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Stand der politischen Diskussion um Wasser- Privatisierung und -Liberalisierung in den staatlichen Organen der Bundesrepublik Deutschland ( 07.07.2002 )

Der Kampf um die Vorherrschaft der Verteilung des Trinkwassers und seiner Entsorgung ( Abwasser ) in der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht endgültig entschieden, wie es sich durch seine derzeitige Behandlung in den gesetzgebenden Organen ( Bundestag und Bundesrat ) zeigt.

Die Behandlung dieses Themas im Bundestag ist aus einer entsprechen Unterlage zu erkennen ( s. Anlage : Geschäftsgang  im Bundestag ).

Hier wurde am 26.06.2001 ein Antrag der SPD ( vergl. Antrag "Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland" der SPD- Bundestagsfraktion -Entwurf- ) erstellt, der am 17.10.2001  als ein gemeinsamer Antrag der rotgrünen Koalition im Bundestag eingebracht wurde ( vergl. Anlage : Drucksache 147177  ). Er ist  als ein Kompromiss zwischen den Umweltpolitikern und dem Bundeswirtschaftsministerium zu werten. Obwohl die staatliche und kommunale Zuständigkeit zur Wasserpolitik betont wird, ist aber zumindest in den wichtigen Punkten Besteuerung und Wettbewerb die Liberalisierung offen gehalten worden. Dieser Antrag hat in der Zwischenzeit alle betreffenden Bundestagsausschüsse mit Mehrheitsvoten der Regierungsparteien durchlaufen ( vergl. Anlage :Drucksache 14/8564 ), ist aber nach Auskunft des Umweltressorts der SPD- Fraktion im Bundestag noch nicht beschlossen worden.

Im Bundesrat hat das Land Bayern einen Antrag eingebracht, der die Liberalisierung deutlich ablehnt. ( vergl.Entschließung des Bundesrates gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung, .Drucksache 1083/01 vom 19.12.01  des Bundesrates  )  Das zeigt auch die Erklärung von  Staatsminister Reinhold Bocklet (Bayern) zu Punkt 15 der Tagesordnung  in der 772. Sitzung des Bundesrats vom 1. Februar 2002 ( vergl. Anlage  ) Auch hier scheint die Beratung in den Ausschüssen noch nicht abgeschlossen zu sein. Es ist wohl zu erwarten, dass im Bundesrat ein Abschluss zu diesem Thema in dieser Legislaturperiode, d. h. vor den Bundestagswahlen, nicht mehr zu erwarten ist.