Zurueck zur Homepage
Zurueck zur Vorseite
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG im Squeeze Out-Verfahren
Vergleich beim Squeeze-Out der Vattenfall Europe AG
Die Vattenfall Europe AG, Berlin, hat sich unter Beteiligung der zum
Zwecke des Vergleichsschlusses beigetretenen Vattenfall AB, Stockholm,
mit den Klägern vor dem Kammergericht Berlin über einen
Vergleich geeinigt. Gegenstand des vor dem Kammergericht in der
Berufungsinstanz geführten Verfahrens waren
Beschlussmängelklagen (aktienrechtliche Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen) gegen den durch die Hauptversammlung der Vattenfall
Europe AG am 2. März 2006 gefassten Beschluss über die
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der
Vattenfall Europe AG auf die Vattenfall AB als Hauptaktionärin
gem. §§ 327a ff. AktG gegen Zahlung einer Barabfindung.
In diesem Vergleich verpflichtet sich die Vattenfall AB gegenüber
den übrigen Aktionären der Vattenfall Europe AG,
zusätzlich zu der bisher angebotenen Barabfindung in Höhe von
Euro 42,77 einen weiteren Betrag in Höhe von Euro 14,23 pro
übertragener Stückaktie („Zuzahlung“) zu zahlen. Die
Barabfindung beträgt damit insgesamt Euro 57,- je Stückaktie.
Das Recht zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung
im Spruchverfahren bleibt durch diesen Vergleich unberührt.
Sofern die Barabfindung in einem etwaigen Spruchverfahren gerichtlich
oder vergleichsweise erhöht wird, ist die Zuzahlung zu Gunsten der
Vattenfall AB auf den Erhöhungsbetrag aus dem Spruchverfahren
anzurechnen.
Bei der Überprüfung der Unternehmensbewertung im Rahmen eines
Spruchverfahrens werden unter anderem auch die Ist-Betriebsergebnisse
der Vattenfall Europe AG für die Jahre 2006 und 2007
berücksichtigt. Von der durch den Vergleich gewährten
Zuzahlung in Höhe von Euro 14,23 werden für bis zu 2,2
Millionen Aktien der Vattenfall Europe AG nur Euro 8,73 auf das
Ergebnis eines
Spruchverfahrens angerechnet.
Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen haben die an dem Vergleich
beteiligten Kläger ihre Beschlussmängelklagen
übereinstimmend für erledigt erklärt und darüber
hinaus rein vorsorglich zurückgenommen. Der vollständige
Inhalt des Prozessvergleichs wird demnächst im elektronischen
Bundesanzeiger und in zwei überregionalen
Börsenpflichtblättern, nicht jedoch im Druckerzeugnis
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ bekannt gemacht.
Vattenfall Europe Aktiengesellschaft, Chausseestraße 23, 10115
Berlin, Deutschland