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Auszug aus "SPD-Landtagsfraktion NRW in der Halbzeit (27.7.1970 - 31.12.1972)

Antrag E 3 Ortsverein Höxter

Der Landesparteitag möge beschließen:
Zu Punkt 1 der Tagesordnung
Die Sitzungen der Kreistags- und Ratsausschüsse sind in der Regel öffentlich.
Nur Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich sind, sollen In nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden. Die Kreis- bzw. Gemeindeordnung ist entsprechend zu ändern. Angenommen

Die Mitglieder des zuständigen Arbeitskreises der Fraktion sind übereinstimmend der Ansicht, Sitzungen von Ausschüssen des Rates sollten entgegen der bisherigen Regelung in § 43 (1) GO grundsätzlich öffentlich stattfinden. Gedacht ist an eine Formulierung, die derjenigen für Ratssitzungen in § 33 (2) GO entspricht. Abweichungen von dem Grundsatz der öffentlichkeit sollen einmal in der Geschäftsordnung geregelt und zum anderen von Fall zu Fall durch den jeweiligen Ausschuß beschlossen werden können. Die Kreisordnung soll entsprechend geändert werden. Unsere Fraktion will gemeinsam mit dem Koalitionspartner FDP im Januar 1973 einen entsprechenden Novellierungsantrag einbringen.