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Wie es in der Bundesrepublik zur Oeffentlichkeit der kommunalen Ausschüsse kam.

Im Deutschen Bundestag und wohl auch in den meisten ( oder allen ? ) Bundesländern tagen die parlamentarischen Ausschüsse in der Regel noch nichtöffentlich. Zwar gibt es hier ab und zu öffentliche Sitzungen, die oft mit Anhörungen verbunden sind, aber die Regel ist das schon lange nicht. Nur ab und zu wird von oppositionellen Kreisen versucht, die grundsätzliche Öffentlichkeit hier durchzusetzen. Leider erfolgt auch in den Medien, die ja auch davon profitieren würden, nicht genuegend politischer Druck.

Viele wissen es schon lange nicht mehr, daß dies früher auch in den Kommunen so war. In der Folge soll gezeigt werden, wie es in der BRD zur grundsätzlichen Öffentlichkeit der kommunalen Ausschüsse kam. Das Anliegen kam von Bürgern über einen SPD- Ortsverein aus einer Stadt ( und das ist auch wichtig ! ), in der die SPD sich in der Opposition befand.

Nun zu den Einzelheiten :

Mein erstes öffentliches Mandat übte ich als stellv. sachkundiger Bürger im Schulausschuß der Stadt Höxter ( NRW ) aus. Da ich mehr an der Parteiarbeit interessiert war, hatte ich bei den Kommunalwahlen 1970 nicht kandidiert, sondern meiner Frau den Vortritt gelassen. Sie hatte allerdings in einer rein katholischen Gegend keine Chance, direkt gewählt zu werden und war auch nicht vorrangig auf der Reserveliste abgesichert. Sie wurde aber dann von der Fraktion fuer den Kulturausschuß benannt, in welchem sie dann ueber 20 Jahre tätig war.

Als Diplom- Volkswirt hatte ich mich dann als sachkundiger Buerger fuer den Sparkassenrat ( die Stadt Höxter hatte damals noch eine eigene Sparkasse) beworben. Ich kam aber nicht zum Zuge. Von der Fraktion wurde der Betriebsratsvorsitzende des regionalen Stromunternehmens, der PESAG AG ( Sitz Paderborn ) benannt und durchgesetzt, was mich aber eigentuemlich berührte, da ich diesen nicht kannte, obwohl ich doch schon 6 Jahre im Ortsverein aktiv war. Man schlug mich dann als ordentlichen sachkundigen Buerger fuer den Schulausschuß vor. Diese Position, die vorher mit mir nicht abgesprochen war, schlug ich ab, da ich mich als Lehrer in dieser Funktion eingeengt fühlte. Es mag auch sein, daß ich wegen der vorhergehenden Nichtberücksichtigung etwas enttäuscht war. Jedenfalls erklärte ich mich dann, als man vergeblich nach einem diesbezüglichen Stellvertreter Ausschau hielt, bereit, diese Funktion zu übernehmen. Ich kann mich noch daran erinnern, daß ich dies tat, um nicht "den Beleidigten spielen" zu wollen.

Als ich dann zum 1. Mal als Vertreter an einer Ausschußsitzung teilnahm, war ich natürlich nicht informiert, und es stellte sich die Frage, ob ich nicht als Zuhörer an den Sitzungen teilnehmen könnte. Dies wurde abgelehnt und die Kommunalaufsichtsbehörde bestätigte uns dies mit der Begründung, dies sei nicht möglich, da nach der Gemeindeordnung (GO) NRW "Ausschußsitzungen grundsätzlich nicht öffentlich" seien. Das brachte uns auf den Gedanken, zur entsprechenden Änderung der GO einen Antrag zu stellen, was dann auch erfolgte und den Erfolg brachte. Der Antrag E3 des Ortsvereins wurde auf dem Parteitag der nordrhein- westfälischen SPD nicht nur angenommen, sondern auch von der damaligen SPD- FDP- Koalition in NRW umgesetzt.

Als Unterlagen dazu kann ein Auszug aus der Informationsschrift der SPD- Lantagsfraktion ( vergl. Anlage ) und ihr Schreiben an den SPD- Ortsverein Höxter ( vergl. Anlage ) dies dokumentieren.

Nach meinen Recherchen war dies der erste Vorstoß auf diesem Gebiet. Die Öffentlichkeit der Kommunalen Ausschüsse wurde dann in das Kommunalpolitische Grundsatzprogramm der SPD aufgenommen, das am 15. 12. 1975 auf dem Mannheimer Parteitag beschlossen wurde ( vergl. Anlage : Ausschnitt aus Abschnitt Kommunalverfassung ). Meines Wissens hat sich diese Regelung in ( fast ? ) allen Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer durchgesetzt. Ich weiß noch, daß als eines der letzten Länder Schleswig- Holstein diesen Grundsatz übernahm, nachdem die SPD dort die Regierung übernomen hatte.

Das Kommunalpolitische Programm dere SPD war ursprüglich von den Jungsozialisten initiert worden. Unter der Federführung von Hans Eichel ( Ministerprädent Hessen a.. D. und jetziger Bundesfinanzminister ) war es dort entstanden..

Die Regelung der grundsätzlichen Öffentlichkeit der kommunalen Ausschüsse trat in NRW durch Änderungen der Gemeindeordnung ( GO ) und der Kreisordnung ( KO ) nach den Kommunalwahlen 1975 in Kraft, als ich erstmals in den Kreistag des Kreises Höxter gewählt wurde. Obwohl die SPD in Opposition war, fiel es auch den "alten" SPD- Kreistagsabgeordneten schwer, sich daran zu gewöhnen. Erst später erkannten sie, daß man so schon im Vorfeld über die Öffentlichkeit auch als Minderheit auf die politischen Entscheidungen Einfluß nehmen kann.

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