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Die EU besorgt den finanzschwachen Ländern Einnahmen von deren Banken. Diese wollen sie aber nicht (27.10,2004).

Sie "verscherbeln" zum Ausgleich ihrer Haushalte lieber ihr Tafelsilber oder leihen sich bei ihren Banken das Geld dazu..
Kommerzielle Geschäfte ihrer staatlichen Banken mit vielen Tochtergesellschaften (auch im Ausland) scheinen Vorrang zu haben vor den finanziellen Verpflichtungen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.  Wer versteht das ? (vergl. "Landesbanken müssen zahlen - EU verbietet Milliarden-Beihilfe" in der FR vom 22.10.2004).

Wie bei den Sparkassem werden auch hier "Stille Beteiligungen" ins Gespräch gebracht. Was sollen denn diese "Stillen" bei den "Öffentlichen"? Ist dies nicht nur ein sprachlicher Widerspruch ? Die Stille Gesellschaft bei der skandalumwitterten Bankgesellschaft Berlin  AG lässt "Private" mit "Öffentlichen" regieren, wobei die Private Rechtsform (AG) den Vorrang einnimmt..( vergl. Auszug aus :"Das Land Berlin vor Immobilienrisiken abschirmen! - Anleger, Miteigentümer und Banker an den Lasten beteiligen!" von Kurt Neumann) und den dazugehörigen Gesamtaufsatz.

Die WestLB hatte 2000 den Anfang gemacht und durch ihr Verhalten letztlich noch die Gewährsträgerhaftung verspielt (siehe mein Bericht vom 26.02.200 : "Wie steht es mit dem armen Staat von NRW, wenn er auf 1,6 Mrd verzichten kann ?")

Übrigens ist der langjährige Vorstandsvorsitzende der WestLB jetzt verstorben (vergl. FR- Bericht vom 25.10.2004 mit dem Titel "Ex-Chef der WestLb ist tot - Neuber galt als Macht am Rhein").

Mit ihm habe ich auch Ende 1989 in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats der PREUSSAG ( jetzt TUI) ein Streitgespräch wegen der Fusion mit der Salzgitter AG und der Montan- Mitbestimmung geführt (vergl. damaliger Protokollauszug). Hier hatte die WestLB, die wesentliche Anteile von der PREUSSAG besaß,  mit Hilfe von staatlichen Sozialgeldern sich bei der Fusion  maßgebend beteiligt.