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Mein Gegenantrag zur Hauptversammlung der Thuega AG am 28.11.2003

Wilhelm Rühl
Zeller Weg 4
36304 Alsfeld

Alsfeld, den 12.11.2004
 

An die
THÜGA AG
Mandlstr. 3
80802 München
 

Betreff : a.o. HV am 28.11.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kleinaktionär Ihres Unternehmens bitte ich um Zusendung der in der Einladung genannten Unterlagen.

Des weiteren lege ich Widerspruch gegen die Barabfindung ein, die ich für eine unzulässige Enteignung halte, da sie meines Erachtens verfassungswidrig ist. Enteignungen können nach meinem Rechtsempfinden in einem Staat, der das Eigentum in seiner Verfassung schützt, nur von ihm im Gemeininteresse vorgenommen werden. Ich halte es daher fuer unzulässig, ja für absurd, dass er es ab dem 01.01.2002 zulaesst, dass ein Grossaktionär mit über 95 % Anteilen in seinem Eigeninteresse andere Miteigentümer "enteignen" kann, auch wenn ein OLG anders entschieden hat.

Dieses sog. "Squeeze-Out-Verfahren" wird auch meines Wissens nur mit dem Eigeninteresse des Grossaktionärs begründet, nämlich Kostenersparnis und Rechtsstreit um Abfindungen, wobei letzteres sowieso bestehen bleibt.

Es ist nämlich ein grosser Unterschied, ob ich Eigentümer eines Realvermögens bleibe oder ein vom Grossaktionär vorrangig bewertetes Geldvermögen erhalte, wofür ich mir erst wieder eine neue Vermögensanlage suchen muss.

Ausserdem besteht volkswirtschaftlich die Gefahr, dass sich Grossanleger immer mehr sichere und profitable Anlagen aneignen können, wobei man den Kleinanlegern nur die risikoreichen und minderbewerteten Realvermögen übrig lässt, von den in der letzten Zeit immer stärker zu beobachtenden sich selbst bedienenden Managern ganz zu schweigen ( vergl. "Feindliche Übernahme von Mannesmann"), was m. E. durch dieses Verfahren begünstigt wird.

Ich schliesse mich in der Sache den Vorschlägen der Aktionäre Boeckler und Schweimann an: Statt einer Barabfindung soll ein Tausch von THÜGA-Aktien in E.ON-Aktien vorgenommen werden.

Dies hat ja auch die Vattenfall AG mit den übernommenen HEW- und BEWAG- Aktionären getan.