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Rausdrängen erlaubt

Gericht billigt Squeeze-out von Kleinaktionären

Aktiengesellschaften dürfen ihre Minderheitsaktionäre zur Abgabe ihrer Anteile zwingen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das "Squeeze-out" für verfassungsgemäß. Das Grundrecht der Kleinaktionäre auf Eigentum werde dadurch nicht verletzt, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Geklagt hatten mehrere Minderheitsaktionäre einer mittelständischen, börsennotierten Firma. Das Aktiengesetz erlaubt die Zwangsabfindung seit 2002. Ein Mehrheitsaktionär, dem mindestens 95 Prozent der Aktien eines Unternehmens gehören, kann damit die übrigen Anteilseigner per Beschluss von der Hauptversammlung ausschließen, muss sie dafür aber mit Geld abfinden.

Die Regeln im Aktiengesetz verfolgten einen legitimen Zweck, urteilten die Verfassungsrichter. Die Regelung solle den Hauptaktionären die Unternehmensführung erleichtern. Auslöser der Gesetzesänderung war die wachsende Flut von Anfechtungsklagen, mit denen professionelle Kleinanleger Unternehmen oft zu kostspieligen Vergleichen zwangen. rtr

Aktenzeichen: 1 BvR 390/04

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Dokument erstellt am 26.06.2007 um 17:56:02 Uhr
Erscheinungsdatum 27.06.2007