ENTWURF
Deutscher Bundestag
Drucksache 14/XXX
14.Wahlperiode
Stand: 26.06.2001
Antrag
der Abgeordneten Ulla Burchardt, Petra Bierwirth, Hubertus Heil, Helga
Kühn-
Mengel, Bernd Scheelen...Dr. Peter Struck und der SPD-Fraktion
Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland
Der Bundestag wolle beschließen:
l. Der Bundestag stellt fest:
Wasser ist eine elementare natürliche Ressource und eine
unverzichtbare Lebens-
grundlage. In Übereinstimmung mit dem ersten Erwägungsgrund
der EU-Wasser-
rahmenrichtlinie ist der Deutsche Bundestag daher der Auffassung, dass
Wasser
kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere ist, sondern vielmehr
ein Erbe,
das eine nachhaltige, d.h. sparsame, pflegliche und vorsorgende Bewirtschaftung
auch im Interesse nachfolgender Generationen verlangt.
In Deutschland ist die jederzeit und allerorts gesicherte Versorgung
der Bevölkerung
mit hygienisch einwandfreiem Wassertraditionell eine Kemaufgabe der
öffentlichen
Daseinsvorsorge und damit der Kommunen. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung,
d.h. den Betrieb der Trinkwasserversorgung haben dabei schon
derzeit etliche
Kommunen privaten oder teilprivatisierten Unternehmen anvertraut.
Die deutsche
Wasserwirtschaft ist aber immer noch gekennzeichnet durch eine deutliche
Domi-
nanz von Unternehmen in öffentlicher Hand und eine stark
dezentralisierte Struktur.
In diesen Strukturen garantiert die deutsche Wasserwirtschaft seit
Jahrzehnten eine
flächendeckend hohe Versorgungssicherheit und eine hohe Trinkwasserqualität,
die
jedem internationalen Vergleich - auch im Hinblick auf das Preisniveau
- standhält.
Die Marktsituation der deutschen Wasserwirtschaft ist geprägt durch
ein besonderes
Verhältnis von wettbewerblichen und versorgungssichernden Elementen.
Wettbe-
werb im Markt bleibt für den Betrieb der natürlichen Monopole
eingeschränkt. In allen
übrigen Sektoren der Wasserindustrie herrscht dagegen offener
Wettbewerb.
Von einer weiteren Öffnung des Marktes in Richtung auf eine Konkurrenz
um Ver-
sorgungsgebiete sind erhebliche Folgen für die Trinkwasserqualität
und damit für
den Gesundheitsschutz, den Schutz der Ressource Wasser, die Versorgungssicher-
heit und das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht
zu
erwarten. Die kürzlich vorgelegten Zwischenergebnisse des vom
Bundesministerium
für Wirtschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens zu „Optionen, Chancen
und Rah-
menbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige
Wasserversorgung" unter-
stützen diese Einschätzung. Im Gutachten wird offenkundig,
dass eine weitere Öff-
nung des Wassermarktes ein Experiment mit Ungewissen Folgen im Hinblick
sowohl
auf Umweit- und Gesundheitsschutz als auch die Preisentwicklung wäre,
das dar-
über hinaus mit einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie
verbunden wäre. In-
ternationale Vergleiche werfen begründete Zweifel auf, ob über
eine Marktliberalisie-
rung eine Senkung des Preisniveaus erreicht und die Herausbildung einer
neuen
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Monopolstruktur, bei der wenige private Anbieter die vielen kommunalen
Unterneh-
men ablösen, verhindert werden kann.
Diese Folgen einer Marktöffnung sind mit den Prinzipien einer nachhaltigen
Was-
serwirtschaft nicht zu vereinbaren. Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft
muss es
sein, die Wasserressourcen qualitativ so zu erhalten, dass der Aufbereitungsauf-
wand dauerhaft so gering wie möglich gehalten wird. In Deutschland
wird Trinkwas-
ser zum großen Teil aus Grundwasser gewonnen, wobei auch Uferfiltrat
eine nicht
unwesentliche Rolle spielt. Entsprechend groß ist die Bedeutung
des vorsorgenden
und flächendeckenden Gewässer- und Grundwasserschutzes
und eines umfassen-
den Gewässermanagements, wie die Wasserrahmenrichtlinie
es vorsieht. Möglich-
keiten, die Ressourcenqualität zu erhalten bzw. zu verbessern,
können die Auswei-
sung von Wasserschutzgebieten, Kooperationen mit der Landwirtschaft
oder gezielte
Altlastensanierungen sein, wobei sich diese Maßnahmen bzw. „Investitionen"
im all-
gemeinen erst langfristig lohnen und so dem Ziel einer kurzfristigen
Ertragssteige-
rung entgegenstehen können.
Vor diesem Hintergrund schließt sich der Deutsche Bundestag den
Beschlüssen der
Umwelt- und Innenministerkonferenzen der Bundesländer, der kommunalen
Spit-
zenverbände und der Verbandsvertreter der deutschen Wasserwirtschaft
an. Diese
haben sich gegen eine grundlegende Neuordnung der Strukturen der deutschen
Wasserwirtschaft durch die Streichung des kartellrechtlichen Ausnahmetatbestandes
nach §103 GWB und eine Liberalisierung des deutschen
Wassermarktes ausge-
sprochen . Auch das Umweltbundesamt äußert in seinem Gutachten
„Liberalisierung
der deutschen Wasserversorgung" vom November 2000 erhebliche Bedenken.
Gleichwohl ist der Deutsche Bundestag der Auffassung, dass es Modernisierungs-
bedarf in der Wasserwirtschaft gibt. Es gibt bedeutende Potenziale.um
zu mehr Effi-
zienz im Sinne einer optimalen betriebswirtschaftlichen Bereitstellung
bester Was-
serqualität zu kommen. Diese Potenziale gilt es, in einer gemeinsamen
Anstrengung
von Bund, Ländern, Gemeinden und Wasserwirtschaft auszuschöpfen,
ohne be-
währte Strukturen grundsätzlich in Frage zu stellen.
Erhebliche Chancen böten sich der deutschen Wasserwirtschaft auch
auf den inter-
nationalen Märkten. Die Weltbank prognostiziert den Investitionsbedarf
in der Was-
serwirtschaft weltweit bis zum Jahr 2010 auf rund 300 Mrd. Euro. Die
Steigerung der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft
liegt nicht nur
im Interesse heimischer Arbeitsplätze. Vondeutschem Know-how,
das qualitativ ho-
he Ingenieurleistungen mit Erfahrungen im Management kommunaler, dezentraler
Versorgungsstrukturen verbindet, können insbesondere Entwicklungs-
und Schwel-
lenländer profitieren. Der Zusammenarbeit von Kommunen und privaten
Unterneh-
men in Public-private-partnerships kann in diesem Zusammenhang
eine wichtige
Funktion zukommen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gemeindeordnungen
der
Länder entsprechend angepaßt werden, soweit sie solchen
Modellen entgegenste-
hen. Dabei dürfen unternehmerische Risiken nicht den Verbraucherinnen
und
Verbrauchern angelastet werden.
II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. Modemisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft
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- unter Ausschöpfung der Möglichkeiten des bewährten
rechtlichen Rahmens in
Kooperation mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden
eine Modernisierungs-
strategie für die deutsche Wasserwirtschaft zu entwerfen.
Ziel dieser Strategie
muss die Schaffung von effizienten, kundenorientierten
und wettbewerbsgerech-
ten Dienstleistungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen
Wasserwirt-
schaft verpflichtet fühlen. Kernstück muss die
Förderung von Kooperationen bis
hinzu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und Entsorgungssystemen
sein, die nicht zuletzt durch das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie
vorgesehene
kooperative Management von Flusseinzugsgebieten
vorgezeichnet sind. Die
Einführung eines geregelten Verfahrens zum Leistungsvergleich
zwischen Unter-
nehmen (Benchmarking), der Einsatz bestehender oder
neu zu entwickeinderin-
strumente des Qualitätsmanagements sowie moderner
Methoden der Unterneh-
mens- und Mitarbeiterführung sollten weitere Elemente
sein.
- in Abstimmung mit den Ländern eingehend zu prüfen,
welche positiven und ne-
gativen" Folgen von der Einführung eines einheitlichen
ermäßigten Umsatzsteuer-
satzes für die Ver- und Entsorgung zu erwarten sind:
Dies könnte Synergieeffekte
im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich ermöglichen
und eröffnet die
Chance für die Schließung der regionalen Wasserkreisläufe.
Von einer Änderung
ist abzusehen, wenn sie Mehrbelastungen für die Verbraucher
mit sich bringt. Zu
berücksichtigen ist auch, dass sich bei einer steuerlichen
Gleichstellung durch die
Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auf Dauer keine Ungleichbehandlung
der Un-
ternehmen ergeben darf.
2. Privatisierungen kommunalverträglich und wasserwirtschaftlich
verantwortbar
gestalten
Um die kommunalen Haushalte zu sanieren, wächst bei vielen
Kommunen die Be-
reitschaft, Wasserbetriebe an private Anbieter ganz oder teilweise
zu veräußern. Vor
diesem Hintergrund ist es nötig,
- das Informationsangebot für kommunale Mandatsträger
und Verwaltungen über
die Modernisierung kommunaler Strukturen - auch zur Steuerung
eigener Unter-
nehmen - zu verbessern. Die Informationsangebote
für die kommunalen Ent-
scheidungsträger über die notwendigen Rahmenbedingungen
und mögliche Fol-
gewirkungen, insbesondere bei der Kooperationen zwischen
kommunalen Unter-
nehmen, der Zusammenarbeit von Kommunen mit
privaten Anbietern oder bei
Privatisierungsmodellen, sind ebenfalls deutlich zu verbessern.
- zu prüfen, inwieweit durch die Schaffung eines Orientierungsrahmens
für die
(Teil-) Veräußerung öffentlicher Wasserversorgungsunternehmen
an private
Betreiber das Risiko möglicher negativer Folgen einer
Privatisierung gemindert
werden kann. In einem solchen Orientierungsrah'men könnten
u.a. Vorgaben für
die Zuverlässigkeit und Fachkunde von Versorgungsunternehmen
gemacht sowie
Versorgungspflichten und -grundsätze festgeschrieben
werden.
- gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge zu tragen,
dass das Vorsorge- und
Verursacherprinzip und das Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung
in der
Wasserwirtschaft dauerhaft gewahrt bleiben. Dabei kommt
dem Regionalitäts-
prinzip eine besondere Bedeutung zu. Der deutsche Bundestag
erwartet, dass
ungeachtet der Rechtsform die Wasserbetriebe die lokalen
Wasserressourcen
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vor Verschmutzung und Übemutzung schützen und
die Bewirtschaftung der Res-
sourcen sowie der Bau und die Unterhaltung der Gewinnungs-,
Aufbereitungs-
und Versorgungsanlagen den Grundsätzen der Nachhaltigkeit
folgen.
- im Dialog mit den Ländern auf Chancengleichheit für
kommunale Unternehmen
hinzuwirken, das heißt insbesondere eine zeitgemäße
Anpassung des Gemein-
dewirtschaftsrechts in den Gemeindeordnungen der Länder
vorzunehmen.
- im intensiven Austausch mit Ländern und Kommunen nach Wegen
zu suchen,
dass auch bei einer fortschreitenden Privatisierung der
deutschen Wasserwirt-
schaft die Prinzipien der „demokratischen Kontrolle" und
der Partizipation weiter-
hin gewährleistet und ausgebaut werden. Für
die Bürgerinnen und Bürger ist es
gerade bei dem existentiellen Lebensmittel Wasser von
entscheidender Bedeu-
tung, dass Entscheidungen transparent gemacht und über
demokratische Pro-
zesse in den Kommunen Mitbestimmungsmöglichkeiten
hinsichtlich der Ausges-
taltung "ihrer" Wasserversorgung wahrgenommen werden.
3. Wettbewerbsfähigkeit fördern
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft auf den
nationalen und
internationalen Märkten zu fördern. Dazu ist es notwendig
- betriebswirtschaftlich sinnvolle Größenordnungen zu schaffen,
- das Engagement der deutschen Wasserwirtschaft, insbesondere
der mittelstän-
dischen Unternehmen, auf den internationalen Märkten
gezielt im Rahmen der
Exportförderung zu unterstützen. Die Möglichkeiten
von Private-public-partner-
ships sind offensiv zu nutzen.
- die verschiedenen Aktivitäten zur Exportförderung
effektiver zu koordinieren. Zur
Stärkung der Exportaktivitäten ist es darüberhinaus
notwendig, Zugang zu Infor-
mationen über ausländische Projekte zu organisieren
und die deutsche Wasser-
wirtschaft bei internationalen Kongressen und Fachmessen
besser zu koordinie-
ren.
- die deutsche Mitwirkung und' die Präsentation der deutschen
Wasserwirtschaft in
multilateralen Finanzierungseinrichtungen (Weltbank etc.)
und anderen Organi-
sationen, wie z.B. EU-Programmen, UN-Organisationen und
regionalen Koopera-
tionen (ASEM etc.) zu verstärken. Ferner ist die
Mitwirkung von deutschen Ex-
perten in internationalen wasserfachlichen Verbänden
zu fördern.
4. Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer
- Qualifiziertes auslandserfahrenes Personal ist eine zentrale
Voraussetzung für
erfolgreiches Engagement der deutschen Wasserwirtschaft
auf internationalen
Märkten. Eine Weiterentwicklung und Anpassung des
bestehenden Ausbildungs-
angebots muss deshalb Teil der Modernisierungsstrategie
der deutschen Was-
serwirtschaft sein. Schwerpunkt sollte auf eine Internationalisierung
der Ausbil-
dungsgänge gelegt werden. Nebentechnischen
Fertigkeiten müssen verstärkt
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betriebswirtschaftliche, organisatorische, juristische
und politische Kenntnisse
vermittelt werden. Insbesondere Unternehmen und Fachverbände
sollten Mitar-
beitern die Möglichkeit zur Fortbildung im Ausland
eröffnen.
- Um die spezifischen Stärken der deutschen Wasserwirtschaft
international zur
Geltung zu bringen, sollten verstärkt die Möglichkeiten
des „Wissenstransfers ü-
ber Köpfe" genutzt werden. Stipendien und Austauschprogramme
fürausländi-
sche Studenten und Nachwuchs-Ingenieure können
ein geeignetes Instrument
sein, um internationale Kontakte zu intensivieren sowie
zum „Capacity-Building"
in potentiellen neuen Märkten beizutragen und damit
auch das Engagement
deutscher Unternehmen in diesen Märkten vorzubereiten.
Die Einrichtung eines
entsprechenden Fonds unter Beteiligung der deutschen
Wasserwirtschaft sollte
intensiv geprüft werden.
..
- Innovative Techniken und Verfahren sind ein erheblicher potentieller
Wettbe-
werbsvorteil der deutschen Wasserwirtschaft. Forschung
und Entwicklung müs-
sen deshalb auch zukünftig hohe Priorität haben.
Im Hinblick auf die teilweise
sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen
für die Wasserver-
sorgung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern
sollte die Ent-
wicklung angepaßter, flexibler Technologien ein
Schwerpunkt wasserwirtschaftli-
cher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sein. Bei der
Definition von öffent-
lich geförderten Forschungsvorhaben ist diesem Aspekt
besondere Aufmerksam-
keit zu geben.
- Insgesamt sollte bei der Ermittlung des Forschungs- und Entwicklungsbedarfs
eine enge Kooperation mit Fachverbänden und Unternehmen
gesuchtwerden.
5. Europäische Ebene
- auf EU- Ebene ist dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidung
über die Struktu-
ren und Organisationsformen der Wasserwirtschaft
in alleiniger Verantwortung
der Mitgliedstaaten verbleibt.
- bei der weiteren Konkretisierung der Mitteilung der Europäischen
Kommission
„Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa" (KÖM (2000)
580) ist auf eine Ver-
ankerung der Wasserversorgung als Kernaufgabe
öffentlicher Daseinsvorsorge
hinzuwirken. Bei der Konkretisierung der Kommissionsmitteilung
zur Wasser-
preisgestaltung (Mitteilung „betreffend die Preisgestaltung
als politisches Instru-
ment zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit
Wasserressourcen" (KÖM
(2000) 477 endg.)) ist darauf zu achten, dass die Investitionen
in die Erhaltung
der Infrastruktur und Aufbereitungstechnik bei der Kostendeckung
berücksichtigt
werden.
- Im Bereich des Wettbewerbsrechts kann die Europäische
Kommission alleine
handeln und ist nicht an das Mitentscheidungsverfahren
unter Einbeziehung des
Europäischen Parlaments und des Ministerrats
gebunden. Im Interesse der Si-
cherung der Prinzipien der öffentlichen Daseinsvorsorge
ist auf eine Änderung
des EG-Vertrages hinzuwirken, die im Bereich des Wettbewerbsrechts
die An-
wendung des Mitentscheidungsverfahrens sicherstellt.
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- die deutsche Wasserwirtschaft muss in der Europäischen
Union besser positio-
niert werden. Dies erfordert eine engere Abstimmung mit
Ländern und Kommu-
nen und eine offensive Vermittlung der Interessen der
Bundesrepublik alsföde-
ralem Staat.
6. Wasserpolitik und Nachhaltigkeitsstrategie
- Einzelvorschriften zum Umweltschutz, zu Planung, Bau und Betrieb
von Anlagen
und zur nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung sind in
das Gesamtkonzept ei-
nes nationalen Umweltplanes einzubetten, wie es das Aktionskonzept
„Nachhalti-
ge und wettbewerbsfähigedeutsche Wasserwirtschaft"
vorschlägt. Ein Umwelt-
plan schafft nicht nur eintransparenteres Regelwerk, sondern
gewährleistet
durch die Festlegung langfristiger Umweltziele Planungssicherheit
für Behörden
und Unternehmen.
- Der Erhalt der Ressource Wasser ist nicht nur Aufgabe des Umweltressorts,
son-
dern liegt insbesondere auch in der Verantwortung der
Landwirtschafts-, Wirt-
schafts- und Verkehrspolitik. Eine nachhaltige Wasserpolitik
muss als Quer-
schnittsaufgabe organisiert und deshalb Bestandteil der
Nachhaltigkeitsstrategie
für Deutschland sein.