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Der wegen der hohen
Energiepreise und zuletzt wegen seiner Schadenfälle bei seinen beiden deutschen
Atomkraftwerken in Schwierigkeiten geratene Energiekonzern Vattenfall Europe
hat zum 09.August 2007 um 11 Uhr zu seiner ordentlichen Hauptversammlung (HV)
eingeladen.
Die kommende ordentliche Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der
Vattenfall Europe AG hat am 2. März 2006 den Squeeze Out beschlossen. Dieser
Beschuss wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Wegen
anhängiger Gerichtsverfahren ist die Eintragung noch nicht erfolgt und es ist
noch unklar, wann der Squeeze Out wirksam wird. Wenn der Squeeze Out nicht
vorher eingetragen wird, wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung am
9. August 2007 ab 11:00 Uhr im
Estrel Convention Center, Sonnenallee 225 in 12057 Berlin
abgehalten. Sollte der Squeeze
Out nach der Einladung, aber noch vor der Hauptversammlung eingetragen werden,
erfolgt ein Widerruf der Einladung. Über den Widerruf würden wir Sie auf dieser
Internetseite informieren. Außerdem erfahren Sie unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800-664 47 84 den aktuellen Stand zur Frage, ob die
Hauptversammlung stattfindet.
Unterlagen und Gegenanträge zur
ordentlichen Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG am 9. August 2007
- Einladungsbekanntmachung (mit
der Tagesordnung und dem Vorschlag zur Gewinnverwendung) (PDF 32 kb)
- Geschäftsbericht 2006
(Jahresabschluss der Vattenfall Europe AG, Konzernabschluss, zusammengefasster
Lagebericht mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie Bericht des Aufsichtsrats) (PDF 1220 kb)
- Annual Report
2006 of Vattenfall Europe (english) (PDF 1059 kb)
Gegenanträge
Uns liegen derzeit drei zu veröffentlichende
Anträge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß § 126 AktG zur Tagesordnung der
Hauptversammlung am 9. August 2007 vor. Die einzelnen Gegenanträge finden Sie
nachfolgend.
Neben den jetzt allgemein in der Öffentlichkeit diskutierten Problemen ist bekanntlich
auch das bereits o. a. vor 1 1/2 Jahren auf einer HV beschlossene und jetzt
sogar vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Enteignungsverfahren (sog.
Squeeze-Out-Verfahren) noch nicht abgeschlossen.
Das Squeeze Out-Verfahren
Die Squeeze Out – Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG fand am 01.
und 02.03.2006 statt. Am Abend des 2. Hauptversammlungstages stimmten die
Aktionäre mit über 99% der Stimmen der Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Vattenfall Europe AG auf die Hauptaktionärin
Vattenfall Aktiebolag (kurz Vattenfall AB) gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung zu. Die angemessene Barabfindung beträgt EUR 42,77. Die Höhe der
Barabfindung ergibt sich aus dem Hauptversammlungsbeschluss und dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 10.03.2006 für den
02.03.2006 veröffentlichten „Mindestpreis gemäß Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz“. Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie in unserer
Bundesanzeiger-Veröffentlichung vom 14.03.2006, die Ihnen unten, neben weiteren
Dokumenten, zum Download zur Verfügung steht. Erläuterungen zur Höhe der
Barabfindung können Sie der Rede zur Hauptversammlung von Prof. Dr. Klaus
Rauscher entnehmen. Nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister werden die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes
– also automatisch und ohne weitere Übertragungsakte – auf die
Hauptaktionärin Vattenfall AB übergehen. Auch die Auszahlung der Barabfindung
erfolgt erst nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister.
Der Zeitpunkt für die Eintragung des Beschlusses steht noch nicht fest, da
Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss eingereicht wurden.
Klageverfahren
Gegen den Squeeze-Out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der
Vattenfall Europe AG vom 02. März 2006 hat eine Reihe von Aktionären
Anfechtungsklagen erhoben. Diese stehen einer Eintragung des
Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister derzeit noch entgegen. Die
Gesellschaft hat deshalb im Rahmen eines so genannten Freigabeverfahren die
gerichtliche Freigabe der Eintragung trotz der anhängigen Klagen beantragt. Das
zuständige Landgericht Berlin hat dem in seiner Entscheidung vom 11. Januar
2007 stattgegeben. Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde eingelegt worden. Über
die Freigabe der Handelsregistereintragung wird nun das Berliner Kammergericht
in letzter Instanz entscheiden. Ebenfalls am 11. Januar 2007 hat das
Landgericht Berlin die Anfechtungsklagen auch in der Hauptsache zurückgewiesen.
Gegen dieses Urteil ist Berufung eingelegt worden, über die ebenfalls das das
Kammergericht Berlin zu entscheiden hat.
Es regt sich zwar niemand mehr auf, dass das 100- prozentige schwedische
Staatsunternehmen die restlichen deutschen Kleinaktionäre (z. T. mit
Belegschaftsaktien) aus dem Unternehmen heraus geworfen hat, aber 2 Aktionäre
beanstanden die niedrige Höhe ihrer jetzt noch zustehenden Dividende, die ja
letzthin dem schwedischen Staat zugute käme. Sie fordern in Gegenanträgen eine
höhere Dividende. Pro Aktie, zu der die Kleinaktionäre mit ca. 42 Euro enteignet
sind, die man aber für ca. 48 Euro noch auf der Börse kaufen kann, will
Vattenfall nur 0,37 Euro Dividende zahlen. Das ist eine Rendite von nur ca.0.8
%. (vgl. die 2 Gegenanträge in der HV zur
Erhöhung des Dividendenbetrages)
Daneben liegt auch ein ökologischer Gegenantrag vor : Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre erhebt Bedenken gegen die Braunkohlenverstromung in Mitteldeutschland.(vgl. diesen Antrag)