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PPP-Gesetz im Bundestag und Bundesrat - PPP-Geschäfte werden aber für den Steuerzahler teuer (08.07.2005)

Gesetzliche Grundlagen für PPP-Geschäfte (Steuervorteile usw.) sollen noch schnell vor den vorgezogenen Bundestagswahlen geschaffen werden, was sogar (leztlich doch noch zustimmende) "Grüne"- MdBs beanstanden - Gleichzeitig werden aber in Hessen bereits die dabei auftretenden  Risiken bekannt.

Die 1. Lesung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften fand am 16.06.2005 statt.
Dabei wurde die erste Debatte über PPP im Bundestag geführt (vergl.wörtliches Protokoll)

Nach den  Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen fand bereits am 30.06.2005 die 2. und 3. Lesung statt (vergl. wörtliches Protokoll).

In diesem Protokoll vom 30.06. befindet sich auch als Anlage 3 eine schriftliche Erklärung von 6 Grünen-MdBs nach § 31 GO  zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften ( vergl. besonderen Protokollauszug)
In dieser Erklärung wurde von den 6 MdBs u.a. die zu hastige Beratung des Gesetzentwurfs kritisiert, insbesondere das Fehlen einer öffentlichen Anhörung von Fachleuten in dem federführenden Ausschuss. Es hätte demnach darüber Klarheit geschaffen werden müssen, ob die vorgeschlagenen Gesetzesvorschriften tatsächlich eine faire Risikoallokation zwischen Privaten und öffentlicher Hand gewährleisten.

Am heutigen Tage (Freitag, den 08.07.2005) soll nun das Gesetz im Bundesrat verabschiedet werden.

Dazu ist auf der Hompage des Bundesrates in der Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 8. Juli 2005, 9.30 Uhr zu lesen
(http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.5_20Pressemitteilungen_202005/HI/124,templateId=renderUnters
eiteKomplett.html) :

------------------------------Zitat

TO-Punkt 90

Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften

- Drucksache 544/05 -

Mit dem Gesetz sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Hemmnisse und Unklarheiten zu beseitigen, welche die Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland bisher erschwert haben. Dies betrifft eine Reihe von offenen Fragen bei der Vergabe, der Vertragsgestaltung und der Abwicklung von Öffentlich Privaten Partnerschaften sowie bestimmte steuerrechliche Probleme als auch den Finanzmarkt. Änderungen soll es geben im Gesetz gegen Wettbewerbsschränkungen und der Vergabeordnung. Als neues  eigenständiges Verfahren wird hier der "wettbewerbliche Dialog" eingeführt.

Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch staatliche Auftraggeber, wobei zunächst eine Aufforderung zur Teilnahme  erfolgt und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über die
Einzelheiten des Auftrages stattfinden. Zudem soll der von der öffentlichen Hand für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Öffentlich Privaten  Partnerschaft überlassene Grundbesitz von der Grundsteuer befreit werden. Gleiches soll für die Grunderwerbsteuer gelten, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine Rückübertragung an die öffentliche Hand vorgesehen wird. Änderungen soll es auch im Investmentgesetz geben, damit Beteiligungen an und von Öffentlich Privaten Projektgesellschaften umfangreicher als bisher möglich sind.

Ausschussempfehlungen 544/1/05: Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung anzurufen. Angeregt wird, mehrere Artikel des Gesetzes zu streichen. Dies betrifft zum einen Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der
Vergabeverordnung. Die für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehenen Änderungen sind Gegenstand der durch europarechtliche Vorgaben erforderlichen umfassenden Überarbeitung des Vergaberechts. Es mache keinen Sinn, jetzt eine partielle Regelung für ÖPP-Maßnahmen zu treffen, die in Kürze bereits wieder geändert werden müsste. Die Ausschreibung von ÖPP-Maßnahmen sei auch nach dem geltenden Vergaberecht möglich. Die Regelungen betreffend die
Vergabeverordnung seien gesetzgebungstechnisch verfehlt, da sie das geltende Kaskadensystem im Vergaberecht durchbrechen und damit dem von der Bundesregierung beabsichtigten Systemwechsel im Vergaberecht, der sehr
umstritten ist, den Boden bereiten. Die Ausschüsse empfehlen ferner, von der Grunderwerbsteuerbefreiung und der Grundsteuerbefreiung im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften abzusehen.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

----------------------Ende des Zitats

Aufgrund der Diskussionen im Bundestag gilt es als ziemlich sicher, dass die CDU- Laender dies als "einen Schritt in die richtige Richtung" mittragen werden, um es später noch zu (in ihrem Sinne) zu "verbessern".

Das bedeutet, dass nach meiner Einschätzung die Konzerne, die ja in grossem Maße Teile des öffentlichen Vermögens (Strassen, Schulen, Kliniken, ja ganze Verwaltungen usw.) übernehmen können, ihren politischen Einfluss noch stärker erweitern können.

Ob die PPP- Gesetzgebung noch vor den Wahlen kommt und was sie alles beinhaltet, bleibt allerdings abzuwarten.

Hessisches PPP-Geschäft  in Ffm. mit hohem Risiko

Während heute der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für PPP schafft,  werden gleichzeitig in der heutigen FR (08.07.2005) die Risiken dieser PPP-Geschäfte bekannt.

Ihr Zeitungsbericht "Verkauf von Landesimmobilien birgt hohe Risiken" mit dem Kommentar "Notverkauf" (vergl. Anlage) zeigt deutlich, was PPP den Bürger jahrzentelang neben den politischen Auswirkungen finanziell kostet.