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Rausdrängen erlaubt
Gericht billigt Squeeze-out von Kleinaktionären
Aktiengesellschaften dürfen ihre Minderheitsaktionäre zur
Abgabe ihrer Anteile zwingen. Das Bundesverfassungsgericht
erklärte das "Squeeze-out" für verfassungsgemäß.
Das Grundrecht der Kleinaktionäre auf Eigentum werde dadurch nicht
verletzt, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten
Beschluss.
Geklagt hatten mehrere Minderheitsaktionäre einer
mittelständischen, börsennotierten Firma. Das Aktiengesetz
erlaubt die Zwangsabfindung seit 2002. Ein Mehrheitsaktionär, dem
mindestens 95 Prozent der Aktien eines Unternehmens gehören, kann
damit die übrigen Anteilseigner per Beschluss von der
Hauptversammlung ausschließen, muss sie dafür aber mit Geld
abfinden.
Die Regeln im Aktiengesetz verfolgten einen legitimen Zweck, urteilten
die Verfassungsrichter. Die Regelung solle den Hauptaktionären die
Unternehmensführung erleichtern. Auslöser der
Gesetzesänderung war die wachsende Flut von Anfechtungsklagen, mit
denen professionelle Kleinanleger Unternehmen oft zu kostspieligen
Vergleichen zwangen. rtr
Aktenzeichen: 1 BvR 390/04
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Dokument erstellt am 26.06.2007 um 17:56:02 Uhr
Erscheinungsdatum 27.06.2007