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Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
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1,2 Mrd. Euro für deutsche Landesbanken

Berlin/Brüssel, 06.09.2005 um 14:29

Die Europäische Kommission hat im Einklang mit dem Beihilferecht des EG-Vertrags einer Erhöhung des Eigenkapitals der deutschen Landesbanken HSH Nordbank AG und Bayern LB von insgesamt rund 1,2 Mrd. € (HSH – 556 Mio. € und Bayern LB – 640 Mio. €) durch die öffentlichen Anteilseigner zugestimmt. Mit den Kapitaleinlagen soll das Kernkapital der beiden Landesbanken gestärkt werden. Die Kommission hat ferner die Einbringung des Hessischen Investitionsfonds als Stille Einlage bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) genehmigt. Diese Transaktionen entsprechen dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und stellen somit keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 87 EG-Vertrag dar

„Die Konditionen für die Kapitalerhöhungen und die Einbringung des Sondervermögens entsprechen dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und sind ein weiterer Schritt in Richtung auf einen fairen Wettbewerb im deutschen Bankensektor“, erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Die Erhöhung des Eigenkapitals der HSH und Bayern LB erfolgte nach Wegfall der staatlichen Garantien am 18. Juli und nach Rückzahlung der der HSH und der Bayern LB (sowie fünf anderen Landesbanken) gewährten staatlichen Beihilfen, die von der Kommission in ihrer Entscheidung vom 20. Oktober 2004 als rechtswidrig eingestuft worden waren.

Zwar sind die beiden Kapitalerhöhungen in vielerlei Hinsicht ähnlich gelagert, doch unterscheiden sie sich in der Höhe und im Datum der Transaktion. Im Falle der HSH führten die vier HSH-Aktionäre, d. h. die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, der Sparkassenverband und die WestLB AG, Stammkapital in Höhe von 556 Mio. € zu. Die Kapitalerhöhung der Bayern LB erfolgt in zwei Tranchen von jeweils 320 Mio. € zum 1. August 2005 und 1. Juli 2006. Die beiden Anteilseigner, das Land Bayern und der bayerische Sparkassenverband, sind zu gleichen Teilen an der Kapitalerhöhung beteiligt.

Das Sondervermögen des Landes Hessen wird gegen eine marktübliche Vergütung, die dem Land Hessen zusätzliche Einnahmen verschafft, als unbefristete Stille Einlage bei der Helaba eingebracht. Mit dem Transfer ist weder eine Liquiditätszuführung noch ein Ertragszufluss für die Bank verbunden. Allerdings wird damit eine Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis bewirkt.

Die Kommission hat die Investitionen der öffentlichen Anteilseigner daraufhin geprüft, ob sie das Kapital zu Konditionen bereitgestellt haben, zu denen ein privater Kapitalgeber, der unter normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen handelt, bereit gewesen wäre, Mittel einem vergleichbaren privaten Unternehmen zu überlassen (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Dabei hat sich herausgestellt, dass die erwartete Investitionsrendite durchaus der Vergütung entspricht, die ein privater Investor akzeptieren würde. Es liegt somit keine staatliche Beihilfe vor.

Die Kommission wird die Prüfung ähnlicher finanzieller Transaktionen bei anderen deutschen Landesbanken fortsetzen.