Datenschutz wird in vielen dieser Fälle - da gibt es einige Beispiele, die nachzulesen sind - fast wie eine Monstranz durch den Deutschen Bundestag getragen. Damit scheint es jetzt vorbei zu sein.
(Jörg Tauss [SPD]: Welche Fälle?)

- Fluggastdaten beispielsweise oder großer Lauschangriff.

Ich habe schon beim Stasi-Unterlagen-Gesetz - ich darf das noch einmal in Erinnerung rufen - erfahren müssen, dass die Mehrheit dieses Hauses, für mich völlig unverständlich, vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zugunsten des öffentlichen Interesses Abschied genommen hat. Nun soll im vorliegenden Gesetzentwurf auch noch die verfassungsrechtlich gebotene Zweckbindung der Datenfreigabe selbst bei Daten Dritter wegfallen. Damit ist der bisherige quasi automatische Schutz von Daten nicht mehr gegeben. Vielmehr hat nun der zuständige Bearbeiter in der jeweiligen Behörde die Daten aktiv zu schützen. Dieser Beamte, sofern es noch einer ist, muss darüber entscheiden, ob er die gewünschten Informationen dem Antragsteller zugänglich macht oder nicht. Er muss bei Ablehnung des Antrags nachweisen und begründen, warum er dies tut. Da wundert mich schon sehr das Schweigen unseres Datenschutzbeauftragten; das ist fast beängstigend.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Ihnen schweigt man auch! Es ist ja keiner mehr da!)

Drittens: der völlig voraussetzungslose Zugang zur Information. Der deutsche Verwaltungsrechtsschutz ist über mehrere Prüfungsinstanzen gestaffelt und bietet dem Bürger einen Rechtsschutz, wie er im internationalen Vergleich kaum erreicht wird. Der Prüfungsaufwand, der damit verbunden ist, ist im Interesse der Bürger enorm, aber er ist durchschaubar und kalkulierbar. Damit dieser Aufwand nicht ins Uferlose wächst, ist Grundvo-raussetzung der Klagebefugnis, dass die Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts geltend gemacht wird. Mit anderen Worten: Es kann eben nicht jeder gegen alles klagen, sondern er muss schon konkret in seinen eigenen Rechten betroffen sein. Dieser Filter hat sich bewährt und sichert auch die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungsgerichte.
(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn nun das IFG keinerlei berechtigtes Interesse für einen Informationsanspruch mehr verlangt, wird dies Auswirkungen auf unser Verwaltungsrechtsschutzsystem haben, deren Folgen noch gar nicht absehbar sind. Meine Fraktion hat eigentlich keine Lust, erst in fünf Jahren zu überprüfen, wie es nun gelaufen ist. Das kann man vorher absehen. Das Bemühen, nach einer differenzierten Lösung für dieses Problem zu suchen, haben wir sehr vermisst.
(Jörg Tauss [SPD]: Die Lösung ist wohl gelungen!)

Viertens: der Informationsanspruch für jedermann. Kern der Gesetzesbegründung ist, dass das Verwaltungshandeln transparenter werden soll. So steht in der Begründung:
Das Informationsfreiheitsgesetz dient damit vor allem der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.
Bisher konnte mir niemand erklären - vielleicht können Sie das ja, Herr Tauss -, wieso alle Menschen nach diesem Gesetz einen Informationsanspruch haben sollen. Es gibt auf dieser Erde - das lehrt die Lebenserfahrung - nicht nur wohlmeinende Staaten und Menschen. Deshalb geht es einen großen Teil der Menschheit überhaupt nichts an, was in deutschen Verwaltungsakten steht. Gerade unter Zugrundelegung der oben zitierten Begründung sollte sich das Informationsfreiheitsgesetz unserer Meinung nach an die Mitglieder unseres demokratischen Gemeinwesens richten, also an alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Im Rahmen der europäischen Vereinigung spricht natürlich einiges dafür, dieses Recht auf alle EU-Bürger auszuweiten, aber eben nicht auf jedermann, egal, in welchem Teil unserer Erde er lebt.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Mit dieser Meinung stehen Sie ganz alleine!)

Meine Damen und Herren, über diese grundsätzlichen Bedenken hinaus gibt es zahlreiche offene Fragen bezüglich der praktischen Umsetzung des Gesetzes, die ich nur anreißen kann:
Die Vermutung, demnächst gebe es eine doppelte Aktenführung, ist nicht von der Hand zu weisen.
(Widerspruch bei der SPD)

- Das wissen Sie doch genauso gut wie ich.
(Beifall bei der CDU/CSU - Dr. Michael Bürsch [SPD]: Bauen Sie doch keinen Popanz auf!)

Die Frage, wie mit auf Bundesebene vorhandenen Landesakten zu verfahren ist, ist ungeklärt. Den Konflikt, Herr Dr. Bürsch, wenn, wie vorgesehen, eine Person gleichzeitig für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit zuständig ist,
(Jörg Tauss [SPD]: Gerade haben Sie es noch bejammert!)

müssen Sie auflösen. Herr Dr. Eigen hat nach der Anhörung, als ich ihn darauf angesprochen habe - während der Anhörung ging es nicht, weil meine Fragezeit begrenzt war -, gesagt, damit habe er auch ein Problem. Als Vorsitzender von Transparency International ist er ja eigentlich ein Befürworter des Gesetzes.
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Der redet so manches!)

Und last but not least, meine Damen und Herren: der völlig unzureichende Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Da eine klare Definition fehlt, was darunter zu verstehen ist, werden die Gerichte zukünftig klären müssen, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist. Dass dies von erheblicher Bedeutung für die Betriebe ist, brauche ich sicherlich nicht besonders zu betonen.

Offen ist auch die Frage, wie es mit Informationen aus Genehmigungs- oder Überwachungsmaßnahmen aussieht. Auch hier wird alles in das Ermessen der Behörde gestellt. Hier bahnt sich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und für Gerichte an; wer den Zeitfaktor für Gerichtsverfahren kennt, dürfte als betroffener Unternehmer schnell einen weiteren Standortnachteil ausgemacht haben.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Horrorszenario, oder was?)

Davor können Sie doch nicht einfach die Augen verschließen. Gerade im Bereich hochsensibler Daten sollten wir keine Experimente auf dem Rücken derer machen, die eigentlich Arbeitsplätze hier in Deutschland schaffen und sich hier ansiedeln sollten. Es gibt keine Missbrauchsklausel.

Und schließlich: Inhalt und Verfahren erinnern zwangsläufig an das Antidiskriminierungsgesetz; ich meine, Sie hätten daraus lernen können. Uns drängt sich die Vermutung auf, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bevölkerung unter dem populären Titel "Informationsfreiheitsgesetz" ein ähnliches Schicksal ins Haus steht wie mit dem Antidiskriminierungsgesetz. Beide Gesetze - auch das können Sie nicht von der Hand weisen - bringen einen ungeheuren Bürokratiezuwachs mit sich.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Es bleibt keine Schablone aus!)

Das Gebot aber ist Bürokratieabbau. Daran sollten Sie arbeiten.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU - Dr. Michael Bürsch [SPD]: Wir grüßen das 19. Jahrhundert, Frau Philipp! - Gegenruf der Abg. Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Wie originell, Herr Bürsch!)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Das Wort erhält nun die Kollegin Silke Stokar von Neuforn, Bündnis 90/Die Grünen.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein zentrales Reformvorhaben von Rot-Grün wird heute im Bundestag zum Abschluss gebracht. Nach sechs, fast sieben Jahren Diskussionen und Verhandlungen
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Interner Diskussionen!)

ist es gelungen, die Widerstände zu überwinden. Deutschland bekommt ein Informationsfreiheitsgesetz.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, gemeinsam mit meiner Kollegin Grietje Bettin habe ich für die grüne Fraktion dieses Gesetz in unendlicher Geduld verhandelt. Weil das ein Erfolg im Team ist, teilen wir uns die kurze Redezeit von fünf Minuten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geben ist seliger denn Nehmen!)

Ich bitte deswegen die Opposition um Verständnis, dass ich auf die vielen einzelnen Bedenken und Einwände jetzt nicht mehr eingehen kann.

Nur so viel zur CDU: Sie hatten nicht nur eine lange Diskussionsphase, Sie hatten hier auch eine lange Redezeit. Ihre Einwände gegen das Informationsfreiheitsgesetz und Ihre Position dazu sind hier trotzdem nicht deutlich geworden. Das ist Ihr Problem.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich sage auch etwas zur FDP, weil ich Ihre Einwände kenne: Ja, dieses Gesetz ist ein Kompromiss. Grüne Politik geht weiter als rot-grüne Kompromisse. Auch wir haben uns mehr gewünscht, aber wir stehen hier heute zu dem gemeinsam errungenen Kompromiss. Sie haben in Ihrer Zeit der Regierungsbeteiligung in diesem Bereich überhaupt nichts zustande gebracht. Wir müssen nur nach Niedersachsen sehen: Der Datenschutzbeauftragte tritt resigniert zurück, weil er die schwarz-gelbe Politik nicht mehr ertragen kann.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Beispiel für die erfolgreiche und auch vertrauensvolle Zusammenarbeit der rot-grünen Koalitionsfraktionen - ich würde sie gerne mit Ihnen fortsetzen. Das Ergebnis ist mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Es liegt jetzt am Bundesrat, dieses tolle Gesetz nicht zu blockieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich möchte mich ausdrücklich bei der SPD-Fraktion, aber auch bei all den Verbänden, die unser Vorhaben konstruktiv unterstützt haben, bedanken. Ermuntern möchte ich die Verwaltung, Informationsfreiheit als Chance zu begreifen. Machen Sie von den Ausnahmeregelungen des Gesetzes zurückhaltend und bürgerfreundlich Gebrauch! Übernehmen Sie den Grundsatz der Transparenz als Leitbild für eine moderne Verwaltung!

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir das hier zum Abschluss gebracht haben. Ich denke, wir feiern nachher auch noch ein bisschen. Ich richte noch einen Dank an die Arbeitsebene; die Beteiligten sitzen hier irgendwo auf der Tribüne. Ich bedanke mich bei allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Es ist gut für die Bürgerrechte in Deutschland, dass wir jetzt ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Max Stadler, FDP-Fraktion.

Dr. Max Stadler (FDP):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem Plädoyer der Kollegin Stokar für ein Informationsfreiheitsgesetz
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Können Sie sich dem nicht entziehen?)
möchte ich Sie fragen, ob wir denn die internen Protokolle der von Ihnen geduldig geführten Verhandlungen über das Zustandekommen einmal nachlesen dürfen; denn dann bekämen wir vielleicht Aufschluss darüber, warum Sie bis heute gebraucht haben, Ihr Versprechen aus der Zeit der Regierungsbildung 1998 endlich zu erfüllen.
(Beifall bei der FDP - Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Stadler, ich lade Sie in mein Büro ein! Meine Akten sind für Sie offen!)

Wir haben ja gesehen, wo die Diskussionsfronten verlaufen sind: auf der einen Seite die Parlamentarier, auf der anderen Seite die natürlichen Feinde jeder Transparenz von Behördenhandeln, die Ministerien.
(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Nein! Das sind doch keine Feinde! - Jörg Tauss [SPD]: Die haben wir überzeugt!)

Die Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt, hat die Verabschiedung dieses Gesetzes noch vor wenigen Wochen persönlich blockiert, wie wir lesen konnten,
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das war ein Missverständnis! - Gegenruf der Abg. Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Nein, kein Missverständnis!)

weil sie Bedenken von Krankenkassen aufgegriffen hat. Diese sind vom Bundesdatenschutzbeauftragten, von Herrn Bürsch und von Frau Stokar als unberechtigt zurückgewiesen worden.
(Jörg Tauss [SPD]: Zu Recht!)

Aber das war die Problematik in Ihren Reihen.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Und sie ist immer noch nicht sauber gelöst!)

In der Sache sagen wir als FDP: Wir unterstützen ein Informationsfreiheitsgesetz. Dies ist eine alte bürgerrechtliche Forderung, die zu einem Zugewinn an Demokratie führt.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Jörg Tauss [SPD]: Jetzt hat er Recht!)

Frau Kollegin Philipp von der CDU/CSU-Fraktion, die Einwände, die Sie heute vorgetragen haben, könnten sich hören lassen, wenn dies das erste Gesetz dieser Art auf der ganzen Welt wäre.
(Jörg Tauss [SPD]: Richtig!)

Aber es gibt längst eine praktische Erprobung. Die Bundesrepublik Deutschland ist hier Schlusslicht in der internationalen Entwicklung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine Tradition im angelsächsischen Raum. Die amerikanische Bürgerrechtsbewegung hat ein solches Gesetz erkämpft.
(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Schweden 1766!)

Auch die Regelungen in Kanada hätten wir uns zum Vorbild nehmen können usw.
(Beifall bei der FDP)

Die praktische Erfahrung zeigt, dass das funktioniert.
Sie haben einen bedenkenswerten prinzipiellen Einwand erhoben. Sie haben gesagt: Wer vor einem Verwaltungsgericht klagen will, muss nach unserem System von dem Verwaltungshandeln, gegen das er vorgeht, selber betroffen sein. Das ist aber etwas anderes als die Information über Verwaltungshandeln allgemein.
(Zuruf von der SPD: Exakt!)

Diese steht in einer Demokratie jedermann zu. Das ist der Unterschied. Deswegen teilen wir als Liberale Ihren Einwand nicht.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings hätten wir uns ein großzügigeres und bürgerfreundlicheres Gesetz gewünscht. Die Debatte in Deutschland ist nach jahrelangem Stillstand doch überhaupt nur vom Fleck gekommen, weil
(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Wir Druck gemacht haben!)

die Humanistische Union und andere Bürgerrechtsorganisationen einen eigenen Entwurf vorgelegt haben,
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Das ist wahr! - Widerspruch bei der SPD)

nachdem Sie nicht zu einer Einigung gekommen sind. Dieser Entwurf, den Sie natürlich kennen, war großzügiger und hätte mehr an wirklicher Information geboten als der Minimalkompromiss, auf den Sie sich bei SPD und Grünen geeinigt haben.
(Beifall bei der FDP)

Der Ausnahmetatbestand in § 3 ist viel zu weit gefasst. Ungünstig ist auch, dass es bereichsspezifische Regelungen in anderen Gesetzen und daneben jetzt ein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Das führt nur zu Unklarheit und Verwirrung. Die Regelung eines einheitlichen Anspruches auf Information wäre richtig gewesen.
(Beifall bei der FDP)

Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, sagen wir: Sie gehen einen Schritt in die richtige Richtung. Was Sie machen, ist aber nicht liberal und bürgerfreundlich genug. Wir wollen den Gesetzentwurf nicht ablehnen, weil das Grundanliegen von uns geteilt wird; aber wir können auch nicht zustimmen, weil es wirklich nur eine Minimalregelung ist.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist mehr als minimal, Herr Kollege!)

Daher enthalten wir als FDP uns hier im Bundestag heute der Stimme.
(Beifall bei der FDP - Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo bleibt die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz? Da gibt es das nicht!)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:
Ich erteile das Wort dem Kollegen Jörg Tauss für die SPD-Fraktion.

Jörg Tauss (SPD):

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen! Meine lieben Kollegen! Auch von meiner Seite natürlich herzlichen Glückwunsch. Dass mit Ausnahme des zwangsverpflichteten Geschäftsführers der Unionsfraktion, Herrn Klaeden, niemand den Ausführungen von Frau Philipp zuhören wollte, ist im Nachhinein verständlich; ich kann es nachvollziehen. Denn, liebe Frau Kollegin Philipp, durch Ihre Rede hat sich deutlich gezeigt, dass das Verständnis der Union von einem modernen Staat hinter das Schwedens im Jahr 1766 zurückfällt, als sich die schwedische Gesellschaft bereits ein Informationsfreiheitsgesetz gegeben hat. Lieber Herr Stadler, ich würde mir mit Blick auf den nächsten Herbst gut überlegen, ob Sie mit der Union koalieren wollen. Allein der heutige Tag hat gezeigt: Mit diesem Verständnis eines modernen Staates ist die Union nicht regierungsfähig. Man sollte es ihr ersparen.
(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Philipp, eine herzliche Bitte hätte ich, nämlich dass Sie in den Argumentationen ein bisschen ehrlicher sind. Es gab mehrere Angebote von Kolleginnen und Kollegen - mich können Sie nicht leiden, das sei dahingestellt; aber es gab auch Angebote von anderen, zum Beispiel vom Kollegen Bürsch -, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Ich habe also an Sie die herzliche Bitte, hier keinen Popanz aufzubauen.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Das ist doch Quatsch!)

Sie hätten die Chance gehabt. Aber Sie haben sie nicht genutzt.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Sie sind doch gar nicht im Ausschuss! Sie haben doch keine Ahnung!)

Das hängt damit zusammen, dass in Ihren Reihen keine Einigung über ein Informationsfreiheitsgesetz erzielbar war. Die Widersprüche bei Ihnen sind viel zu groß. Diese Tatsache wollen Sie mit Ihrem Verhalten übertünchen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liebe Frau Philipp, es wurde siebeneinhalb Jahre lang diskutiert, und da reden Sie von internen Diskussionen. Offensichtlich gehen an Ihnen alle gesellschaftspolitischen Debatten vorbei. Lesen Sie es einfach einmal nach! Dazu bedarf es keiner Informationsfreiheit, sondern eines kurzen Besuchs etwa in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Wie originell!)

Es gab die Debatten der Bertelsmann-Stiftung, es gab Konferenzen, es gab Anhörungen und Podiumsdiskussionen. Richtig ist allerdings: An all diesen Veranstaltungen haben Sie nicht teilgenommen. Das muss einmal festgestellt werden.
Ihre Kritik beruht im Wesentlichen auf der Ablehnung eines vernünftigen und modernen Informationsfreiheitsgesetzes. Was Sie hier zum Datenschutz gesagt haben, ist völlig falsch. Der Datenschutz ist mit diesem Informationsfreiheitsgesetz nicht aufgehoben. Ganz im Gegenteil: Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten einer Medaille. Im Grunde ist auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, wie dies in den Ländern der Fall ist, gleichzeitig zuständig für das Recht auf Zugang zu Akten und Informationen. Die vernünftige und gute Lösung, die wir gefunden haben, trägt dem Datenschutz und gleichzeitig dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit insgesamt Rechnung.

Liebe Kollegin Philipp, angesichts einer globalisierten Welt zu sagen, man solle den Informationszugang bitte schön auf irgendwelche deutschtümelnden Menschen reduzieren,
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Deutschtümelnd? Deutsche Staatsbürger!)

zeugt nicht von einem großen Verständnis für eine globalisierte und moderne Welt, sondern von einer veralteten Auffassung, der Ihre Politik entspricht.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)

In den USA gehört die deutsche Wirtschaft zu denen, die am intensivsten den Rechtsanspruch im US-amerikanischen Informationsfreiheitsgesetz in Anspruch nehmen. Man muss sich das einmal vorstellen: In den USA nehmen die Deutschen diesen Anspruch wahr, aber die CDU will, dass in Deutschland ein Amerikaner das entsprechende Recht nicht in Anspruch nehmen darf. Absurder geht es nicht mehr. Sie haben damit deutlich gezeigt, wie weltfremd Sie sind.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Lieber Kollege Stadler, ich freue mich, dass nach 25 Jahren die FDP entdeckt hat, dass sie einmal eine Rechtsstaatspartei war. Ich würde mich freuen, wenn Sie an diese Tradition eines Karl-Hermann Flach und anderer anknüpfen könnten. Darüber würden wir uns alle freuen. Aber eines ist auch klar: Schwarz-gelbe Länder sind bis jetzt nicht aufgefallen, als es um die Informationsfreiheit ging.
(Dr. Max Stadler [FDP]: Viele SPD-Länder auch nicht!)

In Baden-Württemberg würde für Sie eine gute Gelegenheit bestehen, aktiv zu werden.
Sie haben heute in der Presse optimistisch dargestellt - das finde ich gut -, dass Sie, die FDP, die Union dazu bewegen wollen, im Bundesrat die Dauerblockade der schwarz-gelben Länder an dieser Stelle zu durchbrechen. Das wird Ihnen positive Überschriften in den morgen erscheinenden Zeitungen einbringen. Sie haben allerdings ein bisschen zurückhaltender gesagt - das geht nicht so deutlich aus der Pressemeldung hervor -, dass Sie versuchen wollen, Ihre fünf Länder zu einer Enthaltung zu bewegen. Angesichts der Tatsache, dass Sie heute hier sagen, Sie hätten sich viel Weitergehendes vorgestellt, habe ich die herzliche Bitte an Sie: Tun Sie alles, damit das Gesetz, das wir großartig finden, durch die fünf Länder im Bundesrat, in denen Sie politische Verantwortung mittragen, nicht blockiert wird. Das ist Ihre persönliche Verantwortung. Wir werden die Neuentdeckung des Rechtsstaats und der Bürgerrechte durch die FDP an Ihrem Verhalten in diesem Punkt messen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Dr. Max Stadler [FDP]: Dann stimmen Sie heute unserem Antrag zu!)

- Wir haben sogar einige Ihrer Punkte aufgenommen. Nicht alles, was Sie vorschlagen, ist schlecht. - Sie haben die Chance an dieser Stelle, sich aus der babylonischen Gefangenschaft Ihrer schwarz-gelben Oppositionszeit zu befreien. Wir werden Sie daran messen, ob Ihnen das gelingt.

Ich will die letzten Sekunden meiner Redezeit nutzen - mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident -, den beteiligten Büros recht herzlich zu danken. Es ist ein Gesetz aus der Mitte des Parlaments. Die Beamtinnen und Beamten haben entgegen der Legende durchaus positiv mitgewirkt. Wir sind stolz darauf, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages in einer entscheidenden Situation so lange bereit waren, sich jeden Morgen um 7 Uhr für eine Stunde zu einer Sitzung zu treffen, bis der Gesetzentwurf fertig war. Das haben wir getan; die Beamten haben dabei mitgeholfen. Unsere Büros haben Tag und Nacht gearbeitet. Ich denke, diese Arbeit ziert das Parlament. Dazu gehört auch der neue Ansatz, liebe Frau Kollegin Stokar, dass dieses Parlament ein Gesetz, das es sich selbst gegeben hat, auch selbst evaluiert. Wo man hier kritische Ansatzpunkte sehen will, wird Ihr Geheimnis bleiben.

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege Tauss, Sie hatten vorhin den Schluss Ihrer Rede in Aussicht gestellt.

Jörg Tauss (SPD):

Ich komme zum Schluss.

Lieber Kollege Wiefelspütz, lieber Kollege Bürsch, liebe Kollegin Stokar und liebe Kollegin Bettin - ich habe fast alle Namen erwähnt, die ich erwähnen wollte, wenn es auch nicht die korrekte Reihenfolge war, was die Höflichkeit gegenüber Damen angeht -: Es ist ein gutes Gesetz, es ist ein guter Tag für Deutschland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich von der Miesmacherei der Union nicht irritieren. Das gilt vor allem für die FDP, lieber Herr Stadler.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Das Wort hat die Kollegin Petra Pau.

Petra Pau (fraktionslos):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten abschließend das Informationsfreiheitsgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ein grundsätzliches Recht auf Information durch die Verwaltung und weitere Einrichtungen erhalten. Die Informationen werden also nicht mehr von Amts wegen zugeteilt. Es geht also um nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel.

In Europa gibt es zurzeit - Kollege Stadler hat es schon gesagt - nur noch vier Staaten, die kein Informationsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger haben. Auch in der Bundesrepublik haben wir schon Erfahrungen mit Informationsfreiheitsgesetzen. Die vier Bundesländer Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben längst solche Gesetze.

Deshalb hatte die PDS im Bundestag die rot-grüne Initiative bereits im Dezember letzten Jahres als längst überfällig begrüßt. Wir haben sie begrüßt, weil mehr Informationen immer auch ein Mehr an Demokratie ermöglichen. Wir haben sie begrüßt, weil mehr Transparenz Korruption erschweren kann. Wir haben diese Initiative begrüßt, weil das neue Recht die Bürgerinnen und Bürger als Souverän stärkt.

In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes habe ich aber auch prophezeit, dass sich SPD und Grüne werden entscheiden müssen: entweder ein schlechtes Gesetz mit Bundesinnenminister Schily oder ein gutes Gesetz trotz Schily. Herausgekommen ist offenbar ein Gesetz mit Otto Schily.
Nun haben wir wieder einmal ein Problem. Denn unterm Strich steht: vorne gut gedacht, aber hinten schlecht. Deshalb wird sich die PDS bei der Abstimmung enthalten.

(Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist auch richtig!)

Natürlich hat sich längst herumgesprochen: Nahezu alle Ministerien der rot-grünen Bundesregierung haben auf die Bremse getreten und ein besseres Gesetz verhindert.

(Jörg Tauss [SPD]: Legende! Konstruktiv mitgewirkt! - Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die PDS sollte einmal ihre Parteiakten offen legen!)

Das zeigt: Der angestrebte Mentalitätswechsel im Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern, zwischen Staat und Demokratie, zwischen Geheimniskrämerei und Transparenz hat sicherlich noch einen langen Weg vor sich.

Damit wäre ich dann bei unseren drei Hauptkritikpunkten. Das Gesetz räumt den Bürgerinnen und Bürgern zwar grundsätzlich ein Recht auf alle sie interessierenden Informationen ein.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist doch schon mal etwas! Das ist der Fortschritt!)

Aber die lange und auch auslegbare Liste der Ausnahmen stellt genau diesen Grundsatz wieder infrage.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Warten wir doch mal die Praxis ab!)

Ausgenommen werden fast alle Vorgänge, die mit Geld zu tun haben. Nun sagt ein Sprichwort: "Beim Geld hört die Freundschaft auf." Aber wir wissen auch: Beim Geld kann Korruption zugreifen.

Schließlich: Informationen haben ihre Zeit und die vergeht bekanntlich schnell. Das Gesetz indes hält die Bürgerinnen und Bürger ein bis zwei Monate hin, bis sie ihre Informationen erhalten.
(Jörg Tauss [SPD]: Aber nur bei Dritten!)

Auch das widerspricht dem neuen Geist.

Es gab im März eine parlamentarische Anhörung. Der Mehrheit der angehörten Experten ging der Gesetzentwurf nicht weit genug.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Wie haben Sie denn gezählt? Diese Mehrheit haben wir nicht gesehen!)

Durchgesetzt haben sich allerdings die Bedenken der Minderheit.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist aber eine komische Wahrnehmung!)

Fazit: Wir hätten dem Gesetzentwurf gern zugestimmt, weil wir ein solches Gesetz für wichtig und unverzichtbar für einen modernen Bürgerrechtsstaat halten. Aber der Gesetzentwurf greift zu kurz. Deshalb werden wir uns jetzt enthalten.

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes erhält die Kollegin Grietje Bettin das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir verankern heute hier im Deutschen Bundestag ein elementares Bürgerrecht:
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Jeder und jede Interessierte soll zukünftig freien Zugang zu Informationen bekommen, die sonst hinter Aktendeckeln verschlossen geblieben wären. Damit wird das Prinzip des Amtsgeheimnisses in das Prinzip einer offenen und bürgerfreundlichen Verwaltung umgewandelt. Wir Grüne haben dafür schon sehr lange gekämpft und nun zusammen mit den Sozialdemokraten im Bund durchgesetzt, was sich in vielen Ländern, zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen usw., schon sehr lange bewährt hat.

Endlich befinden wir uns auf Augenhöhe mit unseren europäischen Nachbarn. Dort ist der Informations- und Aktenzugang schon längst eine Selbstverständlichkeit.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)

Nun ein paar Worte zur Bürgerfreundlichkeit in Kombination mit dem Bürokratievorwurf, der im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf häufiger erhoben worden ist.

Unser Ziel ist: Bürger und Amtsstuben sollen zu Partnern werden, sie sollen zukünftig zusammenarbeiten und sich nicht sozusagen gegenseitig kritisch auf die Finger schauen. Wir haben hier nichts zu verbergen. Das sollten die Bürgerinnen und Bürger auch so deutlich zu spüren bekommen.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Das können sie jetzt auch!)

Dabei sparen wir Aufwand durch die Internetklausel, die wir in diesem Gesetzentwurf verankert haben; sie verhindert eine unnötige Antragsflut.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die Bürgerinnen und Bürger sollen von sich aus schauen, was im Internet an Informationen preisgegeben wird.

Noch ein paar Worte dazu, warum die Vorlage dieses Gesetzentwurfes so lange gedauert hat. Es ist klar: Hier soll eine wirkliche Philosophieumkehr in deutschen Amtsstuben stattfinden. Viele Bedenken - teilweise zu Recht, teilweise auch unbegründet - mussten aus dem Weg geräumt werden.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Das ist aber nicht gelungen!)

Wir haben einige Kompromisse eingehen müssen, die uns auch schwer gefallen sind. Gerne hätten wir beispielsweise eine Abwägungsklausel bei den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehabt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen - gerade auch von der FDP -, lassen Sie uns die Chance auf einen einfachen Informationszugang für die Menschen nutzen. So weit, wie wir heute hier sind, sind Sie nicht gekommen - nicht in Baden-Württemberg, nicht in Rheinland-Pfalz, nicht in Sachsen-Anhalt.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und nicht in Niedersachsen!)

Ab dem 1. Januar 2006 sollen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Chance bekommen, ein neues Recht in Anspruch zu nehmen.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Alle!)

Dafür sollten wir gemeinsam die letzte Kraftanstrengung im Bundesrat und die letzte Hürde hier nehmen.
Abschließend möchte auch ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, die so konstruktiv an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Dank von meiner Seite insbesondere auch noch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Ich danke allen und wünsche diesem Gesetz viel Erfolg.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Nach diesen geballten guten Wünschen schließen wir nun die Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.

Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Druck-sache 15/4493.

Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/5606, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen.

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung und Schlussabstimmung.

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der FDP und einer fraktionslosen Kollegin angenommen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion auf Druck-sache 15/5625. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.