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Auszug aus dem Kommunalpolitischen Grundsatzprogramm der SPD 1975

Seite 10 :

Öffentlichkeit der Ausschuß-
sitzungen

Alle kommunalen Vertretungskörper-
schaften und ihre Ausschüsse tagen öffent-
lich. Die Öffentlichkeit kann nur bei Perso-
nalangeleganheiten, Sozialhilfeangelegen-
heiten und bei Angelegenheiten, in denen
ein Gesetz die Behandlung unter Ausschluß
der Öffentlichkeit vorsieht, ausgeschlossen
werden.