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Auszug aus dem Grundsatzprogramm der SPD vom 20.12.1989

Demokratie und Öffentlichkeit

Demokratie lebt vom Prinzip Öffentlichkeit. Staat und Verwaltung, nicht die Bürger, müssen gläsern sein Die Bürger müssen den Staat, nicht der Staaat die Bürger kontrollieren

Alle müssen das Recht auf Zugang zu Informationen haben. Über Vorgänge, die das Gemeinwesen oder sie selbst betreffen, müssen Bürgerinnen und Bürger sich kundig machen und ein Urteil bilden können. Nur dann können sie die Staatsgewalt, die in ihrem Namen ausgeübt wird, kontrollieren Es ist daher ein gesetzlicher Anspruch auf Akteneinsicht und Zugang zu öfferntlichen Datenbanken zu schaffen, soweit Belange des Datenschutzes und begründete Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt werden

Selbstbestimmung über die eigenen Daten ist ein Grundrecht. Daher sind Datensammlungen gesellschaftlicher Kontrolle zu unterwerfen, der Schutz personenbezogener Daten bei Behörden und privaten Stellen ständig zu verbessern. Datensammlungen und ihre Vernetzung sind auf das Notwendigste zu beschränken

Freiheit von Presse und Rundfunk bedarf auch innerer Pressefreiheit. Das Recht der freien Meinungsaußerung, Demonstrationsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden wir sichern