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Auszug aus der Satzung von RWE in der Fassung vom 27.02.1986

§12

(1.) Zur Beratung der Verwaltung in wichtigen Angelegenheiten wird ein Verwaltungsbeirat gebildet. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats werden vom Vorstand nach Richtlinien des Aufsichtsrats berufen.

(2) Vorsitzender des Verwaltungsbeirats ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Er beruft den Verwaltungsbeirat ein, sobald ein Bedürfnis hierzu vorliegt.

(3) Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats sind zur Verschwiegenheit über die ihnen in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsbeiratsmitglieder gemachten Mitteilungen verpflichtet. Die Vergütung für den Verwaltungsbeirat wird vorn Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgelegt.