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"Squeeze-out" ("Enteignung" der Kleinanleger) lohnt sich noch ---- für Spekulanten ! (15.10.2004)

Ich hatte es fast vergessen, da erhielt ich einen Scheck über 50 Euro.(siehe Schreiben eines Rechtsanwaltes). Zum 3. Mal war ich von Grossaktionaeren "enteignet" worden und hatte (gegenüber dem "Enteignungsbetrag") dabei immer noch verdient, da in einem Gerichtsverfahren immer ein höherer Betrag erstritten wurde (vergl. Erledigung des Spruchverfahrens zur Erhöhung der Barabfindung vom "Squeeze-out"-Verfahren der Thüga- Beteiligungen AG im September 2004 ).

Wie war das noch gewesen ?

Schon bevor die gesetzliche Bestimmung zur "Enteignung" nach "Squeeze- out" in Kraft war, hatte ich von Vattenfall ein Kaufangebot erhalten (vergl. "Sollen Kleinaktionäre durch einen Konzern enteignet werden können ?  ( 17. 01.2002 )"  ). Dieses ausländische Staatsunternehmen aus Schweden, das sein damaliges Angebot im Zusammenhang mit der Übernahme der Hamburger Elektrizititätswerke (und später der Bewag von Berlin und von weiteren in den neuen Ländern) unterbreitete, traute sich dann doch nicht, eine "Enteignung" nach Squeeze-out vorzunehmen (vergl. "Kneift der "schwedische Energie-Stamokap" vor seiner 100-%-igen "feindlichen Uebernahme" ?") und billigte seinen Kleinaktionären eine Beteiligung an Vattenfall Europe zu.

Auf mehreren Seiten dieser Homepage habe ich dann dieses "Squeeze-out-Verfahren", das bei einer 95-%-igen Beteiligung dem Großaktionär das Recht gibt, die restlichen Aktionäre gegen eine Barabfindung zu "enteignen", kritisiert und dabei seine Verfassungsmäßigkeit angezweifelt.

Deshalb ist es für mich zumindest interessant, dass ich dem oben bereits angeführten gerichtlichen Dokument "Erledigung des Spruchverfahrens zur Erhöhung der Barabfindung vom "Squeeze-out"-Verfahren der Thüga- Beteiligungen AG im September 2004) den Satz

"Soweit einzelne Antragsteller der Auffassung sind, dass die Regelungen der §§ 327a ff. AktG verfassungswidrig sind, bedeutet dieser Vergleich nicht die Aufgabe dieser Rechtsauffassung und auch nicht den Verzicht auf etwaige Rechtsmittel, die sich aus der gerichtlichen Feststellung derVerfassungswidrigkeit ergeben könnten"

gefunden habe.

Die Bilanz bei meinen 3 "Enteignungen" nach "Squeeze-out" sieht so aus  (Beträge je Aktie)

                                         Enteignungsbetrsg                     Ausgezahlter Betrag

1. Allbank AG  *)                  112,62                                    228,00

2. Thüga AG                           63,36                                      74,36

3. Thüga Beteilig. AG            320,47                                    370,47
 

*) inzwischen verkaufte Tochter von der Bankgesellschaft Berlin
 

Eventuelle mich noch betreffende Squeeze-out-Aktionen  sind zu erwarten bei Restaktien von der Gelsenwasser AG (Barabfindungsangebot liegt vor) und der (neuen, bereits geteilten) Rhenag AG (wird nicht mehr an der Börse gehandelt).

- Mit "Squeeze-out" darf weiter spekuliert werden - Rhenag AG (neu) tritt in den Ring (22.11.2004)

Kurze Zeit hintereinander flatterten mir jetzt 2 unterschiedliche Angebote zum Ankauf der nicht mehr an der Börse notierten Aktie von  Rhenag AG (neu) ins Haus :

1. vom 08.11.2004 über 138,75 Euro von der PhilaBeteiligungs AG in Bad Kissingen (siehe Anlage),
2. vom 15.11.2004 über 482,00 Euro von der Nortrax Treuhand AG in Bremen.(siehe Anlage)

Ein Vergleich  mit den o. a. realisierten Werten nach dem Squeeze-out zeigt, dass das 2. Angebot, das weit mehr als dem dreifachen Wert des 1. entspricht, dem tatsächlichen Wert am ehesten nahekommt. Der krasse Preisunterschied bei den beiden Angeboten wirft ein bezeichnendes Bild auf den spekulativen Charakter dieser Squeeze.out- Verfahren, die ja die Interessen der Grossaktionäre und die Unternehmenskonzentration fördern. Eine angeheizte Spekulation verhindert auch, dass die betroffenen Kleinaktionäre (von den Politikern ganz zu schweigen) den Vorteil der langfristigen Geldanlage bei Aktien erkennen.

- Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Out der Thüga AG eingeleitet (22.11.2004)

Nun wird bei diesem "Enteignungsverfahren" zur Überprüfung der Angemessenheit der vor 1 Jahr von der Hauptversammlung der Thüga AG beschlossenen Barabfindung sogar das Landgerixht München bemüht (siehe Anlage). Wollen wir einmal sehen, was da herauskommt.
 

- Das war zu erwarten : der "Squeeze-out" von der Rhenag AG (neu) (24.11.2004)

Die von der Unternehmensspitze vorgeschlagene Barabfindung beträgt 479,53 Euro und liegt also ganz knapp unter dem Betrag von 482,00 Euro der Nortrax Treuhand AG (vergl. darunter). Die Phila Beteiligungs- AG hatte ihr (knauserisches) Angebot einen Tag vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger verschicken lassen.

Einzelheiten können aus der vorliegenden Einladung zur a.o. Hauptverammlung der Rhenag AG ersehen werden (siehe Anlage).
 

Siehe auch :

Seite "Die höchste Stufe der Privatisierung ist in Deutschland erreicht : Grossanleger dürfen Kleinaktionäre enteignen")

Seite "Immer mehr (und schliesslich alle ?) Realvermögen (öffentliche und private) den Superreichen !(15.10.2003)