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Antrag "Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland" der SPD- Bundestagsfraktion


                            ENTWURF

Deutscher Bundestag                               Drucksache 14/XXX
14.Wahlperiode                                    Stand: 26.06.2001

Antrag

der Abgeordneten Ulla Burchardt, Petra Bierwirth, Hubertus Heil, Helga Kühn-
Mengel, Bernd Scheelen...Dr. Peter Struck und der SPD-Fraktion

Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

l. Der Bundestag stellt fest:

Wasser  ist eine elementare natürliche Ressource und eine unverzichtbare Lebens-
grundlage. In Übereinstimmung mit dem ersten Erwägungsgrund der EU-Wasser-
rahmenrichtlinie ist der Deutsche Bundestag daher der Auffassung, dass Wasser
kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere ist, sondern vielmehr ein Erbe,
das eine nachhaltige, d.h. sparsame, pflegliche und vorsorgende Bewirtschaftung
auch im Interesse nachfolgender Generationen verlangt.

In Deutschland ist die jederzeit und allerorts gesicherte Versorgung der Bevölkerung
mit hygienisch einwandfreiem Wassertraditionell eine Kemaufgabe der öffentlichen
Daseinsvorsorge und damit der Kommunen.  Die konkrete Aufgabenwahrnehmung,
d.h. den Betrieb der Trinkwasserversorgung haben dabei schon  derzeit etliche
Kommunen   privaten oder teilprivatisierten Unternehmen anvertraut. Die deutsche
Wasserwirtschaft ist aber immer noch gekennzeichnet durch eine deutliche Domi-
nanz von Unternehmen  in öffentlicher Hand und eine stark dezentralisierte Struktur.
In diesen Strukturen garantiert die deutsche Wasserwirtschaft seit Jahrzehnten eine
flächendeckend hohe Versorgungssicherheit und eine hohe Trinkwasserqualität, die
jedem internationalen Vergleich - auch im Hinblick auf das Preisniveau - standhält.

Die Marktsituation der deutschen Wasserwirtschaft ist geprägt durch ein besonderes
Verhältnis von wettbewerblichen und versorgungssichernden Elementen. Wettbe-
werb im Markt bleibt für den Betrieb der natürlichen Monopole eingeschränkt. In allen
übrigen Sektoren der Wasserindustrie herrscht dagegen offener Wettbewerb.

Von einer weiteren Öffnung des Marktes in Richtung auf eine Konkurrenz um Ver-
sorgungsgebiete sind erhebliche Folgen für die Trinkwasserqualität und damit für
den Gesundheitsschutz, den Schutz der Ressource Wasser, die Versorgungssicher-
heit und das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht zu
erwarten. Die kürzlich vorgelegten Zwischenergebnisse des vom Bundesministerium
für Wirtschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens zu „Optionen, Chancen und Rah-
menbedingungen  einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserversorgung" unter-
stützen diese Einschätzung. Im Gutachten wird offenkundig, dass eine weitere Öff-
nung des Wassermarktes ein Experiment mit Ungewissen Folgen im Hinblick sowohl
auf Umweit- und Gesundheitsschutz als auch die Preisentwicklung wäre, das dar-
über hinaus mit einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie verbunden wäre. In-
ternationale Vergleiche werfen begründete Zweifel auf, ob über eine Marktliberalisie-
rung eine Senkung des Preisniveaus erreicht und die Herausbildung einer neuen
 

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Monopolstruktur, bei der wenige private Anbieter die vielen kommunalen Unterneh-
men ablösen, verhindert werden kann.

Diese Folgen einer Marktöffnung sind mit den Prinzipien einer nachhaltigen Was-
serwirtschaft nicht zu vereinbaren. Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft muss es
sein, die Wasserressourcen qualitativ so zu erhalten, dass der Aufbereitungsauf-
wand dauerhaft so gering wie möglich gehalten wird. In Deutschland wird Trinkwas-
ser zum großen Teil aus Grundwasser gewonnen, wobei auch Uferfiltrat eine nicht
unwesentliche Rolle spielt. Entsprechend groß ist die Bedeutung des vorsorgenden
und flächendeckenden Gewässer- und Grundwasserschutzes  und eines umfassen-
den Gewässermanagements,   wie die Wasserrahmenrichtlinie es vorsieht. Möglich-
keiten, die Ressourcenqualität zu erhalten bzw. zu verbessern, können die Auswei-
sung von Wasserschutzgebieten, Kooperationen mit der Landwirtschaft oder gezielte
Altlastensanierungen sein, wobei sich diese Maßnahmen bzw. „Investitionen" im all-
gemeinen  erst langfristig lohnen und so dem Ziel einer kurzfristigen Ertragssteige-
rung entgegenstehen können.

Vor diesem Hintergrund schließt sich der Deutsche Bundestag den Beschlüssen der
Umwelt- und Innenministerkonferenzen der Bundesländer, der kommunalen Spit-
zenverbände und der Verbandsvertreter der deutschen Wasserwirtschaft an. Diese
haben sich gegen eine grundlegende Neuordnung der Strukturen der deutschen
Wasserwirtschaft durch die Streichung des kartellrechtlichen Ausnahmetatbestandes
nach §103 GWB   und eine Liberalisierung des deutschen Wassermarktes ausge-
sprochen . Auch das Umweltbundesamt äußert in seinem Gutachten „Liberalisierung
der deutschen Wasserversorgung" vom November 2000 erhebliche Bedenken.

Gleichwohl ist der Deutsche Bundestag der Auffassung, dass es Modernisierungs-
bedarf in der Wasserwirtschaft gibt. Es gibt bedeutende Potenziale.um zu mehr Effi-
zienz im Sinne einer optimalen betriebswirtschaftlichen Bereitstellung bester Was-
serqualität zu kommen. Diese Potenziale gilt es, in einer gemeinsamen Anstrengung
von Bund, Ländern, Gemeinden  und Wasserwirtschaft auszuschöpfen, ohne be-
währte Strukturen grundsätzlich in Frage zu stellen.

Erhebliche Chancen böten sich der deutschen Wasserwirtschaft auch auf den inter-
nationalen Märkten. Die Weltbank prognostiziert den Investitionsbedarf in der Was-
serwirtschaft weltweit bis zum Jahr 2010 auf rund 300 Mrd. Euro. Die Steigerung der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft liegt nicht nur
im Interesse heimischer Arbeitsplätze. Vondeutschem Know-how, das qualitativ ho-
he Ingenieurleistungen mit Erfahrungen im Management kommunaler, dezentraler
Versorgungsstrukturen verbindet, können insbesondere Entwicklungs- und Schwel-
lenländer profitieren. Der Zusammenarbeit von Kommunen und privaten Unterneh-
men  in Public-private-partnerships kann in diesem Zusammenhang eine wichtige
Funktion zukommen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gemeindeordnungen der
Länder entsprechend angepaßt werden, soweit sie solchen Modellen entgegenste-
hen. Dabei  dürfen unternehmerische Risiken nicht den Verbraucherinnen und
Verbrauchern angelastet werden.

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Modemisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft
 

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-  unter Ausschöpfung der Möglichkeiten des bewährten rechtlichen Rahmens in
   Kooperation mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden eine Modernisierungs-
   strategie für die deutsche Wasserwirtschaft zu entwerfen. Ziel dieser Strategie
   muss die Schaffung von effizienten, kundenorientierten und wettbewerbsgerech-
   ten Dienstleistungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen Wasserwirt-
   schaft verpflichtet fühlen. Kernstück muss die Förderung von Kooperationen bis
   hinzu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und Entsorgungssystemen
   sein, die nicht zuletzt durch das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene
   kooperative Management  von  Flusseinzugsgebieten vorgezeichnet sind. Die
   Einführung eines geregelten Verfahrens zum Leistungsvergleich zwischen Unter-
   nehmen  (Benchmarking), der Einsatz bestehender oder neu zu entwickeinderin-
   strumente des Qualitätsmanagements sowie moderner Methoden der Unterneh-
   mens- und Mitarbeiterführung sollten weitere Elemente sein.

-  in Abstimmung mit den Ländern eingehend zu prüfen, welche positiven und ne-
   gativen" Folgen von der Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuer-
   satzes für die Ver- und Entsorgung zu erwarten sind: Dies könnte Synergieeffekte
   im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich ermöglichen und eröffnet die
   Chance für die Schließung der regionalen Wasserkreisläufe. Von einer Änderung
   ist abzusehen, wenn sie Mehrbelastungen für die Verbraucher mit sich bringt. Zu
   berücksichtigen ist auch, dass sich bei einer steuerlichen Gleichstellung durch die
   Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auf Dauer keine Ungleichbehandlung der Un-
   ternehmen ergeben darf.

2. Privatisierungen kommunalverträglich und  wasserwirtschaftlich verantwortbar
   gestalten

Um  die kommunalen Haushalte zu sanieren, wächst bei vielen Kommunen die Be-
reitschaft, Wasserbetriebe an private Anbieter ganz oder teilweise zu veräußern. Vor
diesem Hintergrund ist es nötig,

-  das Informationsangebot für kommunale Mandatsträger und Verwaltungen über
   die Modernisierung kommunaler Strukturen - auch zur Steuerung eigener Unter-
   nehmen  - zu verbessern. Die Informationsangebote für die kommunalen Ent-
   scheidungsträger über die notwendigen Rahmenbedingungen und mögliche Fol-
   gewirkungen, insbesondere bei der Kooperationen zwischen kommunalen Unter-
   nehmen, der Zusammenarbeit  von Kommunen  mit privaten Anbietern oder bei
   Privatisierungsmodellen, sind ebenfalls deutlich zu verbessern.

-  zu prüfen, inwieweit durch die Schaffung eines Orientierungsrahmens für die
   (Teil-) Veräußerung öffentlicher Wasserversorgungsunternehmen an  private
   Betreiber das Risiko möglicher negativer Folgen einer Privatisierung gemindert
   werden kann. In einem solchen Orientierungsrah'men könnten u.a. Vorgaben für
   die Zuverlässigkeit und Fachkunde von Versorgungsunternehmen gemacht sowie
   Versorgungspflichten und -grundsätze festgeschrieben werden.

-  gemeinsam  mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass das Vorsorge- und
   Verursacherprinzip und das Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung in der
   Wasserwirtschaft dauerhaft gewahrt bleiben. Dabei kommt dem Regionalitäts-
   prinzip eine besondere Bedeutung zu. Der deutsche Bundestag erwartet, dass
   ungeachtet der Rechtsform die Wasserbetriebe die lokalen Wasserressourcen
 

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   vor Verschmutzung und Übemutzung schützen und die Bewirtschaftung der Res-
   sourcen sowie der Bau und die Unterhaltung der Gewinnungs-, Aufbereitungs-
   und Versorgungsanlagen den Grundsätzen der Nachhaltigkeit folgen.

-  im Dialog mit den Ländern auf Chancengleichheit für kommunale Unternehmen
   hinzuwirken, das heißt insbesondere eine zeitgemäße Anpassung des Gemein-
   dewirtschaftsrechts in den Gemeindeordnungen der Länder vorzunehmen.

-  im intensiven Austausch mit Ländern und Kommunen nach Wegen  zu suchen,
   dass auch bei einer fortschreitenden Privatisierung der deutschen Wasserwirt-
   schaft die Prinzipien der „demokratischen Kontrolle" und der Partizipation weiter-
   hin gewährleistet und ausgebaut werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es
   gerade bei dem existentiellen Lebensmittel Wasser von entscheidender Bedeu-
   tung, dass Entscheidungen transparent gemacht und über demokratische Pro-
   zesse in den Kommunen Mitbestimmungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ausges-
   taltung "ihrer" Wasserversorgung wahrgenommen werden.

3. Wettbewerbsfähigkeit fördern

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft auf den nationalen und
internationalen Märkten zu fördern. Dazu ist es notwendig

-  betriebswirtschaftlich sinnvolle Größenordnungen zu schaffen,

-  das Engagement  der deutschen Wasserwirtschaft, insbesondere der mittelstän-
   dischen Unternehmen, auf den internationalen Märkten gezielt im Rahmen der
   Exportförderung zu unterstützen. Die Möglichkeiten von Private-public-partner-
   ships sind offensiv zu nutzen.

-  die verschiedenen Aktivitäten zur Exportförderung effektiver zu koordinieren. Zur
   Stärkung der Exportaktivitäten ist es darüberhinaus notwendig, Zugang zu Infor-
   mationen über ausländische Projekte zu organisieren und die deutsche Wasser-
   wirtschaft bei internationalen Kongressen und Fachmessen besser zu koordinie-
   ren.

-  die deutsche Mitwirkung und' die Präsentation der deutschen Wasserwirtschaft in
   multilateralen Finanzierungseinrichtungen (Weltbank etc.) und anderen Organi-
   sationen, wie z.B. EU-Programmen, UN-Organisationen und regionalen Koopera-
   tionen (ASEM etc.) zu verstärken. Ferner ist die Mitwirkung von deutschen Ex-
   perten in internationalen wasserfachlichen Verbänden zu fördern.

4. Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer

-  Qualifiziertes auslandserfahrenes Personal ist eine zentrale Voraussetzung für
   erfolgreiches Engagement der deutschen Wasserwirtschaft auf internationalen
   Märkten. Eine Weiterentwicklung und Anpassung des bestehenden Ausbildungs-
   angebots  muss deshalb Teil der Modernisierungsstrategie der deutschen Was-
   serwirtschaft sein. Schwerpunkt sollte auf eine Internationalisierung der Ausbil-
   dungsgänge  gelegt werden. Nebentechnischen  Fertigkeiten müssen verstärkt

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   betriebswirtschaftliche, organisatorische, juristische und politische Kenntnisse
   vermittelt werden. Insbesondere Unternehmen und Fachverbände  sollten Mitar-
   beitern die Möglichkeit zur Fortbildung im Ausland eröffnen.

-  Um  die spezifischen Stärken der deutschen Wasserwirtschaft international zur
   Geltung zu bringen, sollten verstärkt die Möglichkeiten des „Wissenstransfers ü-
   ber Köpfe" genutzt werden. Stipendien und Austauschprogramme fürausländi-
   sche Studenten  und Nachwuchs-Ingenieure können  ein geeignetes Instrument
   sein, um internationale Kontakte zu intensivieren sowie zum „Capacity-Building"
   in potentiellen neuen Märkten beizutragen und damit auch das Engagement
   deutscher Unternehmen  in diesen Märkten vorzubereiten. Die Einrichtung eines
   entsprechenden  Fonds unter Beteiligung der deutschen Wasserwirtschaft sollte
   intensiv geprüft werden.                                      ..

-  Innovative Techniken und Verfahren sind ein erheblicher potentieller Wettbe-
   werbsvorteil der deutschen Wasserwirtschaft. Forschung und Entwicklung müs-
   sen deshalb auch zukünftig hohe Priorität haben. Im Hinblick auf die teilweise
   sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen für die Wasserver-
   sorgung  insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern sollte die Ent-
   wicklung angepaßter, flexibler Technologien ein Schwerpunkt wasserwirtschaftli-
   cher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sein. Bei der Definition von öffent-
   lich geförderten Forschungsvorhaben ist diesem Aspekt besondere Aufmerksam-
   keit zu geben.

-  Insgesamt sollte bei der Ermittlung des Forschungs- und Entwicklungsbedarfs
   eine enge Kooperation mit Fachverbänden und Unternehmen gesuchtwerden.

5. Europäische Ebene

-  auf EU- Ebene ist dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidung über die Struktu-
   ren und  Organisationsformen der Wasserwirtschaft in alleiniger Verantwortung
   der Mitgliedstaaten verbleibt.

-  bei der weiteren Konkretisierung der Mitteilung der Europäischen Kommission
   „Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa" (KÖM (2000) 580) ist auf eine Ver-
   ankerung  der Wasserversorgung  als Kernaufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge
   hinzuwirken. Bei der Konkretisierung der Kommissionsmitteilung zur Wasser-
   preisgestaltung (Mitteilung „betreffend die Preisgestaltung als politisches Instru-
   ment zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Wasserressourcen" (KÖM
   (2000) 477 endg.)) ist darauf zu achten, dass die Investitionen in die Erhaltung
   der Infrastruktur und Aufbereitungstechnik bei der Kostendeckung berücksichtigt
   werden.

-  Im Bereich des Wettbewerbsrechts  kann die Europäische Kommission  alleine
   handeln und ist nicht an das Mitentscheidungsverfahren unter Einbeziehung des
   Europäischen Parlaments und  des Ministerrats gebunden. Im Interesse der Si-
   cherung der Prinzipien der öffentlichen Daseinsvorsorge ist auf eine Änderung
   des EG-Vertrages hinzuwirken, die im Bereich des Wettbewerbsrechts die An-
   wendung  des Mitentscheidungsverfahrens sicherstellt.
 

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-  die deutsche Wasserwirtschaft muss in der Europäischen Union besser positio-
   niert werden. Dies erfordert eine engere Abstimmung mit Ländern und Kommu-
   nen und eine offensive Vermittlung der Interessen der Bundesrepublik alsföde-
   ralem Staat.

6. Wasserpolitik und Nachhaltigkeitsstrategie

-  Einzelvorschriften zum Umweltschutz, zu Planung, Bau und Betrieb von Anlagen
   und zur nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung sind in das Gesamtkonzept ei-
   nes nationalen Umweltplanes einzubetten, wie es das Aktionskonzept „Nachhalti-
   ge und wettbewerbsfähigedeutsche  Wasserwirtschaft" vorschlägt. Ein Umwelt-
   plan schafft nicht nur eintransparenteres Regelwerk, sondern gewährleistet
   durch die Festlegung langfristiger Umweltziele Planungssicherheit für Behörden
   und Unternehmen.

-  Der Erhalt der Ressource Wasser ist nicht nur Aufgabe des Umweltressorts, son-
   dern liegt insbesondere auch in der Verantwortung der Landwirtschafts-, Wirt-
   schafts- und Verkehrspolitik. Eine nachhaltige Wasserpolitik muss als Quer-
   schnittsaufgabe organisiert und deshalb Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie
   für Deutschland sein.