Gesetzliche Grundlagen für PPP-Geschäfte (Steuervorteile usw.) sollen noch schnell vor den vorgezogenen Bundestagswahlen geschaffen werden, was sogar (leztlich doch noch zustimmende) "Grüne"- MdBs beanstanden - Gleichzeitig werden aber in Hessen bereits die dabei auftretenden Risiken bekannt.
Die 1. Lesung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften und zur Verbesserung
gesetzlicher Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften
fand am 16.06.2005 statt.
Dabei wurde die erste Debatte über PPP
im Bundestag geführt (vergl.wörtliches Protokoll)
In diesem Protokoll vom 30.06. befindet sich auch als Anlage
3 eine schriftliche Erklärung von 6 Grünen-MdBs nach § 31
GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften und zur Verbesserung
gesetzlicher Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften
( vergl. besonderen Protokollauszug)
In dieser Erklärung wurde von den 6 MdBs u.a. die zu hastige Beratung
des Gesetzentwurfs kritisiert, insbesondere das Fehlen einer öffentlichen
Anhörung von Fachleuten in dem federführenden Ausschuss. Es hätte
demnach darüber Klarheit geschaffen werden müssen, ob die vorgeschlagenen
Gesetzesvorschriften tatsächlich eine faire Risikoallokation zwischen
Privaten und öffentlicher Hand gewährleisten.
Am heutigen Tage (Freitag, den 08.07.2005) soll nun das Gesetz im Bundesrat verabschiedet werden.
Dazu ist auf der Hompage des Bundesrates in der Vorschau zur Plenarsitzung
des Bundesrates am Freitag, 8. Juli 2005, 9.30 Uhr zu lesen
(http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.5_20Pressemitteilungen_202005/HI/124,templateId=renderUnters
eiteKomplett.html) :
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TO-Punkt 90
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften
- Drucksache 544/05 -
Mit dem Gesetz sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Hemmnisse und Unklarheiten zu beseitigen, welche die Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland bisher erschwert haben. Dies betrifft eine Reihe von offenen Fragen bei der Vergabe, der Vertragsgestaltung und der Abwicklung von Öffentlich Privaten Partnerschaften sowie bestimmte steuerrechliche Probleme als auch den Finanzmarkt. Änderungen soll es geben im Gesetz gegen Wettbewerbsschränkungen und der Vergabeordnung. Als neues eigenständiges Verfahren wird hier der "wettbewerbliche Dialog" eingeführt.
Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer
Aufträge durch staatliche Auftraggeber, wobei zunächst eine Aufforderung
zur Teilnahme erfolgt und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten
Unternehmen über die
Einzelheiten des Auftrages stattfinden. Zudem soll der von der öffentlichen
Hand für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Öffentlich
Privaten Partnerschaft überlassene Grundbesitz von der Grundsteuer
befreit werden. Gleiches soll für die Grunderwerbsteuer gelten, sofern
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine Rückübertragung an
die öffentliche Hand vorgesehen wird. Änderungen soll es auch
im Investmentgesetz geben, damit Beteiligungen an und von Öffentlich
Privaten Projektgesellschaften umfangreicher als bisher möglich sind.
Ausschussempfehlungen 544/1/05: Der federführende Wirtschaftsausschuss,
der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen
dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der
grundlegenden Überarbeitung anzurufen. Angeregt wird, mehrere Artikel
des Gesetzes zu streichen. Dies betrifft zum einen Änderungen im Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der
Vergabeverordnung. Die für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vorgesehenen Änderungen sind Gegenstand der durch europarechtliche
Vorgaben erforderlichen umfassenden Überarbeitung des Vergaberechts.
Es mache keinen Sinn, jetzt eine partielle Regelung für ÖPP-Maßnahmen
zu treffen, die in Kürze bereits wieder geändert werden müsste.
Die Ausschreibung von ÖPP-Maßnahmen sei auch nach dem geltenden
Vergaberecht möglich. Die Regelungen betreffend die
Vergabeverordnung seien gesetzgebungstechnisch verfehlt, da sie das
geltende Kaskadensystem im Vergaberecht durchbrechen und damit dem von
der Bundesregierung beabsichtigten Systemwechsel im Vergaberecht, der sehr
umstritten ist, den Boden bereiten. Die Ausschüsse empfehlen ferner,
von der Grunderwerbsteuerbefreiung und der Grundsteuerbefreiung im Rahmen
von Öffentlich Privaten Partnerschaften abzusehen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
----------------------Ende des Zitats
Aufgrund der Diskussionen im Bundestag gilt es als ziemlich sicher, dass die CDU- Laender dies als "einen Schritt in die richtige Richtung" mittragen werden, um es später noch zu (in ihrem Sinne) zu "verbessern".
Das bedeutet, dass nach meiner Einschätzung die Konzerne, die ja in grossem Maße Teile des öffentlichen Vermögens (Strassen, Schulen, Kliniken, ja ganze Verwaltungen usw.) übernehmen können, ihren politischen Einfluss noch stärker erweitern können.
Ob die PPP- Gesetzgebung noch vor den Wahlen kommt und was sie alles beinhaltet, bleibt allerdings abzuwarten.
Hessisches PPP-Geschäft in Ffm. mit hohem Risiko
Während heute der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für PPP schafft, werden gleichzeitig in der heutigen FR (08.07.2005) die Risiken dieser PPP-Geschäfte bekannt.
Ihr Zeitungsbericht "Verkauf von Landesimmobilien
birgt hohe Risiken" mit dem Kommentar "Notverkauf" (vergl. Anlage)
zeigt deutlich, was PPP den Bürger jahrzentelang neben den politischen
Auswirkungen finanziell kostet.