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Für öffentliche Träger sollte man keine privaten Rechtsformen verwenden !

Grundsätzlich sollte man die Meinung vertreten, dass sich eine private Rechtsform für öffentliche Angelegenheiten (Aufgaben, Sachen, Geschäfte, Träger) nicht eignet. Dies soll an der Rechtform der GmbH hier näher erklärt werden:

Die GmbH und ihr Missbrauch für öffentliche Aufgaben

Die GmbH ist, wie ihr Name ja ausdrückt, eine "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Sie ist daher wohl für solche Zwecke bestimmt, die kommerzielle risikoreiche Geschäfte betreffen, was bei öffentlichen Angelegenheiten in der Regel nicht der Fall sein sollte. Auch übernimmt doch die öffentliche Hand normaler Weise für ihre Handlungen immer dem Bürger gegenüber die volle Haftung.

Sie ist  m. E. daher eine deutliche private Rechtsform und eignet sich nicht für öffentliche Angelegenheiten. Als mögliche "Ein-Mann-GmbH" ist sie noch nicht einmal eine "Gesellschaft" im allgemeinen Sinn. "Ein Mann" kann wohl "eine "staatliche Gesellschaft" vertreten, aber nicht seine (!!) Person als Staat (staatliche Gesellschaft) identifizieren.  
 
Die GmbH wird aber von der Politik zu "korrupten". ja "kriminellen", zumindest aber zu verschwiegenen  Handlungen als Träger für öffentliche Aufgaben missbraucht.

Während meiner aktiven politischen Tätigkeit habe ich im konkreten Fall diese Meinung vertreten, wobei es allerdings gelang, in 4 Fällen eine "öffentliche" GmbH aufzulösen bzw. zu verhindern.

In meinen folgenden, aus der früheren Zeit stammenden Berichten habe ich auf meiner Homepage dies an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft dargestellt:

 1. Nachteile der Überführung öffentlicher Aufgaben und Unternehmen (Eigenbetriebe) in eine private Rechtsform (insbesondere in eine GmbH )  - Beispiele dargestellt an der Wirtschafts- und Strukturförderungsgesellschaft des Kreises Höxter. 

Siehe http://www.meinepolitik.de/nachpriv.htm

 2. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises hat den Steuerzahler zusätzliche Verwaltungsausgaben gekostet".

Siehe http://www.meinepolitik.de/wfghoex2.htm

 3. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises war auch ein "Steuerentziehungsmodell".

Siehe http://www.meinepolitik.de/wfghoex3.htm

 4. Warum die Wirtschaftsförderungsgesellschaft ( WiFG) des Kreises Höxter aufgelöst wurde.

Siehe http://www.meinepolitik.de/wfghoext.htm