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Immer mehr (und schliesslich alle ?) Realvermögen (öffentliche und private) den Superreichen ! (01.05.2008)

Zum wiederholten Male werde ich mit dem am 01.01.2002 auch in Deutschland eingeführten sog ."Squeeze-out" (auf  Deutsch : "Ausgequetscht!") konfrontiert. Hier handelt es sich um das Recht des Grossaktionärs, gegen eine geldliche Abfindung alle Kleinaktionäre von der AG auszuschliessen, d.h. faktisch zu "enteignen", wenn er mehr als 95 % besitzt. Mit dieser Thematik habe ich mich bereits auf meiner Homepage ausführlich beschäftigt (vergl. untenstehende Links). Bereits 200-mal sollen in Deutschland seit dem 01.01.2002 Grossaktionäre ihre restlichen Kleinaktionäre "enteignet" haben, wobei in ca. 100 Fällen noch Prozesse über die "Entschädigungssummen" geführt werden sollen. Ich bin davon jetzt das 3. Mal betroffen und versuche, mich zu wehren. Es sollen auch bereits 2 Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig sein.

In meiner Übersicht über die "Schritte der Privatisierung" habe ich diesen wirtschaftlichen Vorgang als den letzten Schritt bezeichnet, den man sogar nicht einmal "Privatisierung", sondern letztlich "Kapitalisierung" bezeichen müsse, da wohl in der Regel keine private Person, sondern die juristische Person einer Handelsgesellschaft (z.B. AG, GmbH) als Inhaber in Frage komme (siehe "Zusammenfassung der verschiedenen Schritte der Privatisierung" ).

Der Staat darf bekanntlich nur jemanden enteignen, wenn es im Interesse der Allgemeinheit erfolgt. Er darf aber (und das halte ich für pervers) einen Superreichen (das ist doch ein Grossaktionär !) dieses Recht zubilligen, in seinem eigenen Interesse seinen Teilhabern ihr reales (Sach)Vermögen wegzunehmen. Das als Ausgleich zugebilligte Geldvermögen ist letztlich nur Tauschmittel. Es muss erst wieder bei einer gleichwertigen Anlage zum Zug kommen. Abgesehen von der persönlichen Verbundenheit eines Kleinaktionärs mit seinem jahrelang verbundenen Unternehmen, die es auch geben soll, besteht doch hier die Gefahr, dass sich auf diesem Wege die "Superreichen" alle gut profitablen AGs aneignen können und den Rest der weniger profitablen bzw. risikoreichen Unternehmen den anderen belassen.

Was  geschah dieses Mal ?

Ein Rechtsanwalt rief mich an : Er hatte auf meiner Homepage gelesen, dass ich eine Aktie von der Thüga- Beteiligungsgesellschaften AG besitze. Diese Gesellschaft war aus der Spaltung der Rhenag AG  entstanden, eines privaten Energie- und Wasser- Unternehmens am Niederrhein mit über 130-jähriger Tradition, welches auch Beteiligungen an kommunalen Versorgungsunternehmen in anderen Gebieten Deutschlands besass. ( siehe "Der Fall RHENAG - Die Fusionen der großen Konzerne stoßen bereits an Grenzen  Aber sie entflechten nicht, sondern spalten das traditionelle Unternehmen" - )
Die betreffende Aktie wurde nicht mehr an den Börsen gehandelt.

Die Thüga Beteiligungen AG besitzt die folgenden Beteiligungen an Gas- und Wasserwerken in den Ländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen:


 

Der Rechtsanwalt wollte die Aktie kaufen,. um wegen der Höhe der Abfindung bei dieser "Enteignung" eventuell einen Prozess zu führen.  Es waren nämlich bei den bisherigen "Enteignungen" sehr viele Unterbewertungen vorgekommen, die durch Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsentscheidungen nach oben berichtigt werden konnten..

Da ich als kritischer Aktionär die Aktie nur aus Informationsgründen angeschafft hatte, verkaufte ich sie und kaufte mir mit dem Erlös Aktien der Thüga AG, die mit dem "Squeeze-out" jetzt die gesamte Thüga- Beteiligungen AG übernimmt. So habe ich weiter die Möglichkeit, um auf Hauptversammlungen ggf. nach ihren Beteiligungen zu fragen. So ist es übrigens bei vollen Übernahmen von Unternehmen auch vorher gewesen, als das "Squeeze-out" noch nicht möglich war : Man wurde dann automatisch Aktionär der übernehmenden Firma.

- Die "Enteignung" der kleinen Aktionäre geht weiter (16.11.2003)

Die Thüga AG wollte mir ja meine Aktie von Thüga Beteiligungen gegen Entschädigung so einfach wegnehmen ("enteignen" nach "Sqeeze-Out"). Ich habe sie ja dann auf Anraten eines Rechtsanwalts aus dem Internet an ihn verkauft und mir dafür entsprechende Aktien der Thüga AG gekauft. Nun will mir deren Grossaktionär, die E.on AG, diese genauso wieder abnehmen. Für mich als kritischer Aktionär schliesst sich der Ring, denn ich besitze bereits 20 Aktien von E.on aus Veba- und Viag- Aktien der früheren Jahre, als wohl ein "Fressen"der grossen der kleinen Fische, aber ein "Ausspucken" oder "Ausquetschen" ( sog. "Squeeze-Out") noch nicht möglich war. Meine Aktien lagen dann (mehr oder minder schwer) in ihrem  Magen,.um dann später verdaut und "einverleibt"  zu werden.

Aber man kann sich vorerst einmal formal gegen das "Ausqutschen" wehren. Es wurde ja eine Hauptversammlung der Thüga AG zum 28.11.2003 einberufen, um die "Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter der Thüga Aktiengesellschaft auf den Hauptgesellschafter E.ON AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (§§ 327a ff. AktG)", d. h. faktisch die "Enteignung" durchzuführen (vergl. Anlage).

Dagegen stellte ich einen Gegenantrag, der sich hier auf meiner Homepage befindet, aber auch im Internet unter http://www.thuega.de/pages/content/aktionaere/pdf/Ruehl_031112.pdf  (zeitlich befristet) abgerufen werden kann. Er enthält alle von mir bereits mehrmals auf dieser Homepage erwähnten Argumente gegen diese "Enteignung". Aber ich bin nicht alleine : 3 andere Kleinaktionäre votieren in de gleiche Richtung, einer will eine höhere Entschädigung haben. Die Gegenanträge dieser Aktionäre können (zeitlich befristet) über  http://www.thuega.de/pages/content/aktionaere/antraege.htm erreicht werden.

Bei dieser Gelegenheit will ich aber auch etwas über die Struktur der Thuega AG berichten :

1.  über ihre grosse Zahl von Beteiligungen (weit über 100 : siehe Anlage), in welche die oben angeführten der Thuega Beteiligungen AG bereits enthalten sind.

Die Übersicht ist dem auch im Internet unter http://www.thuega.de/pdf/gbteil1.pdf  zu erreichenden 1.Teil des Geschäftsberichts 2002 des Unternehmens von der Seite 1 entnommen. Es sind Beteiligungen an Versorgungsunternehmen ( von Energieunternehmen, darunter vielen Gas- und Stadtwerken ). Jemand wird  hier unter Umständen  das Unternehmen seiner Region bzw. Stadt finden.

2.  ihren (damit zusammenhängenden) deshalb auch zahlenmässig starken Beirat (auch weit über 100 :siehe Anlage), der keine bestimmende, sondern nur eine beratende Funktion hat.

Die Übersicht ist dem auch im Internet ( unter : http://www.thuega.de/pdf/gbteil2.pdf ) befindlichen 2.Teil des Geschäftsberichts 2002 von den Seiten 13 - 18 entnommen. Die Beiratsmitglieder sind meist Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte, welche Beteiligungen an ihren entsprechenden Energie- bzw. Stadtwerken besitzen.. Es sind also fast nur Spitzenpolitiker und in der Regel keine Fachleute. Jeder  kann ja dann ggf. den Repräsentanten seiner Gebietskörperschaft eventuell zwecks näherer Informationen ansprechen.

Alle diese Informationen der Thuega AG werden nach dem "Squeeze-Out" der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Lediglich die Aktionäre der E.on AG haben in ihrer jährlichen Hauptversammlung die Möglichkeit,  danach zu fragen.

- Bei der "Enteignung" wollen die Kleinaktionäre nur eine hohe Geldentschädigung  (05.12.2003)

Von Aktientausch  war trotz der 4 vorliegenden entsprechenden Gegenanträgen auf der Hauptversammlung der Thüga AG (siehe oben auf dieser Seite) wohl keine Rede. Mit der erforderlichen Mehrheit setzte Eon den Squeeze-out natürlich durch. Die massiven Forderungen der "geldgierigen" Kleinaktionaere nach einer höheren Barabfindung wirkte sich auf den Kurs der Thüga- Aktie aus, die noch bis zur Eintragung der Uebernahme in das Handelsregister an der Börse handelbar ist..Er stieg am Montag, den 01.12.2003 in Ffm. auf 70 Euro ( beschlossener Schadenersatzbetrag : 63,36 Euro).

Zur Hauptversammlung der Bericht und Kommentar der "Süddeutschen Zeitung".
 

Bankgesellschaft Berlin muss den "Enteigneten" von der Allbank das Doppelte zahlen (23.12.2002)

Heute erhalte ich von meiner Bank die Nachricht (vergl. diesbezügliches Schreiben), dass mir nach der "Enteignung" meiner Allbank- Aktie (nach "Squeeze-out") eine Barabfindung von 228,-- Euro statt der ursprünglich  vorgesehenen Summe in Höhe von 112,62 ( vergl. Auszug aus der Tagesordnung der a. o. Hauptversammlung der Allbank am 25.08.2003)  vergütet wird. Dieser Fall zeigt wiederum, wie Grossaktionäre (hier : die Bankgesellschaft Berlin AG) versuchen, Kleinaktionäre "über den Tisch zu ziehen".  In diesem Bericht  kann man oben lesen, dass ich in diesem "Enteignungsverfahren"  vorrangig eine andere Gefahr sehe, nämlich die langfristige  Übernahme des profitabelen volkswirtschaftlichen Produktionsvermögen durch immer weniger Reiche.
 

- "Enteignung" der Thüga- Kleinaktionäre abgeschlossen (14.05.2004)

Die restlichen "enteigneten" Thüga- Aktionäre (darunter ich mit 5 Aktien) erhielten nunmehr als Barabfindung doch Euro 74,36 je Aktie statt der von der a.o. Hauptversammlung beschlossenen Euro 63,36.

Dazu : Schreiben der Sparkasse Vogelsbergkreis und
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Thüga Aktiengesellschaft München
 

- "Squeeze-out" ("Enteignung" der Kleinanleger) lohnt sich noch ---- für Spekulanten ! (15.10.2004)

Ich hatte es fast vergessen, da erhielt ich einen Scheck über 50 Euro.(siehe Schreiben eines Rechtsanwaltes). Zum 3. Mal war ich von Großaktionären "enteignet" worden und hatte (gegenüber dem "Enteignungsbetrag") dabei immer noch verdient, da in einem Gerichtsverfahren immer ein höherer Betrag erstritten wurde (vergl. Erledigung des Spruchverfahrens zur Erhöhung der Barabfindung vom "Squeeze-out"-Verfahren der Thüga- Beteiligungen AG im September 2004 ).

Wie war das noch gewesen ?

Weiter ........
 

- Mit "Squeeze-out" darf weiter spekuliert werden - Rhenag AG (neu) tritt in den Ring (22.11.2004)

Kurze Zeit hintereinander flatterten mir jetzt 2 unterschiedliche Angebote zum Ankauf der nicht mehr an der Börse notierten Aktie von  Rhenag AG (neu) ins Haus :

1. vom 08.11.2004 über 138,75 Euro von der Phila Beteiligungs AG in Bad Kissingen (siehe Anlage),
2. vom 15.11.2004 über 482,00 Euro von der Nortrax Treuhand AG in Bremen.(siehe Anlage)

Der Zusammenhang ist aus meiner Internetseite squeeze2.htm (vergl. "Squeeze-out" ("Enteignung" der Kleinanleger) lohnt sich noch ---- für Spekulanten ! (15.10.2004) ) zu ersehen, den ich auf den neusten Stand gebracht habe.
 

- Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Out der Thüga AG eingeleitet (22.11.2004)

Nun wird bei diesem "Enteignungsverfahren" zur Überprüfung der Angemessenheit der vor 1 Jahr von der Hauptversammlung der Thüga AG beschlossenen Barabfindung sogar das Landgerixht München bemüht (siehe Anlage). Wollen wir einmal sehen, was da herauskommt.

Weiter zum Zusammenhang
 

- Das war zu erwarten : der "Squeeze-out" von der Rhenag AG (neu) (24.11.2004)

Die von der Unternehmensspitze vorgeschlagene Barabfindung beträgt 479,53 Euro und liegt also ganz knapp unter dem Betrag von 482,00 Euro der Nortrax Treuhand AG (vergl. darunter). Die Phila Beteiligungs- AG hatte ihr (knauserisches) Angebot einen Tag vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger verschicken lassen.

Einzelheiten können aus der vorliegenden Einladung zur a.o. Hauptversammlung der Rhenag AG ersehen werden (siehe Anlage).
 

- Wie verhält sich RWE gegenüber seinen Geldgebern , zum Beispiel den Mitaktionären von Rhenag ?
(26.12.2004)

Während die Affäre des CDU- Meyer mit RWE im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand, enteignete die RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft die restlichen Kleinaktionäre der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft gegen Barabfindung im sog. Squeeze-out-Verfahren  gemäß §§ 327 a ff. AktG.  RWE praktizierte damit ganz plastisch den "Raubtierkapitalismus", wo die "grossen die kleinen Fische fressen" (siehe auch : Einladung zur a.o. Hauptversammlung der Rhenag AG).

Die Nachricht darüber fand ich nur auf 2 Webseiten im Internet :
1. auf der Webseite von Rhenag :  "Hauptversammlung der rhenag beschließt Squeeze-out" (siehe hier)
2. bei www.kompetenznetze.de : "Rhenag: Squeeze-out beschlossen" (siehe dort)
 

- Mit der 100-%-igen Übernahme der Rhenag AG (neu) durch den RWE-Konzern und der "Enteignng" der Restaktionäre tauchen auch die über 50 Beiratsmitglieder unter (01.01.2005)

Kein Aussenstehender hat mehr die Möglichkeit, zu erfahren, was sich in der RWE- Tochter tut, welche Vergütungen diese Beiratsmitglieder (meist kommunale Spitzenbeamte) erhalten und zu welchen Bedingungen noch weitere Werksanteile privatisiert werden, da diese Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, auch gegenüber den gewählten kommunalen Vertretern.

Ich veröffentliche  hier auf der Homepage  die Liste der betreffenden Beiratsmitglieder und der Beteiligungen nach dem Stand des letzten erschienenen Geschäftsberichtes von 2003. Dieser Bericht ist auch noch im Internet auf der Webseite der Rhenag AG (neu) zu erreichen. Ich kann nur hoffen, dass man auch in Zukunft den vollständigen Geschäftsbericht einsehen kann. Dann wäre es auch gut, wenn man die Höhe der Aufwendungen für Beiräte im Geschäftsbericht lesen könnte, was auch früher üblich war.

Diese Beiratsmitglieder bei den grossen privatisierten Energie- und Versorgungsunternehmen (RWE, VEW, Gelsenwasser,  Preussenelektra) waren nämlich ab den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts in Verruf gekommen, mit relativ hohen Aufwandsentschädigungen als Instrument der Korruption genutzt zu werden, wobei ich auch entsprechende Erfahrungen gemacht hatte (vergl. meinen Bericht von 1995 mit dem Titel "Privatisierung fördert und legalisiert Korruption").  Squeeze-out- Verfahren mit Unternehmensübernahmen bzw. Fusionen, die zum Teil mit ihnen ermöglicht wurden, machen sie dann aber aus Sicht der Grossunternehmen überflüssig und lassen sie (und, oder ihre Aufwendungen) auch  "nur vom Papier" (d. h. aus dem Geschäftsbericht) verschwinden.
 

- Abschluss des Squeeze-out bei Rhenag- Aktien (21.02.2005)

Ohne Widerspruch scheint nun die "Enteignung" meiner Rhenag- Aktie zu der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung vorgenommenen worden zu sein. Bei mir hatte sich wohl jemand gemeldet, der  mich vertreten wollte. Er war aber dann kurzfristig zurückgetreten, da er keine formale Möglichkeit sah, dagegen Einspruch zu erheben. (Siehe auch Schreiben der Depotbank)
 

- Ein- Euro - Squeeze- Out- Spekulationsspiel (21.04.2005)

Mit 1 Euro Nachbesserungsanspruch pro Thüga-Aktie bin ich beim Spekulations- Spiel des Squeeze-Out noch dabei. Wiederum erfahre ich es von meiner Sparkasse, weil eine Spekulantin, die Rheiner Moden AG, den eventuellen Restwert dieser "enteigneten"  Energieaktien  aufkaufen will. (vergl. Schreiben der Sparkasse Vogelsbergkreis "Abtretung der Nachbesserungsansprüche - Bitte Weisungstermin beachten").

Vergl. "Squeeze-out" ("Enteignung" der Kleinanleger) lohnt sich noch ---- für Spekulanten !
und
Vergl. Immer mehr (und schliesslich alle ?) Realvermögen (öffentliche und private) den Superreichen !
 

- "Enteignet" schwedischer Staatskonzern nun doch noch die restlichen deutschen Aktionäre (05.08.2005)

Energiekonzern Vattenfall, der das Stromgeschäft in Hamburg, Berlin und in den neuen deutschen Ländern beherrscht, hatte schon vor dem Inkrafttreten der  "Squeeze-out"-Regelung auf dieses "Enteignungsverfahren" hingewiesen und den Aktuonären ein Kaufangebot  unterbreitet

Weiter .......
 

- Jetzt ist es soweit : Schwedischer Staatskonzern enteignet den Rest der deutschen Aktionäre (05.01.2006)

In einer a.o. HV am 01.bzw.02.03.2006 in Berlin wird der schwedische Energiekonzern Vattenfall AB (= ausserdem noch schwedisches Staatsunternehmen) die letzten ca.3,2 % deutschen Aktionäre seiner Tochter Vattenfall Europe AG "enteignen", welche die Stromversorgung in Berlin, Hamburg und in den neuen deutschen Laendern beherrscht. Diese "Enteignung" ist erst seit 2002 durch die sog. Squeeze-Out-Regelung im Aktiengesetz möglich. Der Konzern hatte es schon angekündigt, als das Gesetz noch nicht verabschiedet war.Als Anlage fuege ich gescannt die Einladung zur HV bei.

Ich habe das Ergebnis dieses Verfahrens als die letzte Stufe der Privatisierung" bezeichnet, die man aber "volle Kapitalisierung" nennen müsse, da ja die AG eine Kapitalgesellschaft ist. (vergl."Die höchste Stufe der Privatisierung ist in Deutschland erreicht : Grossanleger duerfen Kleinaktionäre enteignen" )

Heute erschien in der FR der Artikel "Konzerne eignen sich die Welt an" der ein Interview mit dem UN-Beauftragten Jean Ziegler über Hunger, Verschuldung und die Rolle der Welthandelsorganisation beinhaltete (siehe Anlage).

- Ausländischer Energiekonzern schließt letzte deutsche Teilhaber aus (01.03.2006)

Ist das nicht grotesk ? Heute "enteignet" ein ausländisches Staatsunternehmen als Mehrheitsaktionär auf seiner a. o. Hauptversammlung seine letzten deutschen Teilhaber (Minderheitsaktionäre). Es ist der schwedische Energiekonzern  Vattenfall AB, der die Stromversorgung von Berlin, Hamburg und des Großteils der neuen deutschen Länder beherrscht.

Weiter.....
 

- Arbeitnehmer von Vattenfall demonstrierten auch gegen Stellenabbau - Und was ich im Internet sonst noch darüber fand (03.03.2006)

Bericht von der IG Bergbau, Chemie und Energie : "VATTENFALL/TARIFE - 5.000 protestieren vor Hauptversammlung" (siehe Anlage)

In anderen Berichten findet man kein Wort von einer "Enteignung" oder nur von einer Zwangsmassnahme gegenüber den Kleinaktionären, sondern nur vom "Rückzug von der Börse" des Unternehmens, auch vom schwedischen Staat ist nicht die Rede.


- Squeeze-out wurde 2002 in Deutschland vorbereitet, nun soll es ab 2004 auch in der EU als letzte Stufe der "Privatisierung" zur vollkommenen "Kapitalisierung" genutzt werden (14.03.2006).

Die seit dem 01.01.2002 in Deutschland eingeführte Praxis, dass Großaktionäre mit mehr als 95 % der Aktien ihre restlichen kleinen Teilhaber gegen eine Entschädigungssumme "enteignen" können, soll nun auch in der ganzen EU eingeführt werden. Damit werden auch die mittelständigen Anleger in ganz Europa durch die großen Konzerne nach und nach ihrer Realvermögenswerten beraubt. Die Umverteilung von unten nach oben wird dadurch auch in ganz Europa immer weiter fortschreiten.


- Und mit den Vattenfall- Aktien wird immer noch fleissig spekuliert (20.04.2006)

2 Tage dauerte die Hauptversammlung des schwedischen Staatsunternehmens, die die letzten deutschen Kleinanleger enteignete.(Vergl. Bericht vom 01.03.2006). Tausende demonstrierten dagegen und gegen Arbeitsstellenabbau. Es gab keine nennenswerte Reaktion im deutschen Blätterwald. Was wäre wohl geschehen, wenn die Enteignung dieses Energieunternehmen (gemäß Artikel 14 und 15 Grundgesetz und auch mit Entschädigung natürlich) nur von einer kompetenten Stelle verlangt worden wäre ?

Aber es profitieren davon nur einige Spekulanten :
Die Vattenfall- Aktie kann man noch an der Börse kaufen  für.. 47,85 Euro (gestriger Kurs)
Man sollte ursprünglich nur.......................................................38,24 Euro dafür bekommen.
Die Haupversammlung hatte am 2.März ................................. 42,60 Euro beschlossen.
(Vergl. auch oben die Berichte vom 01. , 03. und 14. März 2006)

- Nach 5 Monaten wird die Vattenfall- Aktie immer noch um die 50 Euro an der Börse gehandelt (01.08.2006)

Und so war der Kursverlauf  nach der „Enteignung“  (Squeeze-out) :

Die Vattenfall- Aktie kann man noch an der Börse kaufen  für.. 50,10 Euro (heutiger Kurs)
Man sollte ursprünglich nur.......................................................38,24 Euro dafür bekommen.
Die Hauptversammlung hatte am 2.März ................................. 42,60 Euro beschlossen.

 

- Zur Information : Der Vater des Squeeze-out (= „Enteignung“ der Kleinanleger) ist auch einer der  „Bertelsmänner“ (20.10.2006)   

„ …Michael Hoffmann-Becking (60) betreut als Anwalt und Ratgeber vor allem Großkonzerne (zum Beispiel RWE) und reiche Unternehmerfamilien. Die Mohns, die Quandts, die Stihls, die Boehringers (Ingelheim) und die Versandhauserbin Madeleine Schickedanz gehören zur feinen Kundschaft des Düsseldorfer Starjuristen. Im Aufsichtsrat des Medienkonzerns Bertelsmann ist Hoffmann-Becking gar dienstältestes Mitglied …..

„……Neben Kapital- und Familiengesellschaften berät der Rechtsprofi auch Politiker und kommentiert deren Gesetzesvorhaben. Als Vorsitzender des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) kümmert er sich um das Gesellschaftsrecht. So beruht etwa die Neuregelung des Squeeze-out (bei einem Anteilsbesitz von mehr als 95 Prozent der Aktien können die verbliebenen freien Aktionäre gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Aktionärskreis "gequetscht" werden) auf einem Vorschlag von Hoffmann-Becking und seinen Kollegen….“

(Auszug aus manager-magazin.de vom 10.07.2003mit dem Text "DIE 50 MÄCHTIGSTEN - Der Vater des Squeeze-out von Andreas Nölting" )

 

- „Enteignung“ (Squeeze-out) bei Thüga AG dauerte fast 3 Jahre (20.10.2006).

Heute erhielt ich über meine Sparkasse eine Nachbesserung von 25,70 Euro für die mir auf der HV am  28.11.2003 fünf „enteigneten“ Thüga- Aktien (5,14 je Aktie) + 2,40 Zinsen = insgesamt 28,10 Euro. (vgl. Wertpapierabrechnung vom 17.10.2006 und Zinsgutschrift per 16.10.2006). Damit ergibt sich nach Abschluss des von mir am 21.04.2005 angekündigten  Ein-Euro-Squeeze-Out-Spekulationsspiels für dieses Squeeze-out-Verfahren  von Thüga folgendes Abschlussergebnis  je Aktie :  

HV-Beschluss:  63,36 Euro - Nach 1. Nachbesserung :  74.36 Euro - 2. Nachbesserung  :   5.14 Euro -  Zinsertrag :   0.48 Euro –  Gesamtbetrag : 79.98 Euro

Das  bedeutet bei einer zusätzlichen Barabfindung von 16.14 Euro  immerhin einen „nominalen Geldgewinn“ von ca. 25 %. Dieser bei meinen bisher 5 „Enteignungsfällen (siehe oben) fast immer angefallene  Vorteil „verschleiert“ meines Erachtens den durch dieses Verfahren ermöglichten realen Vermögensentzug bei Kleinanlegern. Er lässt auch innerhalb der betroffenen Kleinaktionäre, die ja deshalb davon „profitieren“, keine Kritik dagegen aufkommen. Die Tatsache, dass  die Superreichen dabei die Inbesitznahme von immer mehr Grund- und Investitionsgütern  durchsetzen können, wird in der Gesellschaft, die sich doch sonst immer auf das Eigentumsrecht beruft, überhaupt nicht mehr beachtet. Wo sind die Leute geblieben, die sich früher für „Volksaktien“ eingesetzt haben?       

Ein „Enteignungsverfahren“, das einer staatlichen Gemeinschaft nur im Allgemeininteresse erlaubt ist, darf doch einem „Superreichen“ nicht im Eigeninteresse ermöglicht werden. Das ist meine grundsätzliche Meinung gegen diese erst seit 01.01.2002 bestehende Regelung des sog. „Squeeze-out im Aktiengesetz.

Für eine Einführung des Squeeze-out soll als Hauptgrund der superreichen Antragsteller um das Bertelsmann- Aufsichtsratmitglied Michael Hoffmann-Becking  (vgl. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/maechtigste/0,2828,256576,00.html )  die Vereinfachung von Fusionen zwecks internationaler Wettbewerbsfähigkeit angeführt worden sein. Die 3-jährige Dauer des Verfahrens bei der Thüga AG  erfüllt m. E. noch nicht einmal diese Bedingung ihrer Befürworter.        

 

- Squeeze-Out  kann Investivlohn  aufheben  (28.11.2006)

Die von den Großkoalitionären  favoritisierte  Mitgliederbeteiligung bei Unternehmen (vergl. Bericht der FR vom 27.11.2006 mit dem Titel "Beck bietet Kanzlerin Merkel Gespräch über Investivlohn an"kann  von  einem sog. Squeeze-Out  ausgehebelt werden . Wie war das dann noch vor kurzem  bei der Vattenfall Europe AG  gewesen, wo alle Kleinaktionäre (einschließlich der betreffenden Mitarbeiter) durch dieses dem schwedischen Staat gehörende Energieunternehmen "enteignet" wurden ? (vergl. Bericht von der IG Bergbau, Chemie und Energie : "VATTENFALL/TARIFE - 5.000 protestieren vor Hauptversammlung" (siehe Anlage)

 

- Alle Macht den Großkonzernen : Bundesverfassungsgericht billigt Enteignung der Kleinaktionäre (30.06.2007)

Die FR berichtet am 27.06.2007 :  „Rausdrängen erlaubt - Gericht billigt Squeeze-out von Kleinaktionären“ (siehe Anlage), gleich daneben unter „Aktuelle Finanznachrichten : Letzter Aufstand der Kleinaktionäre – Bei der Hauptversammlung der Hypo-Vereinsbank hagelt es Kritik“ (siehe Anlage) 

Ich habe noch als Kleinkind mit Millionen-, Milliarden- und Billionengeldscheinen gespielt und nach der Währungsunion 1948 erlebt,  wie Aktien ihren Wert nicht nur behielten, sondern ihn noch vermehrten. Ich halte deshalb dieses Squeeze-out („Ausquetschen“) für eine Enteignung. Der  Staat darf so etwas nur  im Allgemeininteresse vornehmen. Einem Superreichen dies in dessen Eigeninteresse zu ermöglichen,  halte ich für einen Skandal.

Auf einer besonderen Seite meiner Homepage (siehe dort) kann man verfolgen, wie man mich in diesem Sinne 5 Mal enteignet  hat, wobei das letzte Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

- Ein schwedisches Staatsunternehmen darf sich in Deutschland eine „goldene Nase verdienen“, indem es u. a. auch die deutschen Mitinhaber heraus wirft (20.07.2007)

Das berichtet die heutige FR  mit dem Titel „Vattenfall : Goldesel mit Imageproblem“

Man erfährt hier, was man sonst noch über Vattenfall wissen muss.

 

- Die Enteignung des Realvermögens der Kleinaktionäre trifft den Mittelstand und schränkt die Informationen über die Konzerne erheblich ein (13.09.2007)

Zur Jahrestagung und Mitgliederversammlung des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre am 22.09.2007 veröffentliche ich hier meinen Beitrag zu der Enteignung von Kleinaktionären (sehe Anlage)

 

- Attac fordert im Hinblick auf die großen Gewinnsteigerungen die Enteignung der 4 großen Stromkonzerne: Vattenfall wird als Beispiel angeführt. (10.02.2008)

Die entsprechende Pressemitteilung vom 07.02.2008 ist aus der Anlage zu entnehmen.

Dabei ist bereits Vattenfall ein schwedisches 100-prozentiges Staatsunternehmen und hat schon vor 2 Jahren alle deutschen  Mitaktionäre einschließlich Betriebsangehörige in seinem betrieblichen Interesse „enteignet“ (siehe Anlage 1),  was es schon 2001 vor der entsprechenden Gesetzeslage ankündigte ( siehe Anlage 2 ), aber heute noch nicht vollzogen ist . Die Aktien werden nälich auf der Börse noch gehandelt (siehe Anlage 3).

Zu Anlage 1 : Ausländischer staatlicher Energiekonzern Vattenfall schliesst auf der heutigen a.o. Hauptversammlung die letzten deutschen Teilhaber aus (01.03.2006) ( siehe http://www.meinepolitik.de/vattsque.htm )

Zu Anlage 2 : Vattenfall (Deutschland) GmbH, Hamburg : Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die außenstehenden Aktionäre der Hamburgische Electricitäts-Werke AG, Hamburg („HEW") im Juni 2001 - Wertpapier-Kenn-Nummer 601 200 – ( http://www.meinepolitik.de/vattenf.htm )

Zu Anlage 3 : Aktien : VATTENFALL EUROPE AG INHABERAKTIEN an den Börsen am 08.02.2008 (BildVattenfall-Aktie.jpg)

Der Gesamtzusammenhang von dem Squeeze-out („Enteignung der Kleinaktionäre durch die Großaktionäre im Eigeninteresse der großen Konzerne) ist auf der Seite  http://www.meinepolitik.de/rhenreal.htm dargestellt. 

 

- Nach über 2 Jahren wird bei Vattenfall das Squeeze-Out-Verfahren vollzogen

 

Es mussten die Klagen von Aktionären zurückgezogen werden, um einen Vergleich zu machen (siehe Anlage). Die Barabfindung wurde endgültig auf 57,00 Euro festgesetzt. (siehe auch Schreiben der Sparkasse)