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Die Enteignung des Realvermögens der Kleinaktionäre
trifft den Mittelstand und schränkt die Informationen über
die Konzerne erheblich ein.
Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer. Diese
Tendenz von einer immer weiter sich ausdehnenden Umverteilung des
Einkommens und des Vermögens von unten nach oben bleibt in unserer
Gesellschaft unwidersprochen. Und dies erfolgt auch auf dem etwas
höheren Niveau der Aktienbesitzer.
Ab 01.09.2002 wurde hier das sog. Squeeze-out ("Ausquetschen")
eingeführt. Der Großaktionär mit über 95 % Aktien
darf die restlichen Aktionäre ohne weiteres ausschließen,
also "enteignen", allerdings gegen eine angemessene geldliche
Entschädigung.
Immer mehr Realvermögen erhalten also die Superreichen und werden,
wenn es so weiter geht, schliesslich alles, an dem es etwas zu
verdienen gibt, an sich reißen können. Und das, was jetzt
beim Squeeze-out geschieht, ist ein weiterer Schritt dazu.
Die Öffentlichkeit erfährt dadurch immer weniger von den
Machenschaften der großen Konzerne. Kritische Aktionäre
können auf den Hauptversammlungen nicht mehr auftreten.
Zum fünften Male wurde ich schon auf diese Weise damit
konfrontiert, und zwar bei meinem Besitz an Versorgungsaktien, die ich
mir aus politischen Gründen zu Informationsmöglichkeiten
beschafft hatte (vergl. http://meinepolitik.de/informat.htm).
Dies ist
auch aus meiner Sicht der wirtschaftlichen Entwicklung die letzte Stufe
der Privatisierung bei der Daseinsvorsorge (z. B. bei den Hamburger
Elektritätswerken, die vom schwedischen Staatskonzern Vattenfall
übernommen wurde). Hier kann man sogar überhaupt nicht
mehr von einer Privatisierung sprechen, sondern man muss dies letztlich
mit "Kapitalisierung" bezeichnen, da dadurch wohl in der Regel keine
private Person, sondern die juristische Person einer
Kapitalgesellschaft (z.B. hier eine AG) als alleiniger Inhaber in Frage
kommt.
Der Staat darf bekanntlich nur jemanden enteignen, wenn es im Interesse
der Allgemeinheit erfolgt. Er billigt aber nun (und das halte ich
für pervers) beim Squeeze-Out einem Superreichen (das ist doch ein
Großaktionär !) dieses Recht zu. Dieser darf in seinem
eigenen Interesse seinen Teilhabern ihr reales (Sach)Vermögen
wegnehmen. Das als Ausgleich zugebilligte Geldvermögen ist
letztlich doch nur ein Tauschmittel. Es muss erst wieder bei einer
neuen gleichwertigen Anlage zum Zug kommen. Abgesehen von der
persönlichen Verbundenheit eines Klein- bzw. sogar eines
Belegschaftsaktionärs, die es auch noch geben soll, besteht doch
hier die Gefahr, dass sich auf diesem Wege die "Superreichen" alle
guten und profitablen AGs voll aneignen und dem Rest der Anleger die
weniger profitablen bzw. risikoreichen Unternehmen belassen können.
Und nun zurück zu Vattenfall, dessen Enteignungsverfahren nach 1
1/2 Jahren noch immer läuft und dessen Aktien jetzt noch zu einem
höheren Kurswert als dem Enteignungspreis auf der Börse
gekauft werden können :
Diese Gesamtübernahme mit dem Squeeze-Out (man spricht ja auch
hier in besonderen Fällen von einer "feindlichen Übernahme")
hatte Vattenfall von Anfang an geplant, und zwar schon zu einer Zeit,
bevor es überhaupt in Deutschland möglich war.
Kurz nach dem Ankauf von 71 % der Hamburger E-Werke am 23.Mai 2001
unterbreitete Vattenfall am 01.Juni 2001 den restlichen Aktionären
ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot. Hierin konnte man
folgendes lesen :
"Ab dem nächsten Jahr ist aufgrund der geplanten Einführung
neuer gesetzlicher Vorschriften (novelliertes Aktiengesetz) damit zu
rechnen, dass außenstehende Minderheitsaktionäre bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen Gewährung einer
Abfindung ausgeschlossen werden können. ("squeeze out")".
Diese gesetzliche Regelung erfolgte dann auch zum 01.01.2002.
Dies war für mich der Beginn des Ausverkaufes der von mir als
sicher geltenden Energie- Aktienwerte von der HEW AG, Rhenag AG,
Thüga AG, und der Allbank AG an die großen Konzerne, und
zwar nicht nur an die des Auslandes.
Da an dieser "Enteignung" wegen der eingeklagten relativ hohen
Entschädigungssummen die betroffenen Kleinaktionäre nominell
jetzt noch zum Teil erheblich verdienen, gibt es in der
Öffentlichkeit keinen nennenswerten Widerstand.
Von einzelnen Kleinaktionären sind aber Klagen bis zum
Verfassungsgericht geführt worden, aber Ende vergangenen Jahres
dort abgewiesen worden. Als Hauptargument wurde hier angeführt,
dass Aktien zur Zeit nicht mehr als Unternehmens- und Eigentumspapiere,
sondern nur als Kapitalanlagen zu bewerten seien.
Jemand wie ich, der mit dem Inflationsgeld von 1923 (z.B. Milliarden
RM) gespielt und erlebt hat, dass die Aktien bei der Währungsunion
1948 mit dem vollen Unternehmenswert umgestellt wurden (im Gegensatz
dazu die Sparguthaben 6,5 DM für 100 RM), hält dies für
eine Gefälligkeitsentscheidung.
Dazu zählt auch die Entstehung der entsprechenden neuen
erstmaligen gesetzlichen Regelung :
"Als »Vater des Squeeze-Out« ist Michael Hoffmann-Becking
(60) lt. untenstehender Quelle bekannt. Er »betreut als Anwalt
und Ratgeber vor allem Großkonzerne (zum Beispiel RWE) und reiche
Unternehmerfamilien. Die Mohns die Quandts, die Stihls, die Boehringers
(Ingelheim) und die Versandhauserbin Madeleine Schickedanz gehören
zur feinen Kundschaft des Düsseldorfer Starjuristen. Im
Aufsichtsrat des Medienkonzerns Bertelsmann ist Hoffmann-Becking gar
dienstältestes Mitglied.*)
Als Vorsitzender des Handelsrechtsausschusses des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) hat er mit seinen Kollegen diese neue Regelung
vorgeschlagen, die dann auch im deutschen Aktiengesetz festgelegt
wurde. 2004 wurde diese Möglichkeit in eine EU-Richtlinie
übernommen."
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Bemerkungen :
*) Das Zitat stammt aus dem Buch "Netzwerk der Macht - Bertelsmann" mit
dem Aufsatz "Bertelsmann und PPP" (Seiten 371 - 392), zu erreichen
unter http://www.meinepolitik.de/gesamtte.htm.
Siehe auch manager-magazin.de, 10.07.2003, 14:24 Uhr im Aufsatz "DIE 50
MÄCHTIGSTEN - Der Vater des Squeeze-out" - Von Andreas
Nölting, was jetzt noch im Internet unter
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/maechtigste/0,2828,256576,00.html
herunter geladen werden kann.
Weitere Hintergrundinformationen findet man im Internet unter
http://www.meinepolitik.de/rhenreal.htm.