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Was man sonst noch über die aktuelle Lage von Vattenfall wissen muss

Der wegen der hohen Energiepreise und zuletzt wegen seiner Schadenfälle bei seinen beiden deutschen Atomkraftwerken in Schwierigkeiten geratene Energiekonzern Vattenfall Europe hat zum 09.August 2007 um 11 Uhr zu seiner ordentlichen Hauptversammlung (HV) eingeladen.

Die kommende ordentliche Hauptversammlung

Die Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG hat am 2. März 2006 den Squeeze Out beschlossen. Dieser Beschuss wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Wegen anhängiger Gerichtsverfahren ist die Eintragung noch nicht erfolgt und es ist noch unklar, wann der Squeeze Out wirksam wird. Wenn der Squeeze Out nicht vorher eingetragen wird, wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung am

9. August 2007 ab 11:00 Uhr im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225 in 12057 Berlin

abgehalten. Sollte der Squeeze Out nach der Einladung, aber noch vor der Hauptversammlung eingetragen werden, erfolgt ein Widerruf der Einladung. Über den Widerruf würden wir Sie auf dieser Internetseite informieren. Außerdem erfahren Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-664 47 84 den aktuellen Stand zur Frage, ob die Hauptversammlung stattfindet.

Unterlagen und Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG am  9. August 2007

- Einladungsbekanntmachung (mit der Tagesordnung und dem Vorschlag zur Gewinnverwendung) (PDF 32 kb)

- Geschäftsbericht 2006 (Jahresabschluss der Vattenfall Europe AG, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie Bericht des Aufsichtsrats) (PDF 1220 kb)

 - Annual Report 2006 of Vattenfall Europe (english) (PDF 1059 kb)

 Gegenanträge

Uns liegen derzeit drei zu veröffentlichende Anträge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß § 126 AktG zur Tagesordnung der Hauptversammlung am 9. August 2007 vor. Die einzelnen Gegenanträge finden Sie nachfolgend.

Neben den jetzt allgemein in der Öffentlichkeit diskutierten Problemen ist bekanntlich auch das bereits o. a. vor 1 1/2 Jahren auf einer HV beschlossene und jetzt sogar vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Enteignungsverfahren (sog. Squeeze-Out-Verfahren) noch nicht abgeschlossen.
 
Das Squeeze Out-Verfahren

Die Squeeze Out – Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG fand am 01. und 02.03.2006 statt. Am Abend des 2. Hauptversammlungstages stimmten die Aktionäre mit über 99% der Stimmen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Vattenfall Europe AG auf die Hauptaktionärin Vattenfall Aktiebolag (kurz Vattenfall AB) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu. Die angemessene Barabfindung beträgt EUR 42,77. Die Höhe der Barabfindung ergibt sich aus dem Hauptversammlungsbeschluss und dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 10.03.2006 für den 02.03.2006 veröffentlichten „Mindestpreis gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz“. Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie in unserer Bundesanzeiger-Veröffentlichung vom 14.03.2006, die Ihnen unten, neben weiteren Dokumenten, zum Download zur Verfügung steht. Erläuterungen zur Höhe der Barabfindung können Sie der Rede zur Hauptversammlung von Prof. Dr. Klaus Rauscher entnehmen. Nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister werden die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes – also automatisch und ohne weitere Übertragungsakte – auf die Hauptaktionärin Vattenfall AB übergehen. Auch die Auszahlung der Barabfindung erfolgt erst nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister. Der Zeitpunkt für die Eintragung des Beschlusses steht noch nicht fest, da Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss eingereicht wurden.

Klageverfahren


Gegen den Squeeze-Out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG vom 02. März 2006 hat eine Reihe von Aktionären Anfechtungsklagen erhoben. Diese stehen einer Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister derzeit noch entgegen. Die Gesellschaft hat deshalb im Rahmen eines so genannten Freigabeverfahren die gerichtliche Freigabe der Eintragung trotz der anhängigen Klagen beantragt. Das zuständige Landgericht Berlin hat dem in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2007 stattgegeben. Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde eingelegt worden. Über die Freigabe der Handelsregistereintragung wird nun das Berliner Kammergericht in letzter Instanz entscheiden. Ebenfalls am 11. Januar 2007 hat das Landgericht Berlin die Anfechtungsklagen auch in der Hauptsache zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil ist Berufung eingelegt worden, über die ebenfalls das das Kammergericht Berlin zu entscheiden hat.

Es regt sich zwar niemand mehr auf, dass das 100- prozentige schwedische Staatsunternehmen  die restlichen deutschen Kleinaktionäre (z. T. mit Belegschaftsaktien) aus dem Unternehmen heraus geworfen hat, aber 2 Aktionäre beanstanden die niedrige Höhe ihrer jetzt noch zustehenden Dividende, die ja letzthin dem schwedischen Staat zugute käme. Sie fordern in Gegenanträgen eine höhere Dividende. Pro Aktie, zu der die Kleinaktionäre mit  ca. 42 Euro enteignet sind, die man aber für ca. 48 Euro noch auf der Börse kaufen kann, will Vattenfall nur 0,37 Euro Dividende zahlen. Das ist eine Rendite von nur ca.0.8 %.  (vgl. die  2 Gegenanträge in der HV zur Erhöhung des Dividendenbetrages)

Daneben liegt auch ein ökologischer Gegenantrag vor : Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre erhebt Bedenken gegen die Braunkohlenverstromung in Mitteldeutschland.(vgl. diesen Antrag)