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Oberhessische Zeitung vom 18.06.1998

Stille Vermögensbeteiligung nur für die Mitarbeiter

Sparkasse erhält zum l. August eine neue Satzung

VOGELSBERGKREIS (gl) Die Sparkasse Vogelsbergkreis wird zum 1. August eine neue Satzung als Rechtsgrundlage ihrer Arbeit erhalten. Der Haupt- und Finanzausschuß des Kreistags gab in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag dafür grünes Licht Die Geschäftspolitik des Instituts wird sich nach Angaben von Direktor Gerold Beckmann dadurch nicht verändern

Das hessische Sparkassengesetz war bereits 1993 geändert worden. Das Wirtschaftsministerium hat allerdings erst in diesem Frühjahr die Mustersatzung veröffentlicht, die die Neuregelungen des Gesetzes umsetzt. Die neue Satzung der Sparkasse Vogelsbergkreis übernimmt weithin die Mustersatzung Eine schwerwiegende Ausnahme ist nur der Kreditausschuß, der mit fünf Mitgliedern besetzt wird (wie bisher schon), weil das Institut seinen Sitz in zwei Städten hat. Das ist aber von der Aufsichtsbehörde abgesegnet

Eine wichtige Neuerung des Gesetzes ist die Möglichkeit für die Sparkassen, stille Vermögensbeteiligungen hereinzunehmen - bisher sind die Landkreise die alleinigen Gewährtrager. Bis zu 49 Prozent des haftenden Kapitals einer Sparkasse können künftig stille Teilhaber erwerben. Bei der Vogelsberger Sparkasse soll dies jedoch strenger limitiert werden. Die Höchstgrenze soll bei 4,9 Prozent bereits gezogen werden. Hintergrund: Den stillen Teilhabern stünde ab fünf Prozent ein Sitz im Verwaltungsrat zu, dort aber wollen die Kommunalpolitiker unter sich bleiben. Überdies hat die Sparkasse schon entschieden, daß diese stillen Vermögenseinlagen lediglich den eigenen Mitarbeitern angeboten werden.

Regionalprinzip bleibt

Für die Geschäfte der Sparkasse bedeutsam sind die neuen Regelungen für Kredite an ausländische Kunden. Die bisher erforderliche Einzelgenehmigung ist durch die gesetzliche Regelung abgelöst worden. Somit entfällt, sagte Gerold Beckniann, künftig das aufwendige Antragsvertahren für solche Kredite. Aber das Volumen ist auf zehn Prozent der Kreditsumme der Sparkasse begrenzt.

Unberührt bleiben die Kompetenzen des Verwaltungsrats, in dem Kreis und die Mitarbeiter vertreten sind.

Beckmann betonte vor dem Ausschuß, das Regionalprinzip der Sparkassen gelte weiter, wonach die Institute vorwiegend für den heimischen Landkreis zu arbeiten haben.

Allerdings sei auch für die Regionalinstitute der globale Wettbewerbsdruck deutlich zu spüren Die Kundschaft hole sich zum Beispiel Kreditangebote aus dem Internet und halte sie der Sparkasse entgegen. „Aber diese Direktbanken bieten weder Beratung, noch haben sie ein Netz von Filialen zu unterhalten" Das setze die örtlichen Institute unter Druck.