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Auszug aus der Dokumentation "Deutschland in neuer Verfassung" der SPD- Bundestagsfraktion vom April 1993 ( Seite 6 )

Anders als bei den Staatszielen besteht bei den Grundrechten nur ein beschränkter Novellierungsbedarf. Es spricht jedoch vieles - nicht zuletzt die Stasi-Praxis - dafür, das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung expressis verbis in den Grundrechtskatalog aufzunehmen.

Ebenso sollte das Recht auf Zugang zu den Unterlagen der Verwaltung, zumindest zu den örtlichen Umweltdaten Verfassungsrang erhalten.

In beiden Fällen würden damit Regelungen übernommen, die in Verfassungen der neuen Bundesländer bereits normiert worden sind, so in Brandenburg. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen ist die vertassungsrechtliche Verankerung des Datenschutzes vorgesehen. Wir haben einen entsprechenden Antrag eiligebracht (Kommissionsdrucksache 25 - Anlage 12), auch er ist jedoch von der Union und Teilen der FDP abgelehnt worden.