Grundsätzlich sollte man die
Meinung vertreten, dass sich eine private Rechtsform für öffentliche
Angelegenheiten (Aufgaben, Sachen, Geschäfte, Träger) nicht eignet. Dies soll
an der Rechtform der GmbH hier näher erklärt werden:
Die GmbH und ihr Missbrauch für öffentliche Aufgaben
Die GmbH ist, wie ihr Name ja ausdrückt, eine "Gesellschaft mit
beschränkter Haftung". Sie ist daher wohl für solche Zwecke bestimmt, die
kommerzielle risikoreiche Geschäfte betreffen, was bei öffentlichen
Angelegenheiten in der Regel nicht der Fall sein sollte. Auch übernimmt doch
die öffentliche Hand normaler Weise für ihre Handlungen immer dem Bürger
gegenüber die volle Haftung.
Sie ist m. E. daher eine deutliche private Rechtsform und eignet sich
nicht für öffentliche Angelegenheiten. Als mögliche "Ein-Mann-GmbH"
ist sie noch nicht einmal eine "Gesellschaft" im allgemeinen Sinn.
"Ein Mann" kann wohl "eine "staatliche Gesellschaft"
vertreten, aber nicht seine (!!) Person als Staat (staatliche Gesellschaft)
identifizieren.
Die GmbH wird aber von der Politik zu "korrupten". ja
"kriminellen", zumindest aber zu verschwiegenen Handlungen als
Träger für öffentliche Aufgaben missbraucht.
Während meiner aktiven politischen Tätigkeit habe ich im konkreten Fall diese
Meinung vertreten, wobei es allerdings gelang, in 4 Fällen eine
"öffentliche" GmbH aufzulösen bzw. zu verhindern.
In meinen folgenden, aus der früheren Zeit stammenden Berichten habe ich auf
meiner Homepage dies an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft dargestellt:
1. Nachteile der Überführung öffentlicher Aufgaben
und Unternehmen (Eigenbetriebe) in eine private Rechtsform (insbesondere in
eine GmbH ) - Beispiele dargestellt an der Wirtschafts- und
Strukturförderungsgesellschaft des Kreises Höxter.
Siehe http://www.meinepolitik.de/nachpriv.htm
Siehe http://www.meinepolitik.de/wfghoex2.htm
Siehe http://www.meinepolitik.de/wfghoex3.htm
Siehe http://www.meinepolitik.de/wfghoext.htm