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Immer mehr (und schliesslich alle ?)
Realvermögen (öffentliche und private) den Superreichen ! (01.05.2008)
Zum wiederholten Male werde ich mit dem am 01.01.2002 auch in Deutschland eingeführten sog ."Squeeze-out" (auf Deutsch : "Ausgequetscht!") konfrontiert. Hier handelt es sich um das Recht des Grossaktionärs, gegen eine geldliche Abfindung alle Kleinaktionäre von der AG auszuschliessen, d.h. faktisch zu "enteignen", wenn er mehr als 95 % besitzt. Mit dieser Thematik habe ich mich bereits auf meiner Homepage ausführlich beschäftigt (vergl. untenstehende Links). Bereits 200-mal sollen in Deutschland seit dem 01.01.2002 Grossaktionäre ihre restlichen Kleinaktionäre "enteignet" haben, wobei in ca. 100 Fällen noch Prozesse über die "Entschädigungssummen" geführt werden sollen. Ich bin davon jetzt das 3. Mal betroffen und versuche, mich zu wehren. Es sollen auch bereits 2 Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig sein.
In meiner Übersicht über die "Schritte der Privatisierung" habe ich diesen wirtschaftlichen Vorgang als den letzten Schritt bezeichnet, den man sogar nicht einmal "Privatisierung", sondern letztlich "Kapitalisierung" bezeichen müsse, da wohl in der Regel keine private Person, sondern die juristische Person einer Handelsgesellschaft (z.B. AG, GmbH) als Inhaber in Frage komme (siehe "Zusammenfassung der verschiedenen Schritte der Privatisierung" ).
Der Staat darf bekanntlich nur jemanden enteignen, wenn es im Interesse der Allgemeinheit erfolgt. Er darf aber (und das halte ich für pervers) einen Superreichen (das ist doch ein Grossaktionär !) dieses Recht zubilligen, in seinem eigenen Interesse seinen Teilhabern ihr reales (Sach)Vermögen wegzunehmen. Das als Ausgleich zugebilligte Geldvermögen ist letztlich nur Tauschmittel. Es muss erst wieder bei einer gleichwertigen Anlage zum Zug kommen. Abgesehen von der persönlichen Verbundenheit eines Kleinaktionärs mit seinem jahrelang verbundenen Unternehmen, die es auch geben soll, besteht doch hier die Gefahr, dass sich auf diesem Wege die "Superreichen" alle gut profitablen AGs aneignen können und den Rest der weniger profitablen bzw. risikoreichen Unternehmen den anderen belassen.
Was geschah dieses Mal ?
Ein Rechtsanwalt rief mich an : Er hatte auf meiner Homepage gelesen, dass
ich eine Aktie von der Thüga- Beteiligungsgesellschaften AG besitze.
Diese Gesellschaft war aus der Spaltung der Rhenag AG entstanden, eines
privaten Energie- und Wasser- Unternehmens am Niederrhein mit über 130-jähriger
Tradition, welches auch Beteiligungen an kommunalen Versorgungsunternehmen in
anderen Gebieten Deutschlands besass. ( siehe "Der
Fall RHENAG - Die Fusionen der großen Konzerne stoßen bereits an Grenzen
Aber sie entflechten nicht, sondern spalten das traditionelle Unternehmen"
- )
Die betreffende Aktie wurde nicht mehr an den Börsen gehandelt.
Die Thüga Beteiligungen AG besitzt die folgenden Beteiligungen an Gas- und Wasserwerken in den Ländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen:
Der Rechtsanwalt wollte die Aktie kaufen,. um wegen der Höhe der Abfindung bei dieser "Enteignung" eventuell einen Prozess zu führen. Es waren nämlich bei den bisherigen "Enteignungen" sehr viele Unterbewertungen vorgekommen, die durch Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsentscheidungen nach oben berichtigt werden konnten..
Da ich als kritischer Aktionär die Aktie nur aus Informationsgründen angeschafft hatte, verkaufte ich sie und kaufte mir mit dem Erlös Aktien der Thüga AG, die mit dem "Squeeze-out" jetzt die gesamte Thüga- Beteiligungen AG übernimmt. So habe ich weiter die Möglichkeit, um auf Hauptversammlungen ggf. nach ihren Beteiligungen zu fragen. So ist es übrigens bei vollen Übernahmen von Unternehmen auch vorher gewesen, als das "Squeeze-out" noch nicht möglich war : Man wurde dann automatisch Aktionär der übernehmenden Firma.
- Die "Enteignung" der kleinen Aktionäre geht weiter (16.11.2003)
Die Thüga AG wollte mir ja meine Aktie von Thüga Beteiligungen gegen Entschädigung so einfach wegnehmen ("enteignen" nach "Sqeeze-Out"). Ich habe sie ja dann auf Anraten eines Rechtsanwalts aus dem Internet an ihn verkauft und mir dafür entsprechende Aktien der Thüga AG gekauft. Nun will mir deren Grossaktionär, die E.on AG, diese genauso wieder abnehmen. Für mich als kritischer Aktionär schliesst sich der Ring, denn ich besitze bereits 20 Aktien von E.on aus Veba- und Viag- Aktien der früheren Jahre, als wohl ein "Fressen"der grossen der kleinen Fische, aber ein "Ausspucken" oder "Ausquetschen" ( sog. "Squeeze-Out") noch nicht möglich war. Meine Aktien lagen dann (mehr oder minder schwer) in ihrem Magen,.um dann später verdaut und "einverleibt" zu werden.
Aber man kann sich vorerst einmal formal gegen das "Ausqutschen" wehren. Es wurde ja eine Hauptversammlung der Thüga AG zum 28.11.2003 einberufen, um die "Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter der Thüga Aktiengesellschaft auf den Hauptgesellschafter E.ON AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (§§ 327a ff. AktG)", d. h. faktisch die "Enteignung" durchzuführen (vergl. Anlage).
Dagegen stellte ich einen Gegenantrag, der sich hier auf meiner Homepage befindet, aber auch im Internet unter http://www.thuega.de/pages/content/aktionaere/pdf/Ruehl_031112.pdf (zeitlich befristet) abgerufen werden kann. Er enthält alle von mir bereits mehrmals auf dieser Homepage erwähnten Argumente gegen diese "Enteignung". Aber ich bin nicht alleine : 3 andere Kleinaktionäre votieren in de gleiche Richtung, einer will eine höhere Entschädigung haben. Die Gegenanträge dieser Aktionäre können (zeitlich befristet) über http://www.thuega.de/pages/content/aktionaere/antraege.htm erreicht werden.
Bei dieser Gelegenheit will ich aber auch etwas über die Struktur der Thuega AG berichten :
1. über ihre grosse Zahl von Beteiligungen (weit über 100 : siehe Anlage), in welche die oben angeführten der Thuega Beteiligungen AG bereits enthalten sind.
Die Übersicht ist dem auch im Internet unter http://www.thuega.de/pdf/gbteil1.pdf zu erreichenden 1.Teil des Geschäftsberichts 2002 des Unternehmens von der Seite 1 entnommen. Es sind Beteiligungen an Versorgungsunternehmen ( von Energieunternehmen, darunter vielen Gas- und Stadtwerken ). Jemand wird hier unter Umständen das Unternehmen seiner Region bzw. Stadt finden.
2. ihren (damit zusammenhängenden) deshalb auch zahlenmässig starken Beirat (auch weit über 100 :siehe Anlage), der keine bestimmende, sondern nur eine beratende Funktion hat.
Die Übersicht ist dem auch im Internet ( unter : http://www.thuega.de/pdf/gbteil2.pdf ) befindlichen 2.Teil des Geschäftsberichts 2002 von den Seiten 13 - 18 entnommen. Die Beiratsmitglieder sind meist Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte, welche Beteiligungen an ihren entsprechenden Energie- bzw. Stadtwerken besitzen.. Es sind also fast nur Spitzenpolitiker und in der Regel keine Fachleute. Jeder kann ja dann ggf. den Repräsentanten seiner Gebietskörperschaft eventuell zwecks näherer Informationen ansprechen.
Alle diese Informationen der Thuega AG werden nach dem "Squeeze-Out" der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Lediglich die Aktionäre der E.on AG haben in ihrer jährlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, danach zu fragen.
- Bei der "Enteignung" wollen die Kleinaktionäre nur eine hohe Geldentschädigung (05.12.2003)
Von Aktientausch war trotz der 4 vorliegenden entsprechenden Gegenanträgen auf der Hauptversammlung der Thüga AG (siehe oben auf dieser Seite) wohl keine Rede. Mit der erforderlichen Mehrheit setzte Eon den Squeeze-out natürlich durch. Die massiven Forderungen der "geldgierigen" Kleinaktionaere nach einer höheren Barabfindung wirkte sich auf den Kurs der Thüga- Aktie aus, die noch bis zur Eintragung der Uebernahme in das Handelsregister an der Börse handelbar ist..Er stieg am Montag, den 01.12.2003 in Ffm. auf 70 Euro ( beschlossener Schadenersatzbetrag : 63,36 Euro).
Zur Hauptversammlung der Bericht und Kommentar der
"Süddeutschen Zeitung".
Bankgesellschaft Berlin muss den "Enteigneten" von der Allbank das Doppelte zahlen (23.12.2002)
Heute erhalte ich von meiner Bank die Nachricht (vergl.
diesbezügliches Schreiben), dass mir nach der "Enteignung" meiner
Allbank- Aktie (nach "Squeeze-out") eine Barabfindung von 228,-- Euro
statt der ursprünglich vorgesehenen Summe in Höhe von 112,62 ( vergl. Auszug aus der Tagesordnung der a. o.
Hauptversammlung der Allbank am 25.08.2003) vergütet wird. Dieser
Fall zeigt wiederum, wie Grossaktionäre (hier : die Bankgesellschaft Berlin AG)
versuchen, Kleinaktionäre "über den Tisch zu ziehen". In diesem
Bericht kann man oben lesen, dass ich in diesem
"Enteignungsverfahren" vorrangig eine andere Gefahr sehe,
nämlich die langfristige Übernahme des profitabelen volkswirtschaftlichen
Produktionsvermögen durch immer weniger Reiche.
- "Enteignung" der Thüga- Kleinaktionäre abgeschlossen (14.05.2004)
Die restlichen "enteigneten" Thüga- Aktionäre (darunter ich mit 5 Aktien) erhielten nunmehr als Barabfindung doch Euro 74,36 je Aktie statt der von der a.o. Hauptversammlung beschlossenen Euro 63,36.
Dazu : Schreiben der Sparkasse Vogelsbergkreis
und
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der Thüga Aktiengesellschaft München
- "Squeeze-out" ("Enteignung" der Kleinanleger) lohnt sich noch ---- für Spekulanten ! (15.10.2004)
Ich hatte es fast vergessen, da erhielt ich einen Scheck über 50 Euro.(siehe Schreiben eines Rechtsanwaltes). Zum 3. Mal war ich von Großaktionären "enteignet" worden und hatte (gegenüber dem "Enteignungsbetrag") dabei immer noch verdient, da in einem Gerichtsverfahren immer ein höherer Betrag erstritten wurde (vergl. Erledigung des Spruchverfahrens zur Erhöhung der Barabfindung vom "Squeeze-out"-Verfahren der Thüga- Beteiligungen AG im September 2004 ).
Wie war das noch gewesen ?
- Mit "Squeeze-out" darf weiter spekuliert werden - Rhenag AG (neu) tritt in den Ring (22.11.2004)
Kurze Zeit hintereinander flatterten mir jetzt 2 unterschiedliche Angebote zum Ankauf der nicht mehr an der Börse notierten Aktie von Rhenag AG (neu) ins Haus :
1. vom 08.11.2004 über 138,75 Euro von der Phila
Beteiligungs AG in Bad Kissingen (siehe Anlage),
2. vom 15.11.2004 über 482,00 Euro von der Nortrax
Treuhand AG in Bremen.(siehe Anlage)
Der Zusammenhang ist aus meiner Internetseite
squeeze2.htm (vergl. "Squeeze-out" ("Enteignung" der
Kleinanleger) lohnt sich noch ---- für Spekulanten ! (15.10.2004) ) zu
ersehen, den ich auf den neusten Stand gebracht habe.
- Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Out der Thüga AG eingeleitet (22.11.2004)
Nun wird bei diesem "Enteignungsverfahren" zur Überprüfung der Angemessenheit der vor 1 Jahr von der Hauptversammlung der Thüga AG beschlossenen Barabfindung sogar das Landgerixht München bemüht (siehe Anlage). Wollen wir einmal sehen, was da herauskommt.
- Das war zu erwarten : der "Squeeze-out" von der Rhenag AG (neu) (24.11.2004)
Die von der Unternehmensspitze vorgeschlagene Barabfindung beträgt 479,53 Euro und liegt also ganz knapp unter dem Betrag von 482,00 Euro der Nortrax Treuhand AG (vergl. darunter). Die Phila Beteiligungs- AG hatte ihr (knauserisches) Angebot einen Tag vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger verschicken lassen.
Einzelheiten können aus der vorliegenden Einladung
zur a.o. Hauptversammlung der Rhenag AG ersehen werden (siehe Anlage).
- Wie verhält sich RWE gegenüber seinen
Geldgebern , zum Beispiel den Mitaktionären von Rhenag ?
(26.12.2004)
Während die Affäre des CDU- Meyer mit RWE im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand, enteignete die RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft die restlichen Kleinaktionäre der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft gegen Barabfindung im sog. Squeeze-out-Verfahren gemäß §§ 327 a ff. AktG. RWE praktizierte damit ganz plastisch den "Raubtierkapitalismus", wo die "grossen die kleinen Fische fressen" (siehe auch : Einladung zur a.o. Hauptversammlung der Rhenag AG).
Die Nachricht darüber fand ich nur auf 2 Webseiten im Internet :
1. auf der Webseite von Rhenag :
"Hauptversammlung der rhenag beschließt Squeeze-out" (siehe hier)
2. bei www.kompetenznetze.de : "Rhenag: Squeeze-out
beschlossen" (siehe dort)
- Mit der 100-%-igen Übernahme der Rhenag AG (neu) durch den RWE-Konzern und der "Enteignng" der Restaktionäre tauchen auch die über 50 Beiratsmitglieder unter (01.01.2005)
Kein Aussenstehender hat mehr die Möglichkeit, zu erfahren, was sich in der RWE- Tochter tut, welche Vergütungen diese Beiratsmitglieder (meist kommunale Spitzenbeamte) erhalten und zu welchen Bedingungen noch weitere Werksanteile privatisiert werden, da diese Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, auch gegenüber den gewählten kommunalen Vertretern.
Ich veröffentliche hier auf der Homepage die Liste der betreffenden Beiratsmitglieder und der Beteiligungen nach dem Stand des letzten erschienenen Geschäftsberichtes von 2003. Dieser Bericht ist auch noch im Internet auf der Webseite der Rhenag AG (neu) zu erreichen. Ich kann nur hoffen, dass man auch in Zukunft den vollständigen Geschäftsbericht einsehen kann. Dann wäre es auch gut, wenn man die Höhe der Aufwendungen für Beiräte im Geschäftsbericht lesen könnte, was auch früher üblich war.
Diese Beiratsmitglieder bei den grossen privatisierten Energie- und
Versorgungsunternehmen (RWE, VEW, Gelsenwasser, Preussenelektra) waren
nämlich ab den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts in Verruf gekommen, mit
relativ hohen Aufwandsentschädigungen als Instrument der Korruption genutzt zu
werden, wobei ich auch entsprechende Erfahrungen gemacht hatte (vergl. meinen Bericht von 1995 mit dem Titel "Privatisierung
fördert und legalisiert Korruption"). Squeeze-out- Verfahren mit
Unternehmensübernahmen bzw. Fusionen, die zum Teil mit ihnen ermöglicht wurden,
machen sie dann aber aus Sicht der Grossunternehmen überflüssig und lassen sie
(und, oder ihre Aufwendungen) auch "nur vom Papier" (d. h. aus
dem Geschäftsbericht) verschwinden.
- Abschluss des Squeeze-out bei Rhenag- Aktien (21.02.2005)
Ohne Widerspruch scheint nun die "Enteignung" meiner Rhenag- Aktie
zu der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung vorgenommenen worden
zu sein. Bei mir hatte sich wohl jemand gemeldet, der mich vertreten
wollte. Er war aber dann kurzfristig zurückgetreten, da er keine formale
Möglichkeit sah, dagegen Einspruch zu erheben. (Siehe
auch Schreiben der Depotbank)
- Ein- Euro - Squeeze- Out- Spekulationsspiel (21.04.2005)
Mit 1 Euro Nachbesserungsanspruch pro Thüga-Aktie bin ich beim Spekulations- Spiel des Squeeze-Out noch dabei. Wiederum erfahre ich es von meiner Sparkasse, weil eine Spekulantin, die Rheiner Moden AG, den eventuellen Restwert dieser "enteigneten" Energieaktien aufkaufen will. (vergl. Schreiben der Sparkasse Vogelsbergkreis "Abtretung der Nachbesserungsansprüche - Bitte Weisungstermin beachten").
Vergl. "Squeeze-out"
("Enteignung" der Kleinanleger) lohnt sich noch ---- für Spekulanten
!
und
Vergl. Immer mehr (und schliesslich alle ?) Realvermögen
(öffentliche und private) den Superreichen !
- "Enteignet" schwedischer Staatskonzern nun doch noch die restlichen deutschen Aktionäre (05.08.2005)
Energiekonzern Vattenfall, der das Stromgeschäft in Hamburg, Berlin und in den neuen deutschen Ländern beherrscht, hatte schon vor dem Inkrafttreten der "Squeeze-out"-Regelung auf dieses "Enteignungsverfahren" hingewiesen und den Aktuonären ein Kaufangebot unterbreitet
- Jetzt ist es soweit : Schwedischer Staatskonzern enteignet den Rest der deutschen Aktionäre (05.01.2006)
In einer a.o. HV am 01.bzw.02.03.2006 in Berlin wird der schwedische Energiekonzern Vattenfall AB (= ausserdem noch schwedisches Staatsunternehmen) die letzten ca.3,2 % deutschen Aktionäre seiner Tochter Vattenfall Europe AG "enteignen", welche die Stromversorgung in Berlin, Hamburg und in den neuen deutschen Laendern beherrscht. Diese "Enteignung" ist erst seit 2002 durch die sog. Squeeze-Out-Regelung im Aktiengesetz möglich. Der Konzern hatte es schon angekündigt, als das Gesetz noch nicht verabschiedet war.Als Anlage fuege ich gescannt die Einladung zur HV bei.
- Ausländischer Energiekonzern schließt letzte deutsche Teilhaber aus (01.03.2006)
- Und mit den Vattenfall- Aktien wird immer noch fleissig
spekuliert (20.04.2006)
Die von den Großkoalitionären favoritisierte Mitgliederbeteiligung bei Unternehmen (vergl. Bericht der FR vom 27.11.2006 mit dem Titel "Beck bietet Kanzlerin Merkel Gespräch über Investivlohn an") kann von einem sog. Squeeze-Out ausgehebelt werden . Wie war das dann noch vor kurzem bei der Vattenfall Europe AG gewesen, wo alle Kleinaktionäre (einschließlich der betreffenden Mitarbeiter) durch dieses dem schwedischen Staat gehörende Energieunternehmen "enteignet" wurden ? (vergl. Bericht von der IG Bergbau, Chemie und Energie : "VATTENFALL/TARIFE - 5.000 protestieren vor Hauptversammlung" (siehe Anlage)
Man erfährt hier, was man sonst noch über
Vattenfall wissen muss.
- Attac fordert im
Hinblick auf die großen Gewinnsteigerungen die Enteignung der 4 großen
Stromkonzerne: Vattenfall wird als Beispiel angeführt. (10.02.2008)
Zu Anlage 2 : Vattenfall (Deutschland) GmbH, Hamburg : Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die außenstehenden Aktionäre der Hamburgische Electricitäts-Werke AG, Hamburg („HEW") im Juni 2001 - Wertpapier-Kenn-Nummer 601 200 – ( http://www.meinepolitik.de/vattenf.htm )
Zu Anlage 3 : Aktien : VATTENFALL EUROPE AG INHABERAKTIEN an den Börsen am
08.02.2008 (BildVattenfall-Aktie.jpg)
Der Gesamtzusammenhang von dem Squeeze-out („Enteignung der Kleinaktionäre durch die Großaktionäre im Eigeninteresse der großen Konzerne) ist auf der Seite http://www.meinepolitik.de/rhenreal.htm dargestellt.
- Nach über 2 Jahren wird bei
Vattenfall das Squeeze-Out-Verfahren vollzogen
Es mussten die Klagen von Aktionären zurückgezogen werden,
um einen Vergleich zu machen (siehe Anlage). Die
Barabfindung wurde endgültig auf 57,00 Euro festgesetzt. (siehe
auch Schreiben der Sparkasse)