Attac Alsfeld geht bereits gegen die formale Privatisierung vor und weist auf ein Urteil hin, das hier die Verschwiegenheitspflicht verneint.
Die mittelhessische Kreise Wetterau, Giessen und Vogelsbergkreis haben
den Zeckverband Oberhessischer Versorgungsbetriebe (ZOV) gegründet,
der die Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) ins Leben gerufen
hat, welche die erste Stufe der Privatisierung ("Formale" Privatisierung,
private Rechtsform, Eigengesellschaft) darstellt. Diese AG hat in den meisten
Ortschaften der 3 Kreise die Stromversorgung übernommen und versucht
jetzt dort auch an die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsbetriebe
heranzukommen. Dies versucht AA meist erfolgreich zu verhindern. Dabei
muss sie sich mit Politikern auseinandersetzen, welche nur eine Verbindung
(Fusion) mit Privaten als Privatisierung bezeichnen (sog. "materielle Privatisierung").
Hier gilt es dann, die bei der formalen Privatisierung hinter verschlossenen
Türen auftretenen politischen Ämterhäufungen und Mauscheleien
aufzudecken, bei denen es oft um verdeckte Vergütungen von Spitzenpolitikern
geht. Attac hat dieses Mal bei den zuständigen Fraktionen nach den
Bezügen bei der OVAG gefragt (vergl. Bericht
"Attac fordert Offenlegung der OVAG- Bezüge" der Oberhessischen Zeitung
vom 03.03.2005).
Das vollständige Schreiben von Attac Alsfeld an die Fraktionen
kann hier abgerufen werden.
Ausgangspunkt in diesem Schreiben ist u. a. auch der Hinweis auf ein
Urteil des Landgerichtes Freiburg, das eine im Gesellschaftsrecht verankerte
Verschwiegenheitspflicht verneint, wenn die Gesellschaft mit einer öffentlichen
Aufgabe verbunden ist. Dieses Urteil vom 08.12.2004 kann
hier erreicht werden.