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Bei PPP kommt es vor allem auf die Verträge an (07.09.2005)

In dem Wirtschaftteil der heutigen  FR  findet man 3 Berichte mit PPP-Geschäften :

"Gaspreise steigen doch - Kartellverfahren läuft noch"

Die Leitungen waren ursprünglich (wie die Wasser- und Stromleitungen) von den Kommunen mit öffentlichen Geldern finanziert worden. Die Liefer-und Beteiligungsverträge wurden dann mit Konzernen abgeschlossen. Sie enthielten u. a. die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis. Die privaten Konzerne sicherten sich für ihre Beteiligungen (Aktien) feste Gewinne (Dividenden), die natürlich auch für die immer geringeren kommunalen Anteile galten. Kommunale Spitzenpolitiker, die keine Aufsichtsratsitze in den Energieunternehmen bekommen konnten, erhielten gut dotierte Beiratsposten, die mit dazu beitrugen, dass die  Geschäfts- und Preispolitik der Unternehmen fast reibungslos durchgesetzt werden konnte. Kritiker sprachen damals von "legalisierter Korruption".

Die Thüga AG, die seit Ende 2003 durch ein Squeeze-Out-( "Enteignungs"-) Verfahren alleinige Tochter der EON AG ist, besitzt über 100 Beteiligungen (meist 20 %) an Energieunternehmen (vergl. damaliger Stand) und hat einen Beirat mit ca. 100 Mitgliedern (vergl. damaliger Stand).

Der neueste Stand kann aus dem Geschäftsbericht 2004 der Thüga AG unter http://www.thuega.de/index.php?id=174 abgerufen werden.

Ausführliche Darstellungen über Beiräte bei Versorgungsunternehmen findet man in meinem Bericht "Privatisierung fördert und legalisiert Korruption" (vergl. Anlage)

"LANDESBANKEN - Brüssel beendet Streit über Finanzspritzen"

Für mich sind Beihilfen und Finanzspritzen im Grunde keine unterschiedlichen Geldzuweisungen.Aber man kann sich ja auf (kleine) Unterschiede einigen. Bei der Helaba handelt es sich hier um stille Beteiligungen, wobei sie dieses Mal sogar nicht atypisch, sondern typisch sein sollen. Auch sollen sie von öffentlichen Stellen eingelegt worden sein. Dies geht aus einer Veröffentlichung vom gleichen Tag zum gleichen Thema von der Oberhessischen Zeitung mit dem Thema "Wirtschaft - EU billigt Kapitalspritze - Nach Kommissionsbeschluss ist die Zukunft von drei deutschen Landesbanken gesichert" (vergl. Anlage) hervor.

Die entsprechende Pressemitteilung der Europäischen Kommission ist hier zu erreichen.

Bereits in dem Newsletter Nr.8 zum Thema "EU und Privatisierung" der EU-AG von Attac hatte ich gegen Ende meines Berichts "Wie die EU zwecks Privatisierung auf das deutsche öffentliche Bankensystem einwirkt" (Seite 15 - 18)  darauf hingewiesen,  dass die Auflagen der EU-Kommission gegenüber den Sparkassen in Bezug auf ihre "öffentlichen Vorteile" von deutschen Stellen ohne Murrem erfüllt wurden, wärend sich die Landesbanken dagegen weiter wehrten. (Der gesamte Newsletter kann hier heruntergeladen werden) Das scheint sich jetzt auch gelohnt zu haben. Ja, sie stärken sich noch damit, dass sie Sparkassen sich einverleiben, sogar in der privaten Rechtsform einer AG (Beispiele : Frankfurter Sparkasse AG in der Helaba, Berliner Sparkasse in einer anvisierten Berliner Landesbank AG, die sogar verkauft werden soll).

"Staat und Firmen kooperieren öfter - Boom bei Vorhaben in öffentlich-privater Partnerschaft / Jede vierte Kommune hat Erfahrung mit PPP-Projekten"

Beim heutigen PPP stellen die Kommunen dieses Mal mangels Geld ihr Grundvermögen den Privaten mit zur Verfügung. Sie bilden mit den Privaten Immobiliengesellschaften. Ein solcher Vertrag befindet sich auf meiner Homepage. Nach ihm führt ein Privater (Banker) die Geschäfte (Geschäftsführer einer GmbH), die Volksvertreter haben in einem (gut dotierten ?) Beirat nur eine beratende Funktion. Auch Stille Gesellschafter, dieses Mal  private, tragen ihr Kapital dazu bei und haben auch noch Beteiligungsrechte, was  nach dem HGB eigentlich nicht typisch ist. Es  sind also sog. "atypische stille Gesellschafter".

Auf meiner Homepage kann man die folgenden Vertragstexte von diesem besonderen PPP-Geschäft (Sale-and-leas-back) lesen :

- GESELLSCHAFTSVERTRAG einer Kreisimmobiliengesellschaft (http://meinepolitik.de/gevertra.htm)

- Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillenGesellschaft (http://meinepolitik.de/vertatyp.htm)

Auf der Seite http://meinepolitik.de/waldfra4.htm wird beispielhaft erläutert, wie private Manager alles bestimmen, während die öffentlichen Vertreter in einem Beirat nur beratende Tätigkeiten ausüben (vergl. oben).

Es liegen in diesem Zusammenhang noch folgende Verträge schriftlich vor :

- Erbbaurechtsvertrag mit festem Erbbauzins

- Immobilienmietvertrag

- Ankaufsrechtsvertrag über Erbbaurechte (aufschiebend bedingter Kaufvertrag über Erbaurechte)

- Andienungsrechtsvertrag über Erbbaurechte (aufschiebend bedingter Kaufvertrag über Erbaurechte)

- Ankaufsrechtsvertrag über die atypisch stille Gesellschaft (aufschiebend bedingter Kauf- und Übertragungsvertrag)

- Andienungsrechtsvertrag über dieatypisch stille Gesellschaft (aufschiebend bedingter Kauf- und Übertragungsvertrag)

Diese Vertragstexte können ggf. zur Verfügung gestellt werden.