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Mehr Zugang zum Verwaltungswissen

 Seit 1998 verspricht Rot-Grün ein "Informationsfreiheitsgesetz" - jetzt liegt der Entwurf dafür vor

VON THOMAS MARON (BERLIN)

"Informationsfreiheitsgesetz" (IFG) - was für ein sperriges Wort für eine Reform, die doch eigentlich Sperren aus dem Weg räumen soll. Ziel ist der freie Zugang zu Verwaltungswissen von Bundesbehörden. Von Nutzen nicht nur für Bürgerinitiativen oder Journalisten. Seit dem Regierungswechsel 1998 steht das Gesetz auf der rot-grünen Agenda. Seit kurzem liegt ein Entwurf vor.

Nach jahrelangem Streit zwischen der rot-grünen Koalition und mehreren Ministerien - darunter die Ressorts Innen, Finanzen, Verteidigung und Wirtschaft - über das Maß an Zugänglichkeit zu amtlichem Herrschaftswissen verzichtete man darauf, ganze Ministerien und deren Bundesbehörden von der Informationspflicht auszunehmen, wie es zunächst von einigen Ressortchefs gefordert worden war. Stattdessen wurden "schutzwürdige Belange" aufgeführt. Werden sie tangiert, muss eine Bundesbehörde oder ein Ministerium Informationen nicht rausrücken.

Ähnliche Abschnitte sehen auch entsprechende Gesetze auf Landesebene vor. Allerdings ist zum Beispiel im IFG Schleswig-Holstein der schutzwürdige Bereich entweder konkreter als im Entwurf für die Bundesebene gefasst. Oder aber es ist klargestellt, dass beispielsweise ein Informationsbegehren "die innere Sicherheit" ausdrücklich "schädigen" muss, um die Verweigerung rechtfertigen zu können. Es reicht also nicht, wenn Sicherheitsbelange lediglich, wie es der Bundesentwurf vorsehen würde, "berührt" werden.

Grund zur Ernüchterung

Nach anfänglicher Erleichterung auf Seiten der Bürgerrechtler, die ein solches Gesetz seit langem fordern, ist deshalb Ernüchterung eingetreten. So können Informationen laut Entwurf unter anderem dann verweigert werden, wenn "internationale Beziehungen und Verhandlungen, Angelegenheiten der Bundeswehr, Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs und Regulierungsbehörden berührt" sind. Außerdem sind die Geheimdienste als Bundesbehörden gänzlich befreit von Auskunftspflichten.

Die Bundesbehörden sollen laut Entwurf "unverzüglich" Informationen freigeben, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht. Eine Zeitbegrenzung, innerhalb derer die Behörde Akten und Daten aushändigen muss, wird allerdings nicht genannt. Im IFG Schleswig-Holsteins ist dagegen eine Frist von einem Monat festgelegt.

Der Entwurf der rot-grünen Koalition legt fest, dass die Verwaltungen zwar Kosten für die Bereitstellung von Informationen erheben können. Diese dürften aber nicht dazu verwandt werden, Interessierten den Informationszugang durch nicht bezahlbare Gebühren zu verwehren. Die Kosten seien so zu berechnen, dass "der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann".

Als Vermittler im Streitfall soll der Bundesdatenschutzbeauftragte eingesetzt werden. Kann der keine Einigung herstellen, dann kann der Antragsteller, dem die Tür zu einer Amtsstube des Bundes weiterhin verschlossen bleiben soll, vor das Verwaltungsgericht ziehen. Befürchtungen von Behördenseite, wonach die Pflicht zum Informieren die Verwaltungen lahm legen könnte, haben sich auf Länderebene bisher nicht bestätigt. IFG-Befürworter gehen vielmehr davon aus, dass die Verwaltungen durch ein solches Gesetz dazu gebracht werden, ihre Dokumente effizienter zu ordnen, was wiederum auch den internen Abläufen nutze.

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004
Dokument erstellt am 03.10.2004 um 17:28:21 Uhr
Erscheinungsdatum 04.10.2004