Sie gibt es nur in 4 Bundesländern :
- Berlin (siehe : Gesetz zur Förderung
der Informationsfreiheit im Land Berlin)
- Brandenburg (siehe : Akteneinsichts-
und Informationszugangsgesetz - Land Brandenburg - )
- Schleswig Holstein (siehe : Gesetz
über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein)
- Nordrhein-Westfalen (siehe : Gesetz
über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen)
- Auf Bundesebene existiert ein Referentenentwurf des Innenministers
(siehe hier). Hier gilt nur ein Umweltinformationsgesetz
aufgrund einer EG- Richtlinie (siehe dort).