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Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom 07.09.2005

Wirtschaft

EU billigt Kapitalspritze

Nach Kommissionsbeschluss ist die Zukunft von drei deutschen Landesbanken gesichert

BRÜSSEL (dpa). Die finanzielle Zukunft von drei deutschen Landesbanken ist gesichert: Die EU-Kommission billigte Kapitalspritzen für die HSH Nordbank und BayernLB sowie die Einbringung von öffentlichem Vermögen bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in Milliardenhöhe. Damit wird ein jahrelanger Streit um Beihilfen und die finanzielle Ausstattung dieser öffentlich-rechtlichen Institute beendet.

Laut Kommission ziehen sich die Entscheidungen zur Düsseldorfer WestLB und zur NordLB hingegen noch länger hin. Die WestLB und weitere Landesbanken mussten laut einer früheren Kommissionsentscheidung insgesamt 4,3 Milliarden Euro ungerechtfertigte staatliche Beihilfen und Zinsen zurückzahlen. Damit die Geldhäuser nicht geschwächt werden, brachten die Bundesländer das Kapital auf verschiedenen Wegen wieder ein.

Die Kapitalerhöhung der öffentlichen Anteilseigner betrug bei der HSH Nordbank AG 556 Millionen Euro und bei der BayernLB 640 Millionen. Mit den Einlagen soll das Kernkapital der beiden Landesbanken gestärkt werden. Auch die Hinbringung des - nicht bezifferten - Hessischen Investitionsfonds als Stille Einlage bei der Helaba ist in Ordnung, entschied Brüssel.

Die HSH Nordbank hatte zuvor für die Vorgängerinstitute Landesbank Hamburg und Landesbank Schleswig-Holstein insgesamt 522 Millionen Euro (ohne Zinsen) zurückzahlen müssen. Bei der Bayern LB waren es 260 Millionen (ohne Zinsen) Beihilferückzahlung. Auf die Helaba entfielen sechs Millionen Euro.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: „Die Konditionen für die Käpitalerhöhungen und die Einbringung des Sondervermögens entsprechen dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und sind ein weiterer Schritt in Richtung auf einen fairen Wettbewerb im deutschen Bankensektor." Die Investitionsrendite für das öffentliche Geld entspreche der Vergütung, die ein privater Investor akzeptieren würde. Es handele sich somit nicht um eine staatliche Beihilfe.

Die Kommission hatte 2004 festgestellt, dass die Landesbanken früher übertragenes Landesvermögen über Jahre nur unzureichend verzinsten. Diese zu niedrige Verzinsung war ein Wettbewerbsvorteil. Deshalb wurde die milliardenschwere Beihilfenrückzahlung fällig. Auf die WestLB entfielen allein 1,4 Milliarden Euro inklusive Zinsen.