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- Übersicht über die Informationsfreiheitsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland (30.07.2004)

Sie gibt es nur in 4 Bundesländern :

- Berlin (siehe : Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin)
- Brandenburg (siehe : Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz  - Land Brandenburg - )
- Schleswig Holstein (siehe : Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein)
- Nordrhein-Westfalen (siehe : Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen)
- Auf Bundesebene existiert ein Referentenentwurf des Innenministers (siehe hier). Hier gilt nur ein Umweltinformationsgesetz aufgrund einer EG- Richtlinie (siehe dort).

Und hier kommt man wieder zum Gesamtzusammenhang : Recht auf Information für jeden Bürger - Wie man Informationsmöglichkeiten in einer Partei und im Staat verbessern kann