In meinem ausführlichen Bericht : "Wie steht
es mit der Privatisierung der Sparkassen und öffentlichen Banken
?". habe ich bereits von der Existenz des "Stillen Gesellschafters"
bei der Sparkasse Vogelsbergkreis im Rahmen ihrer Satzung und des
hessischen Sparkassengesetzes berichtet (vergl.
3. Private Beteiligungen bei den öffentlichen Sparkassen gibt es schon)
In der Zwischenzeit sind mir dazu einige Einzelheiten bekannt geworden
:
Der in der Bilanz der Sparkasse (erstmalig ab 31.12.2001) auf der Passivseite
ausgewiesene Posten 11 (Eigenkapital), b (gezeichnetes Kapital) über
900 000 Euro ist von Stillen Gesellschaftern eingezahlt worden, deren Mindestbetrag
im Jahr 2000 50000,-- DM betragen haben soll. Die Anteile sollen nicht
öffentlich angeboten, sondern unter der Hand vergeben worden sein.
Sie sollen bei den Beratungsgesprächen zahlungskräftigen Kunden
angeboten worden sein. (Diese Information widerspricht allerdings der Zeitungsmeldung
von der Oberhessischen Zeitung vom 18.06.1998, wonach die stillen Einlagen
nur von Mitarbeitern vorgenommen werden können, was allerdings
nicht in der Sparkassensatzung verankert ist). Das Gesellschaftsverhältnis
soll eine 10-jährige Laufzeit (d.h. bis 2011) haben und soll zwischenzeitlich
gekündigt werden.können. Gezahlt sollen von der Sparkasse an
die Stillen Gesellschafter jährlich 6,125 % des eingezahlten Kapitals
werden, die allerdings ausfallen, wenn die Sparkasse rote Zahlen schreibt.
Die Zahlungsbeträge werden wahrscheinlich in der Gewinn- und Verlustrechnung
bei den Zinsaufwendungen der Sparkasse verbucht, da dort keine besondere
Position dafür ausgewiesen ist. Jedenfalls ist in Bilanz, Gewinn-und
Verlustrechnung und im gesamten Geschäftsbericht ( ausser der o. a.
Position 11b) nichts von der stillen (!) Beteiligung zu sehen.