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Der Fall RHENAG .

Die Fusionen der großen Konzerne stoßen bereits an Grenzen

Aber sie entflechten nicht, sondern spalten das traditionelle Unternehmen

-  Stand vom 06. 02. 2001  -

Ueberall in Deutschland verhandelt man in den Kommunen ueber den Verkauf von Stadtwerken oder deren Anteile. Diese Verhandlungen erfolgen "natuerlich" hinter verschlossenen Tueren. Oft werden in den Kommunen die Gemeindeparlamente nur kurzfristig informiert.

Aus meiner frueheren politischen Taetigkeit habe ich diese Entwicklung mit ihren nunmehr europa-, ja weltweiten Fusionen als kritischer Aktionaer vor Ort, d. h. auf Hauptversammlungen der betreffenden Unternehmen beobachtet. Deshalb bin ich jetzt noch im Besitz von Aktien der wichtigsten Versorgungskonzerne.

Da gibt es ein aktuell sehr interessantes Unternehmen, bei dem die kuerzlich durch Fusionen stark erweiterten Versorgungsriesen RWE und E.ON Grossaktionaere sind. Dieses Unternehmen soll deshalb aufgrund einer Auflage des Kartellamtes entflochten werden. Es handelt sich um die RHENAG, die neben einer eigenen Versorgung mit Gas, Wasser und Strom im Koelner und Duesseldorfer Raum Beteiligungen an 34 partnerschaftlich verbundenen eigenständigen Unternehmen des Ver- und Entsorgungsbereichs in NRW, Hessen, Rheinland- Pfalz und Sachsen besitzt ( siehe Liste der Beteiligungen ).

Am Donnerstag, den 09.11.2000 um 10.30 Uhr in Koeln (Congress-Centrum Ost der KoelnMesse) haelt die REHNAG  erstmals nach den Fusionen von VEBA und VIAG zur E.ON AG sowie der Übernahme von VEW durch RWE ihre ordentliche Hauptversannlung ab. Es ist auch der erstmalige  Jahresabschluss zum 30.06., der den  Umfang eines vollen Geschäftsjahres umfasst. Hier soll u. a. auch ein neuer Aufsichtsrat gewaehlt werden.

Da sich nur wenig Aktien der Rhenag AG im Streubesitz befinden, wird der Ablauf der HV relativ ruhig sein.

In der Regel erhalten dann die zustaendigen Spitzenkommunalpolitiker Sitze in dem Verwaltungsbeirat der Rhenag AG, der mit ca. 50 - 60 Personen besetzt ist ( Stand 30.06.2000). Neben Oberbuergermeistern, Buergermeistern und Landraeten sind hier auch Vertreter von kommunalen Spitzenverbaenden zu finden. Sie werden vornehmlich sich auch auf der HV befinden. (  siehe Liste der Mitglieder des Verwaltungsbeirates)

Nun  werden am 15.02.2001 in einer Hauptversammlung der Rhenag die Beschlüsse zur Entflechtung dieses Unternehmens gefasst :

Um der Auflage des Bundeskartellamtes nachzukommen, wird hier aber nicht die Wirtschaftsmacht der immer groesser werdenden Konzerne E.ON AG und RWE AG  beintraechtigt, sondern es wird dieses seit ca. 130 Jahre gewachsene ( hier private ) Unternehmen in 2 Firmen aufgespalten und dem schon ganz geringen Streubesitz der Rhenag ( knapp unter 5 % ) die Boersennotierung entzogen. Die Kleinaktionaere koennen sich abfinden lassen mit einem Wert, der ( nach meinen
Unterlagen ) dem ca. 5- fachen von Ende 1996 entspricht.

Ausserdem gilt : "Die Aufsichtsräte der beiden neuen Gesellschaften sind mitbestimmungsfrei, da die beiden neuen Gesellschaften jeweils weniger als fünfhundert Arbeitnehmer beschäftigen werden und die Gesellschaften nicht bereits am 10. August 1994 eingetragen waren (vgl. § 76 Abs. 6 Satz l Betriebsverfassungsgesetz 1952)." ( siehe : Auszüge aus "Spaltungsbericht, Spaltungsplan"  der rhenag  , hier können auch andere Einzelheiten der Spaltung ersehen werden ).

Inwieweit die Kommunen noch ueber Konzessionsvertraege Rechte besitzen, ist mir nicht bekannt.