Entschließung des Bundesrates gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung
Der Bayerische Ministerpräsident
B 1111
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit
München, den 19. Dezember 2001
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die in der Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung
mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Abs. 2
GOBR auf die Tagesordnung der 772. Sitzung am 01. Februar 2002 zu setzen
und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
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Bann
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ISSN 0720-2346
Drucksache1083/01
Anlage
Entschließung des Bundesrates gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung
Die anhaltende Diskussion über mögliche Schritte der Bundesregierung zur Liberalisierung der Wasserversorgung verunsichert Bürger und Gemeinden und wirkt lähmend auf notwendige Investitions- und Organisationsentscheidungen der Wasserversorgungsunternehmen. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, diese Diskussion rasch zu beenden und insbesondere
- für eine Beibehaltung der Wasserversorgung in ihrer gegenwärtigen kommunalen Trägerschaft einzutreten und
- die § 103 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB (a.F. gem. §.131 Abs. 8 GWB) zu belassen.!
Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass eine etwaige Modernisierung
der Trinkwasserversorgung und die Ausgestaltung des Kommunalrechts Auf
gaben der Länder sind.,
Begründung:
Am 29. Oktober 2001 hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller den Endbericht des BMWi-Forschungsprojekts "Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserversorgung" vorgestellt. Darin wird eine Liberalisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung durch Einführung von a) Wettbewerb im Markt und b) Wettbewerb um den Markt vorgeschlagen,
Wettbewerb um den Markt soll u.a. dadurch erreicht werden, dass die Gemeinden in bestimmten Fällen zu einer Ausschreibung ihrer Wasserversorgung gezwungen werden. Ergänzend werden weitere Maßnahmen, insbesondere
- der Übergang zu einer wettbewerbsorientierten
Preisobergrenzenregulierung
- eine erhebliche Ausweitung der staatlichen Gesundheits-,
Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung
vorgeschlagen. Die von den Gutachtern angeregten Maßnahmen berücksichtigen nicht hinreichend die Sorgen um unser Trinkwasser, wie sie in zahlreichen Stellungnahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Umwelt- und Fachverbände und vieler Bürger zum Ausdruck gebracht worden sind. Insbesondere sind Sorgen um die Trinkwasserqualität zu befürchten. Nach Auffassung der Länder verdienen die hohen Leistungen unserer Kommunen auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung Anerkennung.
Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, für eine
Wasserversorgung iri kommunaler Trägerschaft unter Beibehaltung des
bestehenden Kartellrechts einzutreten. Im Übrigen besteht Anlass darauf
hinzuweisen, dass eine etwaige Modernisierung der Trinkwasserversorgung
und die Ausgestaltung des Kommunalrechts Aufgaben der Länder sind.