Zurueck zur Vorseite
Erste Debatte über PPP im Bundestag

17120 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Juni 2005

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 a und 12 b auf:

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften
– Drucksache 15/5668 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Haushaltsausschuss gem. § 96 GO

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Hartmut Schauerte, Christian Freiherr von Stetten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Wachstumsstrategie für Deutschland: Public Private Partnership weiterentwickeln und nunmehr realisieren – Infrastruktur optimieren, Investitionsstau auflösen
– Drucksache 15/5676 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Kultur und Medien
Haushaltsausschuss

Nach interfraktioneller Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist auch so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Michael Bürsch
.
Dr. Michael Bürsch (SPD):

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir arbeiten in schwierigen Zeiten; womöglich kommen Neuwahlen auf uns zu. Es gibt aber mitunter Möglichkeiten der Gemeinsamkeit. Das Thema, über das wir jetzt sprechen, bietet aus meiner Sicht eine Möglichkeit, dass wir, sachlich-fachlich betrachtet, zusammenkommen und etwas verabschieden, was die öffentlich-privaten Partnerschaften in Deutschland voranbringt.

Auf einer Veranstaltung vor einer Woche hat es ein Redner aus meiner Sicht auf einen guten Nenner gebracht, was die öffentlich-privaten Partnerschaften in Deutschland brauchen. Sie müssen entmystifiziert werden und sie müssen dazu beitragen, dass entbürokratisiert wird. Beide Stichworte unterstütze ich ausdrücklich.

Ich möchte bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfes grundsätzlich ein paar Dinge in Erinnerung rufen, die manchmal immer noch missverstanden werden oder nicht überall bekannt sind, also die Grundfrage, worüber wir reden und was öffentlich-private Partnerschaften eigentlich sind. Sie stellen keine Privatisierung dar. Sie gehen auf der einen Seite von den Finanzierungsproblemen öffentlicher Haushalte, von erheblichen Vorbelastungen aus Schuldendiensten aus. Auf der anderen
Seite stellen sie in Rechnung, dass wir in Deutschland ein hohes Leistungsniveau und einen enormen Infrastrukturbedarf haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben errechnet, dass wir über die nächsten fünf Jahre allein bei der kommunalen Infrastruktur einen Investitionsbedarf von rund 700 Milliarden Euro haben. An dieser Stelle machen uns die anderen Länder vor, wie man mithilfe des Ansatzes öffentlich-privater Partnerschaften tatsächlich vorankommen kann. Das ist kein Patentrezept gegen die Verschuldung des kommunalen Sektors, aber es ist ein Weg, etwas voranzubringen und jetzt Investitionen vorzunehmen.

Mit öffentlich-privaten Partnerschaften wird eine dauerhafte Kooperation zwischen den öffentlichen Händen und der Privatwirtschaft angestrebt. Diese Kooperation liegt im Interesse aller: im Interesse der Wirtschaft, im Interesse der Gesellschaft und auch im Interesse der Politik.

Insoweit dient sie auch dem Gemeinwohl. Aus meiner Sicht stellen öffentlich-private Partnerschaften einen wichtigen Baustein zur Modernisierung des Staates dar. Dabei treten die öffentlichen Hände häufig nur noch als Nachfrager von Dienstleistungen
auf. Die Privatwirtschaft erbringt diese Dienstleistungen und wird dafür von der öffentlichen Hand mit einem entsprechenden
jährlichen Entgelt bezahlt.

So verstanden handelt es sich also nicht um eine Privatisierung. Vielmehr gehen wir mit öffentlich-privaten Partnerschaften einen dritten Weg. Die Kooperation von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft findet statt beim Entwerfen, bei der Planung, bei der Erstellung, bei der Finanzierung, beim Management, beim Betreiben und schließlich beim Verwerten öffentlicher Leistungen,
die bisher allein in staatlicher Verantwortung erbracht worden sind.

Unser Ziel ist, mehr Effizienz zu erzielen. Das ist – auch das sage ich sehr deutlich – kein Patentrezept. Aber die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass wir Effizienzgewinne in einer Größenordnung von 10, 12 oder sogar 15 Prozent erzielen können. Das erfordert einen sehr klaren Wirtschaftlichkeitsvergleich, führt aber auch zu einer Entmystifizierung.

Das ist nicht der Königsweg für die Wahrnehmung aller öffentlichen Aufgaben. Vielmehr müssen wir einen sehr genauen Wirtschaftlichkeitsvergleich anstellen. Auf der einen Seite müssen wir fragen: Was würden diese Aufgabenwahrnehmung und das Betreiben einer solchen Infrastruktur auf die lange Sicht von 25 Jahren unter dem Strich kosten? Auf der anderen Seite müssen wir fragen: Was würde dasselbe privat investiert und betrieben kosten? Diesen Vergleich müssen wir in aller Sorgfalt und unter Zugrundelegung der nüchternen Zahlen und der vier Grundrechenarten anstellen.

Worum es dann allerdings geht – das ist ein neuer Ansatz, den wir zum Beispiel auch auf die Bundeshaushaltsordnung anwenden wollen –, ist, bei den öffentlich-privaten Partnerschaften die Risiken zu verteilen. Dabei geht es um etwas anderes als bei Wirtschaftlichkeitsvergleichen oder der Anforderung nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung.

Nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung soll natürlich immer festgestellt werden, welcher Weg für eine Maßnahme der wirtschaftlichste ist. Daher müssen, wie es in der Bundeshaushaltsordnung heißt, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen werden.

An dieser Stelle haben wir weder die Welt umgestülpt, noch sind wir zu einem völlig anderen Ansatz gekommen.Vielmehr soll § 7 der Bundeshaushaltsordnung, der beispielhaft für etliche andere Änderungen steht, die wir vorgenommen haben, nur um einen Risikovergleich ergänzt werden.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)

In § 7 der Bundeshaushaltsordnung – das sage ich nur zur Beruhigung aller Haushälter und Haushaltspolitiker – wollen wir nur folgende Betrachtung aufnehmen: Wenn Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen werden, dann bitte schön mit Blick darauf, dass es um eine Risikoverteilung zwischen der öffentlichen und der privaten Seite geht, was bei einer Aufgabe, die nur von der öffentlichen Hand wahrgenommen wird, nicht erforderlich ist.

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen öffentlich-privater Partnerschaften haben wir eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die in dem Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, enthalten sind. Dabei haben wir fünf Themenbereiche bearbeitet: Es handelt sich um Vorschläge zum Gebührenrecht, zum Vergaberecht, zum Investmentgesetz, zum Steuerrecht und schließlich zum
Haushaltsrecht. Ein Beispiel aus der Bundeshaushaltsordnung habe ich soeben erwähnt.

An dieser Stelle möchte ich in grundsätzlicher Form darstellen: Wir haben uns, um öffentlich-private Partnerschaften in Deutschland zu fördern, für sie zu werben und Vertrauen für diesen Ansatz zu schaffen, eine Umsetzungsstrategie überlegt, die auf drei Säulen basiert:

Die erste Säule habe ich Ihnen beschrieben. Sie umfasst die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Hier und heute legen wir Vorschläge vor, wie an verschiedenen Stellen, im Gebührenrecht und in anderen Rechtsbereichen, konkrete Verbesserungen vorgenommen werden können.

Die zweite Säule unserer Umsetzungsstrategie ist die Schaffung von Kompetenz. Diese habe ich auch im Unionsantrag gesehen. Es geht also darum, die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, die wir auch in anderen Ländern erleben. Wenn wir die öffentlich-privaten Partnerschaften propagieren wollen, müssen wir auch dafür sorgen, dass viele Menschen besser wissen, wie man damit umgeht, was man dabei berücksichtigen muss.

(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

Wir müssen dafür die entsprechende Kompetenz schaffen. Das ist in Ihrem Antrag genauso wie in unserem Gesetzentwurf enthalten. Das betrifft die kommunale Ebene, das betrifft die Länderebene – da gibt es auch schon solche Ansätze – und natürlich die Bundesebene, bei der ich – wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben – sehr dafür wäre, die Kompetenz nicht nur in den Bereichen Wohnen und Verkehr anzusiedeln, sondern wie in anderen Ländern, zum Beispiel England, im Finanzministerium, das im Grunde die Verantwortung für alle Geschäftsbereiche und alle Ressorts hat; das wäre aus meiner
Ansicht die passende Stelle.

Wir müssen – auch das habe ich gelernt – in Deutschland offenbar noch bei verschiedenen Stellen, die die Regierung, das Regierungshandeln und das politische Handeln kritisch beurteilen sollen, für Vertrauen werben.

(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

Ich meine konkret den Bundesrechnungshof. Ich habe die entsprechende Stelle in London besucht. Man war dort vor zehn Jahren, als die Bewegung in England losging, gegenüber diesem Ansatz auch eher kritisch. Ich sehe bei dem, was der Bundesrechnungshof bei uns dazu veröffentlicht, eine eher kritische Haltung. Ich bin gern dazu bereit und fordere auch Sie auf: Lassen Sie uns vertrauensbildend mit dem Bundesrechnungshof reden, um Skepsis oder manche Missverständnisse an dieser Stelle auszuräumen.

Unsere zweite Säule heißt also Kompetenz schaffen und dann auch verzahnen. Das meine ich allerdings nicht nur auf unsere nationale Ebene, sondern durchaus auch auf die internationale Ebene bezogen. Denn Sie wissen wie ich: Es gibt inzwischen schon eine Reihe von internationalen Projekten, die über die Grenzen Deutschlands hinaus ausgeschrieben und vergeben werden; auch da müssen wir zusammen mit der europäischen Ebene entsprechende Kompetenz schaffen und für den Austausch
sorgen.

Die dritte Säule in unserer Umsetzungsstrategie lautet: verbesserte Eigenmittelausstattung. Es ist in Deutschland bei dem Thema öffentlich-private Partnerschaften noch immer festzustellen, dass wir zu wenig Eigenmittel, zu wenig Eigenkapitalausstattung haben. Wir plädieren insofern dafür, auch die öffentlichen Finanzierungsinstitute hier mit hineinzubringen, also zum Beispiel
bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau dafür zu werben, sich diesem Marktsegment zu öffnen, und wir plädieren dafür, dass sich eine Bank wie die Europäische Investitionsbank dazugesellt, um auch an der Stelle die Möglichkeiten zu verbessern, Kapital, das wir dringend brauchen, um öffentlich-private Partnerschaften voranzubringen, zu gewinnen.

Ich freue mich, dass wir heute die Möglichkeit haben, dieses Thema gemeinsam voranzubringen. Bei dem guten Willen, den ich sehe, werden wir in zwei Wochen in zweiter und dritter Lesung auch zu einer Verabschiedung kommen. Viele in der Wirtschaft und in den Kommunen würden das sehr begrüßen. Also: Lassen Sie uns dieses Thema gemeinsam verabschieden. Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Bezog sich das vielleicht auf die SPD-Fraktion? – Gegenruf des Abg. Dr. Michael Bürsch [SPD]: Stimmt! Habe ich vergessen!)
 

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Das Wort hat der Kollege Dr. Klaus Lippold, CDU/CSU-Fraktion
.
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Bürsch, einige Anmerkungen müssen erlaubt sein.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja, bitte!)

Ich meine, es muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Unter der Koalition, die Sie mit vertreten, haben sich die
Investitionsbedingungen, die Wachstumsbedingungen und die Beschäftigungsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland dramatisch verschlechtert.

(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Das ist leider wahr!)

Sie haben die Mittel für die Investitionen gekürzt: Nie hatten wir eine so niedrige Investitionsquote wie jetzt.Das hat sich natürlich negativ auf Wachstum und Beschäftigung ausgewirkt; das muss man sauber analysieren.Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, dass die Frage, wie wir jetzt vorangehen, deshalb auch unter dem Aspekt gesehen werden muss, dass die Privatisierung nach wie vor ein Weg bleibt.

(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Und zwar vor ÖPP!)

– Wir müssen Privatisierung vor ÖPP, vor öffentlich-privater Partnerschaft, realisieren können. Gleichzeitig müssen wir aber auch sehen, Herr Kollege Friedrich, dass Privatisierung nicht überall möglich ist.

(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: So ist es! – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: So ist es!)

Weil sie nicht überall möglich ist, müssen wir neue Wege finden. Ich glaube, Herr Kollege Bürsch, wir sind uns einig, dass mit öffentlich-privater Partnerschaft ein solches Instrument gegeben ist. Wir haben es bislang nicht eingesetzt. Wir haben sehr lange darüber diskutiert. Sie haben es sehr lange angekündigt und es hat sehr lange gedauert, bis Sie jetzt endlich zur Umsetzung
schreiten.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Gründlichkeit vor Schnelligkeit! – Gegenruf des Abg. Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Ein guter Witz am Nachmittag!)

– Darüber könnte man sehr lange diskutieren, Herr Bürsch. Herr Kollege Bürsch, wir sind nicht dafür, bei dem Ganzen jetzt polemisch zu agieren, vielmehr bin ich der festen Überzeugung, dass wir gemeinschaftlich daran arbeiten müssen und werden. Lassen Sie mich dabei zwei Positionen in den Vordergrund stellen
.
Erster Punkt. Ich glaube, es wird sehr wichtig sein, dass wir im Rahmen der Gesetzgebung und auch im Rahmen dessen, was wir um diese Gesetzgebung herum vereinbaren, den Mittelstandsaspekt, die Möglichkeiten, dass der Mittelstand an PPP teilhaben kann, sehr deutlich herausarbeiten.

(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Das ist ganz wichtig! – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das unterstütze ich nachdrücklich!)

Herr Bürsch, wenn ich mir anschaue, wie in unserem eigenen Beritt PPP-Projekte auch kommunal angegangen werden, dann wird mir klar, dass es sehr wichtig ist, dass wir dabei Mittelstandsziffern vereinbaren, dass die Einbeziehung des Mittelstands vorgesehen wird und dass das Ganze nicht am lokalen Mittelstand vorbeiläuft. Das ist für uns zentral und unabdingbar.

(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Diese Festlegung begrüße ich sehr!)

Nach Ihrem Zwischenruf glaube ich aber, dass wir uns darauf dann auch verständigen können.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja!)

Zweiter Punkt. Ich glaube, wir müssen sehr schnell Erfahrungen sammeln, systematisieren und in Handreichungen, insbesondere für die Kommunen, umsetzen, damit die Unsicherheiten in den Kommunen weitestgehend beseitigt werden können.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja!)

Ich glaube nicht, dass wir das vollständig schaffen können und dass standardisierte Verträge Hilfsmittel sind, die einfach so angewandt werden können, weil jede Situation verschieden ist und einzeln erarbeitet werden muss. Wichtig ist aber, dass wir Handreichungen haben und dass sich unsere Kommunalpolitiker schnell dort hineinfinden und die Chancen und Risiken bei einer adäquaten Risikoverteilung abschätzen können; da gebe ich Ihnen ganz ausdrücklich Recht. Darüber werden wir nachdenken müssen.

Ich glaube, dass wir dabei eine ganze Reihe von Positionen mit berücksichtigen sollten. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die deutlich machen, dass Controlling ein unverzichtbarer Bestandteil ist. Wir müssen in den Infrastrukturbereichen – insbesondere im Bereich der Verkehrsinfrastruktur – neue Möglichkeiten eröffnen. Wir brauchen eine unabhängige erkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft, in die wir stetig Mittel einfließen lassen, über die dann im Rahmen ständiger, investiver Arbeit verfügt werden kann. Ich glaube, dass das absolut notwendig ist.

Ich glaube auch, dass wir hier zusätzliche Aspekte erarbeiten müssen, um zu sehen, wie wir in den Bereichen, die Sie angesprochen haben, aufklären und Vertrauen schaffen können. Dabei müssen wir auch die Rahmenbedingungen, die unsere Haushälter setzen, mit berücksichtigen.

Gleichzeitig dürfen wir die Dinge aber nicht überall so lassen, wie sie sind. Nein, hier brauchen wir Änderungen. Ich bitte Sie deshalb noch einmal, unseren Antrag sehr sorgfältig danach durchzusehen, wo und wie wir zusammenkommen können. Wenn Sie Ihre Bereitschaft erkennen lassen, auf die Positionen einzugehen, die wir im Antrag vorgeschlagen haben – das berührt zum Teil den Gesetzentwurf, zum Teil aber auch Formulierungen, die ergänzend zum Gesetzentwurf gestaltet werden können –, dann sichern wir Ihnen zu, dass wir dieses konstruktiv prüfen, ähnlich wie wir auch im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes deutlich gemacht haben, dass wir eine konstruktive Opposition sind und dass wir überall dort, wo es um Beschäftigung und Wachstum geht, versuchen,mit Ihnen so weit zusammenzuarbeiten, dass die Dinge weiterlaufen können. Ich glaube, dass wir dann zu einem Ergebnis kommen und dass dieses Ergebnis nicht nur im Interesse vieler Firmen, sondern auch im Interesse der Beschäftigten liegen wird, die hinter diesen Firmen stehen.

Ich habe neulich an Tagungen von baugewerblichen Unternehmen teilgenommen. Denen steht das Wasser bis zum Hals. Wenn wir diese Wege jetzt nicht bereiten und neu öffnen, dann, so glaube ich, werden wir eine Fülle von Unternehmenspleiten zusätzlich zu den von Ihnen jetzt erreichten Rekorden erleben. Diese Pleiten müssen wir verhindern. In diesem Sinne kann das Ganze ein Instrument sein.

Ich hoffe auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit in den anstehenden Beratungen und darauf, dass wir zu einem Ergebnis kommen, das den arbeitslosen Bürgern weiterhilft und ihnen wirklich etwas an die Hand gibt. Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Das ist eine verantwortungsvolle Opposition!)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Das Wort hat die Kollegin Jutta Krüger-Jacob, Bündnis 90/Die Grünen.

Jutta Krüger-Jacob (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ÖPP haben sich weltweit, insbesondere im Hochbau und Infrastrukturbereich, etabliert. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass ÖPP ein neuer und oft kostengünstigerer Weg sein können, um öffentliche Güter und Leistungen bereitzustellen. ÖPP stehen auch für einen modernen Staat, den wir alle anstreben, der bestimmte Teilbereiche seiner öffentlichen Leistungen quasi
outsourcet.

Ein Vorteil besteht darin, dass durch die Einbindung Privater, insbesondere auch solcher vor Ort, eine marktnähere Bewertung von Leistungen und damit eine erhöhte Markttransparenz und Kostenreduktion erreicht werden kann. Mit ÖPP geht der Trend dahin, dass die Nutzer öffentlicher Güter Gebühren für die Inanspruchnahme zahlen, zum Beispiel bei Brücken und Tunneln.
Dies ermöglicht eine fairere Anteilhabe der Nutzer einer Straße oder einer öffentlichen Einrichtung an deren Finanzierung.

Die positiven Erfahrungen zeigen Einsparpotenziale von bis zu 20 Prozent. Im Durchschnitt gesehen sind 8 Prozent an Einsparpotenzial im Vergleich zur öffentlichen Bereitstellung gegeben. Das sind Beträge, auf die wir nicht verzichten können. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass es eine Garantie für diese Einsparziele nicht gibt und der Einsatz von Fall zu Fall geprüft werden muss. Angesichts knapper öffentlicher Mittel und des enormen Investitionsbedarfs – die Zahl von 700 Milliarden Euro für den kommunalen Bereich in diesem Jahrzehnt ist schon genannt worden – sind wir auf neue Finanzierungsinstrumente abseits einer einfachen  Kreditaufnahme dringend angewiesen. Wo notwendige Sanierungen wegen leerer Kassen und hoher Investitionskosten nicht angegangen werden, bieten ÖPP gute Ansätze, Investitionen kostengünstig anzuschieben.

In Deutschland gewinnen ÖPP aus den eben ausgeführten Gründen zunehmend an Bedeutung. Die dabei in der Praxis auftretenden Schwierigkeiten und Hemmnisse wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – hoffentlich gemeinsam – beseitigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Da aber – so ehrlich müssen wir sein und sind es offensichtlich auch – ÖPP kein Allheilmittel sind, werden hohe Anforderungen an die Entscheidungsträger in den Kommunen und Ländern gestellt. Zu einer verantwortungsvollen Politik gehört aber auch, zu erkennen – hier sind wir uns, so habe ich die Ausführungen zumindest verstanden, einig –, dass ÖPP nicht uneingeschränkt angewendet werden können. Bei Schulen und Verwaltungsgebäuden sind zwar die Erstellung, Sanierung und der gebäudetechnische Betrieb an Private übertragbar, aber eben nicht das Betreiben selbst.

Klar ist, dass vor der Entscheidung für ÖPP projektspezifisch ein Kostenvergleich stattfinden muss, insbesondere im Hinblick auf die langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Wir versprechen uns von einem verantwortungsvollen und verstärkten Einsatz von ÖPP vielfältige Vorteile: Die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitiker sehen Investitionen, Arbeitsplätze und höhere Effizienz,
die Haushälter Entlastungen für die öffentlichen Haushalte, die Verkehrspolitiker die zusätzlichen Investitionsmöglichkeiten für Straßen, die Bildungspolitiker für Schulen, die Umweltpolitiker für den Bereich der Energieeffizienz.

ÖPP sind unstreitig eine innovative Finanzierungsform für die staatlichen Gebietskörperschaften. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet einen gelungenen Ansatz, Hemmnisse für ÖPP im Sinne einer effizienten öffentlichen Leistungserstellung aus dem Weg zu räumen. Wir Grüne wollen einen verantwortungsvollen Einsatz von ÖPP. Es muss klar sein, dass diese nur unter bestimmten
Bedingungen ihre volle Wirkkraft entfalten können.

Ein ganz wichtiger Prüfstein ist dabei der Refinanzierungsbereich. Solange sich für ÖPP-Projekte kein Markt gebildet hat, solange keine standardisierten Bewertungskriterien entwickelt wurden, so lange macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, die Refinanzierung über Vehikel zu organisieren, die auf genau solche Merkmale eines etablierten Marktes angewiesen sind. Aus Gründen des Anlegerschutzes dürfen Finanzierungsrisiken auf keinen Fall einseitig auf Kleinanleger übertragen werden.

Transparente und auf Solidarität bedachte Regeln im Bereich der Refinanzierung liegen gleichzeitig auch im Interesse
der Projektbetreiber von ÖPP. Außerdem gilt es auch darauf zu achten, dass im Bereich des Gebühren- und Vergaberechts nicht Regelungen implementiert werden, die nicht zu optimalen Ergebnissen führen können, beispielsweise weil die Regelungen
unnötig kompliziert ausgestaltet werden. Wir sollten unbedingt verhindern, dass dadurch Kostenrisiken auf die Nutzer von ÖPP-Projekten abgewälzt werden können. Wir werden uns in den noch ausstehenden Beratungen dafür einsetzen, dass diese Punkte klar im Gesetz geregelt werden. Wir begrüßen – das möchte ich an dieser Stelle betonen – ausdrücklich den verantwortungsvollen, an Effizienz ausgerichteten Einsatz von ÖPP, da unserer Meinung nach diese in Zeiten begrenzter Haushaltsmittel die Chance bieten, sinnvolle Investitionen anzustoßen, Infrastrukturen und öffentliche Leistungen zu modernisieren und gleichzeitig – das sollten wir alle anstreben – dauerhaft Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Das Wort hat der Kollege Horst Friedrich, FDP-Fraktion.

Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kollege Bürsch hat erklärt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf ein wesentlicher Schritt nach vorne sei. Er hat aufgezeigt, welche Möglichkeiten das ÖPP-Gesetz eröffnet. Daran muss man dann auch die Messlatte für die Details dieses Gesetzentwurfs anlegen. Man muss hinterfragen, ob er tatsächlich die Problemstarre und das Investitionshemmnis, die Sie erwähnt haben, beseitigt.

Geht man ins Detail, dann wird man sehen, dass der Entwurf des ÖPP-Gesetzes alles andere als ein großer Wurf ist. Man kann in der Summe sagen: Er macht zumindest nichts kaputt und deswegen werden wir ihm auch zustimmen; denn einige wichtige Schritte sind damit in die richtige Richtung gemacht worden. Das Gesetz wird aber erkennbar nicht den großen Run der privaten Investoren auslösen und nicht den Durchbruch bringen.

(Beifall des Abg. Ernst Burgbacher [FDP])

Man muss aus zwei Gründen zwischen dem Hochbau auf kommunaler Seite und dem Verkehrswegebau unterscheiden. Der eine Grund besteht in den Investitionsvolumina. Auf der einen Seite reden wir über zwei, drei, vier oder fünf Millionen Euro – das ist in aller Regelkein Problem –, auf der anderen Seite bewegen wir uns beim Verkehrswegebau in Größenordnungen von 20, 30, 40, 50 oder 100 Millionen Euro oder sogar noch mehr.

Da beginnen die Probleme, was die Ausschreibungsbedingungen angeht, was die Finanzierungsmöglichkeiten angeht und was die Regeln angeht, die Sie selbst mit Ihrer Mehrheit bei den von Ihnen auszulobenden so genannten A-Modellen, also beim Anbau weiterer Fahrspuren an bestehende Autobahnen durch Private, vorgeben.

Nach dem, was ich weiß, ist aufgrund Ihrer Vorgaben der deutsche Mittelstand von diesen Verfahren aus zwei Gründen faktisch ausgeschlossen. Das betrifft zum einen die Finanzierungssituation und zum anderen den Nachweis der praktischen Erfahrungen mit solchen Modellen. Wie kann man in Deutschland in der Ausschreibung den Nachweis praktischer Erfahrungen
mit solchen Modellen verlangen, wenn es sie bisher überhaupt nicht gegeben hat? Diejenigen, die überhaupt in der Lage sind, so etwas vorzulegen, sind die großen Baumultis, die international arbeiten, die in anderen Ländern diese Projekte durchziehen –

Sie haben das ja schon richtigerweise genannt – und die seit langer Zeit Erfahrung haben. Die können das machen. Selbst wenn
man noch so eindringlich fordert, dass darauf geachtet werden muss, dass der Mittelstand entsprechende Bedingungen erhält – wenn man das nicht umsetzt, was man selber kann, dann ist ein gewisses Misstrauen bei der Gesetzgebung angebracht. Das ist das eine Thema.

Das zweite Thema, auf das ich hinaus will, ist folgendes: Sie haben schon nach sieben Jahren erkannt, dass ein Gesetz, nämlich das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, das im Übrigen aus dem Jahr 1994 stammt und von der Union und der FDP damals gegen Ihre Stimmen umgesetzt worden ist, an zwei Stellen wichtige Veränderungen braucht. Die Praxiserfahrung mit den
ersten zwei Projekten, nämlich der Warnowquerung in Rostock und der Travequerung in Lübeck, zeigt, dass es nicht ausreicht, wie bisher ausschließlich eine öffentlichrechtliche Gebühr zu verlangen, sondern dass man zumindest die Wahlmöglichkeit schaffen muss, ein privatrechtliches Entgelt zu verlangen, weil man damit mehr Spielraum hat. Ich habe die Hoffnung, dass damit wenigstens eine Chance zur besseren Finanzierung der Warnowquerung besteht.

Aber wenn Sie das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz nicht ausweiten und konsequent über das hinaus ausdehnen, was zum Zeitpunkt der Gesetzgebung möglich war – seinerzeit waren die Möglichkeiten begrenzt, weil es in Europa eine LKW-Vignette für die Autobahnbenutzung gab und deshalb aus europarechtlichen Gründen andere Finanzierungsinstrumente begrenzt einsetzbar waren –, dann werden Sie den großen Schub für die deutsche Bauindustrie und ein Aufholen des Rückstands nicht auslösen.

Was bedeutet denn das A-Modell derzeit? Sie refinanzieren die Kosten für den Erbringer der Bauleistung zu maximal 50 Prozent über die Abtretung der LKWMauteinnahmen. Das Geld steht dann an anderer Stelle nicht mehr für Bauinvestitionen zur Verfügung. Die übrigen maximal 50 Prozent werden durch klassische Staatsfinanzierung aufgebracht. Da aber die Mittel für den Baubereich nicht erhöht worden sind, müssen sie an anderer Stelle weggenommen werden.

Was Sie erreichen, ist bestenfalls – wenn überhaupt – ein kurzfristiger Auftrieb,

(Ernst Burgbacher [FDP]: Richtig!)

aber spätestens nach zwei Jahren gibt es an einer anderen Stelle einen Einbruch, weil andere Projekte, deren Finanzierung
Sie versäumen, nicht angegangen werden.

Deshalb bleiben wir bei unserer Reihenfolge. Grundsätzlich hat für uns Vorrang, mögliche Privatisierungen richtig durchzuführen. Wenn Privatisierungen nicht möglich sind, müssen öffentlich-private Partnerschaften an der Risikoverteilung, an ihrem Nutzen und an den damit verbundenen Chancen für den Mittelstand gemessen werden. Erst dann ist gegebenenfalls die Umsetzung möglich. Es ist völlig unstrittig, dass Plan, Bau, Betrieb und Finanzierung von Verkehrswegen in privater Hand besser ausgeführt werden können.

Alles in allem werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er, wie gesagt, unschädlich ist. Aber er reicht bei weitem nicht aus, um die in ihn gesetzten Erwartungen zu erfüllen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Nächste Rednerin ist die Kollegin Margrit Wetzel, SPD-Fraktion.

Dr. Margrit Wetzel (SPD):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Herr Friedrich, in einem haben Sie nicht Recht. Bei der Ausschreibung zum Ausbau der A 8 in Bayern haben sich auch Arbeitsgemeinschaften von Mittelständlern beteiligt. Das zeigt, dass das auch nach bisherigem Recht durchaus möglich ist.
Nichtsdestotrotz wollen wir die Bedingungen verändern und verbessern. Das ist keine Frage. Darin besteht auch völlige Übereinstimmung mit den betroffenen Wirtschaftsbereichen. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, wie der Gesetzentwurf entstanden ist. Denn auch die Entstehung ist bisher einmalig in unserer Parlamentsgeschichte.

Wir haben mit Beratern aus allen betroffenen Wirtschaftsbereichen zusammengesessen, die mit Planung, Entwicklung, Bau, Betrieb und Finanzierung, aber gegebenenfalls auch mit Klagen im Zusammenhang mit Projekten zu tun haben. Das heißt, wir haben das gesamte Praxiswissen mit der in den Ministerien vorhandenen Kompetenz zusammengebracht und dann als Parlamentarier entschieden, wie wir das Gesetz verbessern wollen.

Insofern kann man sagen: Eigentlich ist schon der Gesetzentwurf in einer – wenn auch etwas eigenwilligen – Form von öffentlich-privater Partnerschaft zustande gekommen. Das ist für mich ein Grund zur Freude.Als Verkehrspolitikerin freue ich mich aber auch darüber, dass wir das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz jetzt angehen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es 1994 von der damaligen Koalition aus CDU/CSU und FDP ins Leben gerufen wurde. Es hatte, weil es um eine völlig neue Form der Finanzierung ging, mit der man noch keine Erfahrung hatte, zunächst einige Kinderkrankheiten. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Tatsache. Wir haben 2003 einige dieser Kinderkrankheiten geheilt und versprochen, dass wir als Verkehrspolitiker in dieser Legislaturperiode noch einmal versuchen werden, dieses Gesetz zu optimieren. Ich glaube, wir sind einen großen Schritt vorangekommen.

Wir wissen, dass das Interesse an der privaten Finanzierung von Tunneln und Brücken immer noch ziemlich gering ist. Beim Ausbau von Autobahnen ist die private Finanzierung stärker gefragt. Trotzdem müssen wir Anreize bieten, um öffentlichprivate
Partnerschaften attraktiver zu machen. Dabei geht es nicht nur um die Mobilisierung privaten Kapitals für die öffentliche Infrastruktur, sondern auch um die Beschleunigung der Vorhaben und eine höhere Effizienz .

Denn wenn jeder das einbringt, was er besser, schneller oder günstiger kann als der jeweils andere, dann haben alle Seiten einen Vorteil davon. Das Gleiche gilt für die Verteilung der Risiken, die immer derjenige übernehmen sollte, der sie besser minimieren oder beherrschen kann.

Das heißt, der Vorteil liegt nicht nur auf der Seite der privaten und öffentlichen Vertragspartner, sondern auch bei den zukünftigen Nutzern der Projekte – das gilt speziell für Verkehrsprojekte –, weil durch ÖPP-Projektgesellschaften Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen schneller realisiert werden können.

Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, wie ihn die CDU/CSU in ihrem Antrag sehr dezidiert fordert, ist für uns ganz selbstverständlich. Wir wissen, dass die Betreiber von Warnowquerung und Travequerung – Herr Friedrich hat das schon erwähnt – seit langem das Wegkommen von der Mautgebührenverordnung verlangen. Nichtsdestotrotz muss man festhalten, dass mit dieser Verordnung diese ÖPPs sehr wohl möglich waren und dass de facto keine große inhaltliche Veränderung erfolgt, egal ob es eine öffentlich-rechtliche Gebühr oder ein privates Entgelt gibt. Wir eröffnen trotzdem eine Wahlmöglichkeit, damit der Betreiber selbst die Vor- und Nachteile – diese sind auf beiden Seiten vorhanden – abwägen und dann auswählen kann. Das ist nur recht und billig; wir halten das für richtig.

An die Stelle der Mautgebührenverordnung wird dann eine Tarifgenehmigung als Verwaltungsakt treten. Der Genehmigungsbescheid wird auf Antrag des Betreibers festgesetzt. Das heißt, er hat ein einklagbares Recht  darauf und damit – das ist in psychologischer Hinsicht wahrscheinlich viel wichtiger – das Heft des Handelns in der Hand. Anträge bezüglich der Mautgebührenverordnung kann er zwar bereits jetzt stellen; aber vielleicht ist der andere Weg den Betreibern sympathischer. Dann sollen sie ihn auch wählen dürfen.

Wichtig ist jeweils der faire Risikotransfer auf denjenigen der beiden Partner, der die Risiken am besten abwettern kann, aber bezogen auf den gesamten Lebenszyklus der Projekte. Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten ist zweifellos von einer Laufzeit von 25 Jahren oder vielleicht sogar 30 Jahren auszugehen. Für die Betreiber ist es sicherlich interessant, dass sie in verkehrsarmen Zeiten günstigere Tarife anbieten können, damit die Nutzung der Straßen effizienter ist. Das wiederum ist reizvoll für diejenigen, die Maut zahlen müssen; denn dann kostet es weniger. Man kann das Interesse der Nutzer an einer neuen verkehrlichen Alternative erhöhen, indem man in den ersten Jahren eine relativ niedrige Maut erhebt.

Das alles rechnet sich dann über die Laufzeit des Projektes. Die Betreiber der Infrastrukturprojekte haben also mehr Anreizmöglichkeiten. Wir hoffen, dass die Attraktivität der Projekte deutlich steigen wird. Es ist völlig klar, dass die Maßstäbe für die Berechnung einer öffentlich-rechtlichen Gebühr und eines privaten Entgelts gleich sein müssen. Das wollen wir im Gesetz festlegen. Die Kompetenz für die Tarifgenehmigung soll an die obersten Landesstraßenbaubehörden gegeben werden. Das heißt, die Länder bleiben hier Auftragsverwalter des Bundes. Der Bund muss natürlich zustimmen. Wir stellen ergänzend zur bisher festgelegten angemessenen Eigenkapitalverzinsung klar – das hatten Sie schon in Ihrem ursprünglichen Entwurf eines
Fernstraßenfinanzierungsgesetzes vorgesehen –, dass es eine Betrachtung über den gesamten Konzessionszeitraum geben muss.

Damit hat der Betreiber die Sicherheit, die er für die Kalkulation seiner Tarife braucht. Das kann für ihn nur gut sein. Herr Friedrich und Herr Lippold – ich sehe ihn im Moment nicht mehr; das ist auch egal –, was den Mittelstand betrifft, das werden wir im Zuge der Beratungen noch klären.

(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Er ist sofort wieder da!)

– Es stimmt, er war die ganze Zeit da. Das war kein Vorwurf, Herr Hinsken. Im Gegenteil: Ich freue mich, dass Sie Kooperationsbereitschaft signalisiert haben. Ich wollte ihm gerade entgegenkommen; das war es schon. Wir sind durchaus kooperations- und beratungsbereit, wenn es darum geht, das Ganze gegebenenfalls durch kleine Änderungen mittelstandsfreundlicher zu machen, gar keine Frage. Wir sind der Meinung, dass durch den Verzicht auf gesetzliche Eigenleistungsquoten im Vergaberecht der Kreis der potenziellen Bieter erweitert wird.

Wir wollen ganz bewusst die Projektfinanzierung durch institutionelle Kapitalgeber erleichtern. Wir versprechen uns davon, dass solche Projekte dann auch für kleine und mittlere Unternehmen interessanter sind. Wir haben in Übereinstimmung mit Ihrem Antrag den europarechtlich bevorzugten wettbewerblichen Dialog in unserem Gesetzentwurf aufgenommen. Das alles ist
mit der Bauwirtschaft und der Finanzwirtschaft einvernehmlich besprochen. Das ist in der Praxis handhabbar; das halten wir für wichtig. Ihre Forderung nach Einrichtung eines Infrastrukturfonds nehmen wir ebenfalls auf.Offene Immobilien- und Sondervermögen sowie Investmentaktiengesellschaften sollen sich unter festgelegten Modalitäten an ÖPP-Projekten – das ist wichtig – in der risikoarmen Betreiberphase beteiligen können. Wir denken, dass das ein optimaler Weg ist, um diese Projekte
für alle attraktiv zu machen.

Wir hoffen, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, nachdem wir über ihn gemeinsam beraten haben, dass wir daraus ein gemeinsames Projekt machen; denn es ist mit Sicherheit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das lässt uns Spielraum für spätere Optimierungen, wenn wir entsprechende Erfahrungen damit gesammelt haben.

Wir vertrauen darauf, dass die Wirtschaft, die uns beraten hat, sehr genau weiß, was möglich ist und was nicht möglich ist. Wir laden Sie gern ein, in der Zielgeraden auf unseren rot-grünen Zug mit aufzuspringen und einen rot-grün-gelb-schwarzen Zug daraus zu machen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Sie versuchen, dem Zug hinterherzulaufen!)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Nächster Redner ist der Kollege Christian von Stetten, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Lippold hat den Antrag der CDU/CSU zum Thema PPP vorgestellt und Sie, Herr Dr. Bürsch, haben den rotgrünen Gesetzentwurf zum Thema ÖPP in den Bundestag eingebracht. Das sind zwei unterschiedliche Abkürzungen, die aber die gleichen Finanzierungs- und Betreibermodelle beschreiben.

Ich denke, es lohnt sich wirklich – die Vorredner haben auch schon darauf aufmerksam gemacht –, dass wir gemeinsam beide Initiativen auf Gemeinsamkeiten untersuchen und vielleicht doch zu einer zügigen Beratung kommen. Ich glaube, wir alle wollen Zeit- und Bürokratiekosten, welche der Realisierung von PPP-Modellen im Wege stehen, ja möglichst umfassend alle Hemmnisse, auch die, die im Steuerrecht noch auf uns warten, zügig gemeinsam beseitigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch der Gesetzentwurf von Rot-Grün geht in diese Richtung. Er wird von uns genauestens geprüft; denn nicht nur der Staat braucht PPP-Modelle, sondern auch im Interesse unserer Wirtschaft müssen wir dringend eine PPP-Offensive in Gang setzen.
In dieser Woche hören wir wieder die Horrorzahlen von monatlich 3 000 Unternehmensinsolvenzen und von wegbrechenden Steuereinnahmen. Unser Wirtschaftswachstum ist von prognostizierten 1,6 Prozent auf 0,8 Prozent weggebrochen, beträgt also nur noch die Hälfte von dem, was wir und vor allem unsere Unternehmen brauchen.

Auch wenn wir uns im Ziel einig sind, gestatten Sie mir eine Zwischenbemerkung. Wenn im Wahlkampf jetzt langsam wieder der Klassenkampf gepredigt wird, wenn angebliche Milliardengewinne der deutschen Wirtschaft umverteilt werden sollen, dann ist das eben nur die halbe Wahrheit. Natürlich haben wir Betriebe, die Milliardengewinne machen. Gott sei Dank, haben wir sie
noch. Aber das sind die Betriebe, die im Ausland investieren, übrigens gerade in PPP-Modelle im Ausland. Das sind die Betriebe, die weltweit aktiv sind. Ich sage immer: Das sind die Betriebe, die sich ihre Regierungen aussuchen können, die dort hingehen, wo Regierungen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Investitionen noch lohnen.

Wir wollen aber, dass die Firmen hier bleiben. Wir wollen, dass sie hier investieren. Wir wollen, dass die Arbeitsplätze hier geschaffen werden. Deshalb ist die von Ihnen und uns gemeinsam verfolgte Initiative so wichtig. Wir müssen die Rahmenbedingungen in Deutschland verbessern
.
(Beifall im ganzen Hause)

Es wurde auch schon angesprochen, dass PPP kein Allheilmittel ist. Damit sind nicht alle wirtschaftlichen und fiskalischen Probleme lösbar. Ich freue mich aber, dass sich in allen Fraktionen die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der Staat nicht alles selber machen muss. Wir haben im Gegenteil gelernt: Die Privaten können es in der Regel besser und billiger. Deswegen muss unser Land freier werden. Wir brauchen Vorrang für privatwirtschaftliches Handeln und da, wo bürokratische, vergaberechtliche und steuerrechtliche Vorschriften eine Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Investor oder, was mir noch viel wichtiger ist, zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Betreiber behindern, müssen wir als Gesetzgeber tätig werden und die Rahmenbedingungen schnellstens verändern.

Wenn Sie und wir in den nächsten Tagen nach gemeinsamer Prüfung zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, wenn wir den Mittelstand – das ist uns besonders wichtig – mit ins Boot nehmen können, sodass auch der Mittelstand von diesen Maßnahmen profitieren kann, dann sollten wir unserem Land zuliebe den Gesetzentwurf eventuell ergänzen und ihn gemeinsam verabschieden, auch wenn aufgrund der angekündigten Vertrauensfrage die Zeit wirklich knapp ist. Vielleicht gelingt es uns in der nächsten Sitzungswoche, beim Thema PPP oder ÖPP die letzte gemeinsame Initiative vor dem Ende der rot-grünen Regierung zu verabschieden. Herzlichen Dank
.
(Beifall im ganzen Hause – Dr. Michael

Bürsch [SPD]: Es wäre schön! – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Was habt ihr für eine Opposition!)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Ernst Hinsken, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ernst Hinsken (CDU/CSU):

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Grundsatz von CDU und CSU lautet: So viel privat wie möglich und nur so viel Staat wie unbedingt erforderlich.

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das ist Helmut Schmidt gewesen! Richtig zitieren!)

Deshalb setzt die Union auf PPP. Wenn Helmut Schmidt genauso gedacht hat, hat er richtig gedacht.

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Er ist es gewesen, der das gesagt hat!)

Ich nehme das gerne auf. Wichtig ist mir nur, dass Sie bereit sind, mitzumachen und das zu beherzigen, was Helmut Schmidt einmal gesagt hat. Das ist nämlich nicht immer der Fall.

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie haben doch Herrn Bürsch gehört! Sie haben Frau Dr. Wetzel gehört!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen verstärkt privates Kapital, weil die Kassen des Staates leer sind.

(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: So ist es!)

Wenn PPP richtig gemacht wird, werden erstens die öffentlichen Haushalte entlastet, wird zweitens die Staatsquote zurückgeführt und drittens der Standort Deutschland verbessert, werden viertens kurz- und mittelfristig dringend erforderliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse geschaffen und fünftens mehrere Milliarden Euro privates Kapital mobilisiert.

Was sich in anderen Ländern bewährt hat, sollte auch bei uns gemacht werden. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass mit PPP Infrastrukturprojekte schneller und kostengünstiger realisiert werden. Hier können wir lernen. Spitzenreiter in Europa bei PPP ist Großbritannien. Dort gibt es bereits mehr als 600 Projekte im Gesamtwert von knapp 58 Milliarden Euro; das sind rund 12 Prozent der Gesamtinvestitionen der öffentlichen Hand dieses Landes. Die Effizienzgewinne sind  enorm und im ganzen Land zu sehen: Straßen, Brücken, Schulen, Büros und Krankenhäuser, aber auch Bereiche wie der soziale Wohnungsbau, die Luftraumüberwachung und vieles mehr werden über PPP abgewickelt.

Nicht verschweigen will ich, dass einige Länder wie Österreich, Spanien, Portugal und Griechenland in der Startphase Probleme hatten. Doch im Gegensatz zu unserer Bundesregierung haben diese Regierungen den Kopf nicht in den Sand gesteckt. Dort wurde weitergemacht.

(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Richtig!)

Leider hat unsere Bundesregierung jahrelang erforderliches Handeln verschleppt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Außer der Auftragserteilung für ein Gutachten, dessen Ergebnisse seit 2003 vorliegen, hat sie nichts getan. Jetzt wird noch schnell ein ÖPP-Beschleunigungsgesetz angekündigt. Es ist doch schlimm, was Sie machen: Sie fahren den Investitionsanteil des Bundeshaushaltes immer weiter zurück und puschen Alternativen nicht nach vorn. Vor allem bei der Verkehrsinfrastruktur und beim öffentlichen Hochbau macht sich der finanzielle Engpass bereits standortschädigend bemerkbar; die Kollegen Friedrich und von Stetten haben bereits darauf verwiesen. Es ist deshalb dringend erforderlich, sämtliche Rahmenbedingungen für PPP-Projekte zu verbessern und Hemmnisse abzubauen.

Wir wollen staatliches Handeln zunehmend auf die Kernaufgaben konzentrieren. Es sollen mehr Aufgaben durch private Unternehmen erledigt werden. Dadurch werden dringend notwendige Arbeitplätze geschaffen; zudem wird die Infrastruktur verbessert. Unser Motto lautet: Mittelstand und PPP gehören zusammen. Da sind wir gar nicht so weit auseinander, Kollege
Friedrich. Das hohe Innovationspotenzial des Mittelstandes muss so weit wie möglich in PPP-Projekte integriert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

– Das sieht auch der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Herr Schauerte, so; er klatscht hier
sehr intensiv.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Unabhängig von einer Beteiligung auf der Nachunternehmerebene müssen mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe als direkter Partner an solchen Projekten beteiligt werden.
 

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP])

Hierfür sind die Rahmenbedingungen zu verbessern. Schließen wir uns doch zusammen! Bewältigen wir diese Probleme gemeinsam! Für PPP gibt es ein breites Einsatzspektrum: Verkehrsinfrastruktur, öffentlicher Hochbau und viele andere Bereiche wie die Telekommunikation, die ich hier besonders erwähnen möchte. Das ist doch interessant – ich möchte einen kurzen Blick auf das werfen, was wir in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen haben –: In Deutschland wurden bei der Ausschreibung und Vergabe der ersten echten PPP-Schulprojekte in Offenbach, Monheim und Frechen die Effizienzvorteile gegenüber einer konventionellen Realisierung zwischen 10 und 19 Prozent beziffert. Das hört sich doch gut an.Dem kann man nacheifern. Das ist meiner Meinung nach richtungsweisend.

Ich meine deshalb, uns allen zurufen zu müssen: Weitere Schritte müssen gewagt werden, und zwar möglichst schnell, nicht erst dann, wenn wieder Jahre vergangen sind. Das können wir uns vor dem Hintergrund der vielen Arbeitslosen, die darauf warten, einen Arbeitsplatz zu bekommen, nicht leisten, zumal durch einen solchen Einsatz von Mitteln auch die Infrastruktur in der ganzen Republik verbessert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP])

Schnelles Handeln ist deshalb ein Gebot der Stunde. Sie dürfen überzeugt sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite: Wir machen mit. Wir wollen das Notwendige nach vorn treiben, damit sich PPP entfalten kann. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Michael Bürsch [SPD] und Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP])

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 15/5668 – Tagesordnungspunkt 12 a – an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse, an den Haushaltsausschuss jedoch nicht gemäß § 96 der
Geschäftsordnung, vorgeschlagen. Die Vorlage auf Drucksache 15/5676 – Tagesordnungspunkt 12 b – soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.