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Deutscher Bundestag Drucksache 14/7177

14. Wahlperiode 17. 10. 2001

Antrag

der Abgeordneten Ursula Burchardt, Petra Bierwirth, Hubertus Heil, Helga Kühn-Mengel, Bernd Scheelen, Brigitte Adler, Doris Barnett, Ingrid Becker-Inglau, Rainer Brinkmann (Detmold), Hans-Günter Bruckmann, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Iris Gleicke, Monika Griefahn, Klaus Hagemann, Reinhold Hemker, Renate Jäger, Susanne Kastner, Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Erika Lotz, Lothar Mark, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Dietmar Nietan, Günter Oesinghaus, Holger Ortel, René Röspel, Marlene Rupprecht, Siegfried Scheffler, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Margrit Spielmann, Jella Teuchner, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Dr. Margrit Wetzel, Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Franziska Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Michaele Hustedt, Steffi Lemke, Dr. Reinhard Loske, Albert Schmidt (Hitzhofen), Sylvia Voß, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Wasser ist eine elementare natürliche Ressource und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. In Übereinstimmung mit dem ersten Erwägungsgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist der Deutsche Bundestag daher der Auffassung, dass Wasser kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere ist, sondern vielmehr ein Erbe, das eine nachhaltige, d. h. sparsame, pflegliche und vorsorgende Bewirtschaftung auch im Interesse nachfolgender Generationen verlangt. In Deutschland ist die jederzeit und allerorts gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiemWasser traditionell eine Kernaufgabe der
öffentlichen Daseinsvorsorge und damit der Kommunen. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung, d. h. den Betrieb der Trinkwasserversorgung haben dabei schon derzeit etliche Kommunen privaten oder teilprivatisierten Unternehmen anvertraut. Die deutsche Wasserwirtschaft ist aber immer noch gekennzeichnet durch eine deutliche Dominanz von Unternehmen in öffentlicher Hand und eine stark dezentralisierte Struktur. In diesen Strukturen garantiert die deutsche Wasserwirtschaft seit Jahrzehnten eine flächendeckend hohe Versorgungssicherheit und eine hohe Trinkwasserqualität, die jedem internationalen Vergleich – auch im Hinblick auf das Preisniveau – standhält.

Die Marktsituation der deutschenWasserwirtschaft ist geprägt durch ein besonderes Verhältnis von wettbewerblichen und versorgungssichernden Elementen. Wettbewerb im Markt bleibt für den Betrieb der natürlichen Monopole eingeschränkt. In allen übrigen Sektoren der Wasserindustrie herrscht dagegen offener Wettbewerb.

Von einer weiteren Öffnung des Marktes in Richtung auf eine Konkurrenz um Versorgungsgebiete sind erhebliche Folgen für die Trinkwasserqualität und damit für den Gesundheitsschutz, den Schutz der Ressource Wasser, die Versorgungssicherheit und das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht zu erwarten. Es gibt genügend Hinweise, dass eine weitere Öffnung des Wassermarktes ein Experiment mit ungewissen Folgen im Hinblick sowohl auf Umwelt- und Gesundheitsschutz als auch die Preisentwicklung wäre, das darüber hinaus mit einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie
verbunden wäre. Internationale Vergleiche werfen begründete Zweifel auf, ob über eine Marktliberalisierung eine Senkung des Preisniveaus erreicht und die Herausbildung einer neuen Monopolstruktur, bei der wenige private Anbieter die vielen kommunalen Unternehmen ablösen, verhindert werden kann.

Diese Folgen einer Marktöffnung sind mit den Prinzipien einer nachhaltigen Wasserwirtschaft nicht zu vereinbaren. Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft muss es sein, die Wasserressourcen qualitativ so zu erhalten, dass der Aufbereitungsaufwand dauerhaft so gering wie möglich gehalten wird. In Deutschland wird Trinkwasser zum großen Teil aus Grundwasser gewonnen,
wobei auch Uferfiltrat eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Entsprechend groß ist die Bedeutung des vorsorgenden und flächendeckenden Gewässer- und Grundwasserschutzes und eines umfassenden Gewässermanagements, wie die Wasserrahmenrichtlinie es vorsieht. Möglichkeiten, die Ressourcenqualität zu erhalten bzw. zu verbessern, können die Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Kooperationen mit der Landwirtschaft oder gezielte Altlastensanierungen sein, wobei sich diese Maßnahmen bzw. „Investitionen“ im Allgemeinen erst langfristig lohnen und so dem Ziel einer kurzfristigen rtragssteigerung entgegenstehen können.

Vor diesem Hintergrund schließt sich der Deutsche Bundestag den Beschlüssen der Umwelt- und Innenministerkonferenzen der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und der Verbandsvertreter der deutschen Wasserwirtschaft an. Diese haben sich gegen eine grundlegende Neuordnung der Strukturen der deutschen Wasserwirtschaft durch die Streichung des kartellrechtlichen Ausnahmetatbestandes nach § 103 GWB (alte Fassung) und eine Liberalisierung des deutschen Wassermarktes ausgesprochen. Auch das Umweltbundesamt äußert in seinem Gutachten „Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung“ vom November 2000 erhebliche Bedenken.

Gleichwohl ist der Deutsche Bundestag der Auffassung, dass es Modernisierungsbedarf in der Wasserwirtschaft gibt. Es gibt bedeutende Potenziale, um zu mehr Effizienz im Sinne einer optimalen betriebswirtschaftlichen Bereitstellung bester Wasserqualität zu kommen. Diese Potenziale gilt es in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern, Gemeinden und Wasserwirtschaft auszuschöpfen ohne bewährte Strukturen grundsätzlich in Frage zu stellen.

Erhebliche Chancen böten sich der deutschen Wasserwirtschaft auch auf den internationalen Märkten. Die Weltbank prognostiziert den Investitionsbedarf allein in der Wasserversorgung weltweit bis zum Jahr 2010 auf rund 300 Mrd Euro. Die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft liegt nicht nur im Interesse heimischer Arbeitsplätze. Von deutschem Know-how, das qualitativ hohe Ingenieurleistungen mit Erfahrungen im Management kommunaler, dezentraler Versorgungsstrukturen verbindet, können insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer profitieren. Der Zusammenarbeit von Kommunen und privaten Unternehmen in Public-Private-Partnerships kann in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion zukommen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gemeindeordnungen der Länder
entsprechend angepasst werden, soweit sie solchen Modellen entgegenstehen. Dabei dürfen unternehmerische Risiken nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern angelastet werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Modernisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft

– in Kooperation mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden eine Modernisierungsstrategie für die deutsche   Wasserwirtschaft zu entwerfen. Dabei ist, jenseits der bewährten kartellrechtlichen Regelung nach GWB § 103 (alt), auch möglicher Änderungsbedarf im Ordnungsrahmen zu prüfen. Ziel dieser Strategie muss die Schaffung von effizienten, undenorientierten und wettbewerbsgerechten Dienstleistungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen Wasserwirtschaft verpflichtet fühlen. Kernstück muss die Förderung von Kooperationen bis hin zu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und -entsorgungssystemen sein, die nicht zuletzt durch das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene kooperative Management von Flusseinzugsgebieten vorgezeichnet sind. Die Einführung eines Verfahrens zum Leistungsvergleich zwischen Unternehmen (Benchmarking), der Einsatz bestehender oder neu zu entwickelnder Instrumente des Qualitätsmanagements sowie moderner Methoden der Unternehmens- und Mitarbeiterführung sollten weitere Elemente sein;

– in Abstimmung mit den Ländern eingehend zu prüfen, welche positiven und  negativen Folgen von der Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Ver- und Entsorgung zu erwarten sind. Dies könnte Synergieeffekte im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich ermöglichen und eröffnet die Chance für die Schließung der regionalen Wasserkreisläufe.Eine mögliche Änderung muss so gestaltet sein, dass bei einer steuerlichen Gleichstellung von Trinkwasser und Abwasser und durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs sowie ggf. durch eine zeitweise Optionslösung insgesamt Mehrbelastungen für den Verbraucher vermieden werden;

– im Dialog mit den Ländern Chancengleichheit für kommunale Unternehmen zu fördern, das heißt insbesondere auf eine zeitgemäße Anpassung des Gemeindewirtschaftsrechts in den Gemeindeordnungen der Länder hinzuwirken.

2. Kommunale Entscheidungshoheit erhalten, Qualitätsstandards sichern

Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass die Entscheidung, ob dieAufgabe der Wasserver- und -entsorgung durch ein eigenes kommunales Unternehmen, in Kooperation mit anderen Kommunen oder durch Beteiligung privater Anbieter gesichert wird, in alleiniger Verantwortung der kommunalen Vertretungskörperschaften liegen muss. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl von Privatisierungen ist es nötig,

– das Informationsangebot für kommunale Entscheidungsträger über notwendige Rahmenbedingungen und Folgewirkungen einer teilweisen oder vollständigen Privatisierung von Wasserbetrieben zu verbessern,

– die Zuverlässigkeit und Fachkunde privater Betreiber sicherzustellen und das Vorsorge- und Verursacherprinzip und das Minimierungsgebot der Trinkwasserversorgung dauerhaft zu erhalten. Wasserbetriebe müssen – ungeachtet der Rechtsform – bei der Bewirtschaftung der Ressourcen sowie dem Bau und der Unterhaltung von Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Versorgungsanlagen den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und der Vorsorge folgen. Das Prinzip der demokratischen Kontrolle und der Mitbestimmung in den Kommunen muss gewährleistet bleiben.

– In enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen ist zu prüfen, ob ein bundeseinheitlicher Orientierungsrahmen ein geeignetes Instrument sein könnte, um die Erfüllung dieser Anforderungen sicherzustellen.

3. Wettbewerbsfähigkeit fördern

Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft auf den nationalen und internationalen Märkten zu fördern, ist es ratsam,

– die Schaffung größerer, auch international handlungsfähiger Betriebseinheiten zu fördern;

– das Engagement der deutschen Wasserwirtschaft, insbesondere der mittelständischen Unternehmen, auf den internationalen Märkten gezielt im Rahmen der Exportförderung zu unterstützen. Die Möglichkeiten von Public-Private-Partnerships sind offensiv zu nutzen;

– die verschiedenen Aktivitäten zur Exportförderung effektiver zu koordinieren.

Zur Stärkung der Exportaktivitäten ist es darüber hinaus notwendig, Zugang zu Informationen über ausländische Projekte zu organisieren und die deutsche Wasserwirtschaft bei internationalen Kongressen und Fachmessen besser zu koordinieren;

– die deutsche Mitwirkung und die Präsentation der deutschen Wasserwirtschaft in multilateralen Finanzierungseinrichtungen (Weltbank etc.) und anderen Organisationen, wie z. B. EU-Programmen, UN-Organisationen und regionalen Kooperationen (ASEM etc.) zu verstärken. Ferner ist die Mitwirkung von deutschen Experten in internationalen wasserfachlichen Verbänden zu fördern.

4. Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer

– Qualifiziertes auslandserfahrenes Personal ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiches Engagement der deutschen Wasserwirtschaft auf internationalen Märkten. Eine Weiterentwicklung und Anpassung des bestehenden Ausbildungsangebots muss deshalb Teil der Modernisierungsstrategie der deutschen Wasserwirtschaft sein. Schwerpunkt sollte auf eine Internationalisierung der Ausbildungsgänge gelegt werden. Neben technischen Fertigkeiten müssen verstärkt betriebswirtschaftliche, organisatorische, juristische und politisch-administrative Kenntnisse vermittelt werden. Insbesondere
Unternehmen und Fachverbände sollten Mitarbeitern die Möglichkeit zur Fortbildung im Ausland eröffnen.

– Um die spezifischen Stärken der deutschen Wasserwirtschaft international zur Geltung zu bringen, sollten verstärkt die Möglichkeiten des „Wissenstransfers über Köpfe“ genutzt werden. Stipendien und Austauschprogramme für ausländische Studenten und Nachwuchs-Ingenieure können ein geeignetes Instrument sein, um internationale Kontakte zu intensivieren sowie zum „Capacity-Building“ in potentiellen neuen Märkten beizutragen und damit auch das Engagement deutscher Unternehmen in diesen Märkten vorzubereiten. Die Einrichtung eines entsprechenden Fonds unter Beteiligung der deutschen Wasserwirtschaft sollte intensiv geprüft werden.

– Innovative Techniken und Verfahren sind ein erheblicher potentieller Wettbewerbsvorteil der deutschen Wasserwirtschaft. Forschung und Entwicklung müssen deshalb auch zukünftig hohe Priorität haben. Im Hinblick auf die teilweise sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen für die Wasserversorgung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern sollte die Entwicklung angepasster, flexibler Technologien ein Schwerpunkt wasserwirtschaftlicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sein. Bei der Definition von öffentlich geförderten Forschungsvorhaben ist diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit zu geben.

– Insgesamt sollte bei der Ermittlung des Forschungs- und Entwicklungsbedarfs eine enge Kooperation mit Fachverbänden und Unternehmen gesucht werden.

5. Europäische Ebene

– Auf EU-Ebene ist dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidung über die Strukturen und Organisationsformen der Wasserwirtschaft in alleiniger Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleibt. Der Deutsche Bundestag begrüßt vor diesem Hintergrund den in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa“ (KOM (2000) 580) bekräftigten Grundsatz der Neutralität in Bezug auf die Unternehmensorganisation für Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa. Er fordert die Bundesregierung auf, bei Rechtsakten der Europäischen Union, die dieWasserver- und -entsorgung betreffen, die Einhaltung dieses Grundsatzes sicherzustellen und die Wasserversorgung als Kernaufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge zu erhalten. In diesem Zusammenhang unterstützt der Deutsche Bundestag Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, die Rechtssicherheit im Bereich der Daseinsvorsorge durch die Verabschiedung einer Rahmenrichtlinie zu erhöhen. Er fordert die Bundesregierung auf, diese Chance aktiv zu nutzen.

– Bei der weiteren Konkretisierung der Kommissionsmitteilung zur Wasserpreisgestaltung (Mitteilung „betreffend die Preisgestaltung als politisches Instrument zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Wasserressourcen“ (KOM (2000) 477 endg.)) ist darauf zu achten, dass die Investitionen in die Erhaltung der Infrastruktur und Aufbereitungstechnik bei der Kostendeckung berücksichtigt werden.

– Die deutsche Wasserwirtschaft muss in der Europäischen Union besser positioniert werden. Dies erfordert eine engere Abstimmung mit Ländern und Kommunen und eine offensive Vermittlung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland als föderalem Staat.

6. Wasserpolitik und Nachhaltigkeitsstrategie

– Einzelvorschriften zum Umweltschutz, zu Planung, Bau und Betrieb von Anlagen und zur nachhaltigen essourcenbewirtschaftung sind in das Gesamtkonzept eines nationalen Umweltplanes einzubetten, wie es das Aktionskonzept „Nachhaltige und wettbewerbsfähige deutsche Wasserwirtschaft“ vorschlägt. Ein Umweltplan schafft nicht nur ein ransparenteres Regelwerk, sondern gewährleistet durch die Festlegung langfristiger Umweltziele Planungssicherheit für Behörden und Unternehmen.

– Der Erhalt der Ressource Wasser ist nicht nur Aufgabe des Umweltressorts, sondern liegt insbesondere auch in der Verantwortung der Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Eine nachhaltige Wasserpolitik muss als Querschnittsaufgabe organisiert und deshalb Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland sein.

Berlin, den 17. Oktober 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
 

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