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Die Enteignung des Realvermögens der Kleinaktionäre trifft den Mittelstand und schränkt die Informationen über die Konzerne erheblich ein.

Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer. Diese Tendenz von einer immer weiter sich ausdehnenden  Umverteilung des Einkommens und des Vermögens von unten nach oben bleibt in unserer Gesellschaft unwidersprochen. Und dies erfolgt auch auf dem etwas höheren Niveau der Aktienbesitzer.

Ab 01.09.2002 wurde hier das sog. Squeeze-out ("Ausquetschen") eingeführt. Der Großaktionär mit über 95 % Aktien darf die restlichen Aktionäre ohne weiteres ausschließen, also "enteignen", allerdings gegen eine angemessene geldliche Entschädigung.     

Immer mehr Realvermögen erhalten also die Superreichen und werden, wenn es so weiter geht, schliesslich alles, an dem es etwas zu verdienen gibt, an sich reißen können. Und das, was jetzt beim Squeeze-out geschieht, ist ein weiterer Schritt dazu.

Die Öffentlichkeit erfährt dadurch immer weniger von den Machenschaften der großen Konzerne. Kritische Aktionäre können auf den Hauptversammlungen nicht mehr auftreten.

Zum fünften Male wurde ich schon auf diese Weise damit konfrontiert, und zwar bei meinem Besitz an Versorgungsaktien, die ich mir aus politischen Gründen zu Informationsmöglichkeiten beschafft hatte (vergl. http://meinepolitik.de/informat.htm). Dies ist auch aus meiner Sicht der wirtschaftlichen Entwicklung die letzte Stufe der Privatisierung bei der Daseinsvorsorge (z. B. bei den Hamburger Elektritätswerken, die vom schwedischen Staatskonzern Vattenfall übernommen wurde).  Hier kann man sogar überhaupt nicht mehr von einer Privatisierung sprechen, sondern man muss dies letztlich mit "Kapitalisierung" bezeichnen, da dadurch wohl in der Regel keine private Person, sondern die juristische Person einer Kapitalgesellschaft (z.B. hier eine AG) als alleiniger Inhaber in Frage kommt.

Der Staat darf bekanntlich nur jemanden enteignen, wenn es im Interesse der Allgemeinheit erfolgt. Er billigt aber nun (und das halte ich für pervers) beim Squeeze-Out einem Superreichen (das ist doch ein Großaktionär !) dieses Recht zu. Dieser darf in seinem eigenen Interesse seinen Teilhabern ihr reales (Sach)Vermögen wegnehmen. Das als Ausgleich zugebilligte Geldvermögen ist letztlich doch nur ein Tauschmittel. Es muss erst wieder bei einer neuen gleichwertigen Anlage zum Zug kommen. Abgesehen von der persönlichen Verbundenheit eines Klein- bzw. sogar eines Belegschaftsaktionärs, die es auch noch geben soll, besteht doch hier die Gefahr, dass sich auf diesem Wege die "Superreichen" alle guten und profitablen AGs voll aneignen und dem Rest der Anleger die weniger profitablen bzw. risikoreichen Unternehmen belassen können.

Und nun zurück zu Vattenfall, dessen Enteignungsverfahren nach 1 1/2 Jahren noch immer läuft und dessen Aktien jetzt noch zu einem höheren Kurswert als dem Enteignungspreis auf der Börse gekauft werden können :

Diese Gesamtübernahme mit dem Squeeze-Out (man spricht ja auch hier in besonderen Fällen von einer "feindlichen Übernahme") hatte Vattenfall von Anfang an geplant, und zwar schon zu einer Zeit, bevor es überhaupt in Deutschland möglich war.

Kurz nach dem Ankauf von 71 % der Hamburger E-Werke am 23.Mai 2001 unterbreitete Vattenfall am 01.Juni 2001 den restlichen Aktionären ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot. Hierin konnte man folgendes lesen :

"Ab dem nächsten Jahr ist aufgrund der geplanten Einführung neuer gesetzlicher Vorschriften (novelliertes Aktiengesetz) damit zu rechnen, dass außenstehende Minderheitsaktionäre bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen Gewährung einer Abfindung ausgeschlossen werden können. ("squeeze out")".

Diese gesetzliche Regelung erfolgte dann auch zum 01.01.2002.

Dies war für mich der Beginn des Ausverkaufes der von mir als sicher geltenden Energie- Aktienwerte von der HEW AG, Rhenag AG, Thüga AG, und der Allbank AG an die großen Konzerne, und zwar nicht nur an die des Auslandes.

Da an dieser "Enteignung" wegen der eingeklagten relativ hohen Entschädigungssummen die betroffenen Kleinaktionäre nominell jetzt noch zum Teil erheblich verdienen, gibt es in der Öffentlichkeit keinen nennenswerten Widerstand.

Von einzelnen Kleinaktionären sind aber Klagen bis zum Verfassungsgericht geführt worden, aber Ende vergangenen Jahres dort abgewiesen worden. Als Hauptargument wurde hier angeführt, dass Aktien zur Zeit nicht mehr als Unternehmens- und Eigentumspapiere, sondern nur als Kapitalanlagen zu bewerten seien.

Jemand wie ich, der mit dem Inflationsgeld von 1923 (z.B. Milliarden RM) gespielt und erlebt hat, dass die Aktien bei der Währungsunion 1948 mit dem vollen Unternehmenswert umgestellt wurden (im Gegensatz dazu die Sparguthaben 6,5 DM für 100 RM), hält dies für eine Gefälligkeitsentscheidung.

Dazu zählt auch die Entstehung der entsprechenden neuen erstmaligen gesetzlichen Regelung :

"Als »Vater des Squeeze-Out« ist Michael Hoffmann-Becking (60) lt. untenstehender Quelle bekannt. Er »betreut als Anwalt und Ratgeber vor allem Großkonzerne (zum Beispiel RWE) und reiche Unternehmerfamilien. Die Mohns die Quandts, die Stihls, die Boehringers (Ingelheim) und die Versandhauserbin Madeleine Schickedanz gehören zur feinen Kundschaft des Düsseldorfer Starjuristen. Im Aufsichtsrat des Medienkonzerns Bertelsmann ist Hoffmann-Becking gar dienstältestes Mitglied.*)

Als Vorsitzender des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat er mit seinen Kollegen diese neue Regelung vorgeschlagen, die dann auch im deutschen Aktiengesetz festgelegt wurde. 2004 wurde diese Möglichkeit in eine EU-Richtlinie übernommen."
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Bemerkungen :

*) Das Zitat stammt aus dem Buch "Netzwerk der Macht - Bertelsmann" mit dem Aufsatz "Bertelsmann und PPP" (Seiten 371 - 392), zu erreichen unter  http://www.meinepolitik.de/gesamtte.htm.  
Siehe auch manager-magazin.de, 10.07.2003, 14:24 Uhr im Aufsatz "DIE 50 MÄCHTIGSTEN - Der Vater des Squeeze-out" - Von Andreas Nölting, was jetzt noch im Internet unter
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/maechtigste/0,2828,256576,00.html herunter geladen werden kann.

Weitere Hintergrundinformationen findet man im Internet unter http://www.meinepolitik.de/rhenreal.htm.