Antrag E 3 Ortsverein Höxter
Der Landesparteitag möge beschließen:
Zu Punkt 1 der Tagesordnung
Die Sitzungen der Kreistags- und Ratsausschüsse sind in der Regel
öffentlich.
Nur Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich
sind, sollen In nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden. Die
Kreis- bzw. Gemeindeordnung ist entsprechend zu ändern. Angenommen
Die Mitglieder des zuständigen Arbeitskreises der
Fraktion sind übereinstimmend der Ansicht, Sitzungen von Ausschüssen
des Rates sollten entgegen der bisherigen Regelung in § 43 (1) GO
grundsätzlich öffentlich stattfinden. Gedacht ist an eine Formulierung,
die derjenigen für Ratssitzungen in § 33 (2) GO entspricht. Abweichungen
von dem Grundsatz der öffentlichkeit sollen einmal in der Geschäftsordnung
geregelt und zum anderen von Fall zu Fall durch den jeweiligen Ausschuß
beschlossen werden können. Die Kreisordnung soll entsprechend geändert
werden. Unsere Fraktion will gemeinsam mit dem Koalitionspartner FDP im
Januar 1973 einen entsprechenden Novellierungsantrag einbringen.