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Bemerkungen zur Fusion der Sparkasse Vogelsberg.

1. Demokratieabbau, da kein Sparkassenzweckverband

Bereits vor der Beschlussfassung hatte ich den Kreistagsfraktionen der SPD und Grünen eine Stellungnahme zu dem Interview der "OZ" vom 18.06. 2005 mit dem Landrat des Vogelsbergkreises zukommen lassen (vergl. Anlage), später auch den Journalisten der "OZ".

In der Versammlung des SPD- Ortsvereins Alsfeld trug der Bürgermeister (langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse) den Sachverhalt der Fusion vor. Mich ließ man aus zeitlichen Gründen im Zusammenhang nicht zu Wort kommen. Da ich gerade vor der Versammlung erfahren hatte, dass es keinen Sparkassenzweckverband geben würde, erklärte mir der Bürgermeister wenigstens noch, wie die neuen Mitglieder des Verwaltungsrats bestimmt werden (vergl. Satzung der Sparkasse Oberhessen § 26, Abs. 3 ).
 

2. Stattdessen ein von oben eingesetzter Beirat

Auf einen Sparkassenzweckverband wurde verzichtet und damit auch auf die von seinen Organen ausgeübte parlamentarisch-demokratische Kontrolle.

Dagegen soll aber ein Beirat gebildet werden, dessen Mitglieder im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats durch den Vorstand berufen werden. In gleicher Weise soll der Vorstand eine Geschäftsordnung für den Beirat erlassen und dabei auch den Beiratsvorsitz sowie die Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder regeln können. (vergl.Vereinbarung § 6)

Dieses Auswahl- oder (besser!) Ausleseverfahren stellt die Demokratie auf den Kopf. Es wurde bei seiner Praktisierung von Energieversorgungsunternehmen (vergl. Beispiel RWE aus 1986 ) wegen seiner beonders hervorgehobenen Ausdehnung auf die Vergütung auch mit "legalisierte Korruption" bezeichnet. (vergl. auch meinen Bericht "Der Spiegel berichtet bei den Meyer-Zahlungen u. a. auch über den Zusammenhang mit der Fusion RWE/VEW (21.12.2004)" , wo auch auf die Auswirkungen und Gegenbestrebungen in der damaligen Zeit hingewiesen werden)  .

Die Vereinbarung ist im Gegensatz zur Satzung nur einmal (bei der Beschlussfassung) der Öffentlichkeit zugänglich, sodass in der Regel die Existenz eines Beirats  nicht bekannt wird. Die Namen der Beiratsmitglieder sind auch wohl wegen der Art ihrer Berufung nur ganz wenigen Personen bekannt.
 

3. Stille Beteiligungen der Sparkasse Vogelsberg fallen weg

Die aus der hessischen Mustersatzung in § 7 der Satzung der Sparkasse Vogelsbergkreis übernommenen Bestimmungen zu den stillen Einlagen (insbesondere Abs.4) fehlen. Die entsprechenden §§ 31 - 33 der Satzung zur Versammlung der beteiligten stillen Gesellschafter sind unbelegt. (vergl. Satzung der Sparkasse Oberhessen)

Unklar ist jetzt nur, was mit den in der Bilanz der Sparkasse Vogelsbergkreis (SPK-Vog.) auf der Passivseite unter "11a)gezeichnetes Kapital" ausgewiesenen 900000.-- Euro geschieht.

Über die Thematik der Stillen Gesellschafter bei Sparkassen überhaupt und der des Vogelsbergkreises findet man auf meiner

Internetseite "Wie steht es mit der Privatisierung der Sparkassen und öffentlichen Banken ?" (siehe dort)

eine Menge von Informationen, z.B. unter

"3. Private Beteiligungen bei den öffentlichen Sparkassen gibt es schon" und

"Wie in der Sparkasse Vogelsbergkreis ab 2001 die stille Beteiligung praktiziert wird" (siehe dort)

Sogar in dem Buch "Die Privatisierung der Welt" wurde in dem Aufsatz mit dem Titel ""Auf dem Weg zur Privatisierung von Sparkassen und öffentlichen Banken" die stille Beteiligung der Sparkasse Vogelsbergkreis erwähnt. Ihr Wert in 0,9 Mio am 31.12.2001  ist allerdings nicht in DM, sondern in Euro zu verstehen.

Mit dem Wegfall der stillen Beteiligung  bei der Sparkasse Vogelsberg durch diese Fusion verschwindet auch ein klitzekleines Stück Privatisierung. Eine andere Frage ist es, ob der Deutsche Spargiroverband nach seiner Aktion- Homepage "Gegen Privatisierung der Sparkassen" von dieser Privatisierungsform ganz abrückt.
 

4. Keine Diskussion über den Wegfall der solidarischen Haftung (Gewährträgerhaftung)

Eine öffentliche Diskussion über den Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken (zum 19.07.2005) hat bei dieser Fusion überhaupt nicht stattgefunden, obwohl sie doch auch damit etwas zu tun hatte. Jedenfalls war bei allen mir vorliegenden Zeitungsberichten nichts davon berichtet worden. So fällt auch die endgültige Entscheidung der Fusion Fraspa/Helaba am Dienstag, den 19.07.2005 (vergl. Bericht der FR vom 16.07.2005).

Am Samstag, den 16.07.2005 berichtete allerdings die "FR" in Ihrem Hintergrund-Artikel "Landesbanken ohne Gewähr" über diesen kommenden Termin. Wenn aber dort nur steht, dass diese Tatsache "nur" die EU-Kommission verlangt habe, wird unterschlagen, dass die Sparkassengesetze von allen Landespolitikern und alle Sparkassensatzungen von den entsprechenden Kommunalpolitikern bundesweit geändert werden mussten. (vergl. FR vom 16.07.2005 . HINTERGRUND - Landesbanken ohne Gewähr)