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" Die Wirtschaftsföderungsgesellschaft des Kreises hat den Steuerzahler zusätzliche Verwaltungsausgaben gekostet "
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Ausführungen des SPD- Kreistagsabgeordneten Wilhelm Rühl in der Kreistagssitzung am 17. 03. 1988

Werter Herr Landrat, meine Damen und Herren,

Wenn hier vom Oberkreisdirektor ( OKD ) behauptet wird, ich würde "'Märchen " erzählen, verlange ich, daß im einzelnen geklärt wird, was stimmt und was nicht richtig ist. Zu dieser Klärung gebe ich mein Konzept, welches ich z. T. wörtlich verlesen habe, dem Präsidium in die Hand.

Außerdem füge ich noch folgendes hinzu :

Ich habe es schon wiederholt hier im Kreistag erklärt : Für mich war die Wirtschaftsföderungsgesellschaft ( WiFG ) ein " Steuersparmodell" ähnlich wie die Vermögensbeteiligungsgesellschaft, die bekanntlich von Anfang an gescheitert ist. Auch hier wurden in der privaten Rechtsform einer GmbH von einer öffentlichen Hand ( hier: dem Kreis ) einer anderen öffentlichen Hand ( dort: Bund oder Land NRW ) Steuern entzogen ( nicht hinterzogen: das ist etwas anderes ), wobei noch zusätzliche Verwaltungskosten ( z. B. für die Geschäftsführung, Prüfung; Gründungs- und Löschungskosten usw. ) vom Steuerzahler in die Taschen von Besserverdienenden flossen.

Lassen Sie mich einmal berichten, wie ich dies persönlich erlebt habe: Als der Kreistag vor ca. 14 Jahren die Gründung vollzog, habe ich ( genau wie bei der Gründung der Vermögensbeteiligungsgesellschaft ) nach den entstehenden Verwaltungskosten der Wifg gefragt. Mir wurde damals gesagt, es würden keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen.

Als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied nahm ich auch einmal dann an einer Sitzung teil. Nach ca. 2 Jahren erhielt ich auf einmal für meine damalige Tätigkeit 5o,— DM als Sitzungsgeld überwiesen.

Was war geschehen ?

An die Zusage, keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen zu lassen, hatte man sich immerhin in den Jahren 1974 bis 1977 gehalten. Dann aber beschloß die Gesellschaft Mitte 1978 , dem Geschäftsführer eine monatliche Aufwandsentschädigung von 2oo,— DM und den Verwaltungsratsmitgliedern eine Auslagepauschale ( pro Sitzung 5o,— DM ) zu gewähren, und dies auch noch rückwirkend für die Jahre 1974 bis 1977.

So wurden im Jahr 1978 allein 1o8oo,— DM an den Geschäftsführer und 4 7oo,— DM an die Aufsichtsratsmitglieder gezahlt ( darunter waren meine 50,— DM für eine Sitzung ).

Später habe ich dann an einer Sitzung ein 2. Mal als stellvertretender Gesellschaftervertreter des Kreises teilgenommen, allerdings dafür keine Vergütung erhalten. Ich nehme an, sie ist durch meine Pauschale als Kreistagsabgeordneter abgegolten.

Meine Haltung zu den Vergütungen von Abgeordneten ist wohl allen Mitgliedern dieses Hauses bekannt. Trotzdem kann ich nicht verstehen, daß man den Hauptverwaltungsbeamten, die während der Dienstzeit an solchen Sitzungen teilnehmen, zur Fahrt ihren Dienstwagen benutzen, eine Auslagenpauschale gewährt, während Kreistagsabgeordnete lange Zeit ( d. h. bis 1984 ) noch nicht einmal Verdienstausfall in Anspruch nahmen bzw. nicht in Anspruch nehmen konnten.

Übrigens : Geschäftsführer ist der OKD, im Aufsichtsrat saßen 1o Stadtdirektoren und 7 Kreistagsabgeordnete. .