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Warum die Wirtschaftsförderungsgesellschaft ( WiFG_)_des Kreises Höxter aufgelöst wurde

Antworten des SPD- Kreistagsabgeordneten Wilhelm Rühl ( Höxter ) in der Kreistagssitzung am 17.03.1988 auf die rhetorischen Fragen des OKD Sellmann aus der Wirtschaftsförderungsausschußsitzung am 1o. 12. 1987

Herr Landrat, meine Damen und Herren,

über die Auflösung der WiFG wurde auch in der letzten Sitzung des Wirtschaftsföderungsausschusses gesprochen. Nach meinen dortigen Ausführungen hatte mir der OKD einige rhetorische Fragen gestellt, die ich hiermit zwecks sachlicher Klärung der Gründe der Auflösung der WiFG zu Protokoll geben möchte.

Dabei betone ich noch einmal ausdrücklich, daß ich als Kreistagsabgeordneter nicht verpflichtet bin, auf Fragen der Verwaltung , insbesondere nach der Herkunft meiner Informationen und nach Angelegenheiten innerhalb meiner Fraktion, zu antworten.

Und nun komme ich zu den Fragen des OKD und zu meinen Antworten:

1. Frage des OKD:

Ist Ihnen bekannt, daß Jahr für Jahr im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung der WiFG über die Vergabe und Rechnungslegung der Finanzmittel beraten und beschlossen Wurde ?

Antwort :

Ja. - Allerdings wurden mir trotz mehrmaligem Verlangen die Protokolle über die Sitzungen der Organe der WiFG nicht zur Verfügung gestellt. Ich konnte mich also nicht aufgrund beweiskräftiger Unterlagen über die dort getroffenen Entscheidungen unterrichten. Als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung sah ich mich im Vertretungsfalle nicht in der Lage, " nach bestem Wissen und Gewissen " zu entscheiden. Der Vorrang des privaten Gesellschaftsrechtes und des privaten Steuerrechts vor der öffentlichen Aufgabe war für mich von Anfang ein Problem, an dem diese WiFG auch letztlich gescheitert ist.

2. Frage des OKD :

Ist Ihnen bekannt, daß Ihnen Zahlenmaterial mit der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 14. 12. 1984 zugegangen ist ?

Aus der Vorlage der Kreisausschußsitzung vom 14. 12. 1984 und dem Protokoll ist kein Zahlenmaterial über die WiFG zu ersehen. Der Kreisausschuß empfahl lediglich die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch den Kreistag. Übrigens sind in dieser Legislaturperiode keine neuen Kreisvertreter in die Gesellschafterversammlung der WiFG gewählt worden.

Sollte der OKD sein Schreiben vom 3o. 11. 1984 meinen, in welchem die Bilanz und die Gewinn/Verlustrechnung 1983 und die Entwicklungsdaten für 1985 zu ersehen waren, dann ist folgendes zu sagen :

Nachdem ich in einer Sitzung auf die Vorschriften von § 2, Absatz 2, Ziff. 6 der Gemeindehaushaltsordnung verwiesen hatte, erschienen bis 1987 die o. a. Daten der WiFG als Anlage in den Haushaltsplänen des Kreises. Allerdings fehlte in der Vorausschau der WiFG für 1987 der Hinweis auf ihre Auflösung ( vergl. Haushaltsplan 1987 , Seite 17o ).

3. Frage des OKD :

Ist Ihnen bekannt, daß Sie am 19. 11. 1987 den Sondererlaß des Finanzministers NW vom 14. 05. 1985 erhalten haben ?
und

4. Frage des OKD ;

Wollen Sie bestreiten, daß es dort heißt: In den Fällen, in denen bisher steuerliche Vergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit gewährt worden sind, kann es für die Vergangenheit dabei verbleiben. Ab dem Veranlagungszeitraum 1986 sind die Vergünstigungen jedoch nicht mehr zu gewähren."

Antwort auf Frage 3 und Frage 4 :

Der angeführte Runderlaß war mir bereits früher bekannt und deshalb auch der in Frage 4 erwähnte Text.

Neben der fehlenden steuerlichen Gemeinnützigkeit hat es aber noch einen 2. steuerlichen Denkfehler gegeben, den ich u. a. auch in meinem Vortrag in der letzten Sitzung des WiFA erörtert hatte: Durch eine bereits 1976 höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofes wurde, um steuerliche Manipulationen zu vermeiden, der Eigentümer ( hier: der Kreis Höxter ) und nicht der Nießbraucher ( hier: die WiFG ) der steuerrechtliche Empfänger der Dividendenerträge, sodaß für die WiFG die Erstattung der Kapitalertragssteuer wegfallen mußte. Nach meinen Informationen hat die WiFG trotzdem aufgrund zeitlich befristeter Sondergenehmigungen die Steuererstattung bis 1983 einschließlich noch erhalten. Über die restlichen Erstattungen soll die WiFG Klage erhoben haben. Hier taucht die Frage auf, wer nach Auflösung der WiFG die Klage weiterführt.

5. Frage des OKD;

Wollen Sie bestreiten, daß das Land NW ebenfalls hohe Zuschüsse zum Bau der Erdgasleitungen im Kreis Höxter gegeben hat wie die WifG ? und

6. Frage des OKD :

Wollen Sie bestreiten, daß das Land NW z. B. 1,5 Mio DM Zuschuß für die Erdgasleitung Paderborn - Höxter nach Prüfung der Antragsunterlagen bereitstellte ?

Antwort auf Frage 5 und Frage 6 :

Ich habe nie bestritten, daß das Land NW hohe Zuschüsse zum Bau der Erdgasleitungen gegeben hat. Dies habe ich selbst im WiFA gesagt (vgl. Seite 3, Absatz 6 des Manuskripts ).