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Privatisierung : Attac Alsfeld (AA) "wehrt den Anfängen"  (04.03.2005)

Attac Alsfeld geht bereits gegen die formale Privatisierung vor und weist auf ein Urteil hin, das hier die Verschwiegenheitspflicht verneint.

Die mittelhessische Kreise Wetterau, Giessen und Vogelsbergkreis haben den Zeckverband Oberhessischer Versorgungsbetriebe (ZOV) gegründet, der die Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) ins Leben gerufen hat, welche die erste Stufe der Privatisierung ("Formale" Privatisierung, private Rechtsform, Eigengesellschaft) darstellt. Diese AG hat in den meisten Ortschaften der 3 Kreise die Stromversorgung übernommen und versucht jetzt dort auch an die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsbetriebe heranzukommen. Dies versucht AA meist erfolgreich zu verhindern. Dabei muss sie sich mit Politikern auseinandersetzen, welche nur eine Verbindung (Fusion) mit Privaten als Privatisierung bezeichnen (sog. "materielle Privatisierung"). Hier gilt es dann, die bei der formalen Privatisierung hinter verschlossenen Türen auftretenen politischen Ämterhäufungen und Mauscheleien aufzudecken, bei denen es oft um verdeckte Vergütungen von Spitzenpolitikern geht. Attac hat dieses Mal bei den zuständigen Fraktionen nach den Bezügen bei der OVAG gefragt  (vergl. Bericht "Attac fordert Offenlegung der OVAG- Bezüge" der Oberhessischen Zeitung vom 03.03.2005).
Das vollständige Schreiben von Attac Alsfeld an die Fraktionen kann  hier  abgerufen werden.

Ausgangspunkt in diesem Schreiben ist u. a. auch der Hinweis auf ein Urteil des Landgerichtes Freiburg, das eine im Gesellschaftsrecht verankerte Verschwiegenheitspflicht verneint, wenn die Gesellschaft mit einer öffentlichen Aufgabe verbunden ist. Dieses Urteil vom 08.12.2004 kann  hier  erreicht werden.