Zurueck zur Homepage
Wie in der Sparkasse Vogelsbergkreis ab 2001 die stille Beteiligung praktiziert wird

In meinem ausführlichen Bericht : "Wie steht es mit der Privatisierung der Sparkassen und öffentlichen Banken  ?". habe ich bereits von der Existenz des "Stillen Gesellschafters" bei der Sparkasse Vogelsbergkreis  im Rahmen ihrer Satzung und des hessischen Sparkassengesetzes berichtet (vergl. 3. Private Beteiligungen bei den öffentlichen Sparkassen gibt es schon)
In der Zwischenzeit sind mir dazu einige Einzelheiten bekannt geworden :

Der in der Bilanz der Sparkasse (erstmalig ab 31.12.2001) auf der Passivseite ausgewiesene Posten 11 (Eigenkapital), b (gezeichnetes Kapital) über 900 000 Euro ist von Stillen Gesellschaftern eingezahlt worden, deren Mindestbetrag im Jahr 2000 50000,-- DM betragen haben soll. Die Anteile sollen nicht öffentlich angeboten, sondern unter der Hand vergeben worden sein. Sie sollen bei den Beratungsgesprächen zahlungskräftigen Kunden angeboten worden sein. (Diese Information widerspricht allerdings der Zeitungsmeldung von der Oberhessischen Zeitung vom 18.06.1998, wonach die stillen Einlagen nur von Mitarbeitern vorgenommen werden können, was allerdings nicht in der Sparkassensatzung verankert ist). Das Gesellschaftsverhältnis soll eine 10-jährige Laufzeit (d.h. bis 2011) haben und soll zwischenzeitlich gekündigt werden.können. Gezahlt sollen von der Sparkasse an die Stillen Gesellschafter jährlich 6,125 % des eingezahlten Kapitals werden, die allerdings ausfallen, wenn die Sparkasse rote Zahlen schreibt. Die Zahlungsbeträge werden wahrscheinlich in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinsaufwendungen der Sparkasse verbucht, da dort keine besondere Position dafür ausgewiesen ist. Jedenfalls ist in Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung und im gesamten Geschäftsbericht ( ausser der o. a. Position 11b) nichts von der stillen (!) Beteiligung zu sehen.